Protokoll der Sitzung vom 04.04.2003

Zu 3: Die Lagerstätte am Dachtelfeld/Süntel hat gem. LROP-Entwurf 2001 eine Ausdehnung von ca. 120 ha. Die Rohstoffvorräte werden vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung auf ca. 50 Millionen t geschätzt. Für welchen Anteil dieses Vorrats ein Abbau aufgrund konkurrierender Belange genehmigungsfähig, zudem betriebswirtschaftlich sinnvoll und technisch machbar ist, kann nur durch eingehende Untersuchungen geklärt werden, die in der Regel erst im Rahmen konkreter Abbauvorhaben durchgeführt werden.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Gesteinsabbauvorhabens trifft die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Landesregierung kann sich deshalb nicht über die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit eines fiktiven Abbauvorhabens äußern.

Grundsätzlich ist jedoch zu betonen, dass Belange von Natur und Landschaft bei Genehmigungsverfahren für den Bodenabbau regelmäßig ein hohes

Gewicht haben. Das Niedersächsische Naturschutzrecht bietet verschiedene Instrumente (Ein- griffsregelung, FFH-Verträglichkeitsprüfung), die zur Vermeidung und Kompensation langfristiger Nachteile zulasten des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes genutzt werden können.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 10 des Abg. Bernd Althusmann (CDU) :

Umverteilung von GVFG-Mitteln zugunsten des kommunalen Straßenbaus

Niedersachsen erhält jedes Jahr ca. 120 Millionen Euro aus Teilen der Mineralölsteuer des Bundes. 50 % dieser Gelder entfallen dabei auf den ÖPNV, die anderen 50 % werden für den kommunalen Straßenbau eingeplant. Der Einsatz der Gelder für den Nahverkehr ist auf die Landesnahverkehrsgesellschaft übertragen worden. Es sollten im Bereich des Straßenbaus verkehrswichtige innerörtliche Straßen, Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Busspuren, Gemeindeverbindungsstraßen, Kreuzungen mit Eisenbahn oder Wasserstraßen per Ausbau oder Neubau gefördert werden, im Bereich des ÖPNV z. B. Beschleunigungsmaßnahmen, Bushaltestellen, Betriebshöfe für Busunternehmen, die Beschaffung von Linienbussen, Park-and-rideAnlagen. Das noch von der alten Landesregierung eingesetzte Programm „Bauen jetzt“ sah einen Regelfördersatz von 75 % vor, der im kommenden Jahr auf 60 % sinken sollte. Bei der Bezirksregierung Lüneburg warten derzeit Baumaßnahmen mit einem Fördervolumen von mehr als 100 Millionen Euro auf ihre Realisierung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann sie bestätigen, dass die vorhandenen Mittel im ÖPNV nicht im vollen Umfang abgerufen wurden?

2. Welche Maßnahmen für den ÖPNV und den kommunalen Straßenbau wurden tatsächlich gefördert?

3. Ist es künftig denkbar, die bisherige 50 %Aufteilung zwischen den oben vorbezeichneten Bereichen ÖPNV oder kommunaler Straßenbau bei Bedarf zu verschieben?

Die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) werden den Ländern vom Bund zweckgebunden für förderfähige Maßnahmen gemäß GVFG zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung dieser Mittel für Maßnahmen des

ÖPNV bzw. des kommunalen Straßenbaus obliegt den Ländern. Von der Möglichkeit zur jeweils bedarfsgerechten Aufteilung hat das Land Niedersachsen in der Vergangenheit mehrfach Gebrauch gemacht; zeitweise erfolgte die Aufteilung im Verhältnis 60 % : 40 % zugunsten des ÖPNV, zeitweise 60 % : 40 % zugunsten des Straßenbaus, und zeitweise erfolgte eine hälftige Aufteilung.

Die alte Landesregierung hatte im Rahmen des Programms „Bauen jetzt in Niedersachsen“ für die Jahre 2002 und 2003 gegenüber der hälftigen Aufteilung pauschal je 15 Millionen Euro zugunsten des Straßenbaus verlagert; dies führte zu einer Aufteilung von ca. 62 % : 38 %. Damit verfolgte die alte Landesregierung zwei Ziele: Zum einen sollte der schwächelnden Baukonjunktur geholfen werden, zum anderen sollte dem erheblich gestiegenen Bedarf an GVFG-Mitteln im Teilbereich Straßenbau entsprochen werden.

Über die künftige GVFG-Mittelaufteilung ist seitens der Landesregierung noch nicht entschieden worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Nein. Im Haushaltsjahr 2002 standen für den ÖPNV 46 813 500 Euro zur Verfügung. Diese Mittel wurden in voller Höhe beim Bund abgerufen und für ÖPNV-Projekte verwendet. Auch in vorangegangenen Jahren erfolgte ein vollständiger Mittelabruf beim Bund.

Zu 2: Im Bereich des ÖPNV wurden im Haushaltsjahr 2002 insgesamt 24 Maßnahmen mit einem Betrag von insgesamt knapp 59 Millionen Euro bezuschusst. Im Bereich des Straßenbaus wurden 491 Maßnahmen mit insgesamt rund 71 Millionen Euro gefördert. Näheres geht aus den beiden folgenden Tabellen hervor:

GVFG-Mittelverwendung für den öffentlichen Personennahverkehr im Haushaltsjahr 2002

Bezirksregierung Anzahl der Maßnahmen

Verausgabter Betrag in Millionen Euro

Braunschweig 5 5,833

Hannover 5 27,279 davon: 21,561 Restabwicklung Stadtbahnbau Hannover

Lüneburg 9 3,076

Weser-Ems 4 7,004

Ohne Zuordnung zu einer Bez.Reg. ( SPNV-Fahrzeuge )

1 15,706.

Summen 24 58,898

GVFG-Mittelverwendung für den Straßenbau im Haushaltsjahr 2002

Bezirksregierung Anzahl der Maßnahmen Verausgabter Betrag in Millionen Euro

Braunschweig 105 13,533

Hannover 114 16,896

Lüneburg 117 17,664

Weser-Ems 155 23,157

Summen 491 71,150

Zu 3: Ja. Der gestiegene Bedarf an GVFG-Mitteln für den kommunalen Straßenbau rechtfertigt es, die bisherige 50-prozentige Aufteilung zugunsten des Straßenbaus in eine Quote von 54 % : 46 % - und zwar für die Jahre 2004 bis 2007 - zu verlagern. Der Straßenbau erhält damit jährlich etwa 10 Millionen Euro mehr als der ÖPNV. Diese Verlagerung wird beim ÖPNV zu keinen Eingriffen in bestehende Programme oder eingegangene Rechtsverpflichtungen führen.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 11 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE) :

Geplante Einsparungen im Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Finanzminister Möllring hat angekündigt, dass die Ressorts im laufenden Jahr 91 Millionen Euro und im kommenden Jahr rund 170 Millionen Euro aufbringen sollen, um damit u. a. die Mehrausgaben für die geplante Neueinstellung von 2 500 Lehrern und 1 000 Polizisten zu decken. Hierfür werden nach Angaben Möllrings im Jahr 2003 41 Millionen Euro und im Jahr 2004 120 Millionen Euro erforderlich.

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur soll im Jahr 2003 rund 29,3 Millionen Euro, also nahezu ein Drittel der Gesamtsumme, zu diesem so genannten Turn-around-Fonds beitragen. Nach Angaben des Finanzministers

sollen die Gelder aus Subventionen und Zuwendungen erwirtschaftet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Zuwendungsbereiche des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur werden 2003 durch die Umwidmung von 29,3 Millionen Euro in den Turn-around-Fonds in welchem Maße betroffen sein (bitte detaillierte Darstel- lung)?

2. In welcher Größenordnung werden über diesen Beitrag hinausgehende Einsparungen im Bereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur im Zuge des Nachtragshaushaltes 2003 erforderlich, und wie sollen diese realisiert werden?

3. Wie will die Landesregierung unter diesen Voraussetzungen sicherstellen, dass die Entwicklung von Hochschulen und Kultur in Niedersachsen zukünftig positiv verläuft?

Einzelheiten über Art und Höhe der Einsparungen können erst mitgeteilt werden, wenn die Landesregierung entsprechende Entscheidungen getroffen und den Haushaltsplanentwurf beschlossen hat.

Die Landesregierung wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 8. April 2003 über den Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplans 2003 beschließen. Erst dann wird feststehen, in welchen konkreten Zuwendungsbereichen Ausgabenreduzierungen erfolgen werden.