Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

(Anneliese Zachow [CDU]: Steht das auch im Protokoll?)

ist der Haushalt nicht ausgeglichen. Das haben wir die ganze Zeit gesagt.

(Beifall bei der SPD)

Damit komme ich zum Fazit. Meine Damen und Herren, die Konsequenz ist relativ einfach: Die Landesregierung hat einen Haushalt vorgelegt, der ungefähr um 100 Millionen Euro - das ist die Angabe des Finanzministeriums - unterfinanziert ist. Wenn er um 100 Millionen Euro unterfinanziert ist, dann ist die Landesregierung in der Pflicht, diese Unterfinanzierung auszuräumen. Ein Instrument dafür ist die Ergänzungsvorlage. Die Landesregierung - das hat der Minister mündlich und wörtlich erklärt - weigert sich, diese Ergänzungsvorlage vorzulegen. CDU und FDP halten sie nicht für notwendig. Fasst man das zusammen, ist das Ergebnis relativ einfach: CDU und FDP werden beschließen, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Damit ist die Landesregierung aber nicht aus der Bringschuld entlassen, die 100 Millionen Euro solide zu finanzieren, damit diesem hohen Hause ein verfassungskonformer Haushalt zur Beratung vorgelegt werden kann. Das ist die Quintessenz dessen, was ich gesagt habe. Dazu können CDU und FDP sagen, was sie wollen. Die Landesregierung ist in einer Situation, in der sie 100 Millionen Euro gedeckt nachliefern muss. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Von der CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Althusmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat immer wieder eine Freude, Sie, Herr Aller, als ehemaligen Finanzminister hier zu hören. Sie sind nicht nur berechenbar, Sie sind auch der schlagende Beweis für Ihr Scheitern in der Finanzpolitik in Niedersachsen. Vielen Dank dafür!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, um es gleich vorweg zu nehmen: Die Landesregierung hat entgegen Ihrer wahrheitswidrigen Behauptung gemäß Artikel 65 der Niedersächsischen Verfassung einen in Ausgaben und Einnahmen ausgeglichenen Haushalt von rund 22,1 Milliarden Euro vorgelegt. Dieser ist damit verfassungsgemäß. Das ist ein gutes Signal für Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die voraussichtlichen Einnahmen aus der geplanten Veräußerung der allgemeinen Psychiatrie, der zehn niedersächsischen Landeskrankenhäuser, sind im Einzelplan 13, Kapitel 13 20 - nachlesbar ab Seite 26 - in einem Gesamttitel veranschlagt. Lieber Kollege Aller, Sie haben vorhin 12 30 gesagt, das ist der Staatsgerichtshof. Ich war immer schon der Überzeugung, dass Sie den Haushaltsplan nie gelesen haben, auch nicht in Ihrer Zeit als Finanzminister.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Am Rande sei daran erinnert, dass in der Gesamtausgabe der Mipla 2002 bis 2006 - mit Ihrem Bild gleich auf der ersten Seite - die Ankündigung der alten Landesregierung nachzulesen ist - dort auf Seite 24 -, dass bereits die alte Landesregierung die niedersächsischen Landeskrankenhäuser privatisieren wollte.

Der Vorwurf der Opposition, der Haushaltsplanentwurf 2006 sei verfassungswidrig, ist absurd und paradox zugleich, entbehrt aber im Übrigen angesichts Ihrer ganz offensichtlichen Hilflosigkeit für die nächsten Tage und Wochen nicht einer gewissen Tragik.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie wollen das bestreiten oder was?)

Absurd ist er, meine Damen und Herren von der SPD, weil Ihnen der Staatsgerichtshof bereits 1997 einen zum Teil verfassungswidrigen Haushalt bescheinigt hat. Ich darf kurz aus dem Urteil von damals zitieren: Auch der weitere Verlauf der Gesetzesberatung im Plenum des Landtages lässt nicht erkennen, ob die parlamentarische Mehrheit - hier die SPD - sich der Tatsache bewusst gewesen ist, dass mit der überhöhten Kreditaufnahme lediglich weitere Einsparungen vermieden werden sollten, und um welche Einsparungen in welcher Zeit und mit welcher Wirkung es sich dabei handeln würde.

Meine Damen und Herren, das war in den letzten Jahren Ihre Strategie: Sie haben nie konkret nachweisen können, wo Sie einsparen wollen, obwohl es für das Land Niedersachsen notwendig gewesen wäre.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dieter Möhrmann [SPD]: Lesen Sie doch einmal die Liste vor, Herr Kolle- ge!)

Sie selbst haben 2002 die Grenze des Artikels 71 der Niedersächsischen Verfassung bewusst überschritten, und zwar mit der Begründung der Störung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Diesen Fehler haben wir im Übrigen nicht wiederholt. Wir haben uns im Haushaltsgesetz - das können Sie dort nachlesen - einem umfangreichen Prozess der Abwägung zwischen dem Artikel 71 mit 57 und 56 - das ist die angemessene Finanzausstattung der Kommunen -, Artikel 4 - Recht auf Bildung und Schulwesen -, Artikel 5 - Wissenschaft -, Artikel 6 - Kunst und Kultur -, Artikel 6 a - Arbeit und Wohnen - unterzogen.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie, ob die SPD-Fraktion allen Ernstes vorschlagen will, dass wir den kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen komplett streichen, um in aller Kürze einen verfassungsgemäßen Haushalt zu erreichen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass dies abwegig ist. Absurd sind Ihre Vorschläge und Ihre Vorwürfe gegen uns auch deshalb, weil selbst der Landesrechnungshof uns am 21. September dieses Jahres „beachtliche Einsparmaßnahmen“ bescheinigt hat. Im Übrigen sind das Maßnahmen, zu denen Sie in Niedersachsen nie den Mut hatten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dieter Möhrmann [SPD]: Was hat er noch bescheinigt?)

Ich will einige Maßnahmen nennen. Die echten Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushaltsplan 2006 belaufen sich auf über 1,6 Milliarden Euro vom zweiten Nachtragshaushaltsplan 2003 unter unserer Regierungsverantwortung bis heute. Sonderzuwendungen, Urlaubsgeld, Beihilfe: 493 Millionen Euro jährlich. Besoldungs- und Tariferhöhungen - nicht vorgenommen -: 160 Millionen Euro. Stellenabbauprogramm ZV 1: 87,8 Millionen Euro. Stellenabbauprogramm ZV 2: 110,9 Millionen Euro. Ressortspezifische Einsparungen: 785 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, wenn es eine Landesregierung mit Sparen und Kürzen mit Perspektive zum Wohle des Landes ernst meint, dann ist es diese Landesregierung. Sie haben uns leider 13 Jahre lang daran gehindert.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Paradox aber wird es dann, wenn eine SPDFraktion, die immerhin 13 Jahre lang Zeit gehabt hat - Herr Kollege Aller, da sind Sie wirklich sehr berechenbar -, das niedersächsische Haushaltsrecht in- und auswendig zu lernen, allen Ernstes vorschlägt, nicht veranschlagungsreife Positionen - Stichwort „Diskussion über Subventionsabbau“ im Bundesrat oder Bundestag - in den Haushalt einzustellen.

(Walter Meinhold [SPD]: Das hat er nicht gesagt! - Axel Plaue [SPD] schüttelt den Kopf)

- Lieber Kollege Meinhold, lieber Kollege Plaue, Sie brauchen nicht mit dem Kopf zu schütteln; Sie müssten mit dem Kopf nicken, denn es ist verfassungswidrig, was Sie da vorgeschlagen haben!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Axel Plaue [SPD])

Sie rechnen mit angeblichen Mehreinnahmen von 459 Millionen Euro. Sie haben das ja korrigiert, Herr Kollege, Sie haben am Ende gesagt, dass es 100 Millionen Euro sind. Das ist trotzdem falsch. Das können Sie nicht in einen Haushalt einstellen, insofern sind Ihre Vorschläge wenig hilfreich.

Meine Damen und Herren, es wirkt hilflos, es wirkt ein wenig orientierungslos. Ich glaube, Sie werden Ihrer Verantwortung für das Land Niedersachsen

nicht gerecht werden, wenn Sie Ihre eigene Verantwortung, Herr Kollege Aller, für die Haushaltsnotlage des Landes Niedersachsen mal eben so ausblenden. Ich will Ihnen deutlich sagen: Wer in nur drei Jahren unter Herrn Gabriel, der ja nun Gott sei Dank im Bundestag ist, 10 Milliarden Euro zusätzliche Haushaltsdefizite zu verantworten hat,

(Heinrich Aller [SPD]: Wie viel haben Sie denn zu verantworten, einschließ- lich HanBG?)

der sollte sich mit nicht umsetzbaren und nicht ernst gemeinten Ratschlägen zur Haushaltskonsolidierung zurückhalten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, Ursache dafür, dass die Nettokreditaufnahme die eigenfinanzierten Investitionen im Jahr 2006 um 858,2 Millionen Euro übersteigt, sind wegbrechende Steuereinnahmen. Sie wissen, dass wir bei der Mipla - Ihrer Mipla, Herr Aller; Sie lächeln - rund 3,5 Milliarden Euro gegenüber den Prognosen - Ihren Prognosen - zurückliegen. Der Anteil der Versorgungsausgaben am Landeshaushalt steigt von 10 % auf 16 % und damit auf knapp 3 Milliarden Euro.

Die Zinslasten des Landes Niedersachsen, die wir auch nicht zu verantworten haben, steigen auf immerhin 2,4 Milliarden Euro pro Jahr.

(Axel Plaue [SPD]: Das darf doch wohl nicht wahr sein!)

- Lieber Kollege Plaue, auch Sie haben Ihren ganz persönlichen Anteil daran.

Meine Damen und Herren, wir senken diese Zinslasten erstmalig: um 61 Millionen Euro. Dafür sollten Sie uns loben, anstatt komische Zwischenrufe zu machen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vor diesem Hintergrund ist nun die Frage zu beantworten, wie die notwendigen Investitionen in den Maßregelvollzug zur Schaffung von rund 200 zusätzlichen Plätzen zu finanzieren sind.

Meine Damen und Herren, wenn die Privatisierung der allgemeinen Psychiatrie der niedersächsischen Landeskrankenhäuser eine ausreichende politische Unterstützung hier im Landtag erhält, wird die Landesregierung ermächtigt und verpflichtet sein, die veranschlagten Einnahmen entsprechend zu

realisieren. Im Übrigen hilft auch dort ein Blick in die Verfassung weiter. Gemäß Artikel 69 wird der Finanzminister im Rahmen der Rechnungslegung 2006 zu beantworten haben, ob die angestrebten Vermögensaktivierungen realisierbar waren oder nicht.

Sie haben vorhin diese wunderbare Liste angesprochen. Ich könnte es mir jetzt leicht machen und einfach einmal auflisten, welche Einzelmaßnahmen Sie sich in der Zeit von 1997 bis 2002/2003, dem Jahr der Ablösung Ihrer Regierung, zur Vermögensaktivierung vorgenommen haben und dem gegenüberstellen, was davon bereits eingetreten ist. Ich will es aber bei einem Hinweis belassen: Lieber Kollege Aller, im Jahr 1994 hatte die alte Landesregierung einen Betrag von 100 Millionen Euro als Erlös aus der Veräußerung der NILEG in den Haushalt eingestellt. Tatsächlich waren es am Ende 20 Millionen Euro weniger. Aber „verfassungswidrig“ oder was auch immer hat damals niemand gerufen!

Meine Damen und Herren, dass es bei Veräußerungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs zu Abweichungen kommen kann, liegt im Übrigen in der Natur der Sache. Die SPD-Fraktion stützt sich auf eine GBD-Stellungnahme. Darin wird allerdings ausdrücklich nicht festgestellt, dass es sich dabei um eine Verletzung des Haushaltsrechts handelt.

Nach alledem kann ich Folgendes festhalten:

Erstens. Die Landesregierung hat weder vorsätzlich noch fahrlässig einen Haushaltsplanentwurf 2006 eingebracht, der dem Grundsatz der Haushaltswahrheit nicht entspricht.

Zweitens. Die aktuelle Diskussion im parlamentarischen Beratungsverfahren zeigt die Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit, mit der die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP dieses Thema betreiben.

Drittens. Wer wie der Kollege Schwarz eine Privatisierung gänzlich ablehnt, muss anderweitige Deckungsvorschläge für die Haushaltsplanberatungen unterbreiten.

Meine Damen und Herren, zu guter Letzt zitiere ich aus einem Kommentar aus der von uns sehr geschätzten HAZ vom 30. September - es geht um die Landeskrankenhäuser -:

„Von der SPD allerdings sind wohl keine Wegweisungen zu erwarten. Die größte Oppositionsfraktion schal