Protokoll der Sitzung vom 24.02.2005

(Zurufe von der SPD)

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat den im Ministerium zu besetzenden Dienstposten des Abteilungsleiters Industrie wie üblich ausgeschrieben.

Herr Möllring, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Oppermann?

Ich weiß nicht, ob das in der Fragestunde geht. Er kann sich ja danach melden. Das ist eine Frage an das Präsidium. Aber gerne.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Möllring, Sie haben eben das Grundgesetz zitiert.

(Heinz Rolfes [CDU]: Der kann sich doch nicht in der Fragestunde mel- den! - Weitere Zurufe von der CDU)

Daraufhin kam der Zuruf, der Text sei bekannt. Darauf haben Sie gesagt: Warum fragen Sie mich dann überhaupt, wenn Ihnen alles bekannt ist? Sie wissen genau, dass sich die Frage, die hier im

Parlament gestellt worden ist, auf gänzlich andere Gegenstände bezieht und viel umfassender ist.

(Zuruf von der CDU: Nein!)

Daraufhin habe ich Ihnen gesagt: Nicht so schnodderig, Herr Minister! Dann haben Sie gesagt - -

(Zuruf von der CDU: Frage! Frage!)

Herr Oppermann, würden Sie jetzt bitte eine Frage stellen?

Dann haben Sie der ehemaligen Justizministerin vorgehalten, Sie würden das Grundgesetz zitieren, und dann - -

Herr Oppermann, Sie müssen jetzt eine Frage stellen.

(David McAllister [CDU]: Der kann keine Frage stellen! Das ist doch idio- tisch! - Bernd Althusmann [CDU]: Zur Geschäftsordnung!)

- Zur Geschäftsordnung kann ich Sie, Herr Althusmann, erst dann aufrufen, wenn Herr Oppermann seinen Redebeitrag beendet hat.

Herr Minister Möllring, ist Ihnen bewusst, dass Sie sich als Minister dem Parlament gegenüber völlig unangemessen verhalten?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Lachen bei der CDU und bei der FDP)

Herr Oppermann, ich habe 13 Jahre in der Opposition gesessen. In diesen 13 Jahren habe ich mich immer damit getröstet, dass ich älter bin als Sie und dass ich irgendwann einmal dort auf der Ministerbank sitze und es hinterher nicht mehr nötig habe, als ehemaliger Minister zu versuchen,

mich an der Regierung so abzuarbeiten, wie Sie es eben versucht haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Althusmann hatte sich zur Geschäftsordnung gemeldet.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das hat sich erledigt!)

- Wunderbar. - Jetzt bitte Herr Möllring!

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Na ja, dann ist Ihr berufliches Ende ja absehbar! Solange dauert doch diese Legisla- turperiode gar nicht mehr!)

Doch. Die nächsten 15 Jahre. Dann bin ich 68 Jahre alt. Dann gehe ich in Pension, dann können wir ein Bild an die Wand hängen, und dann wird sich da ein neuer Minister hinsetzen. Aber auch der wird von der CDU sein.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der SPD: Hochmut kommt vor dem Fall!)

- So, wie Sie aufgestellt sind, werden Sie uns nicht aus dem Amt jagen. Sie haben ja noch nicht einmal Ihren Fraktionsvorsitzenden hier.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Das ist die Frühschicht! Jüttner ist dran!)

- Ach, das ist die Frühschicht.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich darf jetzt vielleicht fortführen.

Im durchgeführten Auswahlverfahren wurde festgestellt, dass der bisherige Oberbürgermeister der Stadt Cuxhaven, Helmut Heyne, die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen in idealer Weise erfüllt; die Fragesteller hatten ja erwähnt, dass er auch schon in der Wirtschaftsförderung tätig gewesen sei. Die Wahl fiel deshalb auf den bisher im Beamtenverhältnis auf Zeit stehenden Kommunalbeamten. Er hat am 15. Februar 2005 seinen Dienst angetreten. Konkurrentenklagen aus dem Kreis der übrigen Bewerber sind nicht anhän

gig, sodass wir davon ausgehen, dass alle mit dieser Auswahl einverstanden waren.

Beim Dienstherrnwechsel eines Beamten auf Zeit trägt nach geltendem Beamtenversorgungsrecht der übernehmende Dienstherr die spätere Versorgung alleine, weil die gesetzliche Versorgungslastenteilung nach § 107 b des Beamtenversorgungsgesetzes auf Zeitbeamte keine Anwendung findet. Mit der Niedersächsischen Versorgungskasse ist deshalb eine vertragliche Versorgungslastenteilung vereinbart worden. Dadurch wurde erreicht, dass sich die Versorgungskasse an den künftigen Pensionskosten nach dem Verhältnis der maßgebenden Dienstzeiten auf der Basis der Besoldungsgruppe B 5 der Bundesbesoldungsordnung beteiligt. Der Umfang der Beteiligung beträgt ca. 35 % der Gesamtversorgungslasten. Das, was der Fragesteller unterstellt hat, trifft insoweit nicht zu, als nicht wir an die Stadt Cuxhaven zahlen, sondern die Stadt Cuxhaven über die Versorgungskasse an uns zu zahlen hat. Das haben wir vertraglich abgesichert. Ich bin dem Kollegen Hirche ausgesprochen dankbar dafür, dass wir die Bestellung von Herrn Heyne um eine Woche zurückgestellt haben, um diesen Vertrag unter Dach und Fach zu bringen, der sicherstellt, dass wir dieses Geld bekommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

- Das ist nicht selbstverständlich. Denn schließlich ist immer gleich im rundblick zu lesen, wen man befördern will. Und wenn man den Beförderungszeitpunkt um eine Woche nach hinten verschiebt, dann sieht das immer so aus, als wenn man Zweifel hätte. Aber ich habe den Vertrag bei mir und will Ihnen auch erklären, wie er funktioniert. Der Teilung unterliegen die Versorgungsbezüge auf der Basis der Besoldungsstufe B 5 der Bundesbesoldungsordnung. In Ziffer 5 ist geregelt: Zur Vermeidung unwirtschaftlicher Parallelberechnungen wird eine vereinfachende Anwendung der Erstattungsvorschriften zugelassen. Dazu wird das Land Niedersachsen bei der erstmaligen Anforderung von Erstattungsleistungen nachweisen 5.1 den tatsächlich zu zahlenden Monatsversorgungsbezug, 5.2 den fiktiv zustehenden Monatsversorgungsbezug nach dem früheren Amt, 5.3 die Verteilungszeit und 5.4 die Dienstzeit des abgebenden Dienstherrn. - Aus diesen Werten wird ein kombinierter Erstattungssatz gebildet, der wie folgt errechnet wird: 5.2 mal 5.4 geteilt durch 5.1 mal 5.3. Diese Rechnung ergibt, je nach dem, wie alt der Beamte wird, den Wert von 36 %. Das Alter kann

ich natürlich nicht voraussehen, und deshalb kann ich Ihnen diese Frage auch nicht genau beantworten.

Dieses Allgemeine vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es sind keine Zahlungszusagen des Landes an die Stadt Cuxhaven bzw. an die bisher zuständige Versorgungskasse erfolgt. Im Gegenteil: Die Versorgungskasse Hannover - hier ist der Vertrag - wird sich aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarung an der künftigen Versorgungslast des Landes beteiligen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in der Lage, Auskünfte über die Höhe der Bezüge von Beamten und Ruhestandsbeamten zu erteilen.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das ist eine schöne Ausrede! - Stefan Wen- zel [GRÜNE]: Das ist ja wohl ein Quatsch! - Bernd Althusmann [CDU]: Frau Präsidentin, das ist doch einen Ordnungsruf wert!)

Herr Wenzel, Sie können hinterher Fragen stellen. Aber jetzt lassen Sie bitte den Minister ausreden.

Wir haben das hier im Landtag eigentlich immer so gehandhabt, dass wir über Abgeordnete und über Personen des öffentlichen Lebens reden, aber nicht über Beamte, weil die Beamten hier kein Rederecht haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vor diesem Hintergrund erwarten Sie, dass die Landesregierung Ihnen zu einzelnen Beamten - egal, welcher Partei sie angehören oder ob sie parteilos sind - Auskunft über deren Personenstand, Versorgungslasten und Beihilfekosten gibt? Ich weigere mich, Ihnen diese Daten zu geben. Sie können gerne zum Staatsgerichtshof gehen. Wenn der Staatsgerichtshof mich verurteilt, Ihnen die Versorgungsansprüche von Herr Mönkemeyer zu nennen, dann werde ich sie Ihnen nennen. Ich bin sicher, dass der Staatsgerichtshof das Gegenteil tun wird, weil nämlich der Schutz der Person

überwiegt. Sie sind doch diejenigen, die den Datenschutz immer ganz hochhalten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das, was im Gesetz steht, können Sie sagen, Herr Möllring!)

Das Schöne an den Grünen ist - das haben wir jetzt auch wieder bei Herrn Fischer gesehen -, dass Sie Ihre Grundsätze so hoch halten, dass Sie immer bequem unten hindurchkommen.