Protokoll der Sitzung vom 20.04.2005

Ich möchte das kurz erläutern. Am 9. März dieses Jahres haben sich die Träger der NORD/LB auf ein umfangreiches Kapitalpaket zugunsten der NORD/LB verständigt. Hiermit wurde ein weiterer Meilenstein zur Zukunftssicherung der NORD/LB gesetzt, der die Bank im neuen Zeitalter nach Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ab 19. Juli 2005 in gesicherten Gewässern fahren lässt.

Das erklärte Ziel der Träger war es stets, für die Bank ein Rating im sehr guten, also im A-Bereich zu erhalten und eine gleichberechtigte Beteiligungsquote zwischen Ländern auf der einen Seite und Sparkassen auf der anderen Seite zu erreichen. Zu diesem Zweck werden die Träger der NORD/LB Eigenkapital in Höhe von 1,75 Milliarden Euro zuführen, und es werden stille Einlagen in Höhe von knapp 1,2 Milliarden Euro in stimmberechtigtes Stammkapital umgewandelt.

Mit dem beschlossenen Kapitalmaßnahmenpaket setzen die Träger der Bank zum einen ein deutliches Zeichen dafür, dass sie - allerdings mit Ausnahme des ausscheidenden Landes MecklenburgVorpommern - uneingeschränkt zur NORD/LB stehen, aber natürlich im Gegenzug auch von ihrer Bank erwarten, dass es eine marktgerechte Verzinsung auf das eingebrachte Kapital gibt. Wir alle setzen damit ein großes Vertrauen in die Aussicht, dass sich die Investition in die NORD/LB als auch als lohnendes Investment erweist.

Am 8 März 2005 hatte ich bereits den Ausschuss für Haushalt und Finanzen über die bei der NORD/LB geplanten Eigenkapitalmaßnahmen unterrichtet, die dann in der bereits erwähnten Trägerversammlung am 9. März 2005 beschlossen wurden. Inzwischen habe ich auch schon dem Haushaltsausschuss über leichte Veränderungen zwischen dem 8. März und dem 9. März berichtet.

Es ist beschlossen worden, dass sich das Land über die HanBG durch Zeichnung einer ewig dauernden stillen Einlage, also eines so genannten Perpetuals, mit 400 Millionen Euro beteiligt. Darüber hinaus legt das Land im Rahmen einer

Stammkapitalerhöhung 280 Millionen Euro in die Bank ein. Diese Maßnahme ist haushaltsrechtlich bereits durch den Nachtragshaushaltsplan 2004 abgedeckt. Des Weiteren sollen stille Einlagen im Volumen von knapp 600 Millionen Euro in Stammkapital umgewandelt werden. Dafür ist der hier vorlegte Nachtragshaushalt notwendig.

Die Aktion „Wandlung stiller Einlagen der HanBG bei der NORD/LB in Eigenkapitalanteile des Landes“ vollzieht sich dabei in drei Teilschritten. Diese sind erforderlich, weil die HanBG selbst leider kein Stammkapital an der NORD/LB halten kann.

Erstens. Zunächst übernehmen wir von der HanBG gehaltene stille Einlagen im Wert von 604 Millionen Euro. Zur Erreichung der Trägerzielstruktur verzichtet das Land allerdings auf die Wandlung der gesamten stillen Einlage in Höhe von 604 Millionen Euro. Eine Übertragung auf das Land ist deshalb notwendig, damit das Land als Träger der NORD/LB in die Lage versetzt wird, die stillen Einlagen in eine andere Kapitalform umzuwandeln, nämlich in Eigenkapital.

Auch die übrigen Träger der Bank, die sich an der Wandlung der stillen Einlage in Stammkapital beteiligen, übertragen ihre in Tochtergesellschaften gehaltenen stillen Einlagen zunächst auf die Trägerebene. Da zeitgleich und in gleicher Höhe Kreditverbindlichkeiten der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft vom Land übernommen werden, ist für die Übernahme der stillen Einlage kein Entgelt, also kein Kaufpreis, zu zahlen. Wir sind allerdings der Auffassung, dass für die Schuldübernahme der guten Ordnung halber eine gesetzliche Ermächtigung angezeigt ist, welche mit dem neuen § 3 Abs. 3 Satz 1 des Haushaltsgesetzes geschaffen werden soll. - Ich wäre dankbar, wenn das gleich so beschlossen würde.

Zweitens. Als Nächstes werden die vom Land übernommenen stillen Einlagen in Stammkapitalanteile gewandelt. Dazu hat die Trägerversammlung der NORD/LB am 9. März einen entsprechenden Beschluss gefasst, der allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtages zu diesem Nachtragshaushalt steht.

Aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere um Liquiditätslücken und eine temporäre Unterschreitung der erforderlichen Eigenkapitalquote der NORD/LB zu verhindern, ist es unabweisbar, diesen Tausch als Sachgeschäft ohne Kapitalfluss abzuwickeln. Die notwendige Ermächtigung soll

mit § 12 Abs. 3 Haushaltsgesetz geschaffen werden.

Drittens. Als letzter Schritt wird das soeben erworbene Stammkapital an die HanBG veräußert, um die zu Beginn der Aktion übernommenen Schulden wieder tilgen zu können.

Die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Trägerrechte auf die HanBG sollen durch den Staatsvertrag über die NORD/LB vom 16., 23. und 24. März 2005 geschaffen werden, der Ihnen bereits zugeleitet worden ist. - Es ist ein bisschen kompliziert, immer „Staatsvertrag vom 16., 23. und 24. März“ zu sagen, aber wir nennen ihn so, weil er nach und nach unterschrieben worden ist. Wir wollten kein einheitliches Datum nehmen, sondern die Daten nennen, an denen der Staatsvertrag unterschrieben worden ist. - Wir haben Ihnen den Staatsvertrag zugeleitet und wären Ihnen dankbar, wenn wir demnächst Ihre Zustimmung dazu erhielten.

Eine haushaltsrechtliche Ermächtigung ist für diesen Teilschritt nicht erforderlich, wohl aber eine Zustimmung dieses hohen Hauses gemäß Artikel 63 der Niedersächsischen Verfassung, die wir mit § 3 Abs. 3 Satz 2 des Haushaltsgesetzes erbitten.

Darüber hinaus sollte gesetzlich fixiert werden, dass der Veräußerungserlös aus diesem Geschäft der Schuldentilgung dienen soll, da eine Schuldenstandserhöhung aus dem Paket verhindert werden soll und muss. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Trägerrechte auf die HanBG werden durch den bereits erwähnten neuen Staatsvertrag über die NORD/LB begründet.

Mit den von mir skizzierten Änderungen des Haushaltsgesetzes können auch alle haushaltsrechtlichen Ermächtigungen geschaffen werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal für das große Verständnis bedanken, dass sowohl der Haushaltsausschuss als auch das gesamte Haus, d. h. alle vier Fraktionen, für manche Eile gezeigt haben. Es war nicht immer ganz einfach, was wir Ihnen zugemutet haben, aber wir tun es für die NORD/LB. Ich glaube, dass das ein gutes Investment ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Möllring. - Als Nächster hat Herr Kollege Wenzel das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, ich muss leider etwas Wasser in den Wein gießen.

Mit diesem Nachtragshaushalt soll erneut - genau wie mit dem Nachtragshaushalt 2004 - die Eigenkapitalbasis der NORD/LB nach dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung gestärkt werden. Dagegen spricht zunächst einmal nichts; dieses Ziel teilen wir. Wir haben ja auch gemeinsam mit den anderen im Hause vertretenen Fraktionen den Nachtragshaushalt 2004 verabschiedet.

Wir sind allerdings der Ansicht, dass die Veränderung in der Gesellschafterstruktur und die Kapitalmaßnahmen nur ein erster Schritt sein können. Der Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wird uns noch vor Herausforderungen stellen, für die diese Maßnahmen nicht ausreichen werden.

Mit dem Haushalt 2005 wurden jedoch Verschiebungen zwischen dem Landeshaushalt und der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft vorgenommen, die dazu beitragen, die tatsächliche Kreditaufnahme zu verschleiern. Tatsache ist, dass die HanBG in einer Größenordnung von 450 Millionen Euro Kredite aufnimmt, und zwar 400 Millionen Euro für so genannte Perpetuals und 50 Millionen Euro für den zusätzlichen Kauf von Stammkapitalanteilen des Landes an der NORD/LB. Die Landesregierung schreibt dazu in der Beantwortung unserer Großen Anfrage, die am kommenden Freitag behandelt wird:

„Die HanBG dient dazu, Beteiligungen des Landes an unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen zusammenzufassen, um den Landeshaushalt nicht mit solchen Vorgängen der Unternehmensfinanzierung auszuweiten, die nachhaltig rentierlich sind und daher keiner Alimentierung durch Haushaltsmittel bedürfen. Die im Rahmen der Geschäftsausübung erfolgte teilweise Finanzierung der Gesellschaft durch verzinsliche Fremdmittel ist daher wirtschaftliche eine eigene Angelegenheit der Gesellschaft.“

Das allerdings ist Verschleierung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die HanBG gehört dem Land zu 100 %. Die HanBG nimmt Kredite auf, um die vom Land gewollte Stärkung der NORD/LB umzusetzen. Nennen Sie es, wie Sie wollen, meine Damen und Herren: Wir nennen es „Schattenhaushalt“. Würde die ganze Aktion über den Landeshaushalt abgewickelt, wäre die ausgewiesene Nettokreditaufnahme deutlich höher, und der Finanzminister könnte dem Volk nicht mehr das Märchen von der sinkenden Neuverschuldung erzählen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Darin, meine Damen und Herren, liegt das wirkliche Motiv für die Verschiebung der Kreditaufnahme in die HanBG.

Mit diesem Nachtragshaushalt 2005 werden 604 Millionen Euro zwischen HanBG und Landeshaushalt hin- und hergeschoben. Das hat nicht nur den Effekt, dass die bisher stillen Beteiligungen zu echtem Eigenkapital werden, sondern das hat auch noch die Folge, dass die Kreditaufnahme im Landeshaushalt zunächst um 604 Millionen Euro steigt, quasi zeitgleich wieder um diesen Betrag sinkt und dass die Investitionen ebenfalls um diesen Betrag steigen. Das alles dient nicht der Transparenz.

Meine Damen und Herren, wir wollen Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Dazu trägt dieser Nachtragshaushalt nicht bei. Deshalb können wir ihm nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächster hat der Kollege Althusmann das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gäbe es im Land Niedersachsen in diesen Fragen irgendetwas zu verschleiern, lieber Kollege Wenzel, dann würden wir es wohl schon so machen, dass Sie es zumindest nicht mitbekämen.

(Lachen bei der SPD)

Aber da wir, meine Damen und Herren, in Niedersachsen eine sehr offene und transparente Politik betreiben - die auch nicht, wie Sie es immer darstellen, mit Schattenhaushalten arbeitet -,

(Dieter Möhrmann [SPD]: Sondern?)

gibt es in dieser Sache überhaupt nichts zu verschleiern.

Bedauerlich an Ihren Einlassungen, lieber Kollege Wenzel, ist allerdings die Tatsache, dass sich die Grünen in Niedersachsen in dieser für unser Land wichtigen Frage der Verantwortung entziehen, die sie als Oppositionsfraktion haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP jedenfalls unterstützen den Kurs der Niedersächsischen Landesregierung zur Stärkung unserer Landesbank, der NORD/LB, uneingeschränkt. Mit einer Aufstockung des Eigenkapitals um fast 2 Milliarden Euro durch Umwandlung von stillen Einlagen und durch die Zuführung von - wenn Sie so wollen - frischem Kapital in Höhe von 850 Millionen Euro ist die Zukunft unserer Landesbank, der NORD/LB, gesichert, und das, obwohl am 19. Juli 2005 Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wegfallen werden.

Eines darf man an dieser Stelle aber nicht vergessen - deshalb sind wir Ihnen dankbar, dass Sie uns an dieser Stelle die Gelegenheit geben, uns hierzu zu äußern -: Dass die NORD/LB auf einen klaren Konsolidierungskurs gebracht wurde, ist letztendlich Verdienst unseres Finanzministers Möllring. Dafür gilt ihm unser Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die NORD/LB ist nicht nur ein gewichtiger Faktor für den Bankenstandort Hannover. Sie ist mit mehr als 8 000 Mitarbeitern auch ein großer Arbeitgeber in Niedersachsen. Die NORD/LB ist Ansprechpartner der mittelständischen Wirtschaft in Niedersachsen. Mit einem A-Rating aufgrund internationaler Standards kann und wird es mit den getroffenen Maßnahmen gelingen, die Kreditbelastung für den Mittelstand in Niedersachsen zu senken bzw. niedrig zu halten. Damit sichern wir im Übrigen auch Arbeitsplätze in Niedersachsen.

Geringe Refinanzierungskosten, ein verbessertes Rating, Präsenz an internationalen Finanzmärkten - das alles sind wesentliche Beiträge, und zwar

auch für unser Land, auch für die Wirtschaftskraft des Landes Niedersachsen, Kollege Wenzel. Das haben Sie an dieser Stelle einfach unterschlagen.

Es bleibt Ihr Geheimnis, warum Sie das eine Mal 10 % der Landesanteile an der NORD/LB verkaufen wollten - die dann der Sparkassen- und Giroverband übernehmen sollte - und warum Sie ein anderes Mal die NORD/LB - ich glaube, es war im März 2004 - mal eben so mit der HSH Nordbank fusionieren wollten. Ansonsten wollen Sie die NORD/LB insgesamt privatisieren und aus dem Verkaufserlös einen 6-Milliarden-Euro-Innovationsfonds speisen.

Lieber Kollege Wenzel, das sind Hirngespinste. Sie wissen, dass das in keiner Weise funktionieren kann. Es zeugt in höchstem Maße von Ignoranz, wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zur Kenntnis nimmt, dass sich die Träger der NORD/LB - die Sparkassenverbände und die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt - im März dieses Jahres auf eine 50 : 50-Lösung geeinigt haben. Alle Träger werden an dieser Kapitalerhöhung einvernehmlich teilnehmen.

Dass das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgeschieden ist, hat Ursachen. Eine rot-rote Landesregierung, der die Schulden über ihre roten Ohren letztendlich hinausgewachsen sind, hat sich dafür entschieden, ihren Anteil zu verkaufen. Aber dem ist entgegenzuhalten, dass die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern zumindest etwas klüger sind; denn sie gehen den Weg mit, den wir hier eingeschlagen haben.

Meine Damen und Herren, das Maßnahmenpaket besteht aus Kapitalerhöhung, Umwandlung stiller Anlagen sowie Emission einer ewigen Anleihe, den so genannten Perpetuals. Dies wird die Kernkapitalquote der NORD/LB noch in diesem Jahr auf über 7 % - dies ist zumindest die Zielrichtung - ansteigen lassen. Damit befindet sich die NORD/LB durch Konzentration auf ihre Kerngeschäftsfelder auf einem klaren Kurs der Konsolidierung, der im Übrigen so mancher rot-grünen Regierung in unserem Land gut tun wird.