Sie alle kennen doch den Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes, der da sagt: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen. - Meine Damen und Herren, wenn der Maßregelvollzug keine hoheitliche Aufgabe ist, dann weiß ich nicht, was sonst eine hoheitliche Aufgabe sein soll.
Nach Ihren Maßstäben könnte man sonst auch das Finanzministerium privatisieren. Dafür finden Sie dann auch einen Markt, wenn ich an dieser Stelle einmal Herrn Möllring zitieren darf.
Meine Damen und Herren, ich möchte nur feststellen: Sie haben hier auf ganzer Linie den Rückzug angetreten, weil sich erwiesen hat, dass Ihre Konzepte mit der Wirklichkeit nur sehr schwer in Einklang zu bringen sind. Lassen Sie uns hier endlich über vernünftige Konzepte zur Gestaltung der psychiatrischen Versorgung in unserem Land diskutieren! Aber bitte nicht mit dieser Überheblichkeit, wie wir es hier wieder erleben konnten! Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, Sie führen hier eine Phantomdebatte. Sie bauen sich hier einen Gegner aus Pappmachee auf, hauen da drauf und sagen:
Guckt mal, wie gefährlich die Situation ist. - Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsklausur beschlossen, diese 838,2 Millionen Euro u. a. dadurch darzustellen, dass die Landeskrankenhäuser privatisiert werden, wie das schon in der Koalitionsvereinbarung angedacht worden war. Kein Mensch hat gesagt: Wir machen das so oder so. Wenn wir nämlich gewusst hätten, wie wir es machen können, hätten wir ja keine Arbeitsgruppe aus den Staatssekretären des Sozialministeriums, des Finanzministeriums und des Justizministeriums einsetzen müssen. Wir haben nie geglaubt, dass wir eine hoheitliche Aufgabe privatisieren können. Möglicherweise aber können wir alles um eine hoheitliche Aufgabe herum privatisieren. Darüber muss unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten sehr intensiv diskutiert werden. Deshalb ist das Justizministerium in vollem Umfang mit eingebunden.
Eines ist doch selbstverständlich: Die im Maßregelvollzug stattfindenden freiheitsentziehenden Maßnahmen müssen hoheitlich angeordnet werden. Wir können das Gewaltmonopol des Staates - einsperren ist nun einmal ein Teil von Gewalt doch nicht aushebeln. Wir können doch aber darüber diskutieren, inwieweit die pflegerische Tätigkeit, die auch im Maßregelvollzug stattfindet, unbedingt von Beamten ausgeführt werden muss oder auch von anderen Kräften ausgeübt werden kann. Darüber diskutieren wir. Deshalb jetzt zu glauben, wir würden irgendein Konzept verändern, ist völlig falsch. Vielmehr haben wir in den Haushalt einen Betrag eingesetzt - und nur darum geht es -, der sich am Schluss auf 838,2 Millionen Euro in Einzelplan 13 Kapitel 20 - die Titelnummer habe ich jetzt nicht im Kopf - addiert hat. Dieser Betrag ist völlig korrekt ermittelt worden. Deshalb steht das da auch völlig richtig und entspricht in vollem Umfang dem Artikel 65 der Verfassung. Jetzt zu glauben, dass Sie hier auf völlig populistische Art und Weise einen Keil zwischen wen auch immer treiben können, ist völlig falsch, weil wir am Ende der Betrachtung sind, weil wir am Anfang der Betrachtung sind, nicht aber am Ende.
- Ja, Herr Wenzel, Ihnen passiert so etwas nicht, weil Sie ein Meister der freien Rede sind. Sie würden sich nie versprechen. Ich aber merke es wenigstens, wenn ich mich verspreche. - Wir stehen also nicht am Ende, sondern erst am Anfang der Betrachtung. Da wir uns beraten lassen, wissen wir
aber, dass es einen Markt für psychiatrische Krankenhäuser gibt. Wir wissen, dass dies in anderen Ländern gemacht worden ist. Deshalb haben wir ein Preisermittlungsverfahren durchgeführt. Das ist natürlich nur eine Prognose. Es gibt keine Festpreise und auch keine festgeschriebenen Verkehrswerte wie in der Schwacke-Liste. Aber auch da können Sie hinterher noch verhandeln. Vielmehr ist das eine Frage möglichst geschickter Verhandlungen. Dass wir das können, haben wir spätestens bei den Spielbanken bewiesen. Hier ist ja von einigen kritisiert worden, dass wir für die Spielbanken zu wenig bekommen hätten. Da haben wir ziemlich richtig gelegen. Zu den Domänen habe ich vorhin schon etwas gesagt.
Bauen Sie bitte keinen Popanz auf, und führen Sie keine Phantomdebatte. Ich weiß: Ein bisschen bleibt immer hängen. Aber es ist völlig falsch. Deshalb ist der Angriff gegen Herrn Althusmann völlig daneben gewesen. Er hat eben nur erklärt, wie man es auch verfassungsrechtlich falsch machen kann. Denn was haben wir denn vorgefunden? Wir haben November-Lehrer vorgefunden, die eingestellt worden sind, für die es aber keine Planstellen und kein Budget gab. Wir hatten Bauaufträge vorgefunden, die schon ausgeführt worden waren, für die im Haushalt aber kein Geld vorhanden war. Wir mussten sie aus Haushaltsresten bedienen. Die alte Landesregierung - das trifft nicht die Grünen, sondern die SPD - hat nämlich gesagt: kurz vor der Wahl noch Aufträge raus, egal, ob es im Haushalt steht. Das sind Beispiele dafür, wie das Budgetrecht des Landtages ausgehebelt worden ist. Ohne Ansatz ist das Geld rausgepustet worden, und der Nachfolgeregierung ist das dann überlassen worden. Darauf kann man manchmal hinweisen. Je länger wir regieren, geht es aber umso weniger. Dass sich nun jedoch gerade Herr Aller hier hinstellt und über Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit redet, hat uns überrascht. In der SPD aber ist es üblich, dass Exminister über Sachen reden, von denen sie schon früher nichts verstanden haben und an denen sie schon früher gescheitert sind.
Herr Möllring, ich kann Ihnen zwar keinen Ordnungsruf erteilen. Ich bitte Sie aber, sich etwas zu mäßigen.
Um zusätzliche Redezeit hat Herr Rickert gebeten. Ich erteile ihm eine zusätzliche Redezeit von zwei Minuten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausführungen von Herrn Wenzel haben mich veranlasst, doch noch einmal das Wort zu nehmen. Herr Wenzel, was Sie hier als „alte Kiste von vor drei Jahren“ bezeichnen, sind 44 Milliarden Euro Verschuldung. Das Ausgabeund Einnahmevolumen von 22 Milliarden Euro ist fast die Hälfte der Verschuldung, die übernommen worden ist. Das sind 2,5 Milliarden Euro Zinsen ohne Tilgung. Das ist eine Nettoneuverschuldung von fast 3 Milliarden Euro. Das ist das, was Sie so locker mit „alter Kiste“ bezeichnen. Das ist aber auch das, was dieses Land belastet und was diese Landesregierung in mühseligen Prozessen wieder sanieren muss. Wir können natürlich, wie Homburg sagt, in einem Jahr 2,5 Milliarden Euro einsparen, aber dann kommt wieder Herr Aller mit seinem wunderschönen Hinweis des Kaputtsparens. Das aber tun wir nicht. Wir lösen diese Probleme etwas längerfristig, dafür aber umso nachhaltiger und verantwortungsbewusster. Das wollte ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal sagen.
Herr Aller, Sie verstehe ich nun überhaupt nicht mehr. In Artikel 7 der Landesverfassung heißt es - deshalb habe ich ganz bewusst darauf hingewiesen -, dass der Landtag den Haushalt verabschiedet. Welche Kriterien dafür zu gelten haben, steht in Artikel 65 der Landesverfassung und in der Landeshaushaltsordnung. Wir als Landtag sind gerade dabei, dieses Budgetrecht wahrzunehmen. Am Ende werden wir einen den Kriterien entsprechenden Haushalt verabschieden. Die Landesregierung legt als Arbeitsgrundlage einen Haushalt vor, der sehr wohl ausgeglichen sein muss. Wie ich die Arbeitsweise der Landesregierung kenne, ist dieser Haushalt schon heute fast beschlussreif. Das ärgert Sie, aber damit müssen Sie sich abfinden.
Auch Herr Schwarz hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich erteile ihm eine Redezeit von drei Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie der neue Stil des Hauses zu verstehen ist, hat Herr Möllring in seiner Schlussbemerkung eben noch einmal deutlich gemacht. Darauf passt auch das, worauf ich noch einmal hinweisen möchte. Herr Minister, Sie haben gesagt, ich hätte im letzten Plenum darauf hingewiesen, dass die SPDFraktion ihre Position nach der letzten Landtagswahl korrigiert habe. Das aber ist nachweislich falsch. Am 15. Januar 2003 - das war eindeutig vor der Landtagswahl - habe ich den Betriebsräten der Landeskrankenhäuser mitgeteilt, dass die SPDFraktion in einer Privatisierung und in einem Verkauf der Landeskrankenhäuser keine inhaltliche und keine finanzielle Alternative sieht. Abgesehen davon, dass eine Privatisierung mit hoher Wahrscheinlichkeit mittelfristig keinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten kann, weil die Investitionskosten nicht durch Private übernommen werden, und die reduzierte Bettenpauschale steigt, gehört der Maßregelvollzug außerdem zu 100 % zu den hoheitlichen Aufgaben des Landes. - Ich sage es noch einmal: Am 15. Januar 2003 hat die SPD-Fraktion von jeder Privatisierung der Landeskrankenhäuser klar Abstand genommen. Wir haben das inhaltlich begründet. Die Ergebnisse der Lenkungsgruppe der damaligen Landesregierung sind erst am 12. Februar 2003 vorgelegt worden. Insofern ist die Entscheidung der Fraktion vorher gefallen.
Herr Althusmann, Sie haben gesagt, die SPDFraktion habe keine Alternative vorgelegt. Ich erwarte von einem Parlamentarischen Geschäftsführer, dass er sich mit den Entschließungsanträgen auseinander setzt, auch wenn sie ihm inhaltlich nicht passen. Die SPD-Fraktion hat hier am 25. März 2003 einen umfassenden Entschließungsantrag zu dem Thema „Landeskrankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft erhalten“ eingebracht. In diesem Entschließungsantrag haben wir mehrere Punkte aufgelistet, die unserer Meinung nach umgesetzt werden müssen, um höhere Synergien und Wirtschaftlichkeitseffekte in den Landeskrankenhäusern zu erzielen. Wir haben bei der Debatte im vergangenen Plenum mit dem Entschließungsantrag „Pläne zur Privatisierung aufgeben“ erneut unsere Position deutlich gemacht.
Ich sage Ihnen noch einmal in aller Klarheit: Wir wollen die Landeskrankenhäuser in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umwandeln
- nein, Sie haben das vorhin inhaltlich gesagt -, und wir wollen die Synergien umsetzen, die der Landesrechnungshof aufgezeigt hat, weil sie in der Sache vernünftig sind. Sie machen hier etwas anderes. Sie sagen draußen den Beschäftigten, Sie seien noch voll in der Überlegung, und jeder Ihrer Wortbeiträge macht deutlich, dass für Sie die Privatisierung inhaltlich voll abgeschlossen ist und mit voller Kraft vorbereitet wird. Meine Damen und Herren, da führen Sie hier wirklich eine Verhohnepiepelung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor.
Noch eine Anmerkung zur Finanzierung - das wird ja immer abenteuerlicher -: Da sind mal 100 Millionen Euro im Raum, und zwischenzeitlich sind es weniger als 100 Millionen Euro. Tatsächlich sind die Landeskrankenhäuser bei der Bewertung für das Liegenschaftskataster mit über 270 Millionen Euro bewertet worden. Wenn Sie sie jetzt für weniger als 100 Millionen Euro verkaufen wollen, dann ist das - das sage ich Ihnen noch einmal - eine Verschleuderung von Landesvermögen. Sie können das einmal machen - und danach explodieren die Kosten.
Mit der Privatisierung der Landeskrankenhäuser beschreiten Sie einen inhaltlich und fiskalisch völlig falschen Weg. Ich fordere Sie noch einmal auf, damit Schluss zu machen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn mein Schlusssatz nicht parlamentarisch war, nehme ich das zurück und bedaure das. Das war nicht so gemeint.
Auf Seite 7 913 des Protokolls über die 69. Plenarsitzung am 16. September 2005 werden die Ausführungen von Uwe Schwarz (SPD) wie folgt wiedergegeben:
„Es hat auch eine Lenkungsgruppe gegeben. Die Unterlagen der Lenkungsgruppe habe ich auch dabei; daraus kann ich Ihnen auch vorlesen.
schriftlich mitgeteilt, dass eine Privatisierung nicht weiterverfolgt wird, und zwar mit allen den Argumenten, die wir Ihnen jetzt auch vorgetragen haben, meine Damen und Herren.“
- Das steht darin. Ich kann es doch nicht ändern, wenn Sie hier etwas Falsches erzählen und ich das richtig in Erinnerung habe.
- Herr Schwarz, Sie haben extra noch gesagt: „Nun hören Sie doch zu, sonst erzählen Sie doch wieder was Falsches“. Wenn Sie hier etwas Falsches vortragen und wir das dann zitieren und Sie hinterher sagen „April, April, ich habe euch beim letzten Mal etwas Falsches zitiert“, dann sollten Sie sitzen bleiben und sich schämen, aber uns hier nicht beschimpfen.
Herr McAllister hat nach § 76 unserer Geschäftsordnung für eine persönliche Erklärung um das Wort gebeten.
Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt ab. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.