Protokoll der Sitzung vom 07.12.2005

Herzlichen Dank, wenn Sie das meinen, Frau Präsidentin.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen zur Aktuellen Stunde liegen mir nicht vor. Ich schließe deswegen die Aktuelle Stunde.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4: 30. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/2415 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Drs. 15/2456 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2458

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 9. Dezember 2005, zu beraten. Die Fraktionen sind übereingekommen, die Eingabe 2398 von der Abstimmung auszunehmen und erneut im Petitionsausschuss zu behandeln. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 30. Eingabenübersicht in der Drucksache 2415 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen deswegen zur Abstimmung. Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Rheinland-Pfalz zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/2276 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/2389

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr lautet auf Annahme.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Minister Hirche. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag hat den Anschluss der rheinland-pfälzischen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an das niedersächsische Versorgungswerk dieser Berufsgruppe zum Ziel. Die Landesregierung hat damit den Wunsch der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz aufgegriffen, die Mitglieder ihrer Kammer auf der Grundlage eines Staatsvertrages dem niedersächsischen Versorgungswerk als Pflichtmitglieder anzuschließen. Der Entwurf dieses Staatsvertrages ist vom Kabinett am 16. August dieses Jahres gebilligt und anschließend dem Landtag zur Unterrichtung vorgelegt worden. Einwände wurden nicht erhoben.

Ich habe daraufhin mit Einverständnis des Ministerpräsidenten den Staatsvertrag am 20. September 2005 unterzeichnet. Meine Kollegin, die Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit in Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, hat dies einige Tage später, nämlich am 26. September dieses Jahres, getan.

Gemäß der Niedersächsischen Verfassung bedürfen Verträge des Landes, die sich auf Gegenstände der Gesetzgebung beziehen, der Zustimmung des Landtages. Die Landesregierung erbittet hiermit die Zustimmung des Landtages zu diesem Gesetzentwurf. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Einzelberatung.

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Das ist offensichtlich einstimmig. Damit ist das so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetzes (NHafenSG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1270 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/2390

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr lautet auf Annahme mit Änderungen.

Berichterstatter ist Herr Schack von der SPDFraktion. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2390 ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Vorbereitung der Beschlussempfehlung ist durch den mitberatenden Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ erfolgt.

Die weiteren mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Haushalt und Finanzen sowie für Inneres und Sport haben sich der Empfehlung des Unterausschusses sowie des federführenden Ausschusses angeschlossen.

Ich möchte Ihnen nun kurz die wesentlichen Änderungsempfehlungen darstellen.

Artikel 1 dient zum einen der Umsetzung von internationalen Übereinkommen und Vorschriften zur Hafensicherheit, zum anderen der Regelung der Aufgabenzuständigkeit in sonstigen Hafen-, Fährund Schifffahrtsangelegenheiten. Die in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Änderungen dienen der Präzisierung der Regelungen unter Beachtung der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Der Schwerpunkt der Beratungen stand im Zusammenhang mit der Empfehlung, abweichend vom Regierungsentwurf die Möglichkeit entfallen zu lassen, juristische Personen des Privatrechts mit hafensicherheitsrelevanten und sonstigen Aufgaben zu beleihen. Diese Empfehlung beruht auf dem Vorschlag der Landesregierung, an der bishe

rigen Praxis festzuhalten, die sich bewährt habe. Danach nehmen die Hafenkapitäne als Bedienstete des Ministeriums weiterhin die hoheitlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Hafensicherheit wahr; im Übrigen werden sie der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG zur Erbringung hafenwirtschaftlicher Leistungen zugewiesen. Die Vertreter der SPD-Fraktion machten deutlich, dass durch diese Änderungsempfehlung ihre grundsätzlichen Bedenken gegen den Entwurf entfallen seien, zumal die zunächst geäußerte Befürchtung, bei den Hafenkapitänen könne es wegen der unterschiedlichen Aufgaben zu Interessenkonflikten kommen, von der Landesregierung unter Hinweis auf die funktionierende Praxis zerstreut werden konnte.

Der neu aufgenommene Artikel 2 des Gesetzentwurfs enthält eine Regelung zur Finanzierung der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, die wesentliche Aufgaben der Hafen- und Schifffahrtsverwaltung übernommen hat. Die Vorschrift stellt klar, dass die der NPorts gewährten Finanzhilfen keine Zuwendungen im Sinne der Landeshaushaltsordnung sind.

Wegen der weiteren Einzelheiten verweise ich auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bittet darum, entsprechend der vorliegenden Empfehlung zu beschließen.

Danke, Herr Schack. - Erster Redner zu dem Thema ist Herr Buß von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die internationalen und europäischen Bestimmungen in Landesrecht umgesetzt. Das ist erstens das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See von 1974, zuletzt geändert im Dezember 2003. Das ist zweitens der ISPS-Code zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, und das ist drittens die EG-Verordnung zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen vom März 2004. Sie sehen, meine Damen und Herren, es handelt sich um reines Gefahrenabwehrrecht und somit um hoheitliche Aufgaben, die nach un

serer Auffassung eindeutig in die Hand des Staates gehören.

Wie ich bereits in der Debatte im Rahmen der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung ausgeführt habe, ist dieses Gesetz reines Polizeirecht. Somit darf es unseres Erachtens nicht - wie Sie, Herr Minister Hirche, und Sie von der CDU- und FDP-Fraktion forderten - auf private Betreiber übertragen werden. Wenn Sie Ihre Reden vom 16. September 2004 nachlesen, werden Sie feststellen, dass Sie bereits damals Fakten setzen und zum ersten Mal vorbehaltlos die hoheitlichen Aufgaben privatisieren wollten, und zwar schon im Vorgriff auf die inzwischen vollzogene Privatisierung der Hafenämter, die wir aus guten Gründen nicht mitgetragen haben.

(Björn Thümler [CDU]: Das war ein Fehler!)

Im September 2004 habe ich namens meiner Fraktion auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen. Diese Bedenken hatte auch das Innenministerium. Außerdem habe ich wörtlich gesagt: Auf die Stellungnahme des GBD bin ich schon heute gespannt. - Wenn wir uns nun den zu verabschiedenden Gesetzentwurf ansehen, so stellen wir fest, dass er heute kaum noch die Handschrift der Landesregierung, sondern klar die Handschrift des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages trägt. Für diese hervorragende Arbeit haben wir dem GBD herzlich zu danken.

(Beifall bei der SPD)

Keine hoheitliche Aufgabe wird durch das neue niedersächsische Hafengesetz auf Private übertragen, sondern die Aufgaben werden von staatlichen Beamten wahrgenommen.

Wir werden dem Gesetzentwurf heute unsere Zustimmung geben, auch wenn wir mit einem Punkt nicht einverstanden sind, nämlich dass die betreffenden Beamten zwar die hoheitlichen Aufgaben für den Dienstherrn Land Niedersachsen wahrnehmen, gleichzeitig aber für weitere Aufgaben der Gesellschaft Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG unterstellt sind. Wir gehen davon aus, dass die hoheitlichen Aufgaben auch zukünftig von Beamten, sprich: staatlich, wahrgenommen werden, wie es der Kollege Dr. Biester im Ausschuss ausdrücklich bestätigt hat.

Auch dem Artikel 2 des Gesetzentwurfs, der die Finanzierung der Hafengesellschaft Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG betrifft, geben wir heute unsere Zustimmung, weil Tatsachen geschaffen wurden und wir das Rad nicht zurückdrehen wollen.

Ohne Bedenken sind wir allerdings auch nicht - wir haben das im Ausschuss schon einmal besprochen -; denn wir bekommen nicht mehr mit, wo und was in den einzelnen Häfen investiert wird. Das ist sicherlich zu bedenken. Ich meine, dass das Recht des Parlaments an dieser Stelle ziemlich stark ausgehöhlt ist. Wir wissen nur, was der Gesellschaft an Finanzmitteln zur Verfügung gestellt wird. Aber wir wissen nicht mehr, was in den einzelnen Häfen investiert wird. Das bedauern wird sehr.

Zu Artikel 3 - In-Kraft-Treten - möchte ich nur anmerken, dass es gut ist, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht schon zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wie Sie es vorhatten. Somit, meine Damen und Herren, können wir heute einem guten Gesetzentwurf zustimmen. Wir alle können zufrieden sein. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich als nächstem Redner Herrn Ontijd das Wort erteile, bitte ich darum, die Gespräche an der Regierungsbank zu beenden oder draußen zu führen. - Herr Ontijd!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab das, was Herr Buß soeben über NPorts gesagt hat, kurz berichtigen. Wir alle wissen, dass am kommenden Dienstag, am 13. Dezember, eine Sitzung des Unterausschusses „Häfen und Schifffahrt“ stattfindet. Dort wird im Rahmen einer Unterrichtung all das, was Sie nicht zu wissen glauben, im Rahmen einer Unterrichtung bekannt gegeben. Sie werden sich wundern, wie viele Aktivitäten in unseren Häfen - bis hin zu Investitionen - bereits stattfinden. Darauf freue ich mich jetzt schon.

(Beifall bei der CDU - Werner Buß [SPD]: Sie hatten aber keinen Ein- fluss!)