Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

(Glocke der Präsidentin)

- Hier stehen noch 2:50 Minuten!

Die sind im Minus.

Ach so. Das steht hier nicht.

(Heiterkeit)

Vielleicht lässt sich die Anzeige von schwarze auf rote Zahlen umstellen, damit man das auch haushaltstechnisch sieht.

Der entscheidende Lernprozess, den wir bei Herrn Möllring durchgemacht haben, war, dass Sie diese 152 Millionen Euro damals genauso nonchalant in den Haushalt eingestellt haben wie jetzt diese 100 Millionen Euro. Das wollen wir nicht wieder erleben. Deshalb stellen wir die Forderung nach Ausgleich bei Vorlage.

(Beifall bei der SPD)

Herr Aller, Sie haben Recht: Es wäre gut, wenn man das auch noch visuell deutlich machen könnte. - Für die Landesregierung hat sich noch einmal der Finanzminister zu Wort gemeldet. Herr Minister Möllring, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon ein Problem, wenn man als Finanzexperte Plus und Minus nicht unterscheiden kann. Da Sie mich aber so schön gelobt haben, will ich keine Schärfe hineinbringen.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Das ist mir einfach wesensfremd.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Haben Sie heute Morgen Kreide ge- fressen, Herr Möllring?)

- Ich hatte schon gestern meinen Spaß.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das habe ich gehört!)

Ich weiß nicht, wo Herr Bartling ist.

Es ist so: Kein Mitglied dieser Landesregierung hat jemals gesagt, dass wir für die Landeskrankenhäuser 100 Millionen Euro erwarten. Richtig ist, dass der Leiter der Abteilung 1, Herr Ellerbrock,

gesagt hat, dass wir von den 125 Millionen Euro, die Sie eben angeführt haben, den größeren Teil von den Landeskrankenhäusern erwarten. Das heißt aber nicht, dass es glatt 100 Millionen Euro sind, sondern es wird etwas weniger sein. Frau von der Leyen hat auch nicht von 100 Millionen Euro gesprochen, sondern sie hat etwas gesagt, was ganz vernünftig ist. Sie hat nämlich gesagt: Wenn ich privat ein Haus verkaufen würde, würde ich nicht überall in der Welt herumposaunen, was ich maximal oder minimal dafür haben möchte, sondern ich würde zunächst einmal verhandeln. Das werden wir auch in diesem Falle tun.

Wir haben einen ganz klaren Weg vorgegeben: Wir werden, nachdem die Staatssekretärsrunde ihre Arbeit im Wesentlichen beendet hat, einen externen Berater europaweit ausschreiben, wie wir das auch bei den Spielbanken getan haben. Das ist zwar ein anderer, aber ein durchaus ähnlicher Vorgang. Hier handelt es sich auch um einen Beteiligungsverkauf. Wir werden, wenn das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt, den Besten nehmen, der uns dann beraten wird und mit allen potenziellen Bewerbern entsprechende Gespräche führen wird. Er wird uns auch dahin gehend beraten - die Entscheidung liegt natürlich bei uns und letztlich beim Landtag -, in welchen Tranchen wir verkaufen. Das ist ein ganz durchsichtiges Verfahren. Dies ist ein ganz anderer Fall als das von Ihnen zu Recht angeführte Problem des Domänenverkaufs. Im letzteren Fall hatten wir gute Hinweise, dass die Klosterkammer Interesse hatte. Das war uns auch mündlich angekündigt. Ein Kaufvertrag über Grundstücke gilt aber erst dann, wenn die Tinte beim Notar trocken ist. Sie wissen, dass sich in dem angesprochenen Fall auch personell einiges geändert hat. Die Klosterkammer hat inzwischen kein Interesse mehr, und zwar aus anderen Gründen. Wir haben wegen des Vorgangs mit der NORD/LB keinen Einnahmerest in den Haushalt eingestellt - mit diesem wäre ja eine Deckung möglich gewesen, weil der Sachwert noch da ist -, sondern wir verkaufen jetzt die Sachwerte nach und nach. In der vorangegangenen Landtagssitzung haben wir gerade über den Verkauf von zwei domänenfiskalischen Grundstücken beschlossen. So wird es Schritt für Schritt vorangehen. Insofern werden sich in der Zukunft auch wieder Veräußerungserlöse einstellen. Das ist ein ganz normaler Vorgang, den wir nicht beschönigen.

Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun. Im jetzigen Fall haben wir es mit einem echten Verkäufermarkt zu tun, weil wir Angebote und

Nachfragen ohne Ende haben. Deshalb sind wir auch optimistisch - ich würde sogar sagen: wir sind sicher -, dass wir einen entsprechenden Erlös erzielen können. Deshalb sind die 838,2 Millionen Euro sachgerecht veranschlagt, und das Verfahren entspricht der Verfassung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ebenfalls nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung hat Herr Kollege Althusmann von der CDUFraktion für drei Minuten das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Aller, eigentlich ist es ja ermüdend: Da haben wir Haushaltsberatungen im Ausschuss, und auch bei der Einbringung hier im Landtag ist alles schon besprochen worden. Immer und immer wieder erklären wir der Opposition, wie der Haushalt zu lesen ist und wie die entsprechenden Vermögensaktivierungen zu lesen sind. Immer und immer wieder stellen Sie sich hier aber wie Rumpelstilzchen hin, stampfen kräftig mit dem Bein auf und sagen, alles, was wir darlegen, wäre falsch. Meine Damen und Herren, so kommen wir kein Stück voran. Das hat auch schon Ihre Redezeit mit minus zwei Minuten oder wie viel auch immer am Ende gezeigt. Lieber Herr Kollege Aller, zur Erinnerung an die Realität, die wir beim Regierungswechsel vorgefunden haben, und damit Sie endlich einmal aufwachen und erkennen können, was wir in den letzten Jahren tatsächlich an Konsolidierungsmaßnahmen in Niedersachsen real - nicht virtuell - auf den Weg gebracht haben, will ich Ihnen noch einmal folgende Zahlen vorhalten. In einer Größenordnung von 390 Millionen Euro mussten wir nach der Regierungsübernahme erst einmal Haushaltspositionen nachfinanzieren, die Sie, Herr Kollege, als Sie noch in der Verantwortung waren, überhaupt nicht ausgefüllt haben. Da sind zunächst die 60 Millionen Euro für die notwendigen Investitionen in den Landeskrankenhäusern zu nennen. Diesbezüglich haben wir nichts vorgefunden. Sie hatten die entsprechenden Daten. Sie hatten die Erkenntnisse über den Investitionsstau in den Landeskrankenhäusern. Alles lag auf dem Tisch. Wo war eigentlich Ihre Vorsorge im Hinblick auf dieses für die Landeskrankenhäuser so wichtige Thema?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich nenne weiterhin die Kosten der CASTOR-Einsätze der Polizei. Hier fehlten 12 Millionen Euro. Die erforderlichen Haushaltsermächtigungen für die Verlässliche Grundschule: 50 Millionen Euro fehlten im Haushaltsplan. 700 Lehrer fehlten: 26 Millionen Euro. Aufwendungen für das Wohngeld: 28 Millionen Euro. Hochbauhaushalt: 24 Millionen Euro. Hinzu kamen überzogene Einnahmeerwartungen mit einem Volumen von über 250 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, eigentlich muss man es irgendwann einmal leid sein, dass sich eine Opposition - und dann auch noch in persona des ehemaligen Finanzministers - hier hinstellt und uns erläutern will, wie wir in Zukunft einen Haushalt, nach Möglichkeit verfassungsgemäß, auf den Weg zu bringen haben. Ich bin das eigentlich leid.

Herr Althusmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Möhrmann?

Aber gerne doch.

Herr Möhrmann! Herr Althusmann hat noch eine Minute Zeit.

Herr Kollege, können Sie mir erklären, was Ihre Vorwürfe mit dem Wunsch der SPD-Fraktion zu tun haben - -

(Zurufe von der CDU: Mikro! - Wir verstehen kein Wort! - Jetzt ist die Mi- nute um!)

- Nein, das war die Minute von Herrn Althusmann, nicht meine. - Herr Althusmann, können Sie mir erklären, was Ihre Ausführungen eben mit dem Wunsch der SPD-Fraktion zu tun haben, die Landesregierung zu veranlassen, einen Haushaltsplanentwurf vorzulegen, der realisierbare Einnahmen ausweist und sich nicht an Wunschträumen orientiert? Bisher ist nicht klar, wie Sie was und wo verkaufen wollen. Deshalb ist das nicht veranschlagungsreif. Herr Kollege Althusmann, Herr Möllring hat sich in Sachen Domänenverkauf seinerzeit bei der Klosterkammer genauso geäußert. Das Ergebnis haben wir gesehen. Darauf bezieht

sich unser Vorwurf. Dazu hätte ich von Ihnen und auch vom Minister gern etwas gehört. Dazu haben wir nichts gehört.

(Beifall bei der SPD)

Herr Althusmann, ich gebe Ihnen eine Minute für die Beantwortung.

Sehr geehrter Herr Kollege Möhrmann, ich schätze Sie persönlich ja sehr, weil Sie in der SPDLandtagsfraktion zu den Sachkennern in Finanzfragen gehören, ganz im Gegensatz zu Herrn Kollegen Aller, von dem Sie sich im Haushaltsausschuss immer wohltuend abheben. Ich will Ihnen Folgendes deutlich sagen. Unsere Antwort auf die Frage nach einem verfassungsgemäßen Haushalt haben wir Ihnen jetzt dreimal heruntergebetet. Wir haben Ihnen deutlich gemacht, dass der Haushalt in Einnahmen und Ausgaben gemäß der Niedersächsischen Verfassung ausgeglichen ist.

(Vizepräsidentin Silva Seeler über- nimmt den Vorsitz)

Richtig ist, dass die Nettokreditaufnahme die eigenfinanzierten Investitionen um 858 Millionen Euro übersteigt. Von daher ist die Nettokreditaufnahme noch zu hoch. Das war aber schon zu Ihrer Regierungszeit so. Sie wollen uns offensichtlich den Vorwurf machen, wir hätten 125 Millionen Euro oder 100 Millionen Euro oder welche Summe auch immer im Haushalt veranschlagt, und das sei verfassungswidrig, weil es zu diesen Erlösen niemals käme.

Jetzt komme ich einmal auf meine berühmte Liste zu sprechen. Lieber Kollege Aller, Sie haben es ja so gewollt. Ich gucke einmal in den zweiten Nachtrag zum Haushalt 1998. Damals haben Sie entgegen der alten Planung Ihre Veräußerungserlöse mal eben von 25 auf 139 Millionen Euro heraufgesetzt. Sie entnehmen der allgemeinen Rücklage 75 Millionen Euro. Das macht insgesamt 139 Millionen Euro. Sie haben mal eben hineingeschrieben: 25 Millionen Euro im Jahre 2000 aus Verkaufserlösen. Entwurf des Haushaltsplans 2001: Entnahme aus dem Grundstock - 44 Millionen Euro. 14 Millionen Euro: Agrarstrukturreform. Einnahmen aus Veräußerungserlösen bei der HanBG: 63 Millionen Euro. Wollen Sie wirklich allen Erns

tes, dass ich aus dieser Liste, die aus Ihrer Regierungszeit stammt, weiter vortrage?

Herr Althusmann, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme zum Schluss. - Der einzige Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen zur Haushaltskonsolidierung ist das Papier des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Gabriel. Darin steht: Sie wollen durch Subventionsabbau auf Bundesebene 459 Millionen Euro einnehmen. Das ist unrealistisch, das ist unredlich, das ist unseriös. Wir machen genau das Gegenteil. Wir haben hier einen verfassungsgemäßen, seriösen, durchgerechneten Haushalt vorgelegt, lieber Kollege. Das sollten Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt hat auch Herr Wenzel um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich gebe ihm zwei Minuten.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Althusmann, eigentlich ging es hier mehr um eine haushaltstechnische Fragestellung. Mich verwundert es schon, warum Sie hier jetzt wieder mit solch großem Engagement in die Bütt gehen und beklagen, dass Sie dem Plenum immer und immer wieder erklären mussten, wie es sich verhält, dass Sie hier schon dreimal herunterbeten mussten, wie sich all das, was Sie vorhaben, gestalten soll. Sie greifen wieder in die alte Kiste und beziehen sich auf das, was vor drei oder vier Jahren einmal war. Herr Althusmann, was mir auf den Keks geht - das sage ich einmal ganz deutlich -, ist das Maß an Überheblichkeit, mit dem Sie immer wieder daherkommen und hier die Debatte bestreiten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Überhaupt nicht! Sie nehmen die Zahlen nur nicht zur Kenntnis!)

Wir müssen an dieser Stelle doch einmal feststellen, Herr Althusmann, dass Ihr Konzept zum LKHVerkauf in Gänze auf Sand gebaut ist. Ich habe

selten eine Regierung erlebt, die so schnell und so direkt wieder den Rückzug angetreten hat. Sie haben Ihre Konzepte, die Sie noch vor zwei oder drei Monaten im Sommer vorgelegt haben, zur Hälfte schon wieder einkassiert. Ihre Ministerin, die für diesen Bereich zuständig ist, ist in weiten Teilen dieser Debatte untergetaucht und ist in dieser Debatte gar nicht mehr wahrnehmbar. Herr Althusmann, es verbietet sich von selbst, jetzt diese Überheblichkeit an den Tag zu legen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Wo waren Sie denn in der letzten Stunde?)

Sie alle kennen doch den Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes, der da sagt: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen. - Meine Damen und Herren, wenn der Maßregelvollzug keine hoheitliche Aufgabe ist, dann weiß ich nicht, was sonst eine hoheitliche Aufgabe sein soll.