Protokoll der Sitzung vom 04.04.2003

Ein wesentliches Beurteilungskriterium für die zukünftige Förderung des Ökobereiches wird daher die Marktbezogenheit der einzelnen Maßnahmen sein. Es ist nicht zu verantworten, dass durch eine einseitige und überzogene Produktionsförderung der Öko-Markt kaputtgemacht wird.

Zu 3: Konkrete Maßnahmen können erst dann genannt werden, wenn die Bestandsaufnahme und deren Wertung abgeschlossen sind.

Anlage 11

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 14 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD):

Halber Mehrwertsteuersatz für das Handwerk

In der Erwiderung auf die Regierungserklärung hat der Fraktionsvorsitzende der CDU McAllister an den Vorstoß des Ministerpräsidenten erinnert, den Lohnanteil von Handwerkerrechnungen mit dem halben Mehrwertsteuersatz zu belegen, und hat eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sie diese Ankündigung des Fraktionsvorsitzenden aufgreifen und mit einer Bundesratsinitiative umzusetzen versuchen?

2. Welche Mindereinnahmen entstehen durch die Umsetzung dieses Vorschlages für den Landeshaushalt, und wie sollen sie konkret ausgeglichen werden?

3. Welche Mindereinnahmen entstehen bei einer Umsetzung für die Städte und Gemeinden in Niedersachsen, und wie sollen sie konkret ausgeglichen werden?

Der frühere Vorstoß des heutigen Ministerpräsidenten, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den Lohnanteil von Handwerkerrechnungen einzuführen, setzt voraus, dass dies gemeinschaftsrechtlich möglich ist. Die Voraussetzungen dafür hätte die Bundesregierung 1999 auf EU-Ebene schaffen müssen. Da sie dies leider nicht getan hat, ist auf

der Grundlage der derzeitigen Rechtslage folgendes anzumerken:

Das Mehrwertsteuerrecht ist innerhalb der Europäischen Union insbesondere durch die Regelung in der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 harmonisiert. Der deutsche Gesetzgeber kann daher aus Rechtsgründen nur für solche Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz einführen, für die dies in der 6. EG-Richtlinie vorgesehen ist. Einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Handwerksleistungen sieht die Richtlinie grundsätzlich nicht vor.

Allerdings hat der Rat der Europäischen Union am 22. Oktober 1999 eine Änderungs-Richtlinie verabschiedet, wonach die EU-Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2002 versuchsweise einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz einführen konnten. Die Erprobung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes war beschränkt auf maximal zwei der im Anhang der 6. EG-Richtlinie aufgezählten „arbeitsintensiven Dienstleistungen". Dazu gehören beispielsweise kleine Reparaturleistungen, die Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen, die Reinigung von Fenstern und Privatwohnungen, häusliche Pflegedienste oder Friseurdienste.

EU-Mitgliedstaaten, die von der Möglichkeit der Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf diese „arbeitsintensiven Dienstleistungen“ Gebrauch machen wollten, mussten dies bis zum 1. November 1999 beantragen. Neun Staaten haben für einzelne Leistungen eine Teilnahme an dem Experiment beantragt. Die Bundesregierung hatte seinerzeit darauf verzichtet, einen Ermächtigungsantrag zu stellen, und kann dies nach Verstreichen der Ausschlussfrist auch nicht mehr nachholen.

Am 9. Oktober 2002 haben die an dem Experiment teilnehmenden Staaten der Europäischen Kommission über die Wirksamkeit ihrer Regelungen – insbesondere in Bezug auf deren Eignung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Eindämmung der Schwarzarbeit – mündlich berichtet. Die Europäische Kommission wird nun die Erfahrungen der Mitgliedstaaten analysieren und dem Rat einen Bericht mit einer Bewertung über die Wirksamkeit des Experiments vorlegen.

Da dieser Bericht noch nicht vorliegt, hat der ECOFIN-Rat zunächst den Anwendungszeitraum für das Experiment um ein Jahr - also bis zum

31. Dezember 2003 - verlängert. Damit soll den teilnehmenden Staaten die Möglichkeit gegeben werden, die Maßnahme bis zur endgültigen Entscheidung über das Experiment beizubehalten. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs ist jedoch weder in Bezug auf die teilnehmenden Staaten noch für die in Frage kommenden Dienstleistungen vorgenommen worden. Für Deutschland ist daher die Teilnahme an dem Versuch bedauerlicherweise auch weiterhin nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung sieht in einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Handwerkerleistungen im Gegensatz zur Bundesregierung eine Möglichkeit zur Schaffung von Beschäftigung und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und will deshalb, sobald nach EU-Recht möglich, initiativ werden, damit auch in Deutschland Erfahrungen gesammelt werden können.

Zu 2 und 3: Entfällt. Siehe Antwort zu Frage 1.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 15 der Abg. Sigrid Leuschner (SPD):

Stellenabbau in der Landesverwaltung

Vor der Landtagswahl hat die damalige Opposition Eingriffe in die Stellenpläne und Personalhaushalte zwar regelmäßig gefordert, konkrete Beschlüsse der Landesregierung jedoch im Landtag und außerhalb des Landtages immer wieder in Zweifel gezogen, scharf kritisiert oder abgelehnt.

Das gilt insbesondere auch für die bereits im Mai 2002 von der SPD-Regierung in der Mittelfristigen Planung 2002 bis 2006 und für die im gleichzeitig vorgelegten Konsolidierungskonzept 2003 bis 2007 dargestellten Zielzahlen zum Stellenabbau und die damit verbundenen monetären Einsparungen (siehe Mipla 2002 bis 2006 Kapitel 4.3, S. 27 - 30).

Zuletzt hatte Ministerpräsident Gabriel im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel 2002/2003 erklärt, dass ggf. über einen Verzicht auf die Hälfte der den Ressorts zugeschriebenen über 6 000 Stellen verhandelt werden könne, wenn es zu einem an der Inflationsrate orientierten Tarifabschluss und einer entsprechenden Übertragung auf die Beamtenbesoldung käme.

Sowohl die projektierten Stelleneinsparungen als auch die monetären Effekte sind mit Blick auf die prekäre Haushaltslage in Mipla und Konsolidierungskonzept eingestellt und durch haushaltsbewirtschaftende Maßnahmen von der Landesregierung flankiert worden. Danach würden die Einsparungen im Personalhaushalt durch die Umsetzung der Zielvereinbarungen, umzusetzende Stelleneinsparungen sowie Einsparungen aus der Kosten-Leistungs-Rechnung bis 2006/2007 auf 176 bzw. 274 Millionen Euro aufwachsen. Dies entspräche einer Netto-Stelleneinsparung von rund 6 000 Stellen.

Bei all ihren Berechnungen über die Haushaltslage des Landes hat die damalige CDUOpposition immer auf den Planzahlen der Landesregierung aufgesetzt und bei der Vorlage des Wahlprogramms, des so genannten 100-Tage-Programms oder der unterschiedlichsten öffentlichen Stellungnahmen ein eigenes personalwirtschaftliches Konzept erkennen lassen.

Für die Öffentlichkeit wurde damit der Eindruck vermittelt, dass die von der CDU angekündigten Einsparungen in Höhe von 6 000 Stellen wie bei den versprochenen Einstellungen von 2 500 Lehrkräften und 1 000 Polizeibeamten zusätzlich - und damit über die Planungen der Landesregierung hinausgehend zu verstehen seien.

Auch nach der Regierungserklärung durch Ministerpräsident Wulff ist nicht klar, wie das personalwirtschaftliche Konzept der Landesregierung in seinen konkreten Eckdaten aussieht und in Stellen und monetäre Wirkungen für die kommenden Haushalte zu rechnen ist.

Offen ist vor allem die Frage, ob der angekündigte Stellenaufwuchs von netto 3 500 zusätzlichen Stellen für Lehrkräfte und Polizei zusätzliche Einsparungen an anderer Stelle notwendig macht.

Angesichts der unklaren Ausgangslage zur künftigen Personalpolitik in Niedersachsen frage ich die Landesregierung:

1. Inwieweit und in welchen Bereichen geht der angekündigte Abbau von 6 000 Stellen in der Landesverwaltung über die nach den bisherigen Zielvereinbarungen bereits entbehrlich gewordenen oder tatsächlich abgesetzten Stellen hinaus, und in welchem Umfang werden die Landesbetriebe und budgetierten Bereiche der Landesverwaltung an dem geplanten zusätzlichen Stellenabbau beteiligt?

2. Auf welche Weise soll dieser zusätzliche Stellenabbau innerhalb von fünf Jahren vollzogen werden, ohne dass betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden und ohne dass Personal und Aufgaben unter Kostenerstattung – d.h. ohne tatsächliche Einsparungen

für das Land – auf die Kommunen übertragen werden?

3. Welche Aufgaben gehören nach Ansicht der Landesregierung nicht zu den künftigen Kernaufgaben des Landes?

Zu 1: Infolge der mit den Ressorts abgeschlossenen Zielvereinbarungen werden bis zum 31. Dezember 2003 insgesamt 5 527 Stellen entbehrlich. Hiervon sind bis zum Ende des Jahres 2002 bereits rd. 2 750 Stellen tatsächlich abgesetzt worden. Bei den noch einzusparenden Stellen werden

im 2. NHPE 2003 für mehr als 700 Stellen das Beschäftigungsvolumen und das Budget bereits abgesenkt und

ab dem HPE 2004 für die mit uneingeschränkten kw-Vermerken versehenen Stellen in den nachfolgenden Jahren das Beschäftigungsvolumen und das Budget zu jeweils einem Drittel abgesenkt.

Hierdurch wird die monetäre Einsparung aus den Zielvereinbarungen im Haushaltsjahr 2007 realisiert.

Die Landesregierung wird durch eine umfassende Verwaltungsmodernisierung in dieser Legislaturperiode erreichen, dass weitere 6 000 Personalstellen entbehrlich werden. Der vorgesehene Abbau von 6.000 Personalstellen erfolgt zusätzlich zu den nach den sog. Zielvereinbarungen einzusparenden Stellen. Die infolge anderer Prioritätensetzung im Lehrerbereich und beim Polizeivollzugsdienst zu schaffenden 3 500 Stellen werden durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert.

Die Einsparvorgabe bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte Landesverwaltung mit Ausnahme der Vollzugsbediensteten der Polizei und der im Unterricht beschäftigten Lehrkräfte in den Schulen. Landesbetriebe und budgetierte Bereiche sind davon nicht von vornherein ausgenommen. Einzelheiten sind im Laufe der anlaufenden Prüfungen festzulegen.

Zu 2: Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. An der bestehenden Vereinbarung mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden zur Staatsmodernisierung nach § 81 NPersVG aus dem Jahr 2000 wird festgehalten.

Den Prozess des Stellenabbaus wird die Landeregierung durch die intensive Nutzung und Weiter

entwicklung des im Ministerium für Inneres und Sport angesiedelten Instruments der Job-Börse optimieren. Gute Voraussetzungen liegen insoweit durch den bestehenden Einstellungsstopp vor. Die Einzelheiten sind noch festzulegen.

Soweit eine Verlagerung von Personal in den kommunalen Bereich in Betracht kommt, sind zunächst die entsprechenden Aufgabenbereiche zu identifizieren, die im Einvernehmen mit den Kommunen dorthin verlagert werden können. Dabei sind auch die sich daraus ergebenden Kostenerstattungen oder die Regelungen über eventuelle Übernahmen von Personal des Landes festzulegen. In diesem Zusammenhang sind dann auch die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu prüfen und ggf. mit den kommunalen Körperschaften, den Personalvertretungen und dem Personal abzustimmen. Auch die Höhe der andauernden Kosten wird zu klären sein.

Zu 3: Die Möglichkeiten sind in den kommenden drei Jahren zu prüfen. Dazu gibt es insgesamt noch keine Festlegungen der Landesregierung. Im Übrigen ist es denkbar, auch Aufgaben, die für das Land von erheblicher Bedeutung sind, reduziert, konzentriert oder in anderer organisatorischer Zuständigkeit wahrnehmen zu lassen.

Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und Reduzierung der Mittelinstanz und der Auflösung der Bezirksregierungen in ihrer heutigen Form werden alle Aufgabenbereiche einer Aufgabenkritik unterzogen. Neben dem Aufgabenwegfall wird ebenfalls die Möglichkeit der Aufgabenreduzierung und -verlagerung sowie einer Aufgabenwahrnehmung durch Private geprüft. Danach werden die Zielorganisation und das Ziel-Beschäftigungsvolumen entwickelt und abschließend festgelegt. Die entsprechenden Projekte werden sich auch mit den Fragen der sozialverträglichen Ausgestaltung befassen und die notwendige Beteiligung sicherstellen. Besonderes Augenmerk wird dabei den Aufgaben im technischen Bereich, wie den Werkstätten, Laboren und Servicediensten, gewidmet.