Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

Wir hätten uns gewünscht, dass auch das zweistufige Widerspruchsverfahren nicht abgeschafft worden wäre. Aber das haben wir bereits an anderer Stelle hinreichend diskutiert. Es bleibt dabei, dass hier die bisherigen Rechte der Betroffenen auf eine unvoreingenommene und objektive Abwägung und Bescheidung ihres Widerspruchs durch eine zweite, neutralere und in der Erstinstanz eben nicht betroffene Instanz massiv eingeschränkt werden und wie in anderen Bereichen erhöhte und erhebliche Anforderungen auf die Gerichte zukommen werden.

Es gab ja dann auch noch ein kleines Hü und Hott in diesem Bereich. Zunächst hieß es, dass alle Widersprüche, die bis Ende dieses Jahres anhängig seien, vom NLZSA beschieden werden sollten. Dann hieß es: Nein, doch wieder nicht, das will der Innenausschuss nicht. - Jetzt soll es aber doch wieder so gemacht werden, wie wir es wollen. Das freut mich natürlich.

Zunächst schien es auch eine Einigung in der Frage zu geben, dass im Zusammenhang mit Ihrer Entscheidung, das Landesblindengeld abzuschaffen, für die Kommunen keine neuen Belastungen entstehen sollten. Das hatte Herr McAllister - der Kollege Schwarz hat die Pressemitteilung zitiert bekanntlich in der Presseerklärung zugesagt. Wir waren damit sehr einverstanden. Es wäre ja auch noch schöner gewesen, wenn die Landesregierung

das Blindengeld abschafft und die Kommunen auf den zusätzlichen Kosten hängen lässt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir waren uns im Ausschuss einig über eine entsprechende Formulierung, bis am letzten Mittwoch in der Ausschusssitzung klar wurde, wer in der CDU in der Sozialpolitik am Ende das Sagen hat.

(Bernd Althusmann [CDU]: Ach ja?)

Das sind nämlich nicht die Sozialpolitiker, sondern die Haushälter.

(Lachen bei der CDU)

Da gelangte nämlich aus dem Haushaltsausschuss eine Formulierung herüber, die dem von uns gewollten Ansatz diametral entgegensteht: Erhöhte Aufwendungen für die Blindenhilfe bleiben jetzt „nach Maßgabe des Landeshaushaltes“ unberücksichtigt. Ich sage Ihnen, es ist doch nicht unbeabsichtigt, dass diese Formulierung so im Gesetz steht; denn sonst hätten Sie die alte Formulierung beibehalten können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Stadt Osnabrück schlägt auch schon Alarm. Im ungünstigsten Fall wird deren Haushalt um 962 000 Euro zusätzlich belastet. Denn es ist so, dass dann die Städte für die über 60-jährigen Blinden als örtlicher Sozialhilfeträger zuständig sind und die Blindenhilfe bezahlen müssen. Nur bei den Jüngeren beteiligt sich das Land mit einem außerhalb des Quotalen Systems liegenden Ausgleich. Das haben Sie hier bislang verschwiegen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Da aber die meisten Blinden im fortgeschrittenen Alter sind, werden die Kommunen sehr erheblich belastet. Das mag im nächsten Jahr mit Ihren 21 Millionen Euro vielleicht noch passen; denn die Blinden müssen ja zunächst ihr Vermögen abschmelzen und bis auf 2 600 Euro aufbrauchen. Aber wir können überhaupt nicht absehen, wie die Kosten zukünftig steigen werden. Das ist überhaupt nicht absehbar! Sie überlassen diesen Betrag mit einem Wechsel, ohne dass Sie eine Summe eingesetzt haben, in Zukunft den Kommunen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das ist wieder einmal ein gelungenes Beispiel dafür, wie Sie Konnexität und Partnerschaft buchstabieren, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Helmhold, kommen Sie bitte zum Schluss!

Hier wollen Sie sich doch zukünftig einen schlanken Fuß auf Kosten der Kommunen machen. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen, meine Damen und Herren. Die Verantwortung für das, was Sie mit Ihrer heutigen Entscheidung über das Landesblindengeld angerichtet haben, müssen Sie auch finanziell tragen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Ministerin von der Leyen, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Quotale System gewährleistet einen gerechten Ausgleich finanzieller Lasten zwischen den kommunalen Trägern der Sozialhilfe und dem Land. Die Landesregierung hat die feste Absicht, dafür zu sorgen, dass dies in Zukunft so bleibt. Das gilt auch für die Blindenhilfe.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die dazu in § 12 getroffene Sonderregelung bildet den Rahmen dafür, dass die entstehenden zusätzlichen Lasten beim örtlichen Sozialhilfeträger ausgeglichen werden. Von den insgesamt für die Blindenhilfe verfügbaren Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro stehen dafür rund 21 Millionen Euro bereit.

Mit diesen Mitteln kann eine Übergangsquote von ca. 35 % kompensiert werden, ohne dass die kommunalen Träger zusätzlich eigene Mittel einsetzen müssen. Der Landesblindenverband selbst geht von einer geringeren Quote aus. Jeder für

diesen Zweck nicht eingesetzte Euro erhöht den Fonds.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.

Gleichzeitig möchte ich allen, die am Zustandekommen des Gesetzentwurfs - in der Tat war der Zeitdruck hoch - beteiligt waren, danken. Mein besonderer Dank gilt dabei den kommunalen Spitzenverbänden, die während der gesamten Phase der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs viele konstruktive Anregungen gegeben haben

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

und die diesen Gesetzentwurf voll unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 1568 vor. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Die Änderungsempfehlung ist angenommen.

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 3/1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 1572 vor. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Damit ist die Änderungsempfehlung des Ausschusses erledigt.

Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf mit den Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist mit den Änderungen beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1356 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/1504 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1566

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Die Berichterstattung übernimmt Frau Saalmann von der SPD-Fraktion. Ich erteile ihr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1504, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen und damit die „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“ zu errichten. Diese Empfehlung ist einstimmig beschlossen worden, allerdings haben in der Einzelabstimmung zu § 6 des Entwurfs die Ausschussvertreter der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen gegen die von der Ausschuss

mehrheit beschlossene Fassung gestimmt. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Inneres und Sport und für Haushalt und Finanzen tragen die Beschlussempfehlung einvernehmlich mit.

Anlass und Ziel des Gesetzgebungsvorhabens sind bei der ersten Lesung in diesem Plenum ausführlich dargestellt worden. Weitere Ausführungen dazu brauche ich nicht zu machen. Ich möchte die Zeit daher nutzen, um Ihnen von den Schwerpunkten der Ausschussberatungen zu berichten. Dabei verzichte ich auf die mehr technischen Details, die im schriftlichen Bericht dargestellt sind, der Ihnen ja bereits vorliegt.

Der Ausschuss hat sich zunächst mit dem aus § 1 des Entwurfs ersichtlichen Konzept des Gesetzesvorhabens befasst. Er hat dabei erörtert, ob die Übertragung des im Jahre 1832 gegründeten Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds und der seit 1934 bestehenden Braunschweig-Stiftung auf eine neue Stiftung des Landes überhaupt durchgeführt werden darf. Der Entwurf sieht vor, dass die Vermögen dieser beiden alten Stiftungen auf die neu zu gründende Stiftung übergehen und dass die neue Stiftung Gesamtrechtsnachfolgerin der bestehenden Stiftungen wird. Dies ist nach Ansicht des Ausschusses rechtlich zulässig. Der Ausschuss folgt damit der Einschätzung des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes.