Die Landesregierung wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 8. April 2003 über den Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplans 2003 beschließen. Erst dann wird feststehen, in welchen konkreten Zuwendungsbereichen Ausgabenreduzierungen erfolgen werden.
Weder in der Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung noch in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten fand sich eine einzige Aussage oder Andeutung zu den Themen Entwicklungszusammenarbeit, internationale Beziehungen und humanitäre Hilfe, obwohl dieser Aufgabenbereich in der Staatskanzlei angesiedelt ist.
1. Welche politischen Vorstellungen zu diesem Themenkomplex hat sie für die jetzige Legislaturperiode?
2. Was dürfen diejenigen Länder und Projektträger, mit denen Niedersachsen Vereinbarungen getroffen hat, konkret von dieser Landesregierung erwarten?
3. Wird die Landesregierung die 1995 vom damaligen Ministerpräsidenten Schröder mit der Regierung der Provinz Eastern Cape abgeschlossene gemeinsame Erklärung zum Aufbau der Provinzverwaltung Eastern Cape, die in diesem Jahr ausläuft, verlängern? Wenn nein, warum nicht?
Der Herr Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung vom 4. März 2003 auf den zunehmenden weltweiten Standortwettbewerb im Zuge der Globalisierung hingewiesen, dem sich auch Niedersachsen stellen müsse. Dieses erfordert, dass sich Niedersachsen im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung auf der internationalen Bühne bewährt und der heimischen Wirtschaft für erfolgversprechende Investitionen weiterhin hilfreich zur Seite steht. Daneben wird Niedersachsen über sein Engagement in der EU und in den Beitrittsländern hinaus die bestehenden partnerschaftlichen Beziehungen zu den Regionen Perm und Tjumen in der Russischen Föderation sowie zu den Provinzen Ostkap in Südafrika und Anhui in der Volksrepublik China weiterhin pflegen.
Zu 1: Die Landesregierung steht zu dem fraktionsübergreifenden Konsens der vergangenen Legislaturperioden, nach dem Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und internationale Zusammenarbeit mit Partnern in anderen Kontinenten sowie humanitäre Hilfe in Krisenregionen wichtige und notwendige Politikfelder des Landes bleiben.
Zu 2: Die Länder und Projektträger, mit denen Niedersachsen Vereinbarungen in Form von „Gemeinsamen Erklärungen“ oder Verträgen getroffen hat, können grundsätzlich Kontinuität erwarten, die aber angesichts der Haushaltslage des Landes unter Finanzierungsvorbehalt steht.
Zu 3: Die „Gemeinsame Erklärung“ von 1995 läuft in diesem Jahr weder formal noch inhaltlich aus. Insoweit ergibt sich keine Notwendigkeit zur Verlängerung.
Die Landesregierung wird vor dem Hintergrund der bisherigen achtjährigen Laufzeit gemeinsam mit unseren Partnern in der Provinz Eastern Cape eine Aktualisierung prüfen.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 13 der Abg. Rebecca Harms und HansJürgen Klein (GRÜNE):
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist bezüglich der Behandlung von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft in Niedersachsen folgendes vereinbart:
„Die einseitige Benachteiligung der konventionellen Landwirtschaft durch die rot-grüne Bundesregierung wird abgelehnt. Die Koalitionspartner treten stattdessen für die Gleichbehandlung von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft ein. Fördermaßnahmen für den ökologischen Anbau, wie auch für konventionell wirtschaftende Betriebe, sollen zusammengeführt werden, um beide Betriebsformen gleichgewichtig zu unterstützen, wobei jede der beiden Betriebsformen ihre Möglichkeiten am Markt nutzen muss.“ (Vgl. Entwurf der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP für die 15. Wahlperiode des Nieder- sächsischen Landtages, S. 26)
1. In welchem finanziellen Umfang wurden in den Jahren 1998 bis 2002 in Niedersachsen jeweils landwirtschaftliche Betriebe mit a) konventioneller Wirtschaftsweise und b) ökologischer Wirtschaftsweise in den Bereichen
2. Wie gedenkt die Landesregierung dieses gegebene Verhältnis der Fördersummen für die niedersächsischen Landwirtschaftsbetriebe unterschiedlicher Wirtschaftsweise zu verändern?
3. Welche konkreten Fördermaßnahmen für konventionell wirtschaftende Betriebe einerseits und ökologisch wirtschaftende Betriebe andererseits gedenkt die Landesregierung in welcher Form zusammenzuführen?
Die Anfrage der Abgeordneten Harms und Klein befasst sich mit der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung. Wie nicht anders zu erwarten, hinterfragen sie die in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Aussagen, konventionell und ökolo
gisch wirtschaftende Betriebe zukünftig gleich zu behandeln und nicht – wie die rot-grüne Bundesregierung – die konventionelle Landwirtschaft einseitig zu benachteiligen.
Die Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) erfolgt i. d. R. über die Zinsverbilligung von Kapitalmarktdarlehen. Für Maßnahmen mit besonderen Anforderungen wie z. B. an die Tierhaltung oder Umwelt werden zusätzlich allgemeine Zuschüsse gewährt.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe erhalten auch dann einen allgemeinen Zuschuss, wenn mit der Investition keine besonderen Anforderungen verbunden sind. In dieser Hinsicht sind ökologisch wirtschaftende Betriebe somit bessergestellt.
In den Jahren von 1998 bis 2002 wurden insgesamt 3 439 Betriebe mit rund 178 Millionen Euro EU-, Bundes- und Landesmitteln gefördert. Die Ökobetriebe, es waren insgesamt 40, erhielten im Durchschnitt ca. 45 000 Euro/Betrieb. Die konventionell wirtschaftenden Betriebe lagen bei 52 000 Euro/Betrieb. Der höhere Förderbetrag der konventionellen Betriebe erklärt sich daraus, dass diese Betriebe i. d. R. größere Investitionen durchführen.
Neben der Beratung durch die Landwirtschaftskammern wird in Niedersachsen die Beratung über die Beratungsringe gefördert. Die Beratungsringe haben von 1998 bis 2002 insgesamt 20,5 Millionen Euro an Landesmitteln erhalten. Durch die Förderung haben sich für den Einzelbetrieb die Beratungskosten um ca. 20 % reduziert. Im Durchschnitt der Jahre 1998 bis 2002 wurden konventionelle Berater mit 14 615 Euro/Berater und ökologische Berater mit 33 154 Euro/Berater gefördert.
In den Jahren von 1998 bis 2002 sind insgesamt ca. 36 Millionen Euro (EU-, Bundes- und Landesmit- tel) für Agrarumweltprogramme ausgezahlt worden. Davon wurden ca. 13 Millionen Euro für konventionelle Maßnahmen und 23 Millionen Euro für ökologische Maßnahmen bereitgestellt. Im Durchschnitt der Jahre haben an den konventionellen
Maßnahmen 654 Betriebe teilgenommen. Sie erhielten im durchschnitt 3 378 Euro/Betrieb. An den ökologischen Maßnahmen nahmen im Durchschnitt der Jahre ca. 800 Betriebe teil. Die durchschnittliche Förderung betrug 5 715 Euro/Betrieb. Danach erhielt der niedersächsische Ökobetrieb ca. 2 300 Euro mehr als der konventionelle Betrieb.
Sicherlich lassen diese Vergleichszahlen für sich alleine noch keine abschließende Beurteilung zu, zumal bei bestimmten Maßnahmen auch unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen und damit Einkommensverluste verbunden sind. Ein deutlicheres Bild ergibt sich allerdings, wenn man die gesamten Direktzahlungen daneben legt.
Nach dem Agrarbericht 2003 erhielt der Ökobetrieb im Durchschnitt ca. 40 000 Euro und der konventionelle Betrieb aus der Vergleichsgruppe 21 422 Euro an Direktzahlungen (ohne Investiti- onsbeihilfen).
In den Jahren 1998 bis 2002 sind Vermarktungsmaßnahmen mit über 60 Millionen Euro (Markt- strukturverbesserung, Marktstrukturgesetz, Zen- tral-regional, ProLand) gefördert worden, hinzu kommen in den Jahren 1994 bis 1999 Fördermittel in Höhe von 48,6 Millionen Euro (EPPD, Einzige Programmplanungs-Dokument). Im Bereich der Vermarktungsförderung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Erzeugnisse gilt generell, dass nicht unterschieden wird zwischen konventioneller und ökologischer Wirtschaftsweise (ProLand För- derrichtlinien). Eine Ausnahme bildet die Förderung der Vermarktung ökologischer regionaler Erzeugnisse, die in den Jahren 1998 bis 2002 speziell mit 2 396 000 Euro (Bundes- und Landesmit- tel) gefördert wurde.
Zu 2: Zurzeit wird eine Bestandsaufnahme in allen Förderbereichen durchgeführt. Dabei geht es nicht nur um Fragen, wie hoch in den einzelnen Bereichen gefördert wird und wo das Land Einfluss nehmen kann, es wird auch nach der Effizienz der einzelnen Maßnahmen gefragt. Der ökologische Landbau ist zweifelsohne ein umweltfreundliches Produktionsverfahren, aber er ist möglicherweise ein relativ teurer Weg zur Erreichung von Umweltzielen, was im Einzelnen noch zu prüfen wäre. Es stimmt jedoch jetzt schon nachdenklich, wenn bei den Ökobetrieben - so der Agrarbericht 2003 – die Direktzahlungen mit durchschnittlich 40 000 Euro/Betrieb um 7 000 Euro über dem Gewinn
liegen. Die Betriebe hängen voll am staatlichen Tropf. Das ist nicht nur unverantwortlich gegenüber den Familien auf den Ökobetrieben. Durch die überzogene Produktionsförderung schadet man dem Ökobereich insgesamt. Besonders betroffen sind diejenigen, die sich bereits vor der Zeit mit viel Eigeninitiative und ohne staatliche Hilfe ihren Markt aufgebaut haben.
Ein wesentliches Beurteilungskriterium für die zukünftige Förderung des Ökobereiches wird daher die Marktbezogenheit der einzelnen Maßnahmen sein. Es ist nicht zu verantworten, dass durch eine einseitige und überzogene Produktionsförderung der Öko-Markt kaputtgemacht wird.