Ich kann die Opposition verstehen, dass sie jedes Mittel nutzen möchte, um die Regierung und die Mehrheiten zu attackieren. Es ist aber nicht unbedingt ein guter Stil, bei den betroffenen Menschen in einem solch sensiblen Bereich grundlos Ängste zu erzeugen.
Meine Damen und Herren, worum geht es? - Vorab: Niemand muss aufgrund dieses Gesetzes zukünftig mehr bezahlen, als er es 2004 getan hat.
Niemand muss sein Kind abmelden oder kann es aus finanziellen Gründen nicht bei einer Kindertagesstätte anmelden. Allerdings - und das ist richtig - wird auch niemand zukünftig zusätzlich beitragsfrei gestellt. Diese Entscheidung ist insbesondere für unsere Kommunen erforderlich. Wir reden hier nämlich ausschließlich über kommunales Geld. Wir wollen und können unseren Kommunen keine Mehrbelastungen in Höhe von ca. 10 Millionen Euro pro Jahr zumuten, die zudem wahrscheinlich ganz oder zumindest teilweise wieder auf die anderen Eltern umgelegt werden würden. An dieser Stelle ist immer der Irrtum unterwegs, dass die Kommunen oder das Land wieder soundso viel Geld sparen wollten. Es geht aber darum, dass bei den Kommunen mangels einer Regelung
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben in dieser Legislaturperiode bisher mit nur - sage ich einmal - bescheidenem Erfolg versucht, sich zum Sachwalter der Kommunalfinanzen und zum Hüter der Konnexität aufzuschwingen. Ich empfehle Ihnen, sich einmal bei Ihren eigenen Kommunalpolitikern danach zu erkundigen, wie diese denn die Situation sehen. Nicht nur alle kommunalen Spitzenverbände haben die neue Regelung eingefordert, der Oberbürgermeister von Hannover hat sich sogar mehrfach für eine entsprechende Bundesregelung eingesetzt.
Sein Sozialdezernent verfährt so, und der SPDFraktionsvorsitzende in Hannover, Herr Huneke, hat sich laut HAZ vom 17. Juni 2005 zu den ganzen Aufgeregtheiten auch der SPD-Landtagsfraktion schlichtweg wie folgt geäußert: Das ist deren Problem. - So ist es dann auch wohl, Herr Meinhold. Sie haben offenbar ein Verständnisproblem. Oder ist es so, dass man meint, dass da ein Missverständnis unterwegs ist, woran man oppositionstechnisch ja mal ein bisschen rühren und womit man die Leute in Wallung bringen könnte, obwohl das gar nicht erforderlich ist?
(Beifall bei der CDU - David McAllister [CDU]: Sie stellen sich gegen Ihren Oberbürgermeister, Herr Meinhold! Ein starkes Stück!)
Meine Damen und Herren, für die Heranziehung von Elternbeiträgen bei der Inanspruchnahme von Plätzen in Kindertagesstätten bestimmt das Sozialgesetzbuch VIII, dass die Teilnahmebeiträge ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Zumutbarkeitsfeststellung kann entweder der Landesgesetzgeber Regelungen treffen, oder es wird auf die pauschalen Vorschriften des SGB XII verwiesen, die Einkommensgrenzen festzulegen. Bisher hat Niedersachsen keine eigene Landesregelung erlassen. Aufgrund der
Bis zum 31. Dezember 2004 galt die Einkommensgrenze von 569 Euro auf der Basis des alten Bundessozialhilfegesetzes, des BSHG. Das neue SGB XII hat aus drei unterschiedlichen Ansätzen ab 2005 eine pauschale neue Grenze kreiert, die 121 Euro monatlich höher liegt. Dieser Anhebung der Einkommensgrenze liegen allerdings keine geänderten Einkommensverhältnisse zugrunde.
Die Verschiebung der Einkommensgrenze um mehr als 20 % nach oben hätte zur Folge, dass die wirtschaftliche Zumutbarkeitsgrenze bei Kindertagesstättenentgelten erhöht würde, mehr Eltern beitragsfrei gestellt würden und sich die gesamte Staffelung der Beiträge verschieben würde. Diese Auswirkung der bundesgesetzlichen Regelung im Kita-Bereich würde ausschließlich zulasten der Kommunen gehen.
Meine Damen und Herren, eines ist, wie bereits angesprochen, ziemlich klar: Die Kommunen werden ihre Mehrbelastung nicht so einfach hinnehmen und ausgleichen können. Sie können es schon gar nicht mit den versprochenen und nicht eingetroffenen Mitteln aus den Einsparungen von Hartz IV, die auch nicht im Entferntesten zum Ausgleich der Ausfälle bei Kindergartengebühren eingeplant waren.
Es ist zu befürchten, dass die Kommunen ihre finanziellen Belastungen, die sich zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August 2005 realisieren würden, in anderer Weise auf die Eltern abwälzen würden. Dann würden sie wahrscheinlich über eine Erhöhung der Beiträge insgesamt, über eine Kürzung der Essenszuschüsse oder andere Kürzungen nachdenken. Es käme also für viele Eltern zu einer Verschlechterung der Verhältnisse, was ja auch nicht gewollt sein kann.
Die Landesregierung hat ein Interesse daran, dass den Kommunen der mit den neuen Regelungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes auferlegte Ausbau der Kindertagesstätten, den wir alle im Interesse der Kinder wie der Eltern befürworten, nicht zusätzlich erschwert wird. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird der bis Ende letzten Jahres geltende Rechtszustand wiederher
gestellt. Damit sollten doch alle leben können. Diese Entscheidung ist einfach zu treffen, aber zeitlich eilbedürftig; denn das neue Kita-Jahr beginnt bereits im August dieses Jahres.
Ich glaube, dass ich mit meinen Ausführungen ein wenig den Dampf aus der Diskussion nehmen konnte. Ich will aber eines sagen: Dieses Thema ist so, wie es ist, aber es ist nicht dazu geeignet, eine Grundsatzdebatte über frühkindliche Bildung im Lande zu führen.
Ich darf schon für mich selbst und auch für andere Fraktionen in diesem Hause, in jüngster Zeit gerade für die Freien Demokraten, reklamieren, dass wir alle uns der Bedeutung der frühkindlichen Bildung bewusst sind und dass wir auch zur Beitragsregelung bestimmte Vorstellungen haben. Darüber mag und muss diskutiert werden. Für den Fall, dass sich die finanzielle Situation irgendwann einmal wieder besser darstellt, hätten wir schon gute Ideen. Darauf können Sie sich verlassen.
Aber dieses rechtstechnische Problem, das wir im Interesse der Kommunen und letztlich auch der Eltern nun klären müssen, zu einer Generaldebatte hochzuziehen, ist nicht lauter und der Sache nicht gemäß. Ich glaube, der vorliegende Gesetzesvorschlag ist vernünftig, und ich bitte das Parlament, entsprechend zu entscheiden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heinz Rolfes [CDU]: Das war über- zeugend, was der Minister vorgetra- gen hat! Nicht kaputtmachen!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Busemann, es besteht überhaupt kein Zweifel darüber, dass die Regelungen zum Feiertagsgesetz, soweit sie denn die Feiertage betreffen, einstimmig hier im Hause verabschiedet werden können. Das ist auch nie bestritten worden. Allerdings habe ich in meiner 15-jährigen Tätigkeit als
Landtagsabgeordnete noch nie erlebt, dass die schulpolitische Sprecherin im mitberatenden Ausschuss plötzlich, obwohl es nicht auf der Tagesordnung steht und es auch keine Vorlage dazu gibt, eine Änderung im Rahmen des Feiertagsgesetzes einbringt, die überhaupt nichts mit Feiertagen zu hat, sondern bei der es um die Änderung des Kindertagesstättengesetzes geht.
Versteckt im Feiertagsgesetz sollten mal eben die Einkommensgrenzen, bis zu denen Eltern keine Kindertagesstättengebühren bezahlen sollen, erhöht werden.
- Hören Sie doch zu! - Im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung ist die Grenze von 569 Euro auf 690 Euro erhöht worden - zu Recht.
In diesen 690 Euro sind jetzt auch alle Pauschalbeträge enthalten, die früher einzeln beantragt werden konnten, wie z. B. Einschulungshilfen, also für Schulranzen, Zuschüsse für Winterkleidung oder Zuschüsse für Klassenfahrten. Alle diese Beihilfen könnten jetzt nicht mehr extra beantragt werden.
Sie war aber noch aus einem anderen Grunde richtig. Wir alle wissen, dass gerade diejenigen, deren Einkommen kurz über der Sozialhilfegrenze liegt, oft große Schwierigkeiten haben, das notwendige Geld aufzubringen, um ihre Kinder in Kindertagesstätten anzumelden.
Es wäre wichtig, dass diese Kinder nicht nur kurze Zeit, eben ein Jahr vor der Einschulung, sondern wirklich über drei Jahre eine optimale Förderung in den Kindertagesstätten bekommen. Diese Forderung ist auch bei uns immer unstrittig gewesen.
- Sie sagen, es sei ein Gesetzesfehler. Wenn es denn ein Gesetzesfehler gewesen wäre, dann frage ich mich, warum die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trotz all der wissenschaftlichen Beratung, die ihr zur Verfügung steht, dem zugestimmt hat.