Gerade weil wir eine langfristige Politik betreiben wollen und müssen - wir wollen in Niedersachsen auch in Zukunft noch Gelder haben, die wir für Sozialpolitik verteilen können -, müssen wir überall sparen und sehen, ob das, was ausgegeben wird, auch wirklich gerecht ist. Das ist genau der Punkt.
Sie wissen ganz genau, dass dieser Beschluss nach einer langen und sehr, sehr schwierigen Debatte mehrheitlich gefasst worden ist. Wir alle haben einen langen und schwierigen Prozess hinter uns. Es ist uns überhaupt nicht leicht gefallen. Den Ausstieg aus dem System - das sagte ich schon mehrfach - haben vor uns auch schon viele andere Landesregierungen diskutiert. Den Ausstieg hat aber noch niemand vollzogen.
Sogar in Berlin bei der rot-roten Landesregierung wurde lange darüber nachgedacht. Auch unsere vorherige Landesregierung hat darüber debattiert. Dieses Thema hat sogar einer Ihrer Minister eingebracht.
Die Frage ist: Ist es heute, wo wir nur so wenig Geld haben, wirklich gerecht, einer bestimmten Gruppe von Menschen, die zugegebenermaßen eine schwere Behinderung haben, vermögensunabhängig Geld zu geben, ohne zu fragen, ob sie einen Teil nicht auch selbst bezahlen können?
Dafür, dass die Bundesblindenhilfe nach dem SGB XII auch unter Berücksichtigung der anzurechnenden Freibeträge niedriger ist als zuvor nach dem BSHG, ist die Bundesregierung verantwortlich, das haben nicht wir festgelegt. Es ist aber eine Möglichkeit, dass die Menschen, die blind und wirklich bedürftig sind, die Gelder bekommen, die auch andere Menschen mit Behinderungen bekommen würden. Darum geht es ja.
Frau Helmhold, Sie sagten vorhin, Kinder und Jugendliche bekämen 300 Euro. Wir haben diesen Betrag sogar erhöht. Wir haben gesagt: Kinder und Jugendliche, die blind geboren worden sind oder
später erblinden, haben es besonders schwer, den Start in das Leben zu schaffen. Die brauchen mehr Unterstützung als vorher. Sie bekommen nach wie vor vermögensunabhängig 300 Euro statt wie zuvor nur 204,50 Euro. Das ist also sogar mehr geworden.
Wir haben außerdem 21 Millionen Euro bereitgestellt, die über die Kommunen als Bundesblindenhilfe beantragt werden können. Schließlich haben wir noch 3 Millionen Euro in einen Mobilitätsfonds gegeben. Gemeinsam mit den Blinden müssen noch die Modalitäten ausgehandelt werden, nach denen das Geld vergeben werden soll.
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir diesen Beschluss mehrheitlich gefasst haben. Ihn zu fassen, ist uns nicht leicht gefallen. Es war aber an der Zeit, sozialhilferechtlich gerecht vorzugehen. Das haben wir getan. Wir werden jetzt abwarten müssen, wie sich das entwickelt.
Darum haben wir gesagt, wir betrachten Ihren Antrag als erledigt. Die Haushaltsdebatte ist abgeschlossen, und wir werden weiter in der Diskussion über dieses Thema bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Umstellung des Landesblindengeldes hat uns alle in den vergangenen Monaten sehr beschäftigt. Wir haben in vielen Sitzungen sowohl im Sozialausschuss als auch im Plenum darüber diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Ich bin schon sehr enttäuscht, Herr Plaue, dass Sie den Stil, den Ihr Fraktionsvorsitzender in der letzten Plenarsitzung praktiziert hat, heute fortgesetzt und zum Teil
Ich denke, dieses Thema hat nicht verdient, auf diese Art und Weise diskutiert zu werden; denn wir wissen alle, wie schwer blinde Menschen mit ihrem Schicksal zu kämpfen haben. Wir als Regierungsfraktion setzen uns mit diesem schweren Schicksal auch auseinander. Wir haben uns mit der ganzen Situation in vielen Sitzungen auseinander gesetzt. Sie können dessen sicher sein, dass wir alle Argumente, auch die, die Sie in Anträgen angeführt haben, in unsere Arbeit haben einfließen lassen. Es ist aber schon unglaublich, solche Forderungen zu stellen, wenn man eine so desolate Haushaltslage hinterlassen hat.
Meine Damen und Herren, Sie haben in Ihren Anträgen Punkte angeführt, die wir diskutiert haben. Wir haben auch z. B. den Vorschlag der Fraktion der Grünen in unsere Arbeit mit einbezogen, bei blinden Menschen ab 70 eine Veränderung vorzunehmen. Ich möchte Ihnen sagen, dass wir alle Möglichkeiten erörtert haben. Aber die Möglichkeit, blinde Menschen ab 70 nicht mehr zu bedenken, haben wir völlig ausgeschlossen, weil das in unseren Augen eine Diskriminierung älterer Menschen gewesen wäre.
Deswegen war es unsere Aufgabe, eine Lösung zu finden, die umsetzbar und entsprechend anderen Verhaltenskriterien auch gerecht ist, sodass man die blinden Menschen gerecht behandelt, aber nicht eine spezielle Gruppe herausnimmt. Für uns war wichtig, gerade für junge Menschen eine Ausbildungsalternative zu schaffen, sodass junge Menschen, die blind sind, zumindest auch die Möglichkeit haben, ihren Lebensweg zu gestalten.
Meine Damen und Herren, blinde Menschen bis 27 bekommen jetzt einkommensunabhängig weiterhin einen Pauschalbetrag, den sie zur Gestaltung ihrer Lebensgrundlage verwenden können. Darüber hinaus gibt es den Mobilitätsfonds, der dazu da ist, besondere Ausgaben abzudecken und Betroffenen
Wir werden die Entwicklung sorgsam beobachten. Auch die Auswirkungen auf die Kommunen werden wir beachten. Sie können sicher sein, dass wir mit unserer Beschlusslage ein Stück dazu beigetragen haben, Gerechtigkeit in das System zu bringen,
- Wenn Sie als gerecht betrachten, was Sie hier 13 Jahre lang verzapft haben, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Niedersachsen!
Frau Kollegin Helmhold, Sie haben noch angeführt, dass wir in Niedersachsen an der Regierung wären und dass es unsere Sache wäre, die Initiative auf Bundesebene zu ergreifen, diese Leistung in das SGB IX zu integrieren. Ich denke, das ist Ihre Aufgabe. Sie sitzen in Berlin. Ich habe Ihnen das schon beim letzten Mal gesagt. Wir müssen das nicht von Niedersachsen aus initiieren.
Frau Jahns, einen Augenblick. - Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Debatte ein bisschen ruhiger führen. Zwischenrufe geben die Würze, aber bitte ein bisschen ruhiger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es uns in allen Fraktionen nicht leicht gemacht, dieses Thema zu diskutieren. Aber ich verspreche Ihnen an dieser Stelle auch: Wir bleiben bei unserem Beschluss, den wir gefasst haben, wir werden die Entwicklung in Niedersachsen beobachten und natürlich auch mit dem Anliegen der Betroffenen sorgsam umgehen. Ich kann Ihnen
sagen, dass wir mit den Betroffenen viele Gespräche geführt haben, dass wir ihnen keine Versprechungen gemacht, sondern dass wir sachlich diskutiert haben. Auf diese Art und Weise werden wir unsere Arbeit auch fortsetzen. - Herzlichen Dank.
Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Frau Dr. von der Leyen das Wort. Ich erteile es ihr.
Erstens. Herr Plaue, ich habe bereits am 17. September 2004 im Parlament in Anwesenheit des Landesblindenverbandes erklärt:
„Zu keinem Zeitpunkt hat die Landesregierung versprochen, das Landesblindengeld in seiner Höhe und einkommensunabhängig vorzuschreiben. Das ist vom Landesblindenverband auch so nie gesagt worden.“