„Von der SPD allerdings sind wohl keine Wegweisungen zu erwarten. Die größte Oppositionsfraktion schal
tet in dieser Frage auf stur und sagt einfach nur nein. Das ist zu wenig für eine Partei, die glaubt, zu einer besseren Sozialpolitik befähigt zu sein.“
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon witzig, dass der Kollege Althusmann das Urteil des Staatsgerichtshofs zitiert und der linken Seite des Hauses vorwirft, dass sie damals verfassungswidrige Haushalte aufgelegt hat, während die rechte Seite des Hauses seit drei Jahren mit verfassungswidrigen Haushalten unterwegs ist und plant, auch in den nächsten Jahren ausschließlich verfassungswidrige Haushalte vorzulegen.
(Bernd Althusmann [CDU]: Ich habe vorhin ausführlich begründet, dass wir diesen Fehler nicht machen! - Hans- Christian Biallas [CDU]: Jetzt kommt die Empfehlung, nicht zu sparen!)
Das gilt völlig unabhängig von der Frage, ob die Verkaufserlöse, die Sie anstreben, tatsächlich eingehen oder nicht. Dieser Haushalt wird verfassungswidrig sein.
- Ja, doch. Man müsste vielleicht noch einmal nachlesen, was der Kollege hier zum besten gegeben hat.
Die CDU/FDP-Landesregierung bricht seit ihrem Regierungsbeginn in Niedersachsen und auch wieder mit diesem Haushaltsplanentwurf die Verfassung. Dieser Verfassungsbruch wird in den kommenden Jahren nicht nachlassen, sondern so weitergehen. Auch die bisher eingeplanten Verkaufserlöse von insgesamt fast 1 Milliarde Euro werden an diesem Zustand nichts ändern.
Nun moniert die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag, dass es einen weiteren Verfassungsbruch gibt. Herr Aller hat ihn beschrieben: Aufgrund der sich entwickelnden Diskussion um den Verkauf der Landeskrankenhäuser sei der Sammeltitel für Erlöse aus dem Verkauf von Aktien und Gesellschaftsanteilen nicht hinreichend belegt. Damit seien Einnahmen und Ausgaben nicht ausgeglichen.
Zunächst einmal ist es nicht neu, dass die Landesregierung Einnahmen und Ausgaben nicht sachgerecht veranschlagt. So schreibt beispielsweise der Landesrechnungshof - er hat es auch wiederholt im Haushaltsausschuss angemerkt -, dass die Veranschlagung der Wohngeldzahlungen nicht den Realitäten und nicht dem notwendigen Umfang entsprach. Das kann man in den einschlägigen Drucksachen nachlesen.
Eine Wahrheit und Klarheit gibt es zumindest: Diese Landesregierung kann Haushaltspolitik nicht besser als die alte Landesregierung - zumindest, soweit es die Fragen angeht, über die wir diskutieren.
Mit diesem Antrag fordert die SPD-Fraktion eine Ergänzungsvorlage und eine Korrektur des Haushaltsplanentwurfs 2006, sodass die Einnahmen aus Veräußerungserlösen real dargestellt sind. Wir haben im Prinzip nichts gegen diese Ergänzungsvorlage; das haben wir im Haushaltsausschuss auch zum Ausdruck gebracht. Sie wird im günstigsten Fall die Haushaltssituation des Landes verbessern oder aber zumindest mehr Klarheit schaffen. Ein Teil der Unterlagen, die wir für die weitere Beratung für erforderlich halten, wurde im Haushaltsausschuss bereits zugesagt.
Ich gebe aber doch noch einmal zu bedenken, dass diese juristische Argumentation bei der Beseitigung der realen Haushaltsprobleme nicht weiterhilft. Mit einer anderen Darstellung möglicher Verkaufserlöse aus einer Privatisierung der Landeskrankenhäuser sind weder die fachlichen noch die konzeptionellen oder die damit verbundenen finanzpolitischen Probleme wie eventuelle Folgekosten, die wir dann zu erwarten haben und die möglicherweise sogar zu Mehrkosten führen, gelöst. Zudem wird der Haushalt in der Frage der Verschuldung kein Stück verfassungskonformer.
Notwendig wäre eigentlich etwas völlig anderes: Die maßgeblichen Akteure auf Bundesebene müssten übereinkommen, die Rahmenbedingungen grundsätzlich neu zu gestalten, und müssten
die Einnahmen- und Ausgabenseite für alle staatlichen Ebenen neu zu regeln. Die Föderalismusreform müsste endlich angegangen werden. Außerdem müsste es einen nachhaltigen Subventionsabbau geben.
Wenn man sich die so genannten Sondierungsgespräche der beiden großen Parteien in den letzten zwei Wochen ansieht und dabei feststellt, dass es fern jeglicher Sachdebatte ausschließlich um parteipolitischen Personenpoker geht, bestätigen sich in der Tat die schlimmsten Befürchtungen, die man im Zusammenhang mit dem Thema Große Koalition gehegt hat.
Ich hoffe, dass das nicht alles war, was wir dort in Zukunft zu erwarten haben, denn die Finanzsituation des Landes hängt auch ganz maßgeblich von dem ab, was auf Bundesebene künftig verhandelt wird. Die Wirkungen spüren wir ganz direkt. Das sind aber die Fragen, die auf der Tagesordnung stehen, wobei die Föderalismusreform an vorderster Stelle steht. - Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund meiner beruflichen Erfahrung pflege ich mich in der Regel am Thema zu orientieren. Ich bitte also um Nachsicht, wenn ich nicht die große bundespolitische und fiskalpolitische Welt bewege, sondern zu dem zurückkomme, worum es eigentlich geht, nämlich um die Erlöse aus dem Verkauf der Landeskrankenhäuser und um eine vermeintliche Verfassungswidrigkeit des Haushaltsplanentwurfs.
Ich sage für die FDP-Fraktion: Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung ist schlüssig. Einnahmen und Ausgaben sind plausibel nachgewiesen. Da ist nichts getrickst und nichts geschönt. Insoweit setzt sich die neue Landesregierung von der alten SPD-Landesregierung wohltuend ab.
Ein Blick in die alte Mipla zeigt, mit welcher Realitätsferne die SPD-geführte Landesregierung in den Vorjahren Wachstumserwartungen generiert hat, um damit Einnahmen künstlich anzuheben und um sich dann vor dringend notwendigen Kürzungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite zu drücken. Wenn man allerdings, meine Damen und Herren, die Verfassung bemüht, dann bitte vollständig. In Artikel 7 unserer Landesverfassung heißt es zu den Aufgaben des Landtages:
„Seine Aufgaben sind es insbesondere, die gesetzgebende Gewalt auszuüben, über den Landeshaushalt zu beschließen...“
Über diesen zu beschließenden Landeshaushalt gibt es dann einige Qualitätskriterien, die u. a. in Artikel 65 Abs. 1 festgelegt werden und richtigerweise lauten:
„Für jedes Haushaltsjahr sind alle Einnahmen des Landes nach dem Entstehungsgrund und alle Ausgaben des Landes nach Zwecken getrennt im Haushaltsplan zu veranschlagen. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.“
Dann aber, bitte schön, wenn wir ihn im Dezember verabschieden. Wir befinden uns ja noch in der Diskussion.
Also auch Einnahmen aus dem Verkauf von Landeskrankenhäusern. Niemand kann von einer Landesregierung erwarten und verlangen, dass sie im Vorfeld solcher Transaktionen detailliert über ihre Vorstellung Auskunft gibt, um dann möglicherweise durch Veröffentlichung selbiger potentiellen Interessenten Handlungs- oder Verhandlungsspielräume zu bieten und sich dabei ihrer eigenen Chancen zu benehmen.
Ich betone für die FDP-Fraktion noch einmal, dass es sich bei dem Verkauf der Landeskrankenhäuser nicht alleine um fiskalische, sondern auch um ordnungspolitische Überlegungen dreht. Wir fragen uns, inwieweit das Betreiben von psychiatrischen
Kliniken zur staatlichen Daseinsvorsorge gehört. Dies ist übrigens vom Landesrechnungshof verneint worden. Auch die frühere SPD-geführte Landesregierung hatte dies schon einmal in Erwägung gezogen.
Inwieweit der damit verbundene Maßregelvollzug privatisierbar ist, wird zurzeit juristisch abgeklopft. Das haben wir ja auch in der vorherigen Debatte gesehen. Das ist aber noch lange kein Grund, das gesamte Vorhaben infrage zu stellen.
Die Opposition sollte also ihre ganze Energie darauf verwenden, konstruktive und/oder alternative Vorschläge zum Haushaltsplan 2006 zu machen. Sie sollte ihrer Verantwortung für die desolaten Staatsfinanzen gerecht werden
und den Nachweis ihrer Mitverantwortung für diese Finanzsituation nicht dem Staatsgerichtshof überlassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Punkt herrscht allerdings noch großer Nachholbedarf. Ich sehe noch keinen einzigen konkreten Vorschlag der SPD auf dem Tisch.
Die SPD sollte also nicht den Verdacht nähren, dass sie angesichts der von ihr mit verursachten Misere der Landesfinanzen nach wie vor ratlos, konzeptionslos und auch mutlos ist. - Vielen Dank.
Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Möllring zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst zwei Feststellungen treffen:
Erstens. Der Haushaltsplanentwurf 2006 der Landesregierung ist sorgfältig und sauber erarbeitet. Er ist beratungsfähig. Er ist ausgeglichen, und er
Insbesondere genügt er - entgegen der Behauptung der SPD-Fraktion - dem Grundsatz der Haushaltswahrheit. - Wissen Sie, Herr Wenzel,