Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Uwe Schwarz [SPD]: Eine schlappe Erwiderung!)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, falls Sie sich heute Nachmittag noch einmal zu diesem Thema zu Wort melden möchten, dann empfehle ich Ihnen, sich nicht nach § 75 unserer Geschäftsordnung zu Wort zu melden, da es in diesem Paragrafen um Verfahrensfragen geht. Melden Sie sich bitte nach § 76 - Persönliche Bemerkungen - zu Wort. Dann besteht im Übrigen im Anschluss noch die Möglichkeit, die Aussprache erneut zu eröffnen. Darauf wollte ich nur hingewiesen haben.

Ich rufe nunmehr auf

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Keine neuen Tricksereien im Haushalt Nicht veranschlagungsreife LKH-Erlöse führen zur Verfassungswidrigkeit des Haushaltsplanentwurfs - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/ 2236

Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Aller von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Aller!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe die Debatte beim vorigen Tagesordnungspunkt sehr sorgfältig verfolgt und festgestellt, dass vonseiten der Regierung mindestens drei Varianten zum Thema „Veräußerungserlöse Landeskrankenhäuser“ vorgetragen worden sind. Das Wundersame an der Debatte ist, dass Frau von der Leyen von der Juli-Beschlussfassung im Kabinett zunächst abgerückt ist, indem sie durch öffentliche Äußerungen des Staatssekretärs bis heute - so auch kürzlich im Sozialausschuss - mehrere Kurven und im Slalom gefahren ist, und bei einem Ergebnis wieder angekommen ist, das ich so zusammenfassen muss: Sie ist sicher, dass privatisiert wird, egal, was andere noch an Ergebnissen herausfinden.

(Beifall bei der SPD)

Das ist eine gute Ansage an die FDP und die CDU. Das wirft natürlich die Frage auf, was eigentlich die Lenkungsgruppe machen soll, die ja eingerichtet worden ist, um die vielen offenen Fragen, die noch im Raum stehen, fachmännisch und fachfraulich zu begleiten. Frau von der Leyen, wir werden uns im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt, zu dem ich jetzt spreche, auf der Bühne dieses Landtages sicherlich wiedersehen; denn wir sind fest davon überzeugt, dass alle öffentlichen Äußerungen - einschließlich der Presseinformation nach der Kabinettsklausur zum Haushalt 2006 - unterschiedliche Ergebnisse präsentiert haben und viele von ihnen nachhaltig begründen, dass die angenommenen Einnahmen in Höhe von 100 Millionen Euro nicht etatreif gewesen sind. Sie haben 100 Millionen Euro veranschlagt, von denen wir sicher annehmen, dass sie bei Kapitel 12 30 Titel 133 11 nicht hätten veranschlagt werden dürfen, weil sie nicht veranschlagungsfähig gewesen sind.

(Beifall bei der SPD)

Dafür spricht eine Reihe von Fakten, die ich auf den Tisch legen werde. Der entscheidende Punkt ist aber nur mittelbar das Thema Landeskrankenhäuser. Diese 100 Millionen Euro sollen aus der Veräußerung der zehn Landeskrankenhäuser generiert werden. Wer die nach der Kabinettsklausur herausgegebene Presseinformation genau gelesen hat, der konnte entnehmen, dass darin gesagt worden ist, dass man sich natürlich nicht so ganz sicher sei, wie viel herauskomme, weil man noch gar nicht wisse, wie der Veräußerungsprozess voranschreiten werde.

Deshalb ist klar: Diese Landesregierung verstößt mit der Vorlage des Haushaltsplans 2006 gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs nach Artikel 65 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung und vor allem auch gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit nach Artikel 65 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung. Diese beiden Verstöße zusammen machen es eigentlich unmöglich, 100 Millionen Euro auf der Einnahmeseite zu veranschlagen. Damit ist der Haushaltsausgleich nicht hergestellt.

Das ist eine einfache Feststellung. Was ist die Konsequenz? Die Konsequenz ist: Die Landesregierung und nur die Landesregierung ist verpflichtet, den eigenen Etatentwurf nachzubessern und für 100 Millionen Euro nachprüfbare und solide Finanzierungsgrundlagen auf den Tisch des Hauses zu legen.

(Beifall bei der SPD)

Da Ihnen das von uns schon im Haushaltsausschuss vorgetragen worden ist und die Mehrheit im Haushaltsausschuss mit Händen und Füßen verhindert hat, dass es einen Mehrheitsbeschluss in Richtung Landesregierung gäbe, sind wir in den Landtag gegangen, um diese Diskussion öffentlich zu führen; denn es geht nicht an, meine Damen und Herren von der Koalition, dass Sie mit Mehrheit Falsches zur Wahrheit und Unrichtiges zum Richtigen beschließen. Das funktioniert nicht. Das funktioniert auch im Haushaltsrecht nicht. Selbst wenn Sie es beschlössen, würden Sie damit den Verfassungsauftrag der Landesregierung, die Bringeschuld zu erfüllen, nämlich eine Ergänzungsvorlage oder eine Haushaltskorrektur vorzulegen, nicht außer Kraft setzen. Sie können Ihrer Landesregierung mit dem Mehrheitsbeschluss an dieser Stelle nicht helfen; denn nur die Landesregierung ist für die Einbringung des Haushaltsgesetzes 2006 zuständig.

Diese Vorgehensweise der beiden Mehrheitsfraktionen macht auch deutlich, in welchem Verhältnis sie zur Landesregierung stehen. Es ist eine Art Vasallentreue. Sie haben keinen Bewegungsspielraum. Sie werden der Landesregierung bei der Veräußerung der Landeskrankenhäuser folgen müssen, egal, was Sie hier noch reden und an Ablenkungsmanövern vortragen. Wir diskutieren heute über den Haushaltsansatz. Sie wissen, dass diese Vorgehensweise inzwischen möglicherweise Methode hat. Beim Haushalt 2004 - die Liste habe ich, Herr Althusmann; Sie können sich ruhig freuen

(Bernd Althusmann [CDU]: Ich freue mich jetzt schon!)

hat Herr Möllring diese Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Veräußerung von Domänen in der Größenordnung von 152 Millionen Euro verfolgt, durch die er einen Ausgleich im Haushaltsplanentwurf herbeigeführt hat. Die Opposition aus SPD und Grünen hat dieses Vorgehen massiv kritisiert. Damals hat die Landesregierung, insbesondere Herr Möllring, nicht aufgehört zu wiederholen, die Klosterkammer stünde Gewehr bei Fuß und würde gewissermaßen auf Zuruf 152 Millionen Euro auf den Tisch des Finanzministers blättern, womit der Haushalt ausgeglichen sei. Dieser Domänendeal ist geplatzt. Der Haushalt war, bezogen auf diesen Punkt, natürlich nicht ausgeglichen. Nur günstige Umstände haben verhindert, dass das so

publik geworden ist, wie es eigentlich öffentlich hätte werden müssen. Sie stehen also irgendwie an der Seite, neben und hinter der Landesregierung. Die Rechtsexperten der Landesregierung wissen wie Sie, dass Haushaltsausgleich bedeutet, hinreichend wahr und hinreichend sicher darzulegen, wie die Einnahmeseite aussieht.

Die Liste, über die sich Herr Althusmann jetzt so freut und die angelegt worden ist, um Maßnahmen zum Haushaltsausgleich von 1997 bis 2005 aufzulisten, hat den Vorteil, dass sie - wenn er sie denn vorträgt - erstmals sehr präzise deutlich macht, welche Konsolidierungsmaßnahmen die Vorgängerregierungen ergriffen haben, um Maßnahmen zum Haushaltsausgleich durchzusetzen, die damals von Ihrer Seite des Hauses massiv bekämpft worden sind, weil sie offensichtlich nicht in Ihr Konzept passten.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf daran erinnern, Herr Althusmann - das steht in dieser Liste gar nicht drin -: Die Auflösung der NFG seinerzeit war verbunden mit der Tatsache, dass die EXPO-Schuld in zehn Jahren getilgt werden sollte.

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Das gibt er alles zu!)

Da wurde von der Opposition und vom Landesrechnungshof Druck ausgeübt. Der damalige Finanzminister - den kenne ich ganz gut - hat sich diesem Druck der Opposition gebeugt und hat die Tilgung auf zehn Jahresraten verteilt.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war ein Fehler, Heiner! Auf die darf man nicht hören!)

Diese Landesregierung hat als Erstes diese Tilgung auf zehn Jahre herausgenommen und auf die Ewigkeit gestreckt. Das ist ein Teil der Haushaltskonsolidierung der Nachfolgeregierung. Wenn Sie die Diskussion um diese Liste aufmachen wollen, so können Sie sich darauf verlassen, dass ich mich an mehrere Dinge erinnere, die in der Liste stehen.

Aber es ist eigentlich viel komplizierter. Vielleicht geht es auch um etwas anderes. Es könnte ja sein, dass Ihnen bewusst geworden ist, dass die Senkung der Nettokreditaufnahme um 350 Millionen Euro und die Botschaft „Hurra, wir sparen!“ inzwischen problematisch geworden sind, weil einige

Leute begriffen haben, was Sie da machen. Ich nenne Ihnen einmal vier Punkte, die bei Ihnen inzwischen unter die Haut gehen. Man merkt das bei Diskussionen mit Kollegen im Wahlkreis. Man merkt das bei Reaktionen von Betroffenen.

Die erste Geschichte wird Sie bei der Frage einholen, wie Sie sich in der Vergangenheit im Bundesrat verhalten haben, wenn es um Subventionsabbau ging. Da werden die nächsten Wochen noch wundersame Ergebnisse bringen, Herr Althusmann. Beim Subventionsabbau haben Sie gemauert. Das hat das Land viele hundert Millionen gekostet; das steht fest. Das ist ein Teil der Debatte, die wir führen.

Der zweite ist, dass inzwischen auch klar geworden ist, dass Sie mit der HanBG so etwas wie einen Schuldennebenhaushalt entwickelt haben,

(Beifall bei der SPD)

der inzwischen mehr an Volumen umfasst, als Sie in drei Raten à 350 Millionen Euro zwecks Abbau der Nettokreditaufnahme erreicht haben. Das ist nicht ungeschickt, weil es nicht so transparent ist. Deshalb ist das - so würde ich einmal sagen - eine Schattenwirtschaft à la CDU und FDP in der niedersächsischen Haushaltspolitik.

(Beifall bei der SPD)

Dass Sie den Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 361 Millionen Euro wegnehmen, um Ihren Haushalt auszugleichen, ist auch transparent geworden. Das merken die Kämmerer; das merken die Kommunalpolitiker.

Dass Sie das Budgetrecht des Landtages über die globale Minderausgabe inzwischen in einer Art unterlaufen, wie es bisher nicht da gewesen ist, ist auch klar. Ich kann den Fachleuten aus den Fraktionen nur empfehlen: Guckt euch mal die Liste an unter dem Thema: Vergleich GMA - das ist die globale Minderausgabe -, veranschlagt und erreicht.

Ich nenne Ihnen drei Bereiche, die mich besonders geärgert haben; denn ich erinnere mich, dass wir bei der letzten Haushaltsberatung in diesem Landtag zwischen den Fraktionen gerungen, aber manchmal auch gemeinsam gesagt haben, wo Themenschwerpunkte sind.

Durch die globale Minderausgabe wird beim Sport um 1 Million Euro gekürzt; im Bereich der Kinderund Jugendarbeit, bei der Bekämpfung der Ju

gendarbeitslosigkeit und bei der Familienförderung werden neun Titel in einer Größenordnung von 16 000 bis 168 000 Euro weggeräumt, Frau von der Leyen. In der Wirtschaftsförderung wird ausgerechnet der ökologische Teil um 2,7 Millionen Euro gekürzt. Das alles gehört in das Paket: 100 Millionen Euro veranschlagt, aber eigentlich gar nicht veranschlagungsreif. - Deshalb wird man sich Gedanken darüber machen müssen, wie man mit dem vorbereiteten Landeskrankenhausdeal umgeht.

Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen der CDU und der FDP in die Tatsache eingeweiht waren, dass diese 100 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2006 nicht kommen werden. Das ist eine abgemachte Sache. Durch den Druck und die Diskussionen über die Landeskrankenhäuser wird jetzt plötzlich genauer hingesehen, und die beiden Fraktionen entfernen sich in einem Tempo von der Position der Landesregierung, dass sie ihr nicht helfen, sondern verschlimmbessern.

Deshalb zitiere ich - wenn ich das darf, ich weiß gar nicht, ob ich das darf - die Äußerung der Sozialministerin. In ihrer Einbringungsrede zum Haushalt 2006, die vermutlich auch veröffentlicht wurde, steht:

„Haushaltsmäßig wirkt sich dieser Beschluss“

- das ist der Trägerbeschluss

„im Einzelplan 05 nicht aus, da Ausschreibung und Trägerwechsel erst im Laufe des nächsten Jahres anstehen.“

- Das ist 2006.

„Da somit die ‚Etatreife‘ noch nicht gegeben ist, bleibt im Einzelplan 05 alles beim Alten, das heißt, die Landeskrankenhäuser werden weiterhin im gewohnten Umfang im Sozialhaushalt aufgeführt.“

Das klingt relativ harmlos, „nicht etatreif“ heißt aber, dass 100 Millionen Euro nicht da sind. Wenn 100 Millionen Euro nicht da sind, dann müssen alle Häuser - einschließlich des Sozialministeriums wieder Beiträge zur Haushaltskonsolidierung, zum Haushaltsausgleich leisten.

Aber es kommt noch besser. Im Protokoll steht:

„Nicht richtig ist, dass für die Landeskrankenhäuser ein Erlösertrag von 100 Millionen Euro erwartet wird. Im Gegenteil, ich glaube, es ist jetzt mehrere Male gesagt worden, dass es alle Veräußerungen betrifft.“

- Das betrifft Kapitel 13 20, da sind noch andere Einnahmen aufgeführt.

„Diese Summe von 100 Millionen Euro stimmt mit Sicherheit nicht.“

Nun könnte Frau von der Leyen ja meinen, es wäre mehr; dann hätte der Haushaltsansatz erhöht werden müssen. Da sie aber eher davon ausgeht, dass die 100 Millionen Euro nach unten korrigiert werden,

(Anneliese Zachow [CDU]: Steht das auch im Protokoll?)