Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Insbesondere genügt er - entgegen der Behauptung der SPD-Fraktion - dem Grundsatz der Haushaltswahrheit. - Wissen Sie, Herr Wenzel,

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das kön- nen Sie doch nicht in Abrede stellen!)

wenn wir offen sagen, dass wir im Moment nicht die Grenze des Artikels 71 einhalten

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Ich wollte es nur anmerken!)

- ich habe das schon 20 Mal gesagt -, dann weiß ich, der ich mich hier wirklich zurückhalte und sachlich vortrage, nicht, warum Sie versuchen, mich mit Zwischenrufen aus dem Konzept zu bringen. Das werden Sie im Übrigen aber auch gar nicht schaffen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zweitens. Die Landesregierung schlägt vor - das ist auch bekannt -, bei den Landeskrankenhäusern einen Trägerwechsel vorzunehmen, da der Betrieb von Krankenhäusern eindeutig nicht zu den Kernaufgaben des Landes gehört. Zumindest für den Teil der allgemeinen Psychiatrie, der 75 % der Kapazitäten ausmacht, dürfte dies unstreitig sein. Für den Teilbereich des Maßregelvollzugs werden wir eine differenzierte Lösung mit verfassungsrechtlich zulässigen Organisationsmodellen entwickeln. Gerade deshalb haben wir ja eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene zwischen Sozialministerium, Finanzministerium und Justizministerium eingerichtet, die alle Fragen, sowohl die fachlichen aus dem Sozialministerium als auch die finanziellen aus dem Finanzministerium und die verfassungsrechtlichen aus dem Justizministerium - -

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Gerade ge- gangen, die verfassungsrechtlichen!)

- In der Arbeitsgruppe sitzen ja die Staatssekretäre und arbeiten. Die müssen hier nicht zuhören, sondern die müssen uns ein sauberes Modell vorstellen. Dafür haben wir knapp anderthalb Jahre Zeit.

Deshalb sind wir auch sicher, sowohl einen rechtsverträglichen als auch einen sozialverträglichen

Weg zu finden. Wir sind auch sicher, einen hinreichenden Erlös generieren zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Ihrem Antrag, die Veranschlagung von Erlösen aus der geplanten Privatisierung der Landeskrankenhäuser führe mangels Etatreife zu einer Verfassungswidrigkeit des Haushaltsplanentwurfes 2006, dokumentiert die SPD-Fraktion eine Dreistigkeit, die schon erschrecken kann. Dies deshalb, als ich vor genau zwei Wochen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Sach- und Rechtslage detailliert und ausführlich dargelegt habe. Sie können also nicht behaupten, irgendwelche Fakten nicht zu kennen. Sie stellen die Behauptung wider besseren Wissens auf. - Wir wissen doch inzwischen auch, dass Sie das alles nur inszeniert haben, um Ihre Presseerklärung abgeben zu können. Aber außer im rundblick ist die ja nirgends erschienen. Deshalb müssen wir das heute noch einmal nacharbeiten, obwohl das alles im Haushaltsausschuss schon hoch und runter erklärt und diskutiert worden ist.

Deshalb steht auch der Veranschlagung eines vermutlich zu erzielenden Veräußerungserlöses nichts im Wege. Ich habe bereits im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 21. September ausgeführt, dass sich die Landesregierung hinsichtlich der Realisierungschancen eines Verkaufs der Landeskrankenhäuser natürlich vor dem Beschluss in der Haushaltsklausur entsprechend beraten lassen hat. Ich hatte ausgeführt, dass wir bei zwei Instituten nachgefragt haben - für kleines Geld -, und die zu dem gleichen Vorschlag gekommen sind, nämlich in jeweils zwei Fünfertranchen zu verkaufen. - Nicht einheitlich, wie Sie in Ihrem Antrag behaupten! Das habe ich doch alles erzählt. Ich verstehe nicht, warum Sie immer wieder etwas Falsches in Ihre Anträge schreiben. Sie wissen, dass das wahrheitswidrig ist, weil ich Ihnen etwas anderes gesagt habe. - Allerdings haben beide Institute unterschiedliche Fünfertranchen dargestellt, sodass man sehen muss, wie es hinterher richtig ist.

Sie wissen auch, dass es schon nach der ersten Veröffentlichung erhebliche Nachfragen gab. Herr Schwarz hat hier letztes Mal eine Entgleisung begangen, die auch auf meine Person zutreffen könnte; denn direkt neben meinem kleinen Häuschen liegt das Städtische Krankenhaus, das jetzt den Rhön-Kliniken gehört, und die Rhön-Kliniken haben auch schon nachgefragt. Wie gesagt: nicht, weil ich da zufällig wohne - so wie Frau von der

Leyen in Ilten wohnt -, sondern einfach weil sie Interesse haben.

Ihnen ist sicherlich auch bekannt, dass auch Kommunen, die Träger von kommunalen Krankenhäusern sind, Interesse angemeldet haben. Sie haben noch kein konkretes Angebot abgegeben, aber sie haben gefragt, ob es nicht möglich wäre, das mit ihrem städtischen Krankenhaus oder mit ihrem Kreiskrankenhaus zu vereinen und in kommunale Trägerschaft zu übernehmen. Das hat z. B. Herr Mädge aus Lüneburg gesagt. Ob das ernst gemeint ist, weiß ich nicht; aber er hat es gesagt. Andere haben es auch gesagt. Wir haben von Kirchen und von anderen eine hohe Nachfrage. Das heißt also, hier ist im Moment ein Markt da.

Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist: Wir haben uns sachkundig gemacht, bevor wir es beschlossen haben. Sie hingegen haben es von Roland Berger in Ihre Mipla hineinschreiben lassen.

(Zuruf von Wolfgang Jüttner [SPD])

- Wenn ich das hier vorlese, ruft Herr Jüttner dazwischen „das haben wir aber verworfen“. Nein! Das Landeskabinett hatte damals beschlossen, diesen Verkauf durchzuführen. Sie haben das dann im Februar 2003 in Ihrer Fraktion verworfen. Nachdem Sie die Wahl verloren hatten, als Sie nichts mehr zu entscheiden hatten!

(Zurufe von der SPD)

- Herr Schwarz hat gesagt, im Februar 2003 habe Ihre Fraktion das beschlossen. Am 2. Februar war die Wahl. Der 1. Februar war ein Samstag. Da wird die Fraktion nicht getagt haben. Also müssen Sie nach der Wahl getagt haben; das ist doch ganz logisch. - Sie haben doch eben zur Geschäftsordnung gesprochen und gesagt, dass man hier immer die Wahrheit sagen soll.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ich melde mich gleich zur Geschäftsordnung!)

Völlig abwegig, meine Damen und Herren, ist die Behauptung, Frau Ministerin Dr. von der Leyen habe im Sozialausschuss die Veranschlagung der LKH-Privatisierung für nicht etatreif erklärt. - Ich mache übrigens darauf aufmerksam - das ist allerdings nicht meine Aufgabe -, dass das Verlesen von Ausschussprotokollen gegen § 95 Abs. 3 der Geschäftsordnung verstößt. Sie haben so nett gesagt, „wahrscheinlich verstoße ich hier gegen die Geschäftsordnung, aber ich lese trotzdem mal

vor“. - Ich finde, wer hier ständig Geschäftsordnungsanträge stellt, sollte sich vorher einmal bis zu § 95 durcharbeiten. Dann sieht er nämlich, dass das nicht zulässig ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich weise darauf hin, dass sich Frau Dr. von der Leyen ausschließlich zu der Frage geäußert hat, ob eine Privatisierung Auswirkungen auf ihren Einzelplan 05 hätte. Das hätte sie natürlich nicht, sondern sie hätte Auswirkungen auf den Einzelplan 13; das hat Herr Althusmann eben deutlich gesagt. Im Einzelplan 05 müssen die Ausgaben für die Landeskrankenhäuser und auch für den Maßregelvollzug natürlich noch veranschlagt sein, weil wir sie im Jahre 2006 ja noch haben und weil wir den Stichtag, zu dem wir sie abgeben, nicht kennen. Wahrscheinlich wird das zum 1. Januar 2007 passieren. Somit muss sich in 2006 überhaupt nichts verändern.

Einen Punkt darf ich noch ansprechen. Sie unterstellen, dass wir das nicht korrekt veranschlagt haben. - Wir haben übrigens nie „100 Millionen Euro“ gesagt. Diese Zahl ist von Ihnen frei erfunden und von uns nie bestätigt worden. - Bei einem Blick in den Einzelplan 13 sehen Sie, dass wir 838,2 Millionen Euro für „Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, Geschäftsanteilen, Bezugsrechten usw. und aus der Liquidation von Unternehmen“ ansetzen; so lautet die offizielle Zweckbestimmung des Titels. In den Erläuterungen haben wir ausgeführt, dass dieser Ansatz u. a. durch die Veräußerung von Rückflüssen aus Förderdarlehen der LTS und die Veräußerung von Stammkapital an der NORD/LB erwirtschaftet werden soll. Herr Aller, Sie wissen doch, dass die Rückflüsse aus der LTS mehr als 1 Milliarde Euro wert sind. Mithin haben wir mit 838 Millionen Euro weit weniger veranschlagt, als möglich gewesen wäre. Wir sind deutlich darunter geblieben, weil wir das Ganze gar nicht zur Haushaltsdeckung einsetzen können.

Es ist klug, nicht über Preise zu diskutieren, bevor man auf einen Bietermarkt geht. Gestern war ja der Parlamentarische Abend der Spielbankgesellschaft Niedersachsen. Ich darf daran erinnern: Die ersten Bieter sind bei 30 Millionen Euro, und der letzte Bieter ist bei mehr als 90 Millionen Euro ausgestiegen. Das zeigt doch, dass wir richtig gehandelt haben, als wir die Preise nicht vorher auf dem freien Markt gehandelt haben. Wir müssen sehen, dass wir in einem fairen Bieterverfah

ren das erwirtschaften, was das Beste für das Land ist.

(Beifall bei der CDU)

Die Einnahmeerwartung von 838,2 Millionen Euro haben wir nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt. Wie in der einschlägigen Rechtsliteratur nachzulesen ist, muss einer Einnahmeveranschlagung eine fundierte Schätzung zugrunde liegen. Das können Sie bei Maunz/Dürig zu Artikel 110 Grundgesetz nachlesen - dieser ist so ähnlich wie der Artikel 65 unserer Niedersächsischen Verfassung - und auch bei Piduch zu § 11 der Bundeshaushaltsordnung, der wortgleich mit § 11 der Landeshaushaltsordnung ist.

Wir haben eine abgesicherte Potenzialerhebung durchgeführt, indem wir zwei namhafte Unternehmen um eine Marktindikation gebeten haben. Dies ist eindeutig mehr als gesetzlich verlangt. Welchen Betrag wir danach eingestellt haben, habe ich hier dargestellt. Das verschwindet in den 838,2 Millionen Euro. Wir jedenfalls haben nichts falsch veranschlagt.

Sie greifen nun immer auf ein Gutachten des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes zurück. Wenn wir Sie bitten, das einmal zu bekommen, damit wir uns damit auseinander setzen können, und Sie sagen „Nein, das geben wir Ihnen nicht“, dann zeugt das von einem Umgang miteinander, der schon ein bisschen merkwürdig ist. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat im Haushaltsausschuss deutlich gemacht, dass er das, was wir machen, nicht begutachtet hat, sondern dass er sich zu einer theoretischen Frage geäußert hat. Diese theoretische Frage, die Sie gestellt haben, hat er als eher verfassungswidrig bezeichnet. Diese Frage stellt sich bei diesem Haushalt aber gar nicht. Deshalb: Wenn Sie falsche Fragen stellen, bekommen Sie auch falsche Antworten.

Ich fasse zusammen: Alles ist verfassungsgemäß. Daher bin ich der Meinung, dass wir nichts Ergänzendes vorzulegen haben, weil es dafür keine Rechtsverpflichtung gibt. Deshalb ziehen Sie Ihren Antrag entweder zurück, oder wir lehnen ihn ab. Beides ist möglich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Herr Minister Möllring, ich möchte noch einmal Folgendes in Erinnerung rufen: Sie

haben darauf verwiesen, dass Herr Aller hier unrechtmäßig zitiert hat. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe - ich werde es im Protokoll nachlesen -, hat Herr Aller gesagt, er zitiert aus dem Redemanuskript der Ministerin zur Haushaltseinbringung. Es ist in einzelnen Bereichen durchaus üblich, dass das im Vorfeld übermittelt wird. Daran wäre also nichts auszusetzen. Vor diesem Hintergrund habe ich das Zitieren weiterhin gestattet.

Herr Aller, Sie haben sich noch einmal zu Wort gemeldet, ich gehe davon aus nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Sie bekommen eine zusätzliche Redezeit von drei Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin, schönen Dank. Ich will deutlich machen, dass ich zweimal zitiert habe: zum einen aus dem Redemanuskript - das ist wohl unproblematisch gewesen - und zum anderen aus einem Redebeitrag der Ministerin im Ausschuss. Das ist wohl nicht zulässig gewesen. Daher nehme ich die entsprechende Sanktion dafür in Kauf. - Ich will es klar sagen: Ich habe zweimal zitiert. Es waren unterschiedliche Fundstellen. Damit dürfte das klar sein.

Herr Möllring, Sie sind ein Künstler im Darstellen von Zahlen. Das ist inzwischen deutlich geworden.

(Beifall bei der CDU)

Aber was Sie noch besser können, ist, Zahlen so darzustellen, dass ihr Wahrheitsgehalt hinterher nicht mehr vorhanden ist.

(Beifall bei der SPD)

Als Sie das mit den 838 Millionen Euro gesagt haben, haben Sie vergessen zu erklären, dass nach Abzug LTS und NORD/LB nur noch 125 Millionen Euro für die restlichen Einnahmen, die Sie generieren wollen, übrig bleiben. Diesen Betrag hat Ihr Haus unverbindlich verbindlich genannt. Den Löwenanteil - um die 100 Millionen Euro - soll der Erlös aus dem Verkauf der Landeskrankenhäuser ausmachen; dem haben die Regierungsmitglieder auch nicht widersprochen. Deshalb reden wir in einem geheimen Markt ganz offen über eine Größenordnung von 100 Millionen Euro, und alle sind überrascht, dass Sie die Zahl geheim halten wollen.

(Beifall bei der SPD)

Genau um diese 100 Millionen Euro geht es. Diese müssten Sie unter der Voraussetzung decken - da sind wir politisch anderer Meinung als Sie -, dass Sie diese nicht erzielen, jedenfalls nicht einstellen können, weil sie nicht hinreichend etatreif sind. In dieser Richtung hat uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst fundstellentechnisch unterstützt und uns gesagt: Die Ausgeglichenheit des Haushaltes ist Verpflichtung.

(Reinhold Coenen [CDU]: Geben Sie das doch einmal her!)

- Wieso? Sie können doch selbst in die Verfassung gucken. Das steht in Artikel 65; ich habe es Ihnen vorhin vorgelesen. Das gilt auch für die Haushaltswahrheit.

Es ist nun - Herr Rickert, das ist der entscheidende Punkt - Sache der Landesregierung, bevor der Landtag überhaupt anfängt zu beraten, einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der ausgeglichen ist und in dem Datenmaterial, das er beinhaltet, entsprechend wahr dargestellt worden ist. Um diesen einen Punkt geht es. Darin sind wir unterschiedlicher Auffassung. Sie sagen, Sie legen keine Ergänzungsvorlage vor. Die CDU und die FDP beschließen, der Antrag wird abgelehnt. Damit haben wir eine Geschäftsgrundlage, die deutlich macht, dass CDU und FDP ihr Budgetrecht nicht wahrnehmen wollen. Das kann man zwar hinnehmen, aber dadurch werden Sie von Ihrer Aufgabe, den Haushalt ausgeglichen vorzulegen, nicht erlöst. Das ist der entscheidende Punkt. Um diesen geht es heute. Darüber stimmen wir ab.

Eines haben wir gelernt: Die 152 Millionen Euro Erlös aus dem Verkauf der Domänen haben Sie hier genauso vehement und nonchalant vorgetragen: so als ob sie schon im Haushalt drin seien. Aber leider hat die Klosterkammer die 152 Millionen Euro nicht auf den Tisch gelegt. Sie haben Glück gehabt, dass Sie durch andere Umstände - Stichwort „NORD/LB“ -, die Haushaltslücke, die am Ende des Jahres 2004 aufgetreten ist - -

(Glocke der Präsidentin)