Eines ist bislang noch nicht angeklungen. Wir wissen, dass wir als Nordseeanrainer Standortvorteile für eine verstärkte Nutzung der Windenergie sowohl im Binnenland als auch auf See haben. Dieses Potenzial soll auch genutzt werden, weil wir darin eine große Chance für die niedersächsische Wirtschaft sehen, ob das der Anlagenbau ist, oder ob das all das ist, was mit der Produktion, dem Service und den Zulieferfirmen zu tun hat.
Wir gehen damit ehrlich um. Allerdings - jetzt kommt es - darf diese Entwicklung nicht zu Lasten der anderen Potenziale gehen, die wir im Moment nutzen. Das sind Dinge, die wir in der Küstenregion nun einmal haben: Ein schönes Landschaftsbild, Tourismus, und wir haben auch die Fischerei.
In diesem Bewusstsein legt die Landesregierung mit einer Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms einen Ausschluss für Windenergienutzung in dem Meeresbereich fest, für den wir zuständig sind. Das ist die 12-Seemeilen-Zone. Das heißt, auf einer ganz kleinen, begrenzten Fläche wollen wir für eine begrenzte Zeit die Erprobung dieser neuen Technologie ermöglichen. Danach wird im gesamten niedersächsischen Küstenmeer
Den in der 12-Seemeilen-Zone erzeugten Strom kann das vorhandene Leitungsnetz aufnehmen. Dafür brauchen wir keine neuen Leitungen.
Aufgrund der Szenarien der Bundesregierung ist nun jedoch leider das Schreckgespenst von acht großen Hochspannungsleitungen durch das nordwestliche Niedersachsen entstanden. Dieser die sinnvolle Weiterentwicklung der Windenergie und die Bevölkerung in Niedersachsen bedrohende Zustand, meine Damen und Herren, ist allein der Bundesregierung anzulasten.
Nach den Überlegungen des ML und des MU können wir diesem Szenario eine eindeutige Absage erteilen, ohne dass es zu einer Behinderung eines geordneten Windenergieausbaus kommt.
Was wir in den nächsten Jahren aber brauchen werden, ist die Netzverstärkung zwischen Ganderkesee und dem Raum Osnabrück, für die zurzeit das Raumordnungsverfahren läuft, sowie bis zum Jahr 2015 eine kräftige Verstärkung der vorhandenen Leitung von Wyhlen im Emsland nach Süden. Damit können die notwendigen Trassenergänzungen auf der Höchstspannungsebene bereitgestellt werden. Soweit der Bundesumweltminister über die noch nicht veröffentlichte dena-Studie den Versuch unternehmen sollte,
- ja, habe ich gehört - den ungezügelten Ausbau von Hochspannungsleitungen durchzusetzen, werden wir uns, meine Damen und Herren, schützend vor unsere Bevölkerung stellen.
Zur Erdverkabelung ist noch Folgendes festzustellen: Eine derartige Leitung gibt es in der Bundesrepublik nur mit einer ganz kurzen Länge in Berlin. Wir wissen, dass die längste installierte Leitung nur knapp 4 km lang ist. Hierbei gilt es aber ca. 60 km Strecke zu bewältigen.
Meine Damen und Herren, nach der Überprüfung der technischen Machbarkeit und der ökonomischen Auswirkungen werden wir uns einer solchen
Lösung bestimmt nicht verschließen; im Gegenteil. Wir werden dann, soweit dies technisch und wirtschaftlich machbar ist, auch die Energieunternehmen dringend darauf hinweisen, die Erdverkabelung zu beantragen.
Für das laufende Raumordnungsverfahren gilt allerdings, dass entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - sehr viel anders kann und darf sich das Land nicht verhalten - die standörtlichen Alternativen zu prüfen sind und nicht alternative technische Lösungen. Der Vorhabensträger hat einen Anspruch darauf, dass in dem eingeleiteten Verfahren das von ihm beantragte Vorhaben geprüft wird und nicht eine völlig andere technische Lösung, die er für die Realisierung überhaupt nicht in Betracht zieht. Um das zu erläutern, nenne ich ein ganz konkretes Beispiel: Wenn jemand einen Antrag auf ein Parkhaus stellt, dann können wir ihm keine Tiefgarage genehmigen, weil er dafür keinen Antrag gestellt hat. - Manchmal muss man das so einfach darstellen.
Meine Damen und Herren, wer sich ein bisschen in der Raumplanung auskennt - hier sind ja genügend Kommunalpolitiker vertreten, die wissen, wie so etwas läuft -, der weiß, es kommt erst einmal das raumordnerische Vorverfahren, dann kommt das Raumordnungsverfahren, und erst anschließend, bei der Planfeststellung, kann man in einzelnen technischen Details zu anderen Lösungen kommen; in dieser Ebene sind wir im Moment noch nicht.
Deshalb glaube ich auch, dass, wenn wir die Verkabelung vorschreiben wollen, noch eine ganze Menge Forschung notwendig ist. Dabei muss sich auch die Bundesregierung bereit erklären, Forschungsmittel zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, die Windparks in der Nordsee stellen das in Frage, wenn sie nicht betrieben werden können, weil wir keine Leitungen haben, die diesen Strom aufnehmen können. Es ist einfach nicht ausgereift und nicht zu Ende gedacht, wenn der Bundesumweltminister, ohne sich mit uns in Verbindung zu setzen, den Windenergieausbau so forciert.
Die Landesregierung wird noch in diesem Frühjahr auf der Grundlage der im Rahmen eines Fachkongresses vom 24. November letzten Jahres vorgestellten Leitlinien zur Landesentwicklung ihre Planungsabsichten zur Novellierung des LandesRaumordnungsprogramms bekannt geben. In die
se Novelle des Landes-Raumordnungsprogramms werden natürlich auch energiepolitische Ziele mit einfließen.
Ich will Ihnen auch Folgendes sagen - da muss man bei der SPD auch mal ein klein wenig auf sich selber schauen -: Das jetzt geltende LandesRaumordnungsprogramm beinhaltet die Aussage, dass eine Verkabelung nur dann durchgeführt werden kann, wenn es technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Das haben Sie beschlossen. Deshalb muss man aufpassen, dass man sich nicht selber trifft, wenn man auf die Regierung schießt.
Ich sage Ihnen auch: Im Erneuerbare-EnergienGesetz ist fast genau dieselbe Wortfolge enthalten. Das ist von SPD und Grünen im Bund so beschlossen worden. Deshalb muss man hier aufpassen. Wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen werfen.
Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, dass auch der Bund durch die Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzepts für die Nutzung der Offshore-Windkraft und die Ableitung des Stroms seine Verantwortung wahrnimmt. - Danke schön.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal der Kollege Janßen zu Wort gemeldet. Aufgrund der für mich erkennbaren Redezeitüberschreitung durch die Landesregierung haben Sie zweieinhalb Minuten Redezeit.
So viel Redezeit brauche ich nicht. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte versuchen, einige Sachen richtig zu stellen.
Um das klarzustellen: Der Bund blendet seine Verantwortung nicht aus, sondern stellt sich ihr. Mit der Inauftraggabe der dena-Studie, die jetzt veröf
fentlicht wurde, liegt ein zwischen den Windkraftbetreibern und den Energieversorgern abgestimmtes Leitungskonzept vor, das zwar noch weiterentwickelt werden muss, das aber ein erster wesentlicher Schritt ist, die Leitungstrassen tatsächlich zuzuordnen. Schauen Sie sich das an. Ich habe festgestellt, dass Herr Ehlen zumindest jemanden hatte, der ihm das bereits vorgelesen hat. Denn das, was er zitiert hat, kann er nur aus der dena-Studie haben.
Noch zwei Punkte. Die Landesregierung hat nach meiner Auffassung - und nicht nur nach meiner Auffassung;
ich denke, das ist objektiv so; wenn Sie zuhören würden, Herr Thiele, dann würden Sie das auch begreifen - bislang geschlafen. Von wegen Bündelung der Trassen im Wattbereich - das ist nicht der Fall. Zurzeit bastelt sich jeder Windparkbetreiber seine eigene Leitung durchs Watt. Das ist in Schleswig-Holstein deutlich anders. Die SchleswigHolsteiner haben es hinbekommen. In Niedersachsen ist es nicht möglich. Das verstehe ich nicht.
Der zweite Punkt ist: Das Landes-Raumordnungsprogramm muss verträgliche Trassen vorlegen und parallel andere Trassen als damit nicht raumordnungsverträglich ausschließen. Damit kämen wir auch etwas komischen Trassen wie der Y-Trasse bei, die augenscheinlich zumindest nicht nachvollziehbar ist - sagen wir es einmal so.
Mit einer solchen Bündelung würde die Landesregierung ihrer Aufgabe gerecht werden. Nur, das hat sie bisher versäumt. Insofern ist in erster Linie die Landesregierung gefragt, an dieser Stelle tätig zu werden. - Danke schön.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wird empfohlen, diesen Antrag federführend dem Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Mitberatend sollen der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie der Umweltaus
schuss tätig sein. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
- Das galt selbstverständlich für beide Anträge. Wir haben auch über beide Anträge gemeinsam beraten.