Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat zunächst der Kollege Will.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes ist notwendig gewesen, um den veränderten bundesrechtlichen Vorgaben und den praktischen Erfahrungen während der Laufzeit des ersten Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes Rechnung zu tragen. Wir können allerdings dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen, da er die notwendige Weichenstellung zur Absicherung der inzwischen erfolgten Fortentwicklung des tatsächlichen Bedienungsangebots im Bereich des SPNV in Niedersachsen nicht gewährleistet.

(Zuruf von der CDU: War klar!)

Meine Damen und Herren, die Politik der Landesregierung missbraucht im Übrigen die Regionalisierungsmittel des Bundes als Steinbruch zur Abdeckung von Haushaltslöchern.

(Beifall bei der SPD)

Sie zweckentfremden die für den schienengebundenen Personennahverkehr vorgesehenen Mittel zur Finanzierung der Schülerbeförderung nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes. Sie entziehen den Aufgabenträgern des SPNV damit allein 87,2 Millionen Euro im Jahre 2005. Damit leisten Sie allen im Bund Vorschub, welche die

Leistungen des Bundes an die Länder aufgrund der angespannten Haushaltslage beschneiden möchten. Mit dieser Politik der Zweckentfremdung von Mitteln erwecken Sie beim Bund nicht den Eindruck, als seien die Mittel für den SPNV in der vom Bund gewährten Höhe zielgerichtet eingesetzt worden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Fraktion und ich sehen auch in dem vorgelegten Entwurf des Landesnahverkehrsgesetzes trotz der von CDU/FDP eingebrachten Änderungen noch großen Verbesserungsbedarf. Es ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, die Zuständigkeit für den SPNV nahezu exklusiv bei der Landesnahverkehrsgesellschaft anzusiedeln. Die LNVG ist mit Ausnahme der Region Hannover und des Großraumverbandes Braunschweig selbst Aufgabenträgerin im Sinne des Nahverkehrsgesetzes und somit Beteiligte. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass sich die LNVG bei der Vergabe der Mittel nur von objektiven Kriterien leiten lässt und die notwendige Objektivität auch üben wird. Meine Damen und Herren, die Ansiedlung der Aufgaben des Schienenpersonenverkehrs gemäß § 4 abschließend bei der LNVG mit Ausnahme der Region Hannover und des Großraumverbandes Braunschweig wird aber dazu führen, dass die LNVG stets in der Kritik der mangelnden Objektivität stehen wird. Das widerspricht einem möglichen sinnvollen Wettbewerb in der Zukunft. Die Abschaffung der Optionsmöglichkeit verschließt zukünftig die Chancen für weitere SPNV-Verbünde und länderübergreifende Lösungen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch anmerken, dass ich mir anlässlich der Neufassung des Landesnahverkehrsgesetzes auch eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Landesnahverkehrsgesellschaft gewünscht hätte.

(Beifall bei der SPD)

Ich nenne ferner die weitere Übernahme von hoheitlichen Aufgaben, die derzeit noch bei den Bezirksregierungen liegen. Die 612 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln werden im nächsten Haushaltsjahr durch das Land Niedersachsen weitergeleitet. Die LNVG ist auch an der Verteilung der Mittel ganz maßgeblich beteiligt, ohne dass ein Parlamentsausschuss hierauf Einfluss hätte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in den Beratungen des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurden die betroffenen Ver

kehrsträger zur Novellierung des Gesetzes schriftlich angehört. Vielfältige Änderungswünsche sind vorgetragen worden. Ihnen wurde jedoch nur zum Teil abgeholfen. So sind auch die Einwände des Großraums Braunschweig hinsichtlich der Berechnung des tatsächlichen Verkehrsumfanges und der Verkehrsleistung sowie der Berechnung des Grundangebotes nicht ausgeräumt worden.

Die aufgrund des Fahrplanes 2001/2002 von der Deutschen Bahn AG durchgeführte Berechnung hat den faden Beigeschmack der Subjektivität. Die Bahn AG ist keine neutrale Instanz, sondern betreibt in der Region Hannover den SPNV und konkurriert damit mit dem Großraum Braunschweig und der LNVG um die zurzeit zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel.

Meine Damen und Herren, die Leistung des Großraumverbandes, die die tatsächliche Verkehrsleistung deutlich ausgebaut hat, sollte durch die Mittelzuweisung nach dem Nahverkehrsgesetz anerkannt werden. Es bleibt unverständlich, warum z. B. die Strecke zwischen Gifhorn und Wieren trotz eines deutlich über die Mindestzahl von 500 Reisenden am Tag liegenden Passagieraufkommens aus dem Grundangebot gestrichen wurde und somit bei der Berechnung der Finanzleistungen unberücksichtigt geblieben ist. Es bleiben hier zumindest Zweifel an der Objektivität der Deutschen Bahn AG. Auch bei der Investitionstätigkeit steht sie im Übrigen in der Kritik. Hier steht die Landesregierung in der Pflicht, auf die Bahn AG einzuwirken, um eine angemessene Investitionstätigkeit in Niedersachsen zu erzielen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mittelzuweisung an die Landkreise ist zwar durch den Änderungsvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP von 7,5 auf 10 % erhöht worden. Damit stehen den Landkreisen ca. 21,5 Millionen Euro für die in § 7 Abs. 7 genannten Zwecke zur Verfügung. Dies ist aus unserer Sicht aber nicht ausreichend, um den tatsächlichen Bedürfnissen der Landkreise insbesondere angesichts der wachsenden europäischen Anforderungen gerecht zu werden. Mir ist natürlich klar, dass die Mittel, die an die Landkreise gehen, zwangsläufig den anderen Aufgabenträgern fehlen werden. Von einer Stärkung des ländlichen Raums kann hier allerdings nicht die Rede sein.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir halten es ebenso nicht für vertretbar, dass die infolge der Verringerung des Bedienungsangebotes im SPNV frei werdenden Mittel zukünftig nur noch zur Hälfte an die Träger des ÖPNV weitergereicht werden und zur anderen Hälfte beim Land als SPNV-Aufgabenträger verbleiben sollen. Die Kritik des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes ist insofern völlig berechtigt.

Die Praxis hat gezeigt, dass ein dem SPNV gleichwertiges Busersatzangebot gleich hohe Kosten verursachen kann. Der bloße Vergleich der Kilometerkosten ist bei dieser Betrachtung verfehlt. Vielmehr sind deutlich verbesserte Busangebote notwendig, um eine annähernd gleiche Akzeptanz wie beim SPNV zu erreichen.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den genannten Gründen kann unsere Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Mit der Ablehnung dieses Gesetzentwurfes verbinde ich den nachdrücklichen Appell an die Landesregierung, Regionalisierungsmittel nicht länger zweckzuentfremden, sondern vielmehr den SPNV und den ÖPNV auch in finanziell schwierigen Zeiten zu stärken. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Kollege Dinkla.

(Zuruf von der SPD: Und wieder ge- gen die Kommunen!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit zur Novellierung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes ist durch die Revision des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Nahverkehrs, einem Bundesgesetz, entstanden. Das Land Niedersachsen ist zur Übernahme dieser neuen Berechnungsgrundlagen verpflichtet. Der Gesetzentwurf sieht zudem die erstmalige Einführung von Pauschalmitteln zugunsten der kommunalen Träger des straßengebundenen ÖPNV vor. Mit dem NNVG legen wir auch die Zahl - Herr Will hat es eben erwähnt - der Aufgabenträ

ger des SPNV auf drei fest: ZGB, Region Hannover, Land bzw. LNVG. In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit für den SPNV bei der Landesnahverkehrsgesellschaft. Sie haben eben hinsichtlich des straßengebundenen ÖPNV, also der Busse, und des Fährverkehrs bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zwar Kritik geübt. Das ist aber die Situation.

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des LNVG berücksichtigt - Herr Will, Sie werden dem sicherlich zustimmen - zudem aus der Praxis der letzten Jahre gewonnene Erkenntnisse und lässt auch die Weiterentwicklung der Förderinstrumente erkennen. Mit der Gesetzesnovellierung verfolgen wir das Ziel, einen qualitativ hochwertigen ÖPNV auf Schiene und Straße für die jeweiligen Regionen Niedersachsens zu gewährleisten und auch weiterzuentwickeln. Im Interesse der Schaffung zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte sowie der Stärkung der Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger vor Ort ist die Weiterentwicklung der Nahverkehrsförderung im Sinne der Gesetzesnovelle unerlässlich. Die ÖPNV-Aufgabenträger werden damit in die Lage versetzt, positive Impulse für ein qualitativ hochwertiges ÖPNV-Gesamtsystem in Niedersachsen zu setzen. Exemplarisch möchte ich die vorgesehene Pauschalförderung nennen.

Erstmals stellen wir den Landkreisen als Träger des straßengebundenen ÖPNV Mittel zur freien Verwendung im Rahmen der Zweckbestimmung zur Verfügung. Ich will die Aufsplittung darstellen. Sie und auch der Berichterstatter haben eben auf die neue Pauschalförderung mit 7,5 % plus 2,5 % hingewiesen. Das ergibt in der Summe 21,58 Millionen Euro. Dies ist nach meiner Auffassung ein enormer Betrag. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf bedeutet dies zudem eine Aufstockung der Mittel um 5,4 Millionen Euro. Herr Will, das sei hier nicht unerwähnt. Auch in der letzten Wahlperiode haben wir über dieses Thema lange diskutiert. Damals hat die SPD überhaupt der Pauschalzuweisung immer sehr ablehnend - um nicht zu sagen: mit einer Blockade - gegenübergestanden.

(Beifall bei der CDU)

Wenn wir jetzt dies durchsetzen, dann ist das, meine ich, der richtige Weg. Man sollte dies in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt lassen.

Meine Damen und Herren, die Landkreise haben Mittel in dieser Form bisher nicht erhalten. Ihnen werden sie nunmehr zur eigenständigen Verwendung überlassen. Insofern, wenn man so will, handelt es sich auch um zusätzliche Finanzmittel zugunsten der Landkreise, damit auch zugunsten des ländlichen Raumes.

(Beifall bei der CDU)

Mit der Neuverteilung der Finanzmittel nach § 8 sind wir sowohl im Hinblick auf die Höhe als auch in Bezug auf den Kreis der Empfänger einen bedeutenden Schritt auf die Aufgabenträger zugegangen. Herr Will, die Reaktionen sind durchwegs positiv und zeigen, dass CDU und FDP mit der Gesetzesnovelle richtig liegen und jederzeit bereit waren und bei anderen Vorhaben auch in der Zukunft bereit sind, abgewogene wie finanzierbare Änderungsvorstellungen aufzugreifen.

(Beifall bei der CDU)

Die Pauschalzuweisungen in Höhe von 21,6 Millionen Euro sind auch ein überzeugender Beleg dafür, dass es die Landesregierung mit der Vereinfachung und Verschlankung von Förderverfahren ernst meint. Auch dies muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden.

(Beifall bei der CDU)

Eigenständige Entscheidungen bis zu einer bestimmen Größenordnung vor Ort treffen zu können, das ist die Basis für eine faire Partnerschaft.

Eine zweite Änderung gegenüber dem Beratungsentwurf hat sich ebenfalls ergeben. Der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf sieht in § 7 Abs. 4 Satz 3 für den Fall, dass das Land Strecken stilllegt, nun eine 50 : 50-Verteilung der frei werdenden Finanzmittel einerseits an die Landkreise und kreisfreien Städte und andererseits an das Land vor.

(Beifall bei der CDU)

Dies, meine Damen und Herren, bietet den Partnern eine - ich betone - finanziell angemessene und solide Basis, um bei einer eventuell unvermeidbaren Stilllegung ein angemessenes alternatives Busangebot finanzieren zu können.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Kritik der Oppositionsfraktionen an dem Gesetzentwurf ist nach mei

ner Auffassung unbegründet. Wenn sogar die Aufgabenträger Zustimmung signalisieren, lässt sich Ihre Kritik noch weniger nachvollziehen.

Herr Hagenah - Sie kommen hier ja noch zu Wort -, ich kenne Ihren Hauptkritikpunkt. Es passt Ihnen nicht, dass die Mittel frei vergeben werden. Sie meinen, dass die Kreise bzw. die ÖPNVAufgabenträger darüber zu frei entscheiden können. „Zu frei“, so haben Sie im Ausschuss gesagt und es auch gestern noch einmal übermittelt. Das macht die grundsätzlich unterschiedliche Position deutlich: Unsere Politik beruht auf Vertrauen und Ihre auf Kontrolle und Misstrauen. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der CDU)

Sollte es sich im Zuge des Verfahrens erweisen, Herr Hagenah, dass die faire Partnerschaft, die wir im Wege der Pauschalzuweisung der Finanzmittel anbieten, nicht trägt, dann müssen wir vielleicht korrigieren. Aber der erste Schritt - Vertrauen geht in die richtige Richtung.

(Beifall bei der CDU)

Herr Will, die SPD hat im Hinblick auf die Novellierung des Nahverkehrsgesetzes jahrelang nichts zustande gebracht. Wir haben in der letzten Wahlperiode diskutiert und diskutiert. Sie haben - ich habe es betont - die Pauschalzuweisung immer abgeblockt. Herr Oppermann hat in der letzten Wahlperiode lange in der Hemisphäre der Hochschulpolitik gelebt. Wenn er hier jetzt Wirtschaftspolitik vertritt, dann muss er auch deutlich sagen, dass dies von der SPD in der Vergangenheit nicht richtig behandelt worden ist.

(Brunhilde Rühl [CDU]: Kann er nicht, er ist nämlich nicht da!)