Protokoll der Sitzung vom 28.01.2005

Ich möchte noch etwas hinzuführen, meine Damen und Herren: Natürlich ist ein Einzelschicksal wie dieses immer hart. Aber wer sich mit diesen Dingen täglich auseinander setzt, weiß sicherlich, dass es viele Kinder gibt, die ins Flugzeug gesetzt werden und in Deutschland illegal einreisen. Wir kümmern uns auch darum.

(Zuruf von Silva Seeler [SPD])

Ich finde es auch wichtig und schön, dass der Landkreis Cuxhaven erklärt, dass er dem Jungen bis zum Abschluss seines Schulbesuches selbstverständlich eine entsprechende Perspektive bietet. Wenn ein gültiger Pass vorliegt - das ist derzeit noch nicht der Fall -, dann soll die Umsetzung des Vorhabens in Angriff genommen werden. Das heißt also, er soll dann aufgefordert werden, freiwillig auszureisen. Wenn er das nicht umsetzt, dann kommt eine entsprechende rechtsstaatliche Konsequenz zum Tragen.

(Zuruf von Heidrun Merk [SPD])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so ist die Sachlage. Gemäß der Sachlage - wie sie sich aus den Akten ergibt und in der Diskussion vorgetragen wurde - handelt es sich hierbei keinesfalls um einen Härtefall gemäß dem neuen Zuwanderungsgesetz.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das entscheiden Sie ganz allein?)

- Das entscheide ich selbstverständlich nicht ganz allein. Das entscheidet meine Fraktion im Rahmen der Vorbereitung einer Ausschusssitzung. Darüber wird nunmehr, Herr Kollege Bachmann, das Parlament entscheiden.

(Beifall bei der CDU)

Wir möchten aber eindeutig in der Sache - -

(Zuruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD])

- Herr Kollege Bachmann, lassen Sie mich doch ausführen. Ich weiß gar nicht, weshalb die Innenpolitiker immer so viel dazwischen rufen müssen. Wir sind hier doch nicht auf den Kasernenhof.

(Präsident Jürgen Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund eine eindeutige Empfehlung der Fraktionen von CDU und FDP: Sach- und Rechtslage.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Hagenah, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Soweit ich mich an den Kasernenhof erinnere, gab es dort äußerst selten Zwischenrufe; im Parlament hingegen sind Zwischenrufe Brauch.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich spreche zu unserem Antrag auf Berücksichtigung der Petition zur Schülerbusquerung auf der B 6 in Garbsen. Entgegen dem parteiübergreifenden Votum, also auch von CDU und FDP, aus dem Stadtrat in Garbsen wurde hier von den Regierungsfraktionen gegen die Umsetzung der Petition der betroffenen Schulelternratsvorsitzenden gestimmt. Leider haben CDU und FDP lediglich für ein weiteres Nachdenken in der Verwaltung über die Problemsituation votiert. Das heißt aber angesichts des langen, jetzt schon über Jahre laufenden Verfahrens mit dem engagierten Bemühen der Stadt Garbsen und der Region Hannover im Sinne der Schulen, dass es nun wohl keine Chance mehr auf eine konstruktive Einigung gibt. Eine Verwaltung, die so lange gegen die guten Argumente von vor Ort stur gewesen ist, wird sich auch durch ein erneutes Nachdenken nicht mehr umstimmen lassen.

Die Landesverkehrsverwaltung argumentiert mit einer Gefährdung der Verkehrssicherheit auf der

B 6. Das halten wir für nicht stichhaltig. Eine nur für Schülerverkehre genutzte Busschleuse mit Ampelregelung würde die Verkehrssicherheit aus unserer Sicht überhaupt nicht beeinträchtigen. Auch die Verkehrskapazität der B 6 würde nicht wirklich geschmälert, da die Schülerbusse nur in den Morgenstunden den dann nicht so starken Stadtauswärtsverkehr queren müssten. Zu dieser Zeit gibt es im Wesentlichen in die Stadt hinein fließenden Verkehr. Jeder, der sich vor Ort auskennt, kann das bestätigen.

Der ÖPNV hingegen hätte gerade in der Rushhour durch diese Busschleuse ganz enorme Zeitvorteile und könnte deutlich mehr Menschen mit nahe gelegenen Haltestellen gut anbinden, was übrigens die B 6 wieder von Individualverkehr entlasten würde. Die Busschleuse würde damit nicht nur dem Schülerverkehr nutzen, sondern würde auch der Effizienz im öffentlichen Nahverkehr dienen, weil zumindest in den Zeiten natürlich nicht nur Schüler in den Bussen sitzen würden.

Zudem hätte die vor Ort gewünschte Lösung enorme Kostenvorteile. Während der vom Land favorisierte Ausbau 650 000 Euro kosten würde, wäre die Busschleuse schon für 150 000 Euro zu bauen. Die bisherigen Planungen des Landes sind damit nicht nur kundenunfreundlich, sondern auch noch eine Verschwendung von Steuergeldern.

Stimmen Sie deshalb bitte mit uns für die Petition der Betroffenen vor Ort und gegen die Haltung der Verwaltung, die an einer bürokratisch erstarrten Verkehrsplanung festhält. - Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das Wort hat der Kollege Lenz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur selben Eingabe wie der Kollege Hagenah. Als Abgeordneter habe ich diese Eingabe direkt bearbeitet. Nach zahlreichen Gespräche mit den Betroffenen vor Ort muss ich feststellen, dass hier in der Tat gegen den Bürgerwillen entschieden werden soll, obwohl parteiübergreifend Einigkeit darüber besteht, dass die Busschleuse in jedem Fall die bessere Lösung wäre. Ich halte das für problematisch und bin auch der Auffassung, dass das eher zur Politikverdrossenheit vor Ort beiträgt.

Ich möchte ausdrücklich sagen, dass man beim Stichwort „Verkehrssicherheit“ auch darüber sprechen muss, dass zusätzlich täglich 50 Busse durch das Schulzentrum geführt werden müssen, wenn diese Busschleuse nicht gebaut wird.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Man darf also nicht nur über Verkehrssicherheit auf der B 6 sprechen, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Verkehrssicherheit vieler Schülerinnen und Schülern durch diesen zusätzlichen Busverkehr gefährdet würde.

Es gab in der Vergangenheit Beispiele in der Nähe. Ich darf Herrn Minister Hirche an die zusätzliche Autobahnabfahrt Hannover-Nordhafen erinnern, bei der die Verkehrsbehörden und auch die Polizei ebenfalls skeptisch waren. Wir wollten diese Abfahrt politisch, wir haben sie politisch gemeinsam durchsetzen können, und mittlerweile fahren die Autos wunderbar ab, und die B 6 profitiert davon.

Meines Erachtens sind in diesem Fall noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, und ich bitte darum, alle verbleibenden Möglichkeiten zu nutzen. Der Bürgermeister der Stadt Garbsen hat mir versichert, die Stadt Garbsen werde notfalls ein Verkehrsgutachten in Auftrag geben und bezahlen, um vielleicht noch neue Erkenntnisse zu gewinnen. Deshalb habe ich die Bitte an Sie, für die Berücksichtigung der Petition zu stimmen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Konrath!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur selben Eingabe. Die Petentin spricht sich dafür aus, die Linksabbiegerspur für den Linienbusverkehr von der B 6 aus Richtung Nienburg/Neustadt in den Birkenweg in Garbsen-Berenbostel zu erhalten. Die Planunterlagen für dieses Teilstück der B 6 sehen dagegen eine Mitteltrennung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor. Die gewünschte Busschleuse in den Birkenweg würde damit entfallen. Die Fahrbeziehungen am Birkenweg „rechts rein“ und „rechts raus“ bleiben erhalten.

Die B 6 ist eine der am stärksten befahrenen Bundesstraßen in der Region Hannover. Mehr als 35 000 Fahrzeuge passieren die Straße täglich. Vor diesem Hintergrund plant die niedersächsische Straßenbauverwaltung eine Mitteltrennung der Fahrbahn auf diesem Teilstück. Aktuell hat sich die Verkehrsbelastung zu Beginn dieses Jahres sogar noch erhöht. Die HAZ berichtete am 25. Januar, dass seit der Einführung der Autobahnmaut immer mehr Lastwagen auf Bundesstraßen rund um Hannover ausweichen. Besonders betroffen von dieser Zunahme des Schwerlastverkehrs ist insbesondere dieses Teilstück der B 6.

Das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für den Ausbau der B 6 läuft seit Jahren. Alle Beteiligten wurden in diesem Zeitraum angehört. Die Polizei hat sich in dem Verfahren aus Gründen der Verkehrssicherheit auf die Einfädelspur - „rechts rein“ und „rechts raus“ - festgelegt. Der Bund als Träger hat die Beibehaltung der Linksabbiegerspur ebenfalls abgelehnt. Letztendlich liegen die Entscheidungskompetenz und die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Bundesstraßen beim Bund. Das Land fungiert nur als Auftragsverwaltung.

Auch die Stadt Garbsen hat im Anhörungsverfahren bis zur Eingabe der Schulelternratsvorsitzenden der Ilmasi-Schule den vorliegenden Plan mitgetragen.

Wir plädieren in diesem Fall für eine Abwägung der Interessen aller Beteiligten. Besucher, Nutzer und Anwohner des Schulzentrums fordern zu Recht ausreichend Sicherheit für Fußgänger und Schüler. Andererseits muss die Verkehrssicherheit auf der stark befahrenen B 6 gewährleistet werden. Ich betone, dass die Kostenabwägung, wie die Petentin mutmaßt, bei der Entscheidung keine Rolle gespielt hat. Vielmehr ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer einziges Kriterium für die ausgewählte Lösung.

Wir beantragen, die Eingabe als Material zu überweisen, und treten für einen Interessenausgleich ein. Unser Wunsch ist, dem Anliegen der Petentin entgegenzukommen und den Verkehrsfluss am Schulzentrum III im Interesse der Sicherheit für die Kinder zu regeln. Wir schlagen vor, die Planung in diesem Sinne zu überprüfen. Wir betrachten das Verfahren als nicht abgeschlossen und bitten die Planfeststellungsbehörde, sich um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen. Wir haben uns nicht für „Berücksichtigung“ entschieden, weil die

Entscheidung über den Ausbau letztendlich beim Bund liegt. Wir beantragen, der Petentin den vorliegenden Schriftwechsel zur Kenntnis zu geben. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zur Eingabe 1592 hat Herr Kollege Voigtländer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Petition einer Familie, die die Lernmittelfreiheit nicht mehr auskosten darf. Nach Abschaffung der Lernmittelfreiheit in Niedersachsen hat eine Familie aus Melle erhebliche Kosten für Schulbücher, wodurch die Bildungschancen für diese Familie mit mehreren Kindern erheblich eingeschränkt sind.

Zur Petition: Diese Familie hat Kosten in Höhe von 800 Euro für Schulbücher, Taschenrechner, eine Klassenfahrt und Arbeitshefte für insgesamt drei Kinder. Nach Angaben des Niedersächsischen Kultusministeriums sei das eine zumutbare Belastung. Ich frage und meine Fraktion fragt: Was rechtfertigt eigentlich diese Aussage?

(Walter Meinhold [SPD]: Die Arroganz der Mehrheit! - Gegenruf von Norbert Böhlke [CDU]: Geprägt von der Ver- gangenheit! - Weitere Gegenrufe von der CDU)

Ist die Einkommenssituation der Familie vom Kultusministerium überprüft worden? Wann liegt, meine Damen und Herren, Zumutbarkeit vor? - Das Recht auf Bildung sollte in unserem Land nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Die Landesregierung von CDU und FDP hat mit der Abschaffung der Lernmittelfreiheit und der Hausaufgabenhilfe die Situation für Einkommensschwache weiter verschärft. Sie machen es sich nach meiner Ansicht zu einfach, wenn Sie diese Petition mit „Sach- und Rechtslage“ bescheiden. Ich bitte Sie: Machen Sie einen konkreten Vorschlag, um dieser Familie zu helfen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Zu derselben Eingabe erteile ich Herrn Dr. von Danwitz das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu derselben Eingabe. Hierzu ist zunächst zu sagen, dass Kosten für Klassenfahrten, Arbeitshefte und Taschenrechner schon immer von den Eltern übernommen werden mussten. Sie haben nichts, aber auch gar nichts mit der Schulreform 2004 zu tun.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Einzige, was man hier ansprechen könnte, ist die Belastung durch Arbeitshefte. Sie ist mit 42 Euro pro Kind wirklich als relativ hoch anzusehen. Hier kann man den Eltern nur empfehlen, in den zuständigen Konferenzen bei der Entscheidung über die Anschaffung von Arbeitsheften mitzubestimmen und sich einzumischen.