Hiervon haben wir nun wirklich schon genug. Alles, was über die europäischen Vorgaben hinausgeht, ist absolut schädlich für unsere Wirtschaft. Das sollten Sie einsehen.
Daher fordern wir nur die Einhaltung des grundgesetzlich gesicherten Gleichheitsgrundsatzes ohne zusätzliche bürokratische Vorschriften.
Aber es stellt sich selbstverständlich auch die Frage, warum uns die EU immer wieder - und zunehmend - mit Richtlinien und Vorgaben „beglückt“,
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: War Ihr Kohl vielleicht der große Europäer?)
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich habe eigentlich kein Verständnis für das Getöse meines Vorredners. Ich bin der Überzeugung, dass sich dieses Thema auch nicht für Wahlkampfzwecke eignet. Wir Deutschen sollten aufgrund unserer Geschichte besonders sensibel mit Benachteiligten, mit Menschen anderer Herkunft oder anderer Religion oder anderer Weltanschauung umgehen.
Das gilt, meine ich, auch gerade in diesen Tagen, 60 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus. Niemand in meiner Fraktion - das will ich hier auch betonen - will ein bürokratisches Monster, schon gar nicht ich als Wirtschaftspolitiker.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie können doch nicht leugnen, dass es in Deutschland zigfach Diskriminierungen gibt. Behinderte, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Job finden, Ausländer, die aufgrund ihrer Herkunft keine Wohnung finden - das ist nur die Spitze des Eisberges von alltäglichen Diskriminierungen in Deutschland. Gerade von Ihnen, von den Christlichen Demokraten, würde ich erwarten, etwa aufgeschlossener mit diesem Thema umzugehen. Oder empfinden Sie Ihre christliche Nächstenliebe nur gegenüber Arbeitgebern und Vermietern?
Das Antidiskriminierungsgesetz soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Ich meine: Es ist auch gut so, dass dieses Ziel in einem de
Die Schwerpunkte des Gesetzes liegen in den Bereichen Beschäftigung und Beruf, zusätzlich wird das Zivilrecht mit einbezogen. Zukünftig wird es also ein einheitliches Gesetz gegen Diskriminierung für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht geben. Im Vorfeld gab es - wie wir eben gehört haben, das war ja eine Rede aus dem Vorfeld - von Ihrer Seite und auch von den Oppositionsfraktionen in Berlin Kritik an den geplanten Regelungen.
Eine umfangreiche Sachverständigenanhörung, in der alle relevanten Gruppen vertreten waren, bestätigte jedoch: Eine Klageflut ist durch einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung nicht zu befürchten, ebenso wenig eine übermäßige Belastung der Wirtschaft. Das zeigt der Vergleich mit den Erfahrungen, die in anderen europäischen Ländern wie Irland, Belgien, Frankreich und den Niederlanden gemacht worden sind. Den begründeten Einwendungen und Änderungsvorschlägen der Experten wurde durch Präzisierungen im Gesetz Rechnung getragen. Die wichtigsten Punkte sind dabei: Alle Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Die im Arbeitsrecht bewährten Regelungen der Beweiserleichterung werden für alle Diskriminierten übernommen; sie ist von der EU im Übrigen vorgeschrieben. Neue Möglichkeiten der Verbandsklage - auch das war ja ein Kritikpunkt von Ihnen - werden nicht eingeführt.
Im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Sie wird eine direkte Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Wenn das alles kein Problem ist, dann wird es nicht dazu kommen, dass sich diese Antidiskriminierungsstelle vor Arbeit nicht mehr schützen kann.
Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine sozial ausgewogene Auswahl der Mieterinnen und Mieter weiterhin möglich, Herr Höttcher. Auch das ist meiner Meinung nach im Gesetz klar geregelt.
Die Kirchenklausel wurde überarbeitet, um dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen besser Rechnung zu tragen. Die Haftung für Dritte wurde
in den Präzisierungen gestrichen. Die Verantwortlichkeit für Benachteiligung durch Lieferanten oder Kunden richtet sich also nach den bewährten Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist also auch kein Punkt der Kritik mehr.
Ich darf im Übrigen daran erinnern - deshalb nach einmal zur Rede aus der Geschichte -, dass es am 17. März einen Jobgipfel gegeben hat, bei dem Zusagen von Bundeskanzler Schröder in Richtung Ihrer Frau Merkel und Herrn Stoiber gemacht worden sind, dass die Regelungen im Antidiskriminierungsgesetz im Wesentlichen nicht über die - das ist für uns zwingend notwendig europäische Richtlinie hinausgehen werden. Deswegen betrachten wir Ihren Antrag mehr als flüssig und werden ihn dementsprechend ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen feststellen, dass die FDPFraktion selbstverständlich gegen Diskriminierung und Intoleranz eintritt. Wir lassen uns aber, Herr Lenz, hier nicht in eine ganz bestimmte moralische Ecke drängen; wenn Sie das tun, dann ist das bereits Wahlkampf.
Wir wollen gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle Menschen in unserem Land. Auch Ihre Ausführungen haben meinen Eindruck nicht vermindert, dass es sich bei dem Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes der rot-grünen Bundesregierung um etwas handelt, was wir mit „Hürdenaufbau“ und „Verhinderung von Beschäftigung“ bezeichnen wollen.
Wir sehen eine Gefahr darin, dass ein Klima von Missgunst und Denunziation gefördert werden könnte. Der Gesetzentwurf atmet den Geist der Gutmenschen, die glauben, mit der Keule des Ge
setzes Menschen eines Besseren belehren zu können, wenn deren Zusammenleben nicht rotgrüner Ideologie entspricht. Einige der Folgen, die dieses Gesetz jedoch tatsächlich haben könnte, werden in dem Kommentar von Bettina Röhl in der taz vom 21. März sehr gut veranschaulicht. Dabei handelt es sich ja nicht um ein Presseorgan, das unter dem Verdacht steht, besonders FDPorientiert zu sein. Ich zitiere:
„Das Problem an dem neuen Gesetz: Es begünstigt die Intriganzgene und fordert zum Missbrauch durch Mobber regelrecht auf. Es reicht, wenn einer nur bloß über einen ihm nicht genehmen Kollegen sagt: Er hat mich sexistisch fixiert. Dies muss er nicht beweisen, sondern nur tatsächlich plausibilisieren. Und der Clou: Der mögliche Streitstifter tritt seinen Schadenersatzanspruch an die professionellen Ehrenamtlichen ab, die die Sache dann als Schutzverein, auf derartige Fälle spezialisiert, bei seinem Betrieb eintreiben können, und derjenige, der möglicherweise einfach nur mobben wollte, behält in diesem vergifteten Klima dann auch noch seinen Posten. Die Gefahr, dass das ADG den Spieß regelmäßig umdreht und zum Handwerkszeug von Diskriminierung Unschuldiger wird, ist unkontrollierbar groß.“
Hinzu kommen die unkalkulierbaren wirtschaftlichen Folgen. Das Gesetz wird reichlich neue Bürokratie schaffen. Die Antidiskriminierungsstelle, die Antidiskriminierungsverbände, die Notwendigkeit gerichtsverwertbarer Dokumentation bei Personalentscheidungen: Dieses Gesetz ist nur für eine einzige Berufsgruppe eine Beschäftigungstherapie, nämlich für Rechtsanwälte.
Wir können keinesfalls ein Gesetz akzeptieren, dass über die Vorgaben der EU hinausgeht. Aber das ist ja Tradition bei Ihnen, darin haben Sie Erfahrung. Ich denke nur an das unsägliche Legehennengesetz. Wir können also kein Gesetz akzeptieren, das Chancen auf neue Arbeitsplätze zerstört und zudem das Klima in den Betrieben und in der Gesellschaft vergiftet.
Hier zeigt sich, dass die Grünen keine Bürgerrechtspartei sind, sondern nur eine Klagewegpartei. Integration und Toleranz lassen sich aber nicht durch den Staat als Problemlöser Nummer 1 verordnen. Wir setzen vielmehr auf den Menschen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion steht uneingeschränkt zu dem überarbeiteten Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes von Rot-Grün im Bund.
Die Regelungen sind nicht nur sozial ausgleichend für die aufkommenden Probleme im demografischen Wandel mit immer mehr alten Menschen und einer in den Städten zunehmend ethnisch gemischten Bevölkerung, sondern das Gesetz ist auch ökonomisch notwendig.
Wir können zukünftig, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf niemanden mehr verzichten, der sich bei uns engagieren will, der investieren will oder arbeiten will.
CDU und FDP liegen mit ihrer Blockade des Gesetzes aber auch wirklich völlig daneben. Früher, vor zehn, 20 Jahren hätte es bei Ihnen noch zu den christlichen Werten
und zu liberalen Grundsätzen gehört, selbst für dieses Gesetz einzutreten. Aber das ist lange vorbei. Was ist denn tatsächlich geregelt? Im Arbeitsrecht sollen Menschen nach Leistung und Fähigkeit beurteilt werden und nicht nach persönlichen Eigenschaften, wenn es um Einstellung, Beförderung oder Bezahlung geht. Im Zivilrecht soll die Vertragsfreiheit gewährleistet sein, d. h. jeder soll