Es war nie der Fall, dass sich die Ministerpräsidenten sozusagen fast zeitgleich mit der Thematik befasst haben.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Die ist vor- gezogen worden wegen der Minister- präsidentensitzung! Nein, nein, nein, das ist falsch!)
Auf der Basis einer Arbeitsgemeinschaft sowie weiterer Vorschläge aus den Ländern und umfassender Vorschläge aus Niedersachsen haben wir uns am 2. Dezember - und zwar alle 16 Länder, alle zuständigen Minister, egal, wie regiert, ob rot oder rot-grün, ob Große Koalition oder ob schwarz oder schwarz-gelb - in dem Papier auf Reformvorschläge verständigt. Das ist im Grunde genommen bis dahin schon ein ganz großer Wurf. An der Stelle, an der es um Personal, also letztlich um Kosten und damit um des Steuerzahlers Geld ging, hat Niedersachsen bzw. habe ich dann gesagt, dass wir deswegen an diesem Punkt noch nicht mitmachen. Da meinte man dann: Na ja, Personal ist immer etwas schwierig, vielleicht mal 10 % weniger. - Wir haben mit einem qualifizierten - ich nenne es so - Gutachten nachgewiesen, dass eine Personaleinsparung oberhalb von 40 % machbar ist. Deswegen haben wir an diesem Punkt - bei einem im Übrigen gegebenen Konsens - nicht zueinander gefunden.
Wenige Tage später haben sich die Ministerpräsidenten das Thema auch noch einmal vorgenommen, und da hat unser Ministerpräsident - im positiven Sinne - den Sack zugemacht und hat seine Kollegen davon überzeugt, dass das Personal nicht nur um die 10 %, über die schon Konsens bestand, sondern um weitere 20 % zu reduzieren ist.
Sie haben eine weitere Forderung von uns aufgegriffen, die wir bis dahin noch nicht durchgesetzt hatten, dass man nämlich gucken muss, ob innerhalb von 16 Bundesländern manche Aufgabe von dem einen oder anderen Land vielleicht einmal für die einen oder anderen mit erledigt werden kann, ohne dass dafür eine Bürokratie vorgehalten werden muss und ohne dass dadurch sonstige Kosten ausgelöst werden. Auch das ist ein hervorragender Reformansatz. Aus den zwei Wegen ist sozusagen eine hervorragende Komposition geworden.
Ein Großteil der Tätigkeit der KMK besteht aus Dienstleistungen, bei denen man sich fragen kann, ob sie erforderlich sind - Austauschdienste und dies und das -, ob die KMK das für alle machen muss oder ob man das auch in Einzelfällen machen kann. Wir werden den Weg gehen, dass wir
prüfen wollen, ob man Dienstleistungen, die die KMK erbringt, auslagern kann oder ob sie jedenfalls gebührenpflichtig werden. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss dafür bezahlen. Wer sie nicht in Anspruch nimmt, kann sich das Geld sparen. Nun warten Sie mal ab, wie das im Einzelnen aussehen wird.
Der nächste Punkt ist schon angesprochen worden: Das Präsidium wird gestärkt. Wir wollen zu modifizierten Abstimmungsverfahren kommen. Bei einfachen Sachverhalten zu einer Zweidrittelmehrheit überzugehen, halte ich für einen guten Weg.
Dann haben wir beschlossen, den Gremienwust zu reduzieren. Von nach derzeitigem Stand 31 Gremien bleiben 17 übrig. Also, es geht doch, meine Damen und Herren! Dadurch werden sich viele Tagungen und viele Reisen von Beamten aus den Ländern nach Berlin und Bonn erübrigen. Auf diese Weise werden auch Kosten gespart.
Das Thema Personal, bei dem wir uns am Ende auch durchgesetzt haben, habe ich eben schon beschrieben.
Damit wir auch einmal von dem Streitthema wegkommen: Konsens bestand, besteht und wird auch weiterhin bezüglich der Zukunft der KMK bestehen. Wir haben die Bildungsstandards schon vor zwei Jahren mit beschlossen. Ich habe das immer begrüßt. Wir werden auch die Bildungsstandards für unser gesamtes Schulwesen komplettieren, weil ich geradezu danach rufe, dass es zügig auf ein gutes Niveau kommt. Schon bevor Sie Ihren Antrag gestellt haben - ich glaube, es war im Mai oder Juni des letzten Jahres -, haben wir bei der Einrichtung des in Berlin angesiedelten Qualitätsinstituts mitgestimmt, das die Bildungsstandards weiterentwickelt und uns hilft zu gucken: Reichen sie, oder reichen sie nicht? Wie muss es da weitergehen? - Da sind wir also mit im Boot. Ein Akkreditierungssystem, das dafür sorgt, dass die Vergleichbarkeit von internationalen Abschlüssen sichergestellt ist, wird weiter vorgehalten. Da sind wir also in zwei, drei Bereichen sehr gut miteinander unterwegs und haben auch gar keinen Krach mit den anderen Ländern.
Insgesamt stellt sich ja immer die Frage: Was hat das Ganze gebracht? - Ich möchte gerne zwei, drei Zeitungsartikel aus der Zeit nach der Sitzung am 2. Dezember 2004 zitieren. In der Neuen Presse war am 3. Dezember 2004 zu lesen: „So schnell hat sich die Kultusministerkonferenz selten be
wegt.“ In der NOZ hieß es: „Die Niedersachsen sind nicht nur sparsam, sie trauen sich auch was.“ Das war nicht ganz einfach; das gebe ich zu. Die erste Sitzung im Saarland nach unserer Kündigung war für den Kultusminister auch menschlich keine einfache Angelegenheit, wenn 15 zumindest nicht offen sagen mögen, dass sie etwas Ähnliches wollen, und fragen: Warum muss das denn so sein? Am 2. Dezember sah es dann schon besser aus. Mittlerweile - das möchte ich Ihnen bei dieser Gelegenheit auch mal sagen - sind wir alle auf Augenhöhe gute Kolleginnen und Kollegen in der KMK.
„Im Gral der Bildungspolitik ist Reformstimmung angesagt. Die KMK, jahrzehntelang für ihr Eigenleben weit oberhalb der Landtage bekannt, ist jetzt höchst interessiert am Eindruck neuer Beweglichkeit. Weil sie ihn bitter nötig hat.“
Nehmen Sie doch die öffentliche Meinung und auch das wahr, was die schreibende Zunft dazu sagt, nämlich dass wir - zugegebenen: mit etwas Risiko - einen ganz tollen Erfolg gelandet haben.
Wissen Sie, was auch eine Botschaft über die Bildung und die KMK hinaus ist? - Hier ist ein Bundesland mit einer mutigen Regierung, mit einem engagierten Regierungschef,
Das Land, die Politik, diese Regierung und diese Fraktionen sind reformfreudig und packen es an, sie schieben es nicht 20 Jahre vor sich her. - Das ist doch ein guter Geist! Da sollten wir ruhig weitermachen. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den Antrag abzulehnen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: a) Schwer kranke Kinder in Niedersachsen besser versorgen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/952 b) Versorgung schwer kranker Kinder in Niedersachsen qualitativ verbessern - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/1142 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/1488
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in der Drucksache 1488 lautet auf Annahme in veränderter Fassung.
- Hinten am Rande des Plenums stehen noch viele, die die Gespräche sicherlich auch draußen fortsetzen können. Das ist ein ernstes Thema. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidenten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten von uns Abgeordneten können nicht ermessen, was Familien von schwerst kranken Kindern alles ertragen müssen und wie wenig sie von unserer Gesellschaft unterstützt werden.
In einer Zeit, in der wir einen Versorgungsgrad unserer Mitmenschen erreicht haben, der noch vor kurzem unerreichbar erschien, in einer Zeit, in der die Forschung annähernd 99 % des menschlichen Erbguts entschlüsselt hat, und in einer Zeit, in der die Medizin den Menschen zu einer durchschnittlichen Lebenserwartung verhilft, die in vorherigen Generationen noch als utopisch galt, ist es unserer Gesellschaft noch immer nicht gelungen, schwerst kranken Kindern und ihren Familien Hilfe, Pflege und Service zu bieten, um die Situation einigermaßen bewältigen zu können. So fehlt es z. B. nach wie vor flächendeckend an speziell für schwer kranke Kinder ausgebildeten Pflegekräften. Gerade im ambulanten Bereich der Kinderkrankenpflege haben wir immer noch ein sehr großes Defizit. Für die Familien, die ihre schwerst kranken Kinder nicht in eine stationäre Einrichtung geben, sondern im Kreise der Familie belassen wollen, wird häufig die Suche nach einer geeigneten ambulanten Pflege zu einem Martyrium. Ist dann endlich ein Pflegedienst gefunden, so stellen sich zu allem Überfluss häufig die Krankenkassen bei der Übernahme der Kosten z. B. für die Anreise des Pflegedienstes quer.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Situation von schwer kranken Kindern und deren Angehörigen hat sich der Niedersächsische Landtag auf Initiative der SPD-Fraktion erstmals 2001 beschäftigt. Ausgangspunkt dafür waren die Arbeit des Elternhauses für krebskranke Kinder in Göttingen und die Planung des ersten niedersächsischen Kinderhospizes in Syke. Beide Einrichtungen haben hier wirklich Pionierarbeit geleistet und neues Bewusstsein gegen viele Widerstände geschaffen. Dafür gilt ihnen nach wie vor unser Dank.
Mit dem Doppelhaushalt 2002/2003 hatte die damalige SPD-Landesregierung erstmalig Mittel in Höhe von 3,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Leider hat die neue Sozialministerin im Nachtragshaushaltsplan 2003 die Mittel um über 1 Million Euro gekürzt. Der so genannte Runde Tisch kam nach Aussagen von Teilnehmern nach dem Regierungswechsel nur sehr schwer wieder in Gang. Ich habe das damals sehr bedauert, zumal dieses Thema bis dahin vom Landtag und von der Landesregierung immer sehr einvernehmlich behandelt und beurteilt wurde.
Beschlussempfehlung verständigt haben. Wichtig ist uns, dass vor allem der Runde Tisch mit seinen qualifizierten Fachleuten weiter als Beratungsgremium erhalten bleibt und - so hörte ich - auch wieder regelmäßig tagt.
Es ist richtig, die Kinderkrankenhäuser und Kinderstationen im Rahmen der integrierten Versorgung mit in die ambulante Nachsorge und Versorgung der schwerst kranken Kinder einzubeziehen. Insofern begrüßen wir auch die beiden Modellprojekte in Osnabrück und Vechta. Wir fordern die Vertragspartner auf, solche Modelle auch für die Kurzzeit- und Übergangspflege in den Krankenhäusern zu schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben übrigens keinerlei Verständnis für die Haltung der Krankenkassen in Niedersachsen, den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit den ambulanten Kinderkrankenpflegediensten zu verweigern. Das Kostenargument konnte schließlich in anderen Bundesländern auch im Interesse der Betroffenen überwunden werden. Für die Eltern ist es jedenfalls nicht akzeptabel, jedes Mal wieder auf Einzelfallentscheidungen der Kassen angewiesen zu sein, und für die betroffenen Pflegedienste in der Fläche, wie z. B. „Krank und klein - bleib daheim“ in Sulingen, ist das Verfahren der Kassen - ich weiß gar nicht, Herr McAllister, was daran so amüsant ist - ein nicht zu akzeptierendes finanzielles Abenteuer. Niedersachsen droht hier im Übrigen ein negatives Beispiel unter allen Bundesländern zu werden. Ich bitte daher die Sozialministerin mit Nachdruck, gegenüber den Kassen auf eine Rahmenvereinbarung zu drängen
und deutlich zu machen, dass für die Pflege von schwerst kranken Kindern sehr wohl andere Anforderungen gelten als für die Pflege von Erwachsenen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Entschließungsantrag heute ist wieder ein Schritt in die richtige Richtung. Ich bin mir sicher, dass wir nach dem Bericht der Landesregierung Mitte des Jahres über praktische Folgerungen hieraus im Landtag werden verhandeln müssen. Es kann und darf im Zusammenhang mit schwer kranken Kindern auch weiterhin nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen gehen, sondern es muss um eine bestmögliche Hilfe für die Kinder und ihre Familien gehen. - Herzlichen Dank.