Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

11,3 Mio. 13 Mio. 13,2 Mio. 16 Mio.

Davon abgerufene Förder-mittel

6 Mio. 5,3 Mio. 9,3 Mio.

Der Haushaltsansatz für 2005 sieht 8,6 Millionen Euro vor.

Dies vorausgeschickt, antworte ich namens der Landesregierung zu den Fragen wie folgt:

Zu 1: Obwohl das neue Innovationsförderprogramm erst am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist, liegen bereits mehr als 25 Anträge und Projektskizzen vor. Bisher wurden der NBank ca. 854 000

Euro zugewiesen für die Erteilung von zwei Förderbescheiden zu Brennstoffzellenprojekten und einem Bescheid zu einem Biomasseprojekt. In welchem Umfang Fördermittel für die in 2004 eingegangenen Anträge noch abgerufen werden, kann zurzeit nur geschätzt werden. Eine Reihe von Förderanträgen befindet sich noch im Antragsverfahren und weitere Projekte in der Vorbereitungsphase. Die Förderung kann bis zu 10 Millionen. Euro betragen, wenn alle vorgestellten Projekte förderfähig sind. Wie aus der Anzahl der Anträge ersichtlich ist, wurde das Förderprogramm sehr gut angenommen.

Zu 2: Gleichgültig, ob die NBank auf einen Förderantrag hin einen Zuschuss oder ein Darlehen gewährt, fließen aus dem Wirtschaftsförderfonds nur noch Zuschusszahlungen ab. Sofern bei einem Förderantrag durch die NBank festgestellt wird, dass das Förderziel mit einem Darlehen erreicht wird, erhält der Antragsteller von dort ein Förderdarlehen. Darlehen werden durch Zinszuschüsse aus dem Wirtschaftsförderfonds vergünstigt. Die in Nr. 1 genannten Projekte wurden mit einem Zuschuss, also nicht auf Darlehensbasis, gefördert.

Zu 3: Eine Aufteilung nach einzelnen Fördertatbeständen ist zurzeit aus den unter Nr. 1 genannten Gründen noch nicht möglich.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 17 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Wie lange müssen Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen noch auf ein Gleichstellungsgesetz warten?

Die Koalitionspartner CDU und FDP streben laut Koalitionsvertrag eine bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung an und wollen ihr Recht auf Selbstbestimmung fördern. Hierzu gehört nach Auffassung aller Selbsthilfeinitiativen und Verbände die Einbringung und Verabschiedung eines Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen. Nachdem das Gesetz von der SPD-geführten Landesregierung zwar immer wieder angekündigt, aber nie verabschiedet wurde, haben die Betroffenen hohe Erwartungen an die neue Landesregierung, dass diese zügig ein Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen einbringt und beschließt. Fast zwei Jahre nach der Landtagswahl liegt dem Landtag aber immer noch kein Gesetzentwurf vor. Menschen

mit Behinderungen fühlen sich mittlerweile von der Landesregierung getäuscht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird der Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen in die Beratungen des Niedersächsischen Landtages eingebracht werden?

2. Wie lange sollen Menschen mit Behinderungen, die schon zur Zeit der SPD-geführten Landesregierung bezüglich des Gleichstellungsgesetzes fortwährend vertröstet wurden, auch unter der neuen Landesregierung noch auf ein Gleichstellungsgesetz warten?

Mit der Politik der Niedersächsischen Landesregierung zur Verbesserung der gesellschaftlichen Situation von Menschen mit Behinderung sollen

Benachteiligungen beseitigt und verhindert,

die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und

eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht

werden. Ein Instrument zur Umsetzung dieser Ziele ist die Verabschiedung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Deshalb ist unmittelbar nach der Regierungsübernahme im letzten Jahr mit den Arbeiten an einem entsprechenden Gesetz begonnen worden.

Vor dem Hintergrund der äußerst schwierigen Haushaltslage und der laufenden bzw. noch erforderlich werdenden Konsolidierungsmaßnahmen hält es die Niedersächsische Landesregierung aber für unumgänglich, die mit einem Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verbundenen finanziellen Voraussetzungen und Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Diese Abwägung findet zudem im Zusammenhang mit der vorgesehenen verfassungsrechtlichen Verankerung des Konnexitätsprinzips statt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung zusammengefasst wie folgt:

Der Gesetzesentwurf kann erst dann in den Niedersächsischen Landtag eingebracht werden, wenn die im Hinblick auf die beschriebene Ausgangslage erforderlichen und zurzeit noch laufenden Abstimmungsprozesse abgeschlossen sind. Ziel ist es, einen tragfähigen und akzeptierten Vor

schlag zu erreichen, der die sehr unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt.

Anlage 11

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 18 des Abg. Klaus-Peter Dehde (SPD)

Auswirkungen der neuen Förderziele im Bereich der erneuerbaren Energien auf die Unternehmen in Niedersachsen?

Die Haushaltsmittel für die erneuerbaren Energien wurden unter der CDU/FDP-Landesregierung kontinuierlich verringert, vom Jahr 2003 zum Jahr 2004 fast halbiert. Erklärtes Ziel war dabei, weg von der Breitenförderung hin zu mehr Forschungs- und Entwicklungsförderung zu gelangen. Im Jahr 2005 erwartet die Unternehmen eine weitere Kürzung der Haushaltmittel in diesem Bereich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie verteilt sich die Förderung der erneuerbaren Energien auf die einzelnen Energieträger?

2. Welche Projekte wurden in welchem Umfang im Jahr 2003 gefördert, und wie viele neue Anträge liegen dem Umweltministerium vor?

3. Welche Auswirkungen der Umstellungen sind auf den Märkten für erneuerbare Energien erkennbar, und wie sind kleine und mittelständische Unternehmen von der Umstellung der Förderung betroffen?

Mit dem Innovationsförderprogramm des Landes soll u. a. die Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe in aussichtsreichen Wachstumsfeldern wie den erneuerbaren Energien verbessert werden. Die Förderung kommt dabei direkt niedersächsischen Betrieben zugute. Mitnahmeeffekte wie bisher sind nicht mehr möglich.

Der Fördermitteleinsatz seit 2001 verteilte sich wie folgt:

2004 Euro 2003 Euro 2002 Euro 2001 Euro

Haushaltsmittel lt. Haushaltsplan

11,3 Mio. 13 Mio. 13,2 Mio. 16 Mio.

Davon abgerufene Förder-mittel

6 Mio. 5,3 Mio. 9,3 Mio.

Die abgerufenen Fördermittel für 2004 können zurzeit nur geschätzt werden, da sich eine Reihe von Förderanträgen noch im Antragsverfahren und weitere Projekte in der Vorbereitungsphase befinden. Die Förderung kann bis zu 10 Millionen Euro betragen, wenn alle vorgestellten Projekte förderfähig sind. Der Haushaltsansatz für 2005 sieht 8,6 Millionen Euro vor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. Für das Jahr 2004 kann aus oben genannten Gründen zurzeit noch keine Aufteilung auf einzelne Energieträger gemacht werden.

Zu 2: Im Jahr 2003 wurden nach der Richtlinie Erneuerbare Energien 736 solarthermische Anlagen mit 4 111 578 Euro und drei Biomasseanlagen mit 1 332 000 Euro auf Darlehensbasis sowie sieben Photovoltaik- oder Solarthermieprojekte mit Zuschüssen von insgesamt 579 539,51 Euro, bis zum Erlass der Haushaltssperre am 30. Oktober 2003 (RdErl. MF v. 31. Oktober 2003) , gefördert.

Obwohl das neue Innovationsförderprogramm erst am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist. liegen bereits mehr als 25 Anträge und Projektskizzen vor. Auswirkungen durch die Umstellung der Förderung sind nicht bekannt. Bereits in den letzten beiden Jahren ging aufgrund konjunktureller Einflüsse die Zahl der eingereichten Anträge zurück. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden nur zum Teil abgerufen. Dies ist aus obiger Tabelle ersichtlich.

Zu 3: Von einer Projektidee bis zu einem förderfähigen Antrag vergehen meist mehrere Monate bis Jahre. Insbesondere die Gewinnung von Projektpartnern und der Abschluss von Kooperationsverträgen benötigen entsprechende Zeit. Wie aus der Anzahl der Anträge ersichtlich ist, wurde das Förderprogramm sehr gut angenommen. Die Einführung des Breitenförderprogramms für erneuerbare Energien durch die alte Landesregierung lief viel schleppender an. Das Förderprogramm ist für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen ausgelegt. Zum Jahresende ist der Eingang von Förderanträgen kräftig gestiegen. Für 2005 sind daher erheblich mehr Anträge zu erwarten.

Anlage 12

Antwort