Meine Damen und Herren, SPD und Grüne legen Ihnen heute einen Entwurf vor, der, abgestimmt mit den kommunalen Spitzenverbänden, auch den verfassungsrechtlichen Bedenken standhält, die der Herr Finanzminister im Haushaltsausschuss des Landtages vor kurzem äußerte. Wir haben den Gesetzgebungsund Beratungsdienst gebeten, seine Befürchtungen, die in die Richtung gingen, dass unser Gesetzestext eine negative Konnexität begründen würde, die alles das, was in der Vergangenheit geschehen ist, eventuell dem Landeshaushalt anlasten würde, noch einmal zu überprüfen. Dazu sagte der GBD - ich zitiere: Er vertrat die Auffassung, das Land solle im Rahmen der Konnexität nur das zahlen müssen, was obendrauf käme. - Das ist die indirekte Wiedergabe dessen, was Herr Möllring gesagt hat. - Der GBD sagt dann als Ergebnis: Wir haben den von Ihnen - von Herrn Möhrmann - übersandten Entwurf überprüft und festgestellt, dass er lediglich eine Konnexität in dem von Finanzminister Möllring beschriebenen Rahmen normiert. - Meine Damen und Herren, Sie dürften eigentlich keine Schwierigkeit haben, einem solchen Verfassungsentwurf zuzustimmen, um das, was Sie vor über 950 Tagen versprochen haben, auch für Niedersachsen zu verankern.
Dass Sie trotz Ihrer Absicht, Konnexität anscheinend nicht mehr realisieren zu wollen, Ihr Verhältnis zu den Kommunen immer noch als glänzend und toll empfinden, will ich mit anderen Beispielen noch untermauern. Ich habe nämlich den Eindruck, dass Sie das gar nicht so richtig interessiert, son
dern Sie stattdessen lediglich Verwirrung und Chaos gestalten. Mit der Veränderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung, deren Ergebnisse jetzt bekannt werden, haben Sie in den Kommunen in Bezug auf die Besetzung von Ausschüssen für Verwirrung gesorgt. Sie haben für diese Verwirrung gesorgt, indem Sie es versäumt haben, eine Übergangsvorschrift in ein wichtiges kommunales Gesetz zu schreiben. Jetzt müssen Sie schnell nachbessern. An Peinlichkeit ist das nicht zu überbieten.
- Ja, Herr Biallas, ich will es Ihnen aber gerne noch nennen, damit Sie es auch zur Kenntnis nehmen.
ist das, was Sie mit Lüchow-Dannenberg vorhaben. Für die Beurteilung dieser Veranstaltung - wie heißt das?
- kreisfreie Samtgemeinde -, dieser Konstruktion benötige ich gar keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Ich will Ihnen etwas sagen, was Sie möglicherweise wissen, aber nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Wenn die Samtgemeinde kreisfrei ist, zahlen Sie jährlich 3 Millionen Euro mehr aus dem kommunalen Finanzausgleich. Das nehmen Sie natürlich den anderen Kommunen weg.
Dazu sagt der Innenminister: Das Geld habe ich aus den Bedarfszuweisungen. Die habt ihr in der Vergangenheit doch auch immer gezahlt. Diese 3 Millionen Euro mehr sind kommunales Geld, das aus der Ausgleichsmasse des Finanzausgleichs
- Ja, aber Sie sollten einmal die Folgewirkung dessen, was wir im Harz gemacht haben, im Vergleich zu dem, was Sie jetzt vorhaben, genau prüfen. Dann werden Sie zu anderen Ergebnissen kommen.
Lassen Sie mich zu Lüchow noch eines sagen: Einige kluge Leute haben sich schon mit den verfassungsrechtlichen Problemen befasst. Sie sagen zu dem Gesetzentwurf, den Sie jetzt vorhaben: Wenn damit jemand zum Staatsgerichtshof geht, kommt er nicht einmal am Pförtner vorbei. So die Aussage von Leuten, die durchaus etwas von der Sache verstehen.
- Ich habe das von anderen, Herr Schünemann. So etwas Gutes fällt mir gar nicht ein, muss ich gestehen. Das ist ein weiterer Grund dafür, dass ich sage: Sie veranstalten Chaos, meine Damen und Herren.
Ich sage Ihnen weiter voraus: Wenn Sie dieses Chaos in Lüchow tatsächlich in Gesetzesform realisieren,
dann werden die Biermanns und die Mädges sofort zum Staatsgerichtshof marschieren und sagen: Ich will Lüneburg, ich will Celle auch kreisfrei haben, weil ich dann mehr Knete kriege. Was Sie da vorhaben, ist so irre, - -
- Herr Rolfes, nun regen Sie sich nicht auf! Bleiben Sie ganz ruhig! Ich illustriere nur Ihr Verhältnis zum kommunalen Bereich, weil Sie erzählen, dass Sie ein tolles Verhältnis haben und dass alle glücklich mit Ihnen sind. Fragen Sie die mal. Das sieht inzwischen ganz anders aus.
Jetzt hat sich Herr Bode von der FDP-Fraktion gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Danach, Herr Rolfes, dürfen auch Sie hier reden.
(Heinz Rolfes [CDU]: Trotzdem darf der nicht „irre“ sagen! - David McAl- lister [CDU]: Ich hätte dafür einen Ordnungsruf gekriegt! - Gegenruf von Heiner Bartling [SPD]: Steht das auch in der Liste des Bundestages?)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte eigentlich zum Thema zurückkommen und nicht auf Lüchow-Dannenberg eingehen. Ihnen, Herr Bartling, kann ich aber sagen: Ich habe auch noch einige Zitate von Herrn Gabriel - den werden Sie ja noch kennen -, der die erste Diskussion über Lüchow-Dannenberg als „interessante Variante“ bezeichnet hat, über die man nachdenken sollte. Von daher ist das vielleicht auch noch einmal ein Thema für einen besonderen Tagesordnungspunkt.
Kommen wir zurück zur Konnexität. Da muss ich zu Herrn Dr. Lennartz ganz ehrlich sagen: Ich war jetzt ein bisschen enttäuscht. Wir waren hier in Niedersachsen doch schon kurz vor der Realisierung von Jamaika. Jedenfalls hatten wir den Eindruck, Sie würden bei den Vorschlägen von CDU und FDP durchaus mitmachen und wollten auch zu einem Konnexitätsprinzip kommen. Ich bin jetzt etwas enttäuscht darüber, dass Sie zur SPD zurückgekehrt sind, und ich stelle auch die Frage, ob Sie dadurch tatsächlich zum besseren Anwalt für die Kommunen geworden sind.
(Zurufe von Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz [GRÜNE] und Heiner Bart- ling [SPD] - Gegenruf von Heinz Rol- fes [CDU])
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wenn wir uns einmal anschauen, was denn diejenigen, die hier als Anwalt der Kommunen auftreten, in der Vergangenheit getan haben, stellen wir fest: Das ist kein Ruhmesblatt. Und wenn wir dann einmal gucken, was Sie da, wo Sie noch Verantwortung tragen, tatsächlich tun, wird einem ganz grausig. Wie war es denn im Bundestag, als die FDP in der - noch - laufenden Legislaturperiode versucht hat, dort das Konnexitätsprinzip zu verankern? Mit Nein haben SPD und Grüne gestimmt. Dort haben sie diese Initiative abgelehnt und hier wollen sie die Vorreiter bei der Einführung eines Konnexitätsprinzips sein.
Und wie haben Sie im Wahlkampf agiert? Im Wahlkampf hat der Noch-Bundeskanzler Schröder gesagt, er werde den Kommunen 4 Milliarden zur Errichtung von Kindertagesstätten und zur Verbesserung der Kinderbetreuung geben. Irgendein Betrag müsste doch eigentlich bei den niedersächsischen Kommunen angekommen sein. Dazu kann ich Ihnen sagen: In der letzten Woche haben wir in Celle im Finanzausschuss festgestellt, dass wir nicht einen Cent bekommen haben.
Das, was heute bei dpa so schön zu lesen ist, passt exakt zu dem Antrag. Da hat doch tatsächlich die Bundesregierung in Berlin auf ihre letzten Tage noch beschlossen, den Kommunen die Zuschüsse in Höhe von über 3 Milliarden Euro rückwirkend auf Null zu setzen. Das ist wirklich die schönste Geschichte. Dort wollen Sie den Kommunen noch einmal richtig in die Tasche greifen, und hier reden Sie von Konnexität. Dazu kann ich nur sagen: Das Handeln sollte sich auch in Ihren Worten wiederfinden.
Deshalb mein Appell an Sie, Herr Lennartz: Überlegen Sie sich noch einmal, ob Sie nicht bei uns mitmachen wollen, ob Sie nicht mit uns gemeinsam eine vernünftige Regelung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten wollen. Es kann sicherlich nicht sein, dass uns Herr Bartling auf der einen Seite vorwirft, eigentlich wollten wir sogar noch viel mehr als beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände und der Finanzminister, aber auf der anderen Seite sagt, eigentlich wollten wir gar nichts. Die Wahrheit wird wahrscheinlich irgendwo in der Mitte liegen. Wir wollen ein Konne
xitätsprinzip. Ich biete Ihnen an, es mit uns gemeinsam zu erarbeiten und mit den Spitzenverbänden abzustimmen. Wir treten dafür ein, dass in Niedersachsen gilt: Wer bestellt, der bezahlt auch, und zwar voll. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Bartling, ich kann ja verstehen, dass in dieser Woche Ihre Nerven ein wenig blank liegen, aber das sollte uns nicht daran hindern, darauf hinzuwirken, dass wir die anstehende Verfassungsänderung möglichst gemeinsam verabschieden, weil dies der sicherste Weg ist, die Zweidrittelmehrheit zu erreichen, um die Verfassung zu ändern.
Wir haben eben schon gehört, dass der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung angekündigt hat, dass wir die Konnexität in der Verfassung verankern wollen. Das hat auch der Innenminister mehrfach gesagt. Ich habe mehrfach gehört, wie diese Zusage auch gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden gemacht wurde. Ich weiß gar nicht, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, an Aussagen des Ministerpräsidenten und des Innenministers Zweifel zu hegen.
Man muss sich nur vorstellen, wie das, was vor der Wahl zugesagt wurde, nach der Wahl konsequenterweise abgearbeitet worden ist. Diese Liste kann ich hier gern noch einmal vorlesen; dann werden wir sehen, dass alles der Reihe nach erledigt worden ist.
Ich kann allerdings Herrn Bartling eine Frage nicht ersparen. Wir haben immer gesagt, dass in 13 Jahren SPD-Regierung in Bezug auf Konnexität nichts passiert ist. Herr Bartling war immerhin von 1998 bis 2003 Innenminister dieses Landes. Dazu kann man feststellen, ohne ihn persönlich anzugreifen: Ein sehr gestaltender Innenminister war er nicht. Er war eher ein sorgfältig verwaltender Innenminister, dem das manchmal mehr und manchmal weniger gelungen ist. Wäre er ein ge
staltender Innenminister gewesen, hätte er in der Zeit die Chance nutzen und die Initiative im Hinblick auf Konnexität ergreifen können. Ich finde es schon ein bisschen merkwürdig, wenn vor dem Hintergrund des eigenen Versagens von der linken Seite des Hauses immer diese moralischen Überlegenheitsdünkel vorgebracht werden. Das muss man wenigstens deutlich sagen können, um dann nach vorne zu blicken.
Heute hat Herr Bartling - ich glaube, in der Nordwest-Zeitung - erklärt, für eine Verfassungsänderung hätten wir nur noch bis zum November Zeit, danach würde es mit ihm keine Verfassungsänderung geben. Er hat auch gesagt, die Einwände des Ministers - er bezog sich auf den Brief von Hartmut Möllring - seien schlichtweg Unfug, das habe der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages jetzt bestätigt. Nun ist das, was Sie beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abfragen, ja immer streng geheim. Das ist auch vernünftig, denn wenn man Meinungen und Argumente austauschen will, sollte die eine Seite zumindest dafür sorgen, dass die Argumente nicht auf den Tisch kommen. Es könnte ja sein, dass sie einer Überprüfung nicht standhalten.