Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Zweitens. Ich habe bei der Amtschefkonferenz im Oktober angemeldet, dass wir eine Bundesratsinitiative beraten, um die Palliativversorgung als Pflichtveranstaltung in der Medizinerausbildung zu verankern, also nicht mehr als Wahlfach; denn nur wenn das Wissen um die Möglichkeiten in der Palliativversorgung ganz breit verankert ist, wird dies auch breit in die Fläche ausstrahlen.

Drittens. Ich habe im Sommer eine Fachtagung mit den beteiligten Gruppen der Palliativ- und Hospizbewegung veranstaltet, bei der wir die Ergebnisse des Gutachtens für Niedersachsen diskutiert haben. Wir erarbeiten jetzt ein Konzept, um auf Kreisebene Palliativstützpunkte einzurichten, um diese vielen, vielen guten, aber heterogenen Angebote, von denen ich vorhin sprach, miteinander zu vernetzen; denn es ist ganz wichtig: Wenn eine Familie, wenn ein Mensch in die Situation kommt, dass Hilfe benötigt wird, dann wird sie jetzt und sofort benötigt, d. h. man braucht erstens einen Ansprechpartner. Der nächste wichtige Punkt: Die

vielen Angebote müssen miteinander vernetzt und untereinander koordiniert sein, abgestimmt sein. Außerdem muss die Professionalität gleichberechtigt und flankierend vom Ehrenamt - zwei ganz, ganz wichtige Säulen in der Hospizbewegung - begleitet werden. Selbstverständlich müssen schließlich die Finanzströme geklärt werden. Auch hier gibt es Möglichkeiten: Fallpauschalenentwicklung, integrierte Versorgungsverträge. Einen entsprechenden Vorstoß gibt es jetzt seitens des Bundesgesundheitsministeriums. Also auch hier erkennt man die parteiübergreifende Arbeit, die Tür auf diesem Gebiet nicht zuzuschlagen, sondern sie zu öffnen und die Zeit des Sterbens als gemeinsamen Weg zu begreifen. Das müssen wir in dieser Gesellschaft wieder lernen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Inzwischen haben mehrere Kommunen hohes Interesse angemeldet, mit der Landesregierung solche Palliativstützpunkte auf Kreisebene zu schaffen. Ich sehe unsere Aufgabe vor allem in der Koordination und in der Schaffung des Netzwerkes mit den entsprechenden Unterstützungsleistungen.

Damit bin ich wieder beim Ausgangspunkt. Bei diesem Thema gibt es keine linke Position, und es gibt keine rechte Position. Meines Erachtens gibt es nur eine richtige, gemeinsame Position, nämlich dem Sterben Raum und Zeit zu lassen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Landesregierung hat nun Frau HeisterNeumann noch einmal das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kollegin, Frau Sozialministerin Ursula von der Leyen, hat meines Erachtens sehr eindrucksvoll dargelegt, wo diese Landesregierung ihre Verantwortung sieht. Sie sieht ihre Verantwortung in der Stärkung der Lebenshilfe. Sie sieht ihre Verantwortung in einer menschenwürdigen Sterbebegleitung. Sie sieht ihre Verantwortung nicht in der Stärkung der Suizidvermittlung.

Wir haben in der Verantwortung vor Gott und den Menschen zu handeln, so sagt es unsere

Niedersächsische Verfassung, so sagt es unser Grundgesetz, und wir haben in der Verantwortung vor Gott und den Menschen zu handeln, indem wir Entwicklungen Einhalt gebieten, die darauf abzielen, die geschäftsmäßige Suizidvermittlung gesellschaftsfähig zu machen. Das ist der Punkt, meine Damen und Herren, um den es mir hierbei geht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Deshalb habe ich ein Verbot der organisierten Sterbehilfe prüfen lassen. Deshalb haben wir einen Entwurf erarbeitet, über den selbstverständlich zu diskutieren ist; das ist gar keine Frage. Ich möchte vortragen, wie er lauten könnte: Wer geschäftsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung vermittelt oder verschafft, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Meine Damen und Herren, im Zuge der Niederlassung einer Filiale von Dignitas in Deutschland, in Hannover, ist von allen Seiten eine große Betroffenheit über diese Entwicklung artikuliert und festgestellt worden. Gleichzeitig ist eine Diskussion über die Feinheiten und die Abgrenzung von aktiver Sterbehilfe, passiver Sterbehilfe und indirekter Sterbehilfe begonnen worden. Meine Damen und Herren, es ist der Presse zu verdanken - das möchte ich an dieser Stelle sagen -, dass diese Begrifflichkeiten sehr deutlich dargestellt wurden. Aber ich meine, selbst bei diesen sehr lobenswerten Bemühungen wird es dem Einzelnen nicht immer nachvollziehbar sein, wo genau die Abgrenzung zwischen den einzelnen Bereichen tatsächlich liegt.

Meine Damen und Herren, deshalb halte ich es für notwendig, dass wir auch zu diesem Zeitpunkt zu einer grundsätzlichen Positionierung kommen. Diese grundsätzliche Positionierung ist in die folgende Richtung vorzunehmen: Wir wollen nicht der Suizidhilfe Vorschub leisten, wir wollen auch keiner Suizidhilfe Vorschub leisten, deren Abgrenzung in dem Anwendungsbereich schlicht und ergreifend fast unmöglich ist.

Es ist angeklungen: Was haben wir in einer Gesellschaft mit unserer demografischen Entwicklung - bei einem Drittel junger Menschen und zwei Dritteln älterer Menschen und der sich daraus ergebenen Belastungen - zu erwarten? Wie könnten ältere Menschen in eine Situation gemobbt werden, sodass sie sich in dieser Gesellschaft

nicht mehr wohl fühlen und dann gegebenenfalls den schnellen Tod mit Unterstützung organisierter, geschäftsmäßiger Vereine ins Auge fassen? Was ist mit dementen Menschen? Was ist mit depressiven Menschen?

Meine Damen und Herren, dieser Weg ist eine Einbahnstraße. Er ist im Nachhinein nicht mehr zu kontrollieren. Ich bin der Auffassung, dass wir uns grundsätzlich in Richtung einer Begleitung eines würdigen Sterbens positionieren müssen; denn wir wissen, dass es um unheilbar kranke Menschen geht, dass es um Menschen geht, die unter sehr, sehr starken Schmerzen leiden. Wir müssen im Rahmen der Hospizbewegung, der Palliativmedizin und all der Möglichkeiten, die wir haben, Hilfe leisten. Dabei geht es im Schwerpunkt um die persönliche Beratung im Krankenhaus mit den Verwandten, mit den Ehrenamtlichen, mit dem ganzen Kreis, der hier zur Verfügung steht.

Meine Damen und Herren, wenn man sich so positioniert hat, kann es nicht darum gehen, dass man organisierte Sterbehilfe als Dienstleistung durch Vereine ins Leben ruft. Deshalb halte ich sie nicht für gerechtfertigt. Deshalb bitte ich Sie, dass Sie diese Initiative in der weiteren Diskussion, die wir gerne führen, mit den Sachstatements, die ich heute gehört habe, fortführen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Janssen-Kucz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Herr Bookmeyer richtig sagte: Die Würde des Menschen ist unantastbar. - Das steht in unserem Grundgesetz. Aber wir haben in Deutschland gravierende Systemfehler, die ein Sterben in Würde verhindern. Mediziner und auch Politiker fordern seit langem, dass wir die Situation von todkranken, von sterbenden Menschen verbessern. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland in Sachen Palliativmedizin ein Entwicklungsland ist. Diejenigen, die etwas vorangebracht haben, sind die Betroffenen, die sich ehrenamtlich in Hospizvereinen engagieren, die vor Ort Hospize auf den Weg gebracht haben. Sie zeigen uns jetzt eigentlich den richtigen Weg; sie haben von den

Engländern gelernt. Ich meine, auch wir müssen ganz schnell von den Engländern lernen.

Ich habe in anderen Redebeiträgen schon gesagt: Es ist das Bohren von dicken Brettern. Aber manchmal geht das Bohren von dicken Brettern, wenn man es denn gemeinsam macht, sehr viel schneller. Dann muss man auch keine Mauern einziehen. Dann muss man auch gesetzgeberisch keine Mauern einziehen. Dann schreitet man zur Tat.

Uns liegt ein Gutachten vor. Wir wissen, wohin wir im Flächenland Niedersachsen wollen. Wir haben die Unterstützung aus den Kommunen. Wir sind alle gemeinsam am Start. Wir wissen, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Wir wissen, dass die Menschen zu diesem eigentlichen Tabuthema „Sterben - Tod“ auf Antworten warten. Wir wissen, dass wir handeln müssen, dass das ein Themenkomplex ist, den wir schon sehr lange vor uns hergeschoben haben. Da sollten wir auch handeln. Wir sollten die ganze Gesetzesgeschichte wegpacken. Ich bin, ehrlich gesagt, Dignitas mittlerweile dankbar dafür, dass sie uns hier und heute diese Diskussion quasi aufgedrückt hat; denn damit holen wir das Tabuthema Sterben aus dieser Grauzone heraus und setzen uns offensiv damit auseinander. Wir sprechen Themen wie aktive/passive Sterbehilfe an, sprechen auch über die Würde von Menschen in den letzten Lebensstadien und bemühen uns gemeinsam um Lösungen.

Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Landesregierung, statt diese gesetzgeberische Keule herauszuholen, sagt: Wir nehmen diese Herausforderung an. Wir führen offensiv den Dialog auch mit der Bevölkerung darüber, welche Herausforderungen auf uns als Gesellschaft zukommen, welche wir zu lösen haben und wie wir sie schnellstmöglich umsetzen können. Dazu nehmen wir auch die Krankenkassen und sonstige Kostenträger mit in die Pflicht.

Das Leben besteht aus der Geburt, aus einer kurzen, manchmal auch langen Lebensphase und aus dem Sterben. Das ist ganzheitlich. Das heißt auch, dass wir ganzheitlich agieren, unser gesamtes System mit einem ganzheitlichen Ansatz sehen müssen und nicht sagen dürfen: Das kostet uns letztendlich zu viel. Das wird zu viel. - Es hat mich in der ganzen Diskussion über den Ausbau flächendeckender Strukturen in der Palliativmedizin sehr geärgert, dass alle versucht haben, es möglichst kostengünstig zu machen. Es ist nicht kos

tengünstig machbar. Wir müssen uns nur die demografische Entwicklung und die Veränderung der Familienstrukturen anschauen.

Worüber wir auch sprechen müssen, ist die Lebensqualität von schwer Kranken und Sterbenden und auch von den Familien, die sie begleiten. Nicht ohne Grund haben wir die Entwicklung, dass diese Menschen ins Krankenhaus oder in Alten- und Pflegeheime gehen. Unsere Familien erfahren keinerlei Unterstützung in der Begleitung von schwerst kranken Menschen.

Das sage ich hier sehr bewusst. Ich habe es selbst genauso erfahren. Ich habe meine Tochter viereinhalb Jahre zwischen Leben und Sterben begleitet - immer wieder -, und es gab keine Unterstützung. Es gab nur permanente Auseinandersetzungen: Welche Schmerzmittel sind zugelassen? Fahre ich eventuell über die Grenze, um ein Schmerzmittel zu bekommen, das vielleicht hilft, aber für Kinder in Deutschland nicht zugelassen ist? Es gab weitere Auseinandersetzungen, die ich hier nicht zitieren möchte. Das ist der alltägliche Kampf, den Angehörige auch zu bestehen haben. Es gibt hier viel Handlungsbedarf.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bitte darum, dass die Aktivitäten der Landesregierung nicht aus Gesetzes- und Bundesratsinitiativen bestehen, sondern dass wir gemeinsam Anstrengungen unternehmen, um dieses breite Feld zu beackern und im Interesse der Menschen etwas auf den Weg zu bringen - aber bitte zügig, damit der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in Bezug auf die letzten Lebenswochen und monate nicht weiterhin eine hohle Phrase bleibt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Schwarz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht ganz glücklich darüber, dass dieses in Deutschland tabuisierte und sehr sensible Thema in der Aktuellen Stunde platziert worden ist. Ich glaube, wir müssen uns für dieses Thema - das haben auch die bisherigen Debattenbeiträge gezeigt - ausreichend Zeit nehmen; denn es ist kein

parteipolitisches Thema, sondern eine hochpersönliche Frage, eine ethische und moralische, für viele von uns auch eine religiöse Frage, wie wir uns den eigenen Tod vorstellen, welche Ansprüche wir haben, wenn es um einen würdevollen Tod geht, oder welche Erfahrungen wir gemacht haben, wenn nahe Angehörige verstorben sind. Insofern hoffe, dass wir diese Debatte heute nur beginnen und sie anderer Stelle mit ausreichend Zeit fortsetzen.

Es ist richtig, was hier gesagt worden ist, nämlich dass wir hinsichtlich der Palliativversorgung und der Frage von Hospizeinrichtungen in Deutschland erst am Anfang stehen. Deutschland ist in dieser Frage in der Tat Entwicklungsland. Wir können viel aus anderen europäischen Ländern lernen.

Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Frage der Sterbehilfe bei uns - sicherlich aus der Geschichte heraus - anders diskutiert wird, als das andere europäische Länder bisher für sich getan haben, sei es die Schweiz, sei es Belgien, sei es Holland, oder sei es die aktuelle Debatte in Oregon. Ich glaube, insofern tun wir uns auch sehr schwer, uns mit diesen Themen relativ offensiv auseinander zu setze, weil wir das immer im Hinterkopf haben. Aber das Thema ist für Deutschland wichtig.

Sie haben - das finde ich gut nahtlos das fortgesetzt, was Vorgängerregierungen begonnen haben. Das ist durchaus nicht nur auf eine Legislaturperiode zu fokussieren, sondern es ist uns bewusst gewesen, dass das ein Thema ist, das nur in breitem Konsens geregelt werden kann.

In der vergangenen Legislaturperiode ist mit der Einrichtung des Kinderhospizes begonnen worden. Sie haben am 6. Juli eine Fachtagung zu dem Thema durchgeführt. Es liegt dem Haus ein Entschließungsantrag meiner Fraktion vor. Das wird in diesem Jahr in den Gremien weiter zu diskutieren sein. Ich wünsche mir auch, dass die Auswertung der Fachtagung vom 6. Juli bald abgeschlossen ist und wir im Ausschuss darüber diskutieren können.

Ich hoffe und wünsche mir ferner, dass auch diese Landesregierung es schafft - wie ihre Vorgängerregierung in den letzten Jahren -, die dringend notwendige ambulante Soforteinrichtung in Göttin

gen weiterzufinanzieren. Wir brauchen das Projekt. Wir brauchen es nicht nur für die betroffenen Menschen in der Region. Es hat Pilotcharakter für ganz Niedersachsen.

Es gibt also durchaus Punkte, an denen wir, glaube ich, gemeinsam handeln können, was die Versorgung im Land Niedersachsen, aber auch darüber hinaus betrifft.

Trotzdem können wir nicht übersehen - das ist hier auch gesagt worden -: Palliativmedizin stößt an Grenzen. Auch die Betreuung in Hospizen stößt an Grenzen. Viele von uns haben es schon persönlich erlebt, wie es ist, wenn sich nahe Angehörige in Krankenhaus schwer quälen müssen, wenn wir das Gefühl haben: Mein Gott, wann ist denn endlich die Erlösung für diesen Menschen da? Wir können es kaum noch erklären, und wir können es auch kaum noch aushalten. - Ich glaube, in einer solchen Situation hat sich jeder, der das schon einmal erlebt hat, in der Tat mit der Frage beschäftigt: Ist denn das in Ordnung, wie es bei uns gemacht wird? Ist nicht an irgendeiner Stelle der Punkt gekommen, an dem man in der Tat auch darüber nachdenken muss, wann Maschinen abgestellt werden dürfen oder wie es mit der Möglichkeit des Freitodes aussieht. Ich habe dazu eine ganz persönliche, religiöse Meinung. Für mich ist das ein sehr schwieriges Thema. Aber ich bin nicht bereit, über Menschen zu richten, die dazu eine andere Position vertreten, die für sich selber entscheiden: An dieser Stelle möchte ich die Möglichkeit des Freitods eingeräumt haben, und ich möchte vor allem selbst darüber bestimmen können.

Meine Damen und Herren, wir müssen - glaube ich -, wenn wir uns diesem Thema nähern, ganz vorsichtig mit Vorurteilen gegenüber Institutionen sein, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen. Ich glaube, es hilft nicht, mit Schnellschüssen gegen Dignitas oder andere zu reagieren, sondern wir müssen uns auch mit deren Inhalten auseinander setzen.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht - der eine oder andere von Ihnen hat das vielleicht auch getan - und mir die Präsentation im Internet angesehen: Im Wesentlichen geht es um vier Bereiche. Es geht darum, Menschen dabei zu helfen, ihre Patientenverfügungen durchzusetzen. Es geht auch um Sterbevorbereitung und Sterbebegleitung. Ich glaube, an dieser Stelle kann es zwischen uns keinen Dissens geben. Dann gibt es den vierten

Bereich: die Hilfe zum Freitod. Ich sage es noch einmal: Ich teile die Position von Dignitas nicht, aber ich halte es für unangemessen, wenn irgendjemand für sich in Anspruch nimmt, über etwas richten zu können oder zu wollen, das jeder Einzelne von uns anders beurteilt. Ich glaube, das geht nicht.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Das ist eine Frage des Selbstbestimmungsrechts. Das gilt auch für die Würde des eigenen Todes, sofern man das in irgendeiner Art und Weise noch mit beeinflussen und bestimmen kann.

Ich glaube deshalb auch nicht, Frau Ministerin, dass wir Personen kriminalisieren dürfen, die unter Umständen in diese Situation kommen, die für sich selber keinen Ausweg mehr kennen, außer den, den Freitod wählen zu wollen. Ich glaube, dass diese Möglichkeit in Deutschland intensiv diskutiert werden muss und dass dafür gegebenenfalls Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Aber wir können nicht darüber urteilen, ob diese Menschen das machen dürfen oder nicht.

Ich wünsche mir, dass wir diese Debatte - so, wie wir sie heute geführt haben - ausführlich, intensiv und ergebnisoffen führen und dann - wahrscheinlich überparteilich zu einer breiten Mehrheit kommen werden. Aber die Debatte wird nicht parteipolitisch geprägt sein. Das geht bei diesem Thema nicht, meine Damen und Herren.