Protokoll der Sitzung vom 23.06.2005

Herr Minister Hirche!

Herr Präsident! Frau Kollegin Steiner, mit dem Ja habe ich zum Ausdruck gebracht, dass wir Ihnen diese Informationen vorbehaltlos geben, dass wir das schriftlich tun, und zwar so schnell, wie wir das können, um Ihnen in diesem Zusammenhang einen wirklichen Überblick zu geben, wohl wissend, dass wir dann einen bestimmten Stichtag nehmen, weswegen die Informationen schon am nächsten Tag überholt sein können. Das allerdings bitte ich, von vornherein zu berücksichtigen.

(Beifall bei der FDP)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Althusmann.

Ich frage die Landesregierung: Kann sie bestätigen, dass die alte Landesregierung im Zuge der so genannten 58er-Regelung, etwa 1998, über 700 Bedienstete in die Frühpensionierung geschickt hat, ohne dass im Gegenzug auch nur eine einzige Stelle weggefallen ist,

(Elke Müller [SPD]: Das geht über die gestellte Anfrage hinaus!)

und dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dies zu keinem Zeitpunkt zum Anlass genommen hat, so wie heute nachzufragen?

(Zurufe von den GRÜNEN)

Für die Landesregierung Herr Minister Hirche!

Herr Präsident! Herr Kollege Althusmann, ich kann erstens bestätigen, dass das 1998 so war. Ich kann zweitens bestätigen, dass die Fraktion der Grünen das damals nicht thematisiert hat.

Aber ich stehe hier, um Dringliche Anfragen zu einer bestimmten Zeit zu beantworten, und werde das auch in Zukunft tun, ohne dabei die Historie abzuarbeiten.

(Beifall bei der FDP)

Eine erste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Briese.

Die Landesregierung hat hier gerade erklärt, die Frühverrentungspraxis der Landesregierung sei im Interesse der jüngeren Generation. Nun frage ich die Landesregierung: Kann sie uns erklären, warum auf der einen Seite gefordert wird, die Lebensarbeitszeit und die Wochenarbeitszeit auszudehnen und gleichzeitig vielleicht noch etwas Privatvorsorge zu betreiben, und auf der anderen Seite gleichzeitig Beamte, die aussehen wie das blühende Leben, in den Vorruhestand geschickt werden? Welche gesellschaftspolitische Wirkung hat so eine Politik? Welche Auswirkungen hat so eine Politik auf die Arbeitsmotivation?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung Herr Minister Hirche!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich könnte Ihnen das des Längeren und Breiteren beantworten.

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Das wird im Bundestagswahlkampf sicherlich auch eine große Rolle spielen.

Das Notwendige zu der Dringlichen Anfrage und zur Begründung der jeweiligen Handlungsweise habe ich in meiner ersten Antwort gesagt. Aber ich sage es noch einmal, meine Damen und Herren:

Die Frühverrentung im Bereich der Wirtschaft kostet uns zwei Punkte bei den Lohnnebenkosten. Das verhindert die Schaffung bzw. vernichtet hunderttausende von Arbeitsplätzen. Der vorzeitige Altersruhestand im Bereich des Staates führt dazu, dass wir die Neuverschuldung reduzieren können. Das eröffnet eine zusätzliche Chance für die Jugend.

Beides, meine Damen und Herren, mehr Arbeitsplätze in der Gesellschaft und weniger Schulden beim Staat, das ist der Weg, mit dem wir in die Zukunft gehen, und das ist eine Alternative zu Ihrem Modell mit mehr Schulden und der Vernichtung von Arbeitsplätzen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU Vizepräsident Ulrich Biel: Ich rufe auf b) Verunsicherung in der niedersächsischen Polizei: Plant die Landesregierung Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Polizeikräfte? - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/2052

Die Dringliche Anfrage wird eingebraucht von dem Abgeordneten Bartling.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der niedersächsischen Polizei herrscht derzeit erhebliche Verunsicherung.

(Unruhe)

Herr Bartling, einen Augenblick, bitte! Ihre Anfrage soll ja deutlich zu hören sein. - Frau Klopp!

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Vielleicht sollte der Innenminister da sein!)

- Meine Damen und Herren, damit auch dieses Missverständnis bereinigt wird: Der Innenminister ist entschuldigt. Das ist den Fraktionen bekannt.

Herr Bartling!

In der niedersächsischen Polizei herrscht derzeit erhebliche Verunsicherung. Es kursieren Gerüchte, dass die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen erstens eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Polizeibeamten auf 62 Jahre, zweitens eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit für alle Beamtinnen und Beamte auf mindestens 41 Wochenstunden, drittens einen absoluten Einstellungs- und Wiedereinstellungsstopp auch im Bereich der Polizei und viertens sogar den Ausstieg aus der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei vorschlagen will.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche der vier von mir genannten Maßnahmen prüft sie gegenwärtig, und welche Einsparungen werden, wenn sie umgesetzt werden, jeweils konkret erwartet?

2. Bei welcher der genannten vier Maßnahmen kann die Landesregierung ihre Zustimmung definitiv ausschließen, oder plant sie noch andere Maßnahmen mit Auswirkung für die Polizeikräfte, etwa im Bereich der Beihilfe, und, wenn ja, welche?

3. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gehen im Laufe der mittelfristigen Zeitplanung in Pension, nach welchem Konzept sollen sie konkret ersetzt werden, und wie sieht das zukünftige Kon

zept der Polizeiausbildung von seiner inhaltlichen Struktur und der Kapazitätsplanung aus?

Die Dringliche Anfrage wird von Frau Ministerin Heister-Neumann beantwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Dringliche Anfrage wie folgt:

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit hat für diese Landesregierung einen herausragenden Stellenwert. Durch unsere strategisch ausgerichtete Sicherheits- und Kriminalpolitik sorgen wir dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sicher leben können.

Diese Landesregierung hat bei der Übernahme der Regierungsverantwortung hier in Niedersachsen eine Gesamtverschuldung des Landes von weit mehr als 40 Milliarden Euro vorgefunden. Vor diesem Hintergrund muss es Ziel einer langfristig angelegten und nachhaltig wirkenden Finanzpolitik sein, die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit des Landes durch eine konsequente und vorbehaltlose Kultur des Sparens dauerhaft zu sichern.

Von dem eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung werden wir daher auch im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren nicht abweichen. Wir gehen jedoch nicht nach der Rasenmähermethode vor, sondern prüfen Einsparpotenziale systematisch, koordiniert und nach sachlichen Gesichtspunkten abgewogen.

Gerade der Bereich der inneren Sicherheit eignet sich nicht als Spielwiese für Experimente. Er ist daher auch mit besonderem Augenmaß zu betrachten.

Soweit erforderlich, werden wir jede sich bietende Möglichkeit zur Ausgabenreduzierung genau anschauen und prüfen, welche Folgewirkungen mit einer Maßnahme verbunden sind.

Die konkreten Aspekte der Haushaltskonsolidierung werden wir innerhalb der Landesregierung in einer Klausurtagung Anfang Juli besprechen und abstimmen. Wie es der Begriff „Klausurtagung“ beschreibt, geht es in diesem Beratungsstadium auch noch um eine interne Meinungsbildung. Von daher

verbietet es sich bei einer verantwortungsvollen Regierungsarbeit, im Vorfeld einer solchen Tagung über einzelne Aspekte Auskünfte zu geben, Positionen einzunehmen oder sich an Spekulationen oder Gerüchten zu beteiligen.

Ich denke, meine Damen und Herren von der Opposition, wir praktizieren damit ein Vorgehen, wie es auch bei all den früheren Landesregierungen vor den Haushaltsberatungen durchaus üblich war.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Dafür sind wir von der Opposition immer gelobt worden!)

Wir nehmen natürlich jede Anregung, vor allen Dingen jede konstruktive Anregung zur Haushaltskonsolidierung, dankbar entgegen. Wir sind gern bereit, alle ernst gemeinten Vorschläge auf ihre Umsetzungsfähigkeit hin zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, können Sie sich vorstellen, dass ich die Fragen 1 und 2 unter Hinweis auf die Vorbemerkung beantworten möchte: Wir befinden uns in der internen Meinungsbildung vor der Klausurtagung Anfang Juli.

Zu Frage 3: Der Personalnachersatz im Polizeivollzugsdienst wird aufgrund der dreijährigen Ausbildung an der Fachhochschule mit einem Vorlauf von drei Jahren eingestellt. Hierbei werden die Pensionierungen eins zu eins ersetzt. Des Weiteren werden durch zusätzliche Einstellungen Abgänge durch Todesfälle und Entlassungen durch die Inanspruchnahme von Elternzeit und Teilzeit auch nachersetzt.

Die Anzahl der vorgenannten Fälle lässt sich aber - das wissen Sie - nur schwer prognostizieren und muss und wird sich daher auf die Erfahrungswerte der letzten Jahre beziehen. Bei der Einstellungsplanung müssen neben den Abgängen auch die Planstellenentwicklung und das Beschäftigungsvolumen berücksichtigt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass für die Rückkehr aus der Elternzeit bzw. die Erhöhung der Stundenzahl bei Teilzeitbeschäftigung ausreichend Planstellen vorhanden sind.