Protokoll der Sitzung vom 19.05.2005

Nun zu dem, was Sie in Bezug auf die Rechtsanwalts- und die Notarkammer sowie zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit gesagt haben. Wir sind sehr wohl in der Lage, selbst die Verfassungsmäßigkeit unseres Handelns zu überprüfen. Die Notarkammer hat sich auf die Frage der Veröffentlichung bezogen, sie hat sich darauf bezo

gen, dass es nach dem Gesetz und der Verfassung nicht notwendig ist anzuzeigen, dass die Tätigkeit als Rechtsanwalt im Falle des Ministerpräsidenten schon seit Jahren ruht. Das ist etwas völlig anderes. Sie müssen unterscheiden zwischen Artikel 34 Abs. 2 der Verfassung und der Frage der Notwendigkeit der Veröffentlichung. Eine solche Veröffentlichungsnotwendigkeit gibt es nicht, um das einmal ganz deutlich zu sagen. Das ist auch abgestimmt. Was unser Ministerpräsident hier getan hat, ging über das nach dem Gesetz erforderliche Maß hinaus.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ihre zweite Frage bezog sich auf den Kollegen Busemann. Selbstverständlich ist Herr Minister Busemann noch zugelassener Anwalt und Notar. Das bedeutet aber keinen Verstoß gegen unsere Niedersächsische Verfassung. In der Niedersächsischen Verfassung ist festgelegt, dass es um die Ausübung eines Berufs geht. Herr Minister Busemann übt den Beruf als Rechtsanwalt und Notar derzeit nicht aus. Er hat einen ständig bestellten Vertreter. Das ist absolut verfassungs- und rechtskonform. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das habe ich ihm gestern Abend auch schon er- klärt!)

Herr Gabriel hat das Wort zu seiner ersten Zusatzfrage.

Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Er hat den Kampfschlips um!)

Die erste Frage betrifft die Veröffentlichungspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Halten Sie es für angemessen, dass wegen des Fehlens eines Zusatzes gegenüber der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt werden kann, dass derjenige, dessen Name auf dem Briefkopf steht, nicht nur Mitglied der Landesregierung, sondern auch noch tätiges Mitglied in einer Kanzlei ist? Halten Sie es deshalb nicht für notwendig - auch wenn es nach Ihrer Rechtsauffassung nicht erforderlich ist, das zu veröffentlichen -, die Öffentlichkeit darüber zu in

formieren, dass jemand nicht mehr in einer Kanzlei tätig ist, damit nicht ein Werbeeffekt entsteht?

(Lachen bei der CDU - David McAl- lister [CDU]: CoNeS!)

- Kein Problem. Wir können auch darüber gern reden.

(Bernd Althusmann [CDU]: Wer im Glashaus sitzt!)

- Wir reden über Mitglieder der Landesregierung, Herr Kollege. Für diese gilt die Verfassung, falls Ihnen das nicht klar ist.

(Bernd Althusmann [CDU]: Auch für Sie gilt die Verfassung! Und es gilt das Abgeordnetengesetz!)

Meine zweite Frage, Frau Ministerin. Halten Sie es für angemessen, dass mit einem Brief, auf dessen Kopf der Name eines Mitgliedes der Landesregierung steht, ein Ministerium aufgefordert wird, sich zu einer bestimmten Angelegenheit zu verhalten oder Stellung zu beziehen,

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Ein dicker Hund! - Gegenruf von Heinz Rolfes [CDU]: Er hat sein Pulver mit einem Satz verschossen! - David McAllister [CDU]: Ihr treibt uns ja heute wieder ganz schön in die Ecke!)

dass also eine Anwaltskanzlei mit dem Namen eines Ministers an ein Landesministerium schreibt und die Mitarbeiter dieses Landesministeriums auffordert, zu einer bestimmten Frage Stellung zu nehmen?

Frau Ministerin!

Herr Gabriel, ich möchte noch einmal auf die „notwendige Nachfrage“ eingehen. Sie zielt darauf ab, ob sich die Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung verfassungsgemäß verhalten. Die Frage ist mit Blick auf Artikel 34 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung mit einem ganz klaren Ja beantwortet worden. Was ich persönlich für angemessen oder nicht angemessen halte, ist eine ganz andere Geschichte. Äußerungen hierzu ver

sage ich mir auch bezüglich einiger Damen und Herren aus Ihrem Kreis.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Gabriel hatte zwei Fragen gestellt.

Die Fragen sind ganz klar beantwortet. Sie zielten auf die Verfassungsmäßigkeit des Verhaltens der Mitglieder unserer Landesregierung. Das habe ich Ihnen beantwortet.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Die zweite Frage bezog sich auf den Brief!)

Ich weiß nicht - das muss ich ganz ehrlich sagen -, welche Briefe Sie hier ansprechen. Sie sind mir nicht bekannt.

(Zurufe)

- Ich schaue gerade in Richtung meines Kollegen Busemann. Er zuckt mit den Schultern. Sie müssten den Brief vielleicht einmal vorlegen. Mir jedenfalls ist er nicht bekannt. Deshalb kann ich dazu nichts sagen.

Herr Möhrmann, bitte!

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Ihr habt im- mer so schicke Briefe, und hinterher stellt sich heraus: Das war nichts!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung ganz einfach: Welchen Eindruck muss es auf ein Ministerium machen, wenn sich die Anwälte Johannes Brand und Bernd Busemann mit einem Brief - dort steht: Rechtsanwälte und Notare, ansässig in Dörpen, Schulstraße 3 - an ein Ministerium wenden und darum bitten, dass eine ganz bestimmte Sache verändert werden möge? Konkret geht es um eine Pfandentlassung.

(Zurufe und Lachen bei der CDU)

Glauben Sie nicht, dass in einem solchen Briefkopf zumindest der Hinweis enthalten sein müsste,

dass Herr Busemann aufgrund der Verfassung des Landes Niedersachsen sein Amt als Rechtsanwalt und Notar zurzeit nicht ausübt? Das fehlt hier. Warum fehlt das?

Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das fehlt ganz einfach deshalb, weil es gesetzlich nicht erforderlich ist, einen solchen Vermerk in einem Briefkopf, auf einer Internetseite oder irgendwelchen anderen Dingen aufzubringen.

(Ursula Körtner [CDU]: Das reicht schon!)

Um das ganz deutlich zu sagen: Hier liegt verfassungsgemäßes und kein rechtswidriges Handeln vor.

Was Sie vorgelesen haben, Herr Möhrmann, dass ein Anwaltsbüro eine Pfandentlassung beantragt, betrifft eine Routineangelegenheit.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Es geht um einen Grundstückskauf!)

Abgesehen davon gibt es noch eine Vielzahl anderer Namen. Ich glaube nicht, dass sich jeder einzelne Mitarbeiter Gedanken darüber macht, ob es hier irgendeine Verbindung geben könnte.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen für Fragen liegen mir nicht vor. Ich schließe deswegen die Besprechung zu dieser Anfrage.

Wir kommen zu

b) Den Gelben Sack in die Tonne treten? Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1929

Frau Steiner, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir fragen nach dem Gelben Sack und seiner Zukunft. Den Gelben Sack in die Tonne treten? - Aus den Reihen der Landesregierung wurde per Interview angekündigt, dass in Niedersachsen ein Großversuch gestartet werden solle, bei dem Verpackungsabfälle - Gelber Sack - gemeinsam mit dem Restmüll eingesammelt werden. Die Verpackungsabfälle könnten nach Aussagen der Landesregierung mit moderner Technik besser vom Restmüll getrennt werden, und damit könne eine höhere Verwertungsquote erreicht werden als über die Gelbe-Sack-Sammlung. Die Ziele der „AbfallAttacke“ der Landesregierung werden in der BildZeitung vom 10. Mai 2005 wiedergegeben: „Ziel ist es, den Gelben Sack überflüssig zu machen.“ Und: „Sollte der Versuch Erfolg haben, werden die Müllgebühren drastisch sinken.“ Verschiedene abgeschlossene und laufende Versuche in Deutschland zeigen aber, dass die gemeinsame Erfassung von Restmüll und Verpackungsabfällen mit erheblichen technischen und logistischen Problemen für die Abfallwirtschaft und die Kunden verbunden ist.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Frau Steiner, warten Sie bitte einen Augenblick! Ich bitte auch Sie an der Regierungsbank, sich hinzusetzen oder die Gespräche draußen zu führen.

(Walter Meinhold [SPD]: Genau!)

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: