Protokoll der Sitzung vom 24.02.2005

Das Schöne an den Grünen ist - das haben wir jetzt auch wieder bei Herrn Fischer gesehen -, dass Sie Ihre Grundsätze so hoch halten, dass Sie immer bequem unten hindurchkommen.

(Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber ich will Ihnen die Frage allgemein beantworten. Ein in den einstweiligen Ruhestand versetzter Beamter erhält nach § 4 des Bundesbesoldungsgesetzes zunächst für drei Monate seine letzten Dienstbezüge weiter. Sodann hat er nach § 14 Abs. 6 des Beamtenversorgungsgesetzes für die Dauer, die er sein letztes Amt bekleidet hat, mindestens jedoch für sechs Monate und längstens für drei Jahre, Anspruch auf Versorgungsbezüge in Höhe der höchst erreichbaren Versorgung aus dem letzten Amt. Die weiteren Versorgungsbezüge errechnen sich nach den für normale Ruhestandsbeamte geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes. Der Beamte erhält sein bis zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erdientes Ruhegehalt.

Zu Frage 3: In der Staatskanzlei und in den Ministerien sind bis zum heutigen Tag für insgesamt 38,73 Stellen bzw. Stellenanteile Ausnahmen vom Einstellungsstopp erteilt worden. Die Frage der Parteizugehörigkeit ist nicht Bestandteil des Verfahrens. Sie dürfen nämlich bei einer Bewerbung Folgendes nicht fragen: Erstens. Sind Sie Gewerkschaftsmitglied? Zweitens. Sind Sie schwanger? Drittens. Sind Sie Parteimitglied? - Deswegen fragen wir danach auch nicht.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Lassen Sie mich Ihre Fragen jetzt im Einzelnen beantworten: Diese 38,73 Stellen bzw. Stellenanteile verteilen sich wie folgt:

In der Staatskanzlei: eine Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, eine persönliche Referentin für den Herrn Ministerpräsident, ein persönlicher Referent für die Leiterin der Staatskanzlei, eine zweite stellvertretende Pressesprecherin, ein ständiger per

sönlicher Fahrer des Herrn Ministerpräsidenten. Diese Stelle ist hier nur vermerkt, weil Herr Gabriel seinen alten Fahrer mitgenommen hat und dieser die Stelle noch besetzt. Da sein Fahrer am ersten Tag mitgekommen ist, benötigten wir keine Ausnahme vom Einstellungsstopp. Deshalb hat der Fahrer nur einen Zeitvertrag bekommen. Das war also ein Entgegenkommen an Herrn Gabriel. Weiterhin entfallen auf die Staatskanzlei: ein Referent im Referat 106, die Mittelstandsbeauftragte, ein Referent im Referat 105, die Referatsleitung im Referat 103 und die Referatsleitung im Referat 206. Das macht zusammen zehn Stellen.

Im Innenministerium: der Leiter der Abteilung 2, ein Pressesprecher und eine halbe Stelle, bewertet nach V c, im Ministerbüro, das wird eine halbe Schreibkraftstelle sein. Das macht zusammen 2,5 Stellenanteile.

Im Finanzministerium: überhaupt keine.

(Beifall bei der CDU)

Im Sozialministerium: der ständige persönliche Fahrer des Staatssekretärs, ein Sachbearbeiter im Referat Z 5 bzw. Z 6, eine Leitung des Ministerbüros, die persönliche Referentin der Ministerin, eine stellvertretende Pressesprecherin und eine Referatsleitung im Referat 404.

Im Wissenschaftsministerium: Referatsleitung Weiterbildung, Abteilungsleiter 3 (Kultur), eine persönliche Referentin, die allerdings erst zum 1. März kommt, eine Referentin für Kabinettsangelegenheiten und eine stellvertretende Pressesprecherin. Das macht zusammen fünf Stellen.

Im Kultusministerium: ein Kabinettsreferent, der persönliche Referent des Ministers, zu 0,23 Stellenanteilen eine befristete Aushilfsangestellte, das ist eine studentische Hilfskraft.

Im Wirtschaftsministerium: persönlicher Referent des Ministers und der eben zitierte Abteilungsleiter Industrie. Das macht zusammen zwei Stellen.

Im Landwirtschaftsministerium: überhaupt keine.

Im Justizministerium: die Pressesprecherin, die Abordnung eines Referenten an das MJ wegen zusätzlicher Aufgaben im Bereich Betreuungsrecht, eine Referentin für das Thema „Große Justizreform“, die Vorzimmerkraft der Ministerin. Das macht zusammen vier Stellen.

Im Umweltministerium: die stellvertretende Leitung der Pressestelle, der persönliche Referent des Ministers, ein Sachbearbeiter im Referat 44, ein Sachbearbeiter im Referat 16, noch ein persönlicher Referent des Ministers - Sie wissen, der erste persönliche Referent ist, wie Ihnen der Umweltminister in der letzten Woche schon mitgeteilt hat, in die Justiz gewechselt und Richter geworden; man soll die Leute ja nicht aufhalten, wenn sie sich verbessern können; deshalb dieser Wechsel -, dann die Referatsleitung im Referat 53. Das macht zusammen sechs.

Alles zusammen 38,73.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die erste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Klein. Ich erteile ihm das Wort.

Ich frage die Landesregierung: Vor dem Hintergrund, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende im Rat von Cuxhaven Herrn Heyne angesichts seines Realitätsverlustes den Besuch eines Psychiaters nahe gelegt hat, vor dem Hintergrund, dass auch ein CDU-Kollege die Dinge kaum weniger zurückhaltend kommentiert hat - von Vertrauensverlust war da die Rede -, und vor dem Hintergrund, dass die Leistungsbilanz von Herrn Heyne in Cuxhaven eher kläglich ist, handelt es sich bei der Einstellung von Herrn Heyne nicht eher um eine innerparteiliche Rettungsaktion für einen in Cuxhaven gescheiterten und perspektivlosen ehemaligen Parteifreund?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister!

Vielleicht sollten Sie den Eingangssatz auf sich selber anwenden.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster erteile ich Frau Korter das Wort zu ihrer ersten Zusatzfrage.

Herr Minister Hirche und Herr Minister Möllring, ich frage die Landesregierung: Aus welchem Grund besetzt das Land eine Leitungsposition im Wirtschaftsministerium mit einem externen Kandidaten, obwohl seit dem März 2003 ein Einstellungsstopp besteht

(Zuruf von Ulrike Kuhlo [FDP])

- das wird wohl der Minister beurteilen und gleich beantworten können, Frau Kuhlo; jetzt frage ich erst einmal - und obwohl sich geeignete Kandidaten aus dem Landesdienst auf diese Stelle beworben hatten?

Herr Minister!

Ich hatte zu Beginn meiner Ausführungen gesagt - vielleicht ist das inzwischen in Vergessenheit geraten -, dass wir nach dem Grundgesetz verpflichtet sind, jeden zu einem öffentlichen Amt zuzulassen, wenn er nach Eignung, Leistung und Befähigung dafür geeignet ist. Wir müssen die Bestenauslese machen. Die Bestenauslese hat im Wirtschaftsministerium stattgefunden; das habe ich dargestellt. Alle Konkurrenten haben sich damit abgefunden. Er hat ja bereits Erfahrung mit diesem Amt gehabt. Deshalb ist die Wahl auf diesen Kandidaten gefallen. Wir sind davon überzeugt, dass wir die richtige Wahl getroffen haben. Deshalb ist das so geschehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Janssen-Kucz!

Ich frage die Landesregierung zum Thema Bestenauslese: Gab es unter den 500 Beamten, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, davon 100 unter 55 Jahren, keine Person, die die Leitung der Industrieabteilung hätte übernehmen können und die Ihren Kriterien der Bestenauslese entsprochen hätte?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister!

Nein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Briese!

Das waren ja nun nicht gerade wenige Neueinstellungen, die uns Herr Möllring hier präsentiert hat.

(Zurufe von der CDU: Fragen, fragen!)

Die Landesregierung hat immer gesagt, dass es einen Einstellungsstopp gibt.

(Erneute Zurufe: Fragen, fragen!)

Herr Briese, Sie müssen eine Frage stellen!

Ich werde jetzt auch eine Frage stellen. - Ich möchte trotzdem wissen: Die Landesregierung hat hier im Dezember behauptet - -

(Zurufe von der CDU)

- Nun hören Sie doch mal zu, und bölken Sie nicht immer dazwischen. Dann kann ich endlich meine Frage stellen.

(Zuruf von der CDU: Mikrofon!)

- Das Mikrofon ist an. - Die Landesregierung hat hier im Dezember-Plenum behauptet, dass niedersächsische Beamte nach § 109 des Beamtengesetzes nur dann in den Ruhestand geschickt werden, wenn sie freiwillig dazu bereit sind. Nun wissen wir aber, dass es den ehemaligen Vizepräsidenten der Bezirksregierung Hannover gibt, der sich anscheinend sehr arbeitswillig zeigt.