Protokoll der Sitzung vom 24.02.2005

Ich hoffe, dass er dazu beiträgt, dass diese Sonntagsrede in Ihrer Fraktion auch Realität wird.

(Vizepräsident Ulrich Biel über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, die Forderung nach Einrichtung einer beratenden Härtefallkommission ist die wesentliche Grundlage, in Zukunft objektive Verfahren im Bereich der Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts durchzuführen. Wir haben keinen Zweifel - deshalb sagen wir ja auch, es soll eine beratende Kommission zum Petitionsausschuss sein -, dass die Abgeordneten ihre Letztentscheidung nicht aus der Hand geben sollten. Das ist keine Frage. Deswegen sagen wir: Der Petitionsausschuss bleibt federführend. Aber dieses Beratungsgremium mit gesellschaftlich relevanten Gruppen wird nicht nur der Sache in der Verant

wortung gerecht, sondern es ist aus unserer Sicht unabdingbar, die Gruppen an Entscheidungen zu beteiligen, die auch die Integrationsarbeit in diesem Lande im Wesentlichen zu leisten haben und die, Herr Biallas, deutlich mehr Erfahrungen haben. Aus diesem Grunde sage ich: Humanität ist angesagt - das war der Geist dieser Passage des Gesetzes - und nicht nur Hardlinertum. Es ist ein Appell, Menschlichkeit walten zu lassen. Richten Sie die Härtefallkommission endlich ein! Wir sparen uns manch unwürdige Auseinandersetzungen, wie wir sie in der letzten Zeit leider erleben mussten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, damit es keine Irrtümer gibt: Der Ministerpräsident ist entschuldigt. Er ist in einer Präsidiumssitzung des Aufsichtsrats von VW. Das möchte ich nur sagen, damit wir uns nicht noch mehrfach damit beschäftigen.

Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Rickert für die FDP-Fraktion.

(Zurufe)

- Meine Damen und Herren, man kann sich auch mal irren.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Er hat gesagt, er sei nicht beratungsresis- tent! Das will ich mal glauben, weil er heute Geburtstag hat!)

Herr Rickert hat jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist eigentlich viel zu ernst und bedarf einer großen Sachlichkeit, als dass man sich damit profilieren könnte. Auch wenn man Geburtstag hat, sollte man das nicht tun, Herr Bachmann.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich habe an dem Spitzengespräch am Montagabend teilgenommen. In diesem Spitzengespräch sind wir übereingekommen, dass der Fall Kameli nicht besonders geeignet sei, um die Frage „Härtefallkommission: ja oder nein?“ hier zu thematisieren.

(Klaus Krumfuß [CDU]: Genau das ist der Punkt!)

Dass Sie das trotzdem tun, Frau Polat, provoziert mich zu einer Anmerkung. Sie haben hier Namen genannt. Sie haben einen Namen vergessen, nämlich den des Bundesaußenministers Fischer.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das allergrößte Problem, das uns in diesem Sachzusammenhang zu schaffen macht, war die unterschiedliche Beurteilung der Gefährdungslage im Iran. Das Bundesamt für Migration hat die Gefährdungslage anders eingeschätzt als hierzulande die Petenten. Die Einschätzung der Gefährdungslage ist in Zusammenarbeit mit der Botschaft in Teheran vorgenommen worden. Wenn ich es richtig sehe, ressortiert die beim Bundesaußenminister. Der hat aber wohlfeil geschwiegen. Das hat uns sehr stark beeinträchtigt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es besteht - auch darüber sollten wir offen miteinander sprechen - Konsens darüber, dass wir in diesem Land eine Härtefallregelung brauchen. Ich meine, hier mit einem Irrtum aufräumen zu müssen: Im Petitionsausschuss wird auch über Härtefälle gesprochen. Es ist nicht so, wie hier dargestellt wird, als wenn wir überhaupt nicht über Härtefälle sprechen wollten.

(Ina Korter [GRÜNE]: Aber die wurden doch nie berücksichtigt!)

Nur, wir von der FDP-Fraktion sind der Meinung, dass über diese Härtefälle der Petitionsausschuss beraten sollte, weil eine Härtefallkommission, die einem Petitionsausschuss lediglich zuarbeitet - es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Technik; Sie, Herr Bachmann, sagen „zuarbeiten“ -, den Parlamentariern - da stimme ich Ihnen zu - die Entscheidung nicht abnehmen darf. Wir sollten uns als gewählte Abgeordnete diese Verantwortung nicht abnehmen lassen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Eine Härtefallkommission - das haben wir auch erlebt - kann aufgrund einer emotionalen Einstellung, einer emotionalen Zuwendung gelegentlich auch die Folgen ihrer eigenen Entscheidungen nicht objektiv beurteilen.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Das gilt für uns auch!)

- Das gilt selbstverständlich auch für uns. Aber wir sind, was die Sachkenntnisse anbelangt, auch - das möchte ich behaupten - sicherer beraten und wahrscheinlich auch intensiver dabei und eben auch mit einer gewissen Distanz, wenn ich das so darstellen darf.

Wer glaubt, eine Härtefallkommission könnte großzügig Härtefalle definieren, dem empfehle ich einen Blick in die Ausschlussgründe des Zuwanderungsgesetzes und dem empfehle ich auch, sich die entsprechenden Verordnungen derjenigen Bundesländer anzusehen, die bereits eine Härtefallkommission haben; denn dort werden die Restriktionen in ähnlicher Weise dargestellt.

Meine Damen und Herren, wir schlagen Ihnen den Petitionsausschuss auch deshalb vor, weil wir meinen, dass dieser Ausschuss ein geeignetes Instrument ist, diese Fragen zu klären. Er hat in der Vergangenheit - ich behaupte: auch in der jüngsten Vergangenheit - bewiesen, dass er mit großem Ernst, umsichtig und einfühlsam mit sehr schwierigen Fällen umgehen kann. Er hat einen Appell an den Bundesinnenminister gerichtet, der sehr lange damit gewartet hat, darauf zu reagieren.

Ich bin der Meinung - das habe ich bereits gesagt -, dass der Petitionsausschuss durchaus in der Lage ist, diese problematische Materie, die auch geltendes Recht betrifft, zu beurteilen. Es ist die Legislative, die hier betroffen ist. Es sollte also auch die Legislative entscheiden. Auch darf nicht unerwähnt bleiben, dass öffentliche Finanzen belastet werden können, z. B. die kommunalen oder die Landesfinanzen.

Meine Damen und Herren, ich habe angesichts der aktuellen Diskussion gelegentlich den Eindruck, dass sich viele zur Ausreise verpflichteten Asylbewerber im Hinblick auf diese Härtefallkommission falsche Hoffnungen machen. Ein aufgrund von langer Verfahrensdauer entstandener mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland ist für sich allein genommen noch kein Härtefall. Allerdings muss zukünftig der lange Instanzenweg abgekürzt werden.

Ich möchte abschließend sagen: Auch wenn wir im Hinblick auf das gewählte Verfahren nicht einer Meinung sind, so ist doch die Frage, was überhaupt ein Härtefall ist, das eigentliche Problem. Wir müssen nicht die Frage diskutieren, ob wir bereit sind, Härtefälle zuzulassen, sondern wir müssen uns damit beschäftigen, wie wir das Entscheidungsverfahren organisieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es steht doch nichts im Wege, bei ganz bestimmten Fällen auch diejenigen zu hören, die dies besser beurteilen können, weil sie die Nähe haben, nämlich andere Organisationen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Ich habe zu diesem Zweck ein überfraktionelles Gespräch vorgeschlagen, um hier einen gangbaren Weg zu finden. Das sollte in nächster Zeit stattfinden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die CDU-Fraktion hat nunmehr der Abgeordnete McAllister das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden nicht das erste Mal hier im Plenum über die Frage: Einrichtung einer Härtefallkommission: ja oder nein? Wir haben das zuletzt im November 2004 auf der Grundlage von zwei Anträgen von Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen getan.

Ich will zunächst ausdrücklich das unterstreichen, was der Kollege Rickert gesagt hat. Wir hatten am Montag ein sehr gut vorbereitetes Gespräch im Innenministerium, ein Gespräch in sachlichkonstruktiver Atmosphäre mit den Spitzenvertretern der vier Fraktionen. Wir waren uns an diesem Montag darüber einig, dass sich der Fall Zahra Kameli nun wahrlich nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen eignet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der Kollege Gabriel hat sich daran gehalten. Der Kollege Wenzel hat sich daran gehalten. Die Mitglieder der unterschiedlichen Fraktionen des Petitionsausschusses haben sich daran gehalten. Nur leider waren weder Frau Polat noch Herr Bachmann in der Lage, dieses Thema heute in diesem Sinne öffentlich zu erörtern.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Das stimmt nicht, Herr Bachmann hat sich daran gehalten!)

Herr Bachmann, Sie haben heute Geburtstag. Deshalb erspare ich es mir, auf Ihre Rede ausdrücklich einzugehen. Da war eine ganze Menge dabei, was Sie so nicht hätten sagen dürfen und sollen; das wissen Sie ganz genau.

Nun will ich, weil Herr Bachmann angesprochen ist, zum Antrag der SPD-Fraktion kommen. Der Antrag enthält nun wahrlich nicht viel Neues. Es ist mehr oder weniger wortwörtlich der Antrag, den Sie im letzten Jahr bereits eingereicht haben und den der Landtag damals abgelehnt hat.

Sie fordern die Einführung einer Härtefallkommission. Sie wollen, dass diese Härtefallkommission aus sieben Vertretern gesellschaftlicher Gruppen besteht.

Ich will Ihnen eines sagen: Es gibt manche nachvollziehbaren Argumente für die Einführung einer Härtefallkommission. Einige Bundesländer sind auch diesen Weg gegangen. Ich würde mich auch nicht hier hinstellen und sagen, dass alles das, was Sie pro Härtefallkommission vortragen, von vornherein abzulehnen ist. Auf der anderen Seite gibt es aber viele gute Gründe, warum wir nicht für eine Härtefallkommission sind, sondern einen anderen Weg gehen wollen. Der Kollege Biallas hat in den Beratungen im Innenausschuss und auch hier im Plenum mehrfach versucht, unsere Sicht der Dinge Ihnen darzulegen. Entweder wollten Sie es nicht verstehen oder Sie konnten es nicht verstehen - wie auch immer. Ich will es heute trotzdem noch einmal versuchen und hoffe auf Ihre Aufmerksamkeit.

Das neue Zuwanderungsrecht gilt seit dem 1. Januar. Dieses Zuwanderungsrecht, das wir nach langer Diskussion in Deutschland parteiübergreifend auf den Weg gebracht haben, verfolgt zwei Ziele: Erstens. Das neue Zuwanderungsrecht soll den Zuzug von Ausländern steuern und begrenzen. Zweitens. Es soll die Integration der hier lebenden Ausländer verbessern und die Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften erleichtern.

Im Rahmen der Gesetzesberatung im Bund ist viel darüber diskutiert worden, wie man - unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - hier lebenden Ausländern ein Verbleib in Deutschland ermöglichen kann. Dieses Aufenthaltsgesetz, das wir jetzt auf der Bundesebene haben, ermöglicht genau dieses, und zwar auf zwei Wegen, nämlich einmal durch § 23 a, den Sie favorisieren, und

durch den § 25 Abs. 4. Ich kann aufgrund der Erfahrungen der letzten Tage und Wochen sagen, weil ich mich dadurch mit diesem Thema auch mehr beschäftigt habe, Herr Bachmann, Frau Polat: Ein Blick ins Gesetz erleichtert ungemein die Rechtsfindung und auch die politische Willensbildung zu diesem Thema.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie beziehen sich auf § 23 a, nach dem einem ausreisepflichtigen Ausländer abweichend von den gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht. Das ist das so genannte Härtefallersuchen; das ist bekannt.