Protokoll der Sitzung vom 20.04.2005

(Andreas Meihsies [GRÜNE]: Ja, schlecht entschieden!)

- Ich kann verstehen, dass Sie dies aus Ihrer Sicht so darstellen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie Ihre Rede derartig gestaltet haben, dass Sie sozusagen die Rede vor dem Kreisparteitag der CDU in Oldenburg vorgelesen haben. Das kann man natürlich tun. Ich kannte die Rede in dieser Form gar nicht.

(Andreas Meihsies [GRÜNE]: Leider!)

Insofern bin ich Ihnen dafür sehr dankbar.

(Zuruf von der SPD: Das hat Folgen für Herrn Stratmann!)

In unserer Partei ist es aber wie in Ihrer: Es werden alle Ideen zusammengetragen, dann wird ausführlich diskutiert - bei uns vielleicht nicht drei Tage lang wie bei Ihnen; bei uns geht das ein bisschen schneller -, und am Ende wird bei der Abstimmung gefragt: Wer ist dafür? Dann heben die einen den Arm. Wer ist dagegen? Dann heben die anderen den Arm. Dann werden die Stimmen ausgezählt, und es wird entsprechend der Mehrheit der Stimmen verfahren. So ist das bei uns gelaufen. Da wir die Oldenburger - das sage ich Ihnen, obwohl Sie aus Lüneburg kommen - zwar sehr respektieren, Niedersachsen aber größer ist als Oldenburg, haben wir uns für die Lösung entschieden, die in der Vorlage steht. Wir haben uns dafür entschieden, es im Wesentlichen bei dem, was sich unter Führung der alten Landesregierung - ihr habt dies ja eingeführt - bewährt hat, zu belassen.

(Andreas Meihsies [GRÜNE]: Das war schon schlecht!)

Wir haben nur eine einzige Änderung vorgenommen. Wir sagen: Für Bürgerbegehren ist es notwendig, die Unterschriften von 10 % aller Wahlberechtigten vorzuweisen. Mit Verlaub, den Blödsinn, den Sie aber auch noch vorgeschlagen haben - -

(Andreas Meihsies [GRÜNE]: Das hat der Kollege Stratmann gemacht!)

- Nein, mal langsam! Das hat er eben nicht getan. Sie wollen ja - dazu haben Sie allerdings nichts gesagt -, dass es z. B. in Hannover ausreichen soll, dass nur 10 % der Wahlberechtigten zur Wahl gehen. Dann soll die Wahl schon gültig sein. So einen Blödsinn machen wir nicht mit. Es bleibt bei 25 %.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Es handelt sich hier insofern um eine gute Kommunalverfassung. Lesen Sie die Rede des Kollegen Stratmann bitte ganz durch. Überdenken Sie die einzelnen Punkte noch einmal. Dann können wir außerhalb des Parlaments erneut darüber reden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der allgemeinen Aussprache und kommen zur Einzelberatung, und zwar zunächst zu Punkt 5 der Tagesordnung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der Grünen in der Drucksache 15/1853 vor. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt worden.

Artikel 2. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der Grünen in der Drucksache 15/1853 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Ge

genprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über die Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der Grünen in der Drucksache 15/1853 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit.

Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4. - Unverändert.

Artikel 5. - Unverändert.

Artikel 6. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 7. - Unverändert.

Artikel 7/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 7/2. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 8. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung in Gänze zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer möchte den Gesetzentwurf ablehnen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir müssen außerdem noch über die Nr. 2 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer ihr zustimmen und damit die in die Be

ratungen einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wird so verfahren.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung unter Tagesordnungspunkt 6. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Außerdem müssen wir noch über die Nr. 2 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer ihr zustimmen und damit die in die Beratungen einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung unter Tagesordnungspunkt 7. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen. - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes über Gebietsänderungen der Städte Borkum, Cuxhaven, Norden, Wilhelmshaven und Wittmund sowie der Gemeinde Wangerland - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1760 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1829

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme.

Berichterstatter ist der Kollege Hiebing. Ich erteile ihm das Wort.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann wird nach der Berichterstattung so verfahren.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1829, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Dies entspricht dem Votum des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen.

Der Gesetzentwurf ist der insgesamt vierte, der sich mit der Eingemeindung von Grundstücken befasst, die im Küstenbereich neu entstanden sind. Ein Schwerpunkt dieses nun vorliegenden Gesetzentwurfs liegt in der Klärung der kommunalen Grenzen im Bereich der Häfen Borkum, Norddeich und Cuxhaven. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Wilhelmshaven: Zum ersten Mal befasst sich das Gesetz mit der Zuordnung künftiger Hafenflächen, und zwar zur Stadt Wilhelmshaven. All diese so genannten Inkommunalisierungen dienen der Herstellung klarer Verwaltungs- und Gerichtsbezirkszugehörigkeiten.

Im Innenausschuss wie auch im Rechtsausschuss hat große Einigkeit darüber bestanden, dass die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen sinnvoll und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Dies gilt insbesondere auch für die in § 6 vorgesehenen Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven.

Der federführende Ausschuss hat sich noch einmal eingehend mit den gegen diese Gebietsänderungen vorgebrachten Einwendungen befasst - einige hatten in der schriftlichen Begründung des Gesetzentwurfs noch nicht berücksichtigt werden können. Auch unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen sind die Ausschüsse der Auffassung, dass die in § 6 vorgesehenen Inkommunalisierungsregelungen den schwierigen und komplexen Planungsprozess um den vorgesehenen Hafenausbau sachgerecht und rechtlich einwandfrei berücksichtigen. Insbesondere sind die durch den noch nicht abgeschlossenen Planungsprozess denkbaren alternativen Verläufe hinreichend bestimmt erfasst worden.

Ich möchte damit meinen Bericht beenden. Ich bitte Sie namens des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1829 zuzustimmen. - Danke schön.

Wir kommen damit zur Einzelberatung.

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Unverändert.

§ 3. - Unverändert.