Protokoll der Sitzung vom 07.12.2005

Wir verzichten ferner auf neue Wohnungsbauprogramme. Wir senken die gigantische Hürde der Nettokreditaufnahme immer weiter ab. Aber wir sagen auch, dass wir das nur schrittweise tun können und deshalb die Regelgrenze der Verschuldung nach Artikel 71 der Landesverfassung im Jahre 2006 noch einmal nicht werden einhalten können.

Mit Blick auf die von Herrn Jüttner im September an dieser Stelle angedrohte Verfassungsklage möchte ich deshalb auf diesen Punkt näher eingehen. Wie Sie wissen, hat die neu gewählte Bundesregierung erklärt, für das Haushaltsjahr 2006 eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts feststellen zu wollen, um damit eine höhere Schuldenaufnahme des Bundes als sonst zulässig zu begründen. Ich persönlich finde es richtig, dass eine solche Erklärung vom Bund und nicht von den einzelnen Ländern abgegeben wird. In Niedersachsen haben wir deshalb von Anfang an einen anderen Begründungszusammenhang gewählt, nämlich die objektive Unmöglichkeit, den Landeshaushalt unter den gegebenen Rahmenbedingungen auszugleichen. Aber natürlich bewegen wir uns dabei in dem vom Bund gesetzten Rahmen.

Die große Koalition in Berlin macht die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts für das gesamte Bundesgebiet geltend. In Niedersachsen gibt es insoweit keine Sonderentwicklung. Unser Vorgehen, also die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, die Nettokreditaufnahme schrittweise zu senken, entspricht exakt der Zielsetzung, auch gesamtwirtschaftliche Ziele zu verfolgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich wären im kommenden Jahr noch weitergehende Eingriffe in den Landeshaushalt theoretisch denkbar. Ich spreche extra ausgespro

chen theoretisch und im Konjunktiv. Man könnte natürlich auch für Schulen und Hochschulen eine totale Wiederbesetzungssperre verfügen. Das würde 79 Millionen Euro bringen. Aber falls wir das machen würden, würde ich die Opposition bitten, nicht jedes Mal dann, wenn die Unterrichtsversorgung unter 99,5 % fällt, gleich den Kultusminister anzugreifen.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Wieso? Die 99,5 % sind doch Ihr Ziel!)

- Auf der einen Seite sagen Sie, wir kürzten nicht genug, und wenn ich Sie frage, wo man z. B. noch kürzen könnte, dann müssen Sie sich schon entscheiden, ob wir weiter kürzen sollen oder ob wir nicht kürzen sollen. Aber dann müssen Sie auch in anderen Politikfeldern still sein.

(Beifall bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das hat doch Busemann gewollt!)

- Herr Busemann hat nicht gewollt, dass wir eine Wiederbesetzungssperre für die Schulen und Hochschulen verfügen,

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Der veral- bert aber die Menschen mit seinen Zahlen!)

sondern Herr Busemann hat durchgesetzt, dass den Schulen 2 500 neue Stellen zur Verfügung gestellt worden sind. Folgerichtig habe ich die Stellen von der Wiederbesetzungssperre ausgenommen. Denn es ist doch logisch, dass man dann, wenn man 2 500 neue Stellen schafft, in diesem Bereich keine Wiederbesetzungssperre verfügen kann, weil man ansonsten die Leute veralbert, wie es David McAllister soeben hier gesagt hat, indem man auf der einen Seite Hebungen beantragt und auf der anderen Seite eine Beförderungssperre ausspricht, sodass die Leute zwar befördert werden könnten, sie aber nicht befördert werden. Das wäre eine Veralberung der Menschen, und deshalb machen wir das nicht.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie müssen sich schon mit den Zahlen auseinander setzen und dürfen hier nicht irgendetwas aus Duderstadt erzählen. Wenn man solche Sachverhalte prüft, stellt man nämlich fest, dass dort in der Oberstufe Kurse für drei Schüler angeboten werden und dafür in der Mittelstufe kein Englischunter

richt erteilt wird. So darf es nicht sein. Die Ressourcen müssen vernünftig eingesetzt werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn Sie uns vorwerfen, dass wir nicht weiter konsolidierten, dann müssen Sie auch zu der Möglichkeit einer Wiederbesetzungssperre für die Polizei, die 7 Millionen Euro einbringen würde und die wir nicht wollen, Stellung beziehen. Natürlich könnte man auch Arbeitern und Angestellten, für deren Bezahlung das Geld nicht ausreicht, betriebsbedingt kündigen. Aber auch das wollen wir nicht. Dazu müssten Sie dann Stellung beziehen. Natürlich könnte man alle verbliebenen freiwilligen Leistungen des Landes, auch im Sozialbereich, auf null setzen. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Dann müssen Sie auch beantragen, dass das Mittelaufkommen aus der Konzessions- und Spielbankabgabe in Höhe von 70 Millionen Euro zu 100 % zur Deckung des Haushalts verwendet wird. In diesem Fall geschieht in dem Bereich natürlich nichts, und dann dürfen Sie deswegen vor Ort nicht klagen. Das alles wollen wir nicht, weil wir dann nach unserer Auffassung nicht nur mit zahlreichen Staatszielen und Verfassungsvorgaben in Konflikt kämen, sondern alles das auch jeder ökonomischen Rationalität widersprechen würde.

Das schrittweise Erreichen der Regelgrenze des Artikel 71 der Verfassung wirkt strukturerhaltend, wirkt wachstums- und beschäftigungssichernd. Wir vermeiden damit eine weitere negative Auswirkung auf die Beschäftigungsquote im Land. Wir vermeiden auch den konjunkturwirksamen Effekt einer Wertschöpfungsminderung und beachten damit die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes, dessen Ziele die große Koalition in Berlin im kommenden Jahr für gefährdet hält, weshalb sie eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts feststellen wird.

(Heinrich Aller [SPD]: Was hätten Sie bloß gemacht, wenn die große Koali- tion nicht gekommen wäre!)

- Das sage ich Ihnen jetzt. - Objektive Unmöglichkeit, Herr Aller, und gesamtwirtschaftliche Störungen sind keine Widersprüche, sie sind lediglich zwei unterschiedliche Aspekte der Notwendigkeit zu einer konsequenten, aber schrittweisen Konsolidierung. Auch die Opposition hier im Landtag und selbst der Landesrechnungshof haben im Zuge der Haushaltsberatungen an keiner Stelle aufgezeigt, wie im Jahre 2006 die Regelgrenze des Artikel 71

unserer Landesverfassung eingehalten werden könnte. Im Gegenteil: In den Sitzungen des Haushaltsausschusses wurden von Vertretern der SPD ausweislich der Protokolle regelmäßig Mehrausgaben gefordert, ohne die finanzielle Lage des Landes auch nur annähernd zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn, sich dafür verantwortlich zu fühlen. Mit Blick auf die Ankündigung von Herrn Jüttner, gegen den Landeshaushalt 2006 eine Klage vor dem Staatsgerichtshof anzustrengen, hat mich dies dann doch sehr verwundert. Unsere aller Bundeskanzlerin hat in der letzten Woche Willy Brandt abgewandelt zitiert. Herr Jüttner, ich will hier einmal Herbert Wehner ein bisschen abgewandelt zitieren: Wer so eine Ankündigung auspackt, der muss sie auch wieder einpacken.

Meine Damen und Herren, die Grünen waren immerhin so fleißig, uns in der letzten Woche einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2006 vorzulegen. Deshalb will ich an dieser Stelle auf das eine oder andere eingehen. In diesem Änderungsantrag werden Einsparungen, etwa durch Anpassung der Beamtenpensionen an die Rentenentwicklung, angeboten. Das klingt zunächst natürlich toll, gerade vor dem Hintergrund des Beamtenneides, wonach es den Beamten bei allem immer besser geht. Das Vorurteil, Beamten ginge es immer weitaus besser als sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wird dadurch noch einmal betont. Was Ihren konkreten Vorschlag betrifft, muss ich Ihnen aber leider sagen: Eine Übertragung der Rentenentwicklung auf die Pensionen ist nicht finanzierbar, weil wir dann an unsere Versorgungsempfänger, also die ehemaligen Beamten, wieder eine Sonderzuwendung zahlen müssten. Setzten wir Ihren Antrag um, dann würde das den Landeshaushalt mit Mehrausgaben in Höhe von 123 Millionen Euro jährlich belasten eine Wirkung, die Sie entweder nicht gesehen haben oder die sie nicht sehen wollten. Dadurch wäre jedenfalls Einsparung nicht möglich.

Ich bin ohnehin der Ansicht, dass Sie es sich mit Ihrem Antrag etwas zu leicht machen. Sie schlagen z. B. den Verkauf der vom Land gehaltenen Anteile an der Salzgitter AG vor. Um Ihre Forderung rhetorisch etwas abzuschwächen, sprechen Sie davon, dass die Anteile an einen strategischen Partner veräußert werden sollten. Das sagt man ja immer. Wenn man keine Lösung hat, dann fordert man eine intelligente Lösung, und wenn man verkaufen will, dann will man das natürlich nur an einen strategischen Partner. Als Opposition formuliert sich diese Forderung natürlich locker dahin.

Aber wer soll dieser strategische Partner denn sein? British Steel oder Voest Alpine, die wegen ihrer Übernahmeabsicht den Kauf des Stahlwerks durch das Land seinerzeit überhaupt erst ausgelöst haben? Tatsächlich lassen sich die von Ihnen für den Etat vorgesehenen 400 Millionen Euro - das ist der Nettobetrag - im Jahre 2006 nur dann erlösen, wenn Sie Salzgitter Stahl meistbietend verkaufen. Das könnten wir faktisch, weil wir in jeder Woche ein Angebot bekommen und eine Nachfrage haben. Das ist überhaupt keine Frage. Die Marktlage wäre günstig. Sie wollen die Stahlkocher sozusagen in den Bottich tunken. Dazu aber haben wir als Landesregierung nicht nur eine andere Auffassung. Wir schätzen auch die möglichen Auswirkungen anders ein. Ein Verkauf der Landesanteile hätte unter Umständen schon kurzfristig einen erheblichen Arbeitsplatzabbau im Konzern zur Folge mit allen negativen Folgen für den Arbeitsmarkt und kommt deshalb für uns nicht infrage.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir halten uns auch an Halteverabredungen mit dem Vorstand, die zwar unsere Vorgängerregierung, damit aber für das Land Niedersachsen getroffen hat.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich sage aber auch ganz offen, dass ich es in diesem Zusammenhang nicht besonders schick finde, wenn sich der Vorstandsvorsitzende der Salzgitter AG gerade in diesen Tagen von seinem privaten Bestand an Salzgitter-Aktien trennt, dadurch 1,9 Millionen Euro erlöst und argumentiert, dass das sozusagen die Verwaltung seines persönlichen Vermögens betreffe. Das alles mag richtig sein. Wenn man aber auf der einen Seite vom Steuerzahler, nämlich vom Land Niedersachsen, erwartet, dass es auf solche Mitnahmeeffekte verzichtet, dann hätte ich hier auch vom Vorstand ein bisschen Sensibilität erwartet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, der zweite große Block des Änderungsantrags der Grünen betrifft die Forderung nach Verkauf und Rückanmietung bisher landeseigener Gebäude. Auch hier wird mal eben schnell die Zahl 400 Millionen unterlegt. Natürlich prüfen wir diese Vorschläge, weil etwa das Land Hessen ein solches Modell gerade umsetzt. Allerdings haben wir uns entschieden, zunächst einmal eine umfassende Verwaltungsmodernisierung um

zusetzen. In den nächsten Jahren werden wir, wie Sie wissen, einige tausend Stellen im Landesdienst - 6 743 - abbauen und damit durch Auszug natürlich auch Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von weit über 100 000 m2 freigeben. Wir sind bereits dabei. Es wäre unklug, in der jetzigen Situation Gebäude zu veräußern und über einen Zeitraum von 15, 20 oder 25 Jahre zurückzumieten, obwohl man sie in wenigen Jahren aufgrund der im Zuge der Verwaltungsreform ergriffenen Maßnahmen möglicherweise gar nicht brauchen wird. Wir hören jetzt gelegentlich aus der Opposition den Vorwurf, dass Flächen ungenutzt seien. Das liegt einfach daran, dass Vorgängerregierungen langfristige Mietverträge abgeschlossen haben, die zum Teil im nächsten und übernächsten Jahr auslaufen. Deshalb müssen wir warten, bis diese Frist ausgelaufen ist. Aber dann wird der Mietzins entfallen, und dann wird auch die Einsparung realisiert sein.

Mit anderen Worten: Realisierte man Ihren Vorschlag für ausgewählte Landesbehörden, schriebe man damit auch deren Dienststellenstruktur für den Vertragszeitraum fest. Schon bei den obersten Landesbehörden würden Sie damit in Widerspruch zu Ihren eigenen Haushaltsvorschlägen geraten, weil Sie zwei Ministerien ersatzlos auflösen wollen. Um hier nicht unwirtschaftlich vorzugehen, nimmt sich die Landesregierung die entsprechende Zeit und prüft ein solches Modell. Für 2006 ist das aber nicht etatreif. Wir müssen allerdings aufpassen, dass wir uns nicht dem Vorwurf der verdeckten Kreditaufnahme aussetzen. Denn wenn ich jemandem etwas für 400 Millionen Euro verkaufe und ihm 5 % Miete zahle - ich nenne es Miete und nicht Zinsen, weil ich keinen Kredit aufnehme - und das Gebäude nach 15 oder 20 Jahren los bin, dann habe ich wirtschaftlich ein schlechteres Geschäft gemacht, als wenn ich den Kredit aufgenommen und nur die Zinsen gezahlt hätte, am Ende aber noch über den Sachwert verfügen könnte. Damit muss man also sehr vorsichtig sein.

Meine Damen und Herren, von der SPD-Fraktion erreichte uns gestern Abend noch ein Änderungsantrag. Auch hier kann man natürlich bei einigen Punkten politisch unterschiedlicher Meinung sein, beispielsweise hinsichtlich des Vorschlages, bei den Mehrgenerationenhäusern über 1 Million Euro einzusparen. Hierzu hätte ich ja gern einmal gewusst, ob der sozialpolitische Sprecher, Herr Schwarz, sich einmal zu Hause erkundigt hat.

Nebulös bleibt auch, wie Sie einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechterhalten wollen, wenn Sie bei der EDV-Schulung 2,75 Millionen Euro und bei der Anschaffung von EDV-Gräten und -Programmen gleich 10 Millionen Euro als globale Minderausgabe absetzen wollen. Die diesbezüglichen Ansätze beträfen nämlich vorrangig die Steuerverwaltung und die Justiz. Das wäre nun das Schlechteste, wenn wir bei der Steuerverwaltung wieder auf die alte Karteikarte zurückgreifen müssten.

(Beifall bei der CDU)

Zudem scheint Ihnen die Motivation der Bediensteten des Landes, die in den vergangenen Jahren schon einige Belastungen haben ertragen müssen und auch ertragen haben - das muss man hier auch einmal anerkennen -,

(Beifall bei der CDU)

nicht sonderlich wichtig zu sein. Anders lässt sich Ihr Vorschlag eines allgemeinen Beförderungsstopps jedenfalls nicht verstehen. Gegenüber dem Rest der Einsparungen ist der Beförderungsstopp relativ gering. Aber irgendwo muss man den Beamtinnen und Beamten, die volle Leistung zeigen, auch noch ein bisschen Motivation geben, indem sie wenigstens hin und wieder einmal befördert werden können.

(Beifall bei der CDU)

Zwei Dinge muss ich hier allerdings richtig stellen und kann sie Ihnen bei Ihrem Antrag leider nicht durchgehen lassen. Erstens wollen Sie von den Mehreinnahmen aus dem Förderzins nicht einmal den Anteil, der den Kommunen zusteht, an diese weitergeben. Sie haben ihn gleich brutto für den Landeshaushalt veranschlagt. Das geht in solch einem Antrag natürlich nicht.

Zweitens ist festzustellen, dass es sich um einen reinen Umschichtungsantrag handelt, bei dem von Ihnen vermeintlich identifizierten Haushaltsentlastungen an anderer Stelle auch gleich wieder ausgegeben werden. Der von Ihnen so vehement eingeforderten Absenkung der Nettokreditaufnahme kommen Sie damit keinen Cent näher.

Während sich die Grünen wenigstens noch die Mühe gemacht haben, ein paar konkrete und damit diskutierbare und angreifbare Vorschläge zum Haushaltsausgleich vorzulegen, sucht man das bei der SPD vergeblich. Sie, Herr Jüttner, beschrän

ken sich darauf, hochgerechnete zusätzliche Einnahmen aus der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer in 2007 gleich wieder auszugeben, u. a. durch eine Aufstockung der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen um 180 Millionen Euro.

Sie haben wirklich ein kurzes Gedächtnis. Sie sind vom Staatsgerichtshof damals verurteilt worden, weil Sie damals unzulässigerweise, rechtswidrigerweise 500 Millionen DM aus dem kommunalen Finanzausgleich durch Haushaltsbegleitgesetz herausgenommen haben. Das hat Sie völlig kalt gelassen, und jetzt tun Sie so, als wenn Sie der große Freund der Kommunen wären.

(Beifall bei der CDU)

Das Ganze hilft natürlich nicht weiter bei der Konsolidierung des Landeshaushalts. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle etwas zum kommunalen Finanzausgleich bzw. zum Finanzverteilungsgesetz zu sagen und damit auf die angekündigten Klagen einzelner Städte und Gemeinden vor dem Staatsgerichtshof einzugehen.

Wie Sie wissen, hat die Landesregierung - wie schon im Jahre 2005 - Ihnen vorgeschlagen, die Steuerverbundquote auch für das nächste Jahr auf 15,04 % festzulegen. Wir haben das nach sorgfältiger Prüfung getan, weil alle Zahlen, die uns vorliegen, ausweisen, dass sich die Finanzen der Kommunen insbesondere aufgrund stabilisierter Ausgaben, aber auch aufgrund erhöhter Einnahmen positiv entwickelt haben und deshalb auch nach erfolgter Kürzung der Schlüsselmasse die so genannte Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen gewahrt bleibt.

Schon 2004 stiegen die Steuereinnahmen der Kommunen mehr als doppelt so stark an wie die des Landes. Ausweislich der Kassenstatistik setzt sich dieser Trend im laufenden Jahr fort und wird den Ergebnissen der Steuersetzung zufolge auch im Jahre 2006 anhalten.

Hierzu trägt auch eine Initiative Niedersachsens und Bayerns von Ende 2003 bei, nämlich die durchgesetzte Absenkung der Gewerbesteuerumlage von fast 30 % auf 20 % in 2005. Im Jahr 2006 wird der prozentuale Anteil der Gewerbesteuerumlage weiter sinken und nur noch bei rund 18 % liegen.

Als Land finanzieren wir diese Absenkung übrigens mit jährlich 100 Millionen Euro. Wir sind damals - ich glaube, der Kollege Möhrmann war es

von der SPD heftig angegriffen worden, dass wir diesen Vorschlag im Bundesrat gemacht haben, weil das Land Niedersachsen das angeblich nicht finanzieren kann. Wir haben uns da durchgesetzt, die Kommunen haben damit 200 Millionen Euro jedes Jahr mehr, und deshalb können Sie sich hier eigentlich nicht an die Seite der Kommunen stellen.

Allein der Wegfall von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Reform der Beihilfe für Beamte entlasten die niedersächsischen Kommunen in der Summe um ca. 70 Millionen Euro jährlich und damit dauerhaft.