Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen und bitte namens und im Auftrage des federführenden Ausschusses für Inneres und Sport um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/FDP-Landesregierung ist im Jahre 2003 angetreten, um diesem Land, unserem Heimatland Niedersachsen, wieder eine Zukunft zu geben.
Priorität hat für diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hierbei die Konsolidierung des Haushalts. Aber auch der Bürokratieabbau hat Vorrang und wurde gerade unter unserem Ministerpräsidenten Christian Wulff mit großer Akribie betrieben.
Niemand konnte sich vorstellen, die Bezirksregierungen tatsächlich abzuschaffen. Wovon die Vorgängerregierung nur geträumt, aber nie den Mut gehabt haben, dies auch umzusetzen die CDU/FDP-Regierung hat es geschafft,
und dies mit einer Geschwindigkeit, die niemals erwartet wurde, und darüber hinaus völlig geräuschlos. Endlich, meine Damen und Herren von der Opposition, sind viele Vorschriften abgebaut. Eine Verwaltungsmodernisierung ist auf den Weg gebracht worden, die ihresgleichen sucht und die Vorbildcharakter hat. Lange Wege werden vermieden. Die Bürger brauchen nicht mehr durch mehre
re Instanzen Entscheidungen abzuwarten, weil viele Aufgaben auf die Kommunen übertragen wurden und somit direkt vor Ort erledigt werden können.
Außerdem frage ich Sie, meine Damen und Herren: Welcher Bürger hat schon die Bezirksregierungen tatsächlich betreten? Eher waren es doch die Vertreter der Städte und Gemeinden, die langwierige Planungsvorhaben abstimmen oder Widersprüche klären mussten, oder die Anwälte, die mit der Bezirksregierung reden mussten.
Dies alles ist nun Gott sei Dank bereits seit fast einem Jahr vorbei. Das Beste daran ist aber - dies betone ich ausdrücklich -, dass durch diese Verwaltungsmodernisierung der Landeshaushalt entlastet wird - eine dauerhafte Entlastung von jährlich ca. 193 Millionen Euro. Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wird hierdurch erheblich gestärkt. Dafür möchte ich unserer Landesregierung ganz herzlich danken.
Aber diese Landesregierung hat nicht nur durch die Abschaffung der Bezirksregierungen Aufgaben auf die Kommunen übertragen, sondern sorgt jetzt auch dafür, dass die rechtliche Grundlage für die Finanzzuweisungen geschaffen wird. Nach dem Motto „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ bekommen die Kommunen jetzt die entsprechenden Mittel für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen.
Da die Übertragung der Aufgaben bereits zum 1. Januar 2005 erfolgte, haben die Kommunen in diesem Jahr bereits den vollen Abschlag auf die Zahlung erhalten, und zwar schon am 1. August. Um die Verteilung der Mittelzuweisungen entsprechend dem Bedarf der unterschiedlichen Gebietskörperschaften vorzunehmen, wurde eine Projektgruppe aus Vertretern des Innenministeriums, des Finanzministeriums sowie der kommunalen Spitzenverbände gebildet.
An dieser Stelle möchte ich mich besonders bei den Kommunen bedanken, die durch ihre Selbstverpflichtung zur prozentualen Übernahme des zuvor beim Land beschäftigten Personals erheblich zur Umsetzung dieser Verwaltungsreform beigetragen haben.
Die einzelnen Kriterien für die Berechnung der Zuweisungen will ich an dieser Stelle nicht aufzählen; denn der Vorteil dieses Gesetzes liegt darin, dass es kurz und bündig ist, und so sollen es auch meine nächsten Ausführungen sein.
Ich weise darauf hin, dass für jede Gebietskörperschaft der auf sie entfallene Anteil aus den Anlagen des Gesetzes ersichtlich ist. Auch die besonderen Aufgaben der Region Hannover sind berücksichtigt worden. Außerdem wurde einigen Gebietskörperschaften der Status einer selbständigen Gemeinde im Sinne der Niedersächsischen Gemeindeordnung zuerkannt, sodass die Berechnung für die Jahre 2005 und 2006 unterschiedlich erfolgen muss. Deswegen hat das Gesetz zwei Anlagen.
Die Ausgleichsbeträge orientieren sich an der Zahl der Einwohner oder an der Fläche einer Gebietskörperschaft und an einem besonderen Verteilungsmodus. Damit wird auch dem Flächenbezug Rechnung getragen, der z. B. in den Bereichen Wasserwirtschaft und Naturschutz von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde vom Städtetag Kritik geübt, die aber anhand spezieller Beispielsberechnungen vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindebund widerlegt wurde. Allerdings halten diese beiden kommunalen Spitzenverbände den Verteilungsschlüssel in Teilbereichen ebenfalls für zu grob. Da sie aber der Projektgruppe angehörten und da man sich schließlich auf die Überarbeitung des Schlüssels für 2007 geeinigt hat, kann man von einer einvernehmlichen Festlegung der Ausgleichszahlungen sowohl für 2005 als auch für 2006 ausgehen. Der gemeinsame Wunsch einer schnellen und einvernehmlichen Festlegung der Ausgleichszahlungen an die Gebietskörperschaften durch das vorliegende Gesetz ist auch in der Beratung des federführenden Ausschusses für Inneres und Sport deutlich geworden.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Oppositionsfraktionen bedanken, dass wir diese einvernehmliche Abstimmung auch in den mit beratenden Ausschüssen erreicht haben.
Zum Schluss noch eine kurze Bemerkung. Gestern gab es eine tumultartige Aufregung im Bereich der Frauenpolitik. Ich möchte zu diesem Gesetz sa
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Jahns, Ihr Dank kam leider zu früh. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, aber Ihre Ausführungen haben mich doch ein bisschen betroffen gemacht. Sie beschwören hier wieder, die Verwaltungsreform sei die größte aller Zeiten
und alles sei geräuschlos umgesetzt worden. Wahrscheinlich haben Sie die Proteste der Beschäftigten überhaupt nicht mitgekriegt. Sie reden immer nur von Kostenersparnissen und wissen nicht, dass ganz bestimmte Modelle, die diese Landesregierung auf den Weg gebracht hat, teuer sind und den Landeshaushalt belasten. Ich erwähne nur § 109 des Niedersächsischen Beamtengesetzes. Aus unserer Sicht war es eine falsche Entscheidung, die Bezirksregierungen abzuschaffen. Aber bei diesem Gesetzentwurf geht es um die Umsetzung der Beschäftigen auf die Kommunen.
- Das hat die SPD nie gemacht. Wir wollten eine interne Reform der Bezirksregierung. Da hören Sie nicht zu, und da waren Sie auch noch gar nicht im Parlament, lieber Kollege.
Nein. - Hier geht es um die Aufgaben, die im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises den Kommunen zugeordnet werden. Wir wollen natürlich auch, dass den Kommunen sehr schnell das zustehende Geld zur Verfügung gestellt wird.
In dem Gesetzentwurf ist kein stimmiges Verfahren der Landesregierung vorgelegt worden. Frau Kollegin Jahns, Sie haben es angesprochen: Der Niedersächsische Städtetag hat erhebliche Bedenken geäußert. Auch mit Blick auf die anderen kommunalen Spitzenverbände wäre es gut gewesen, wenn man die Bedenken des Niedersächsischen Städtetages ernst genommen hätte. Es wird von einem Systemwechsel gesprochen, weil der so genannte Veredelungsfaktor, bezogen auf die Einwohnerzahl, nicht berücksichtigt wird.
„Zusammenfassend stellen wir fest, dass die beabsichtigte Finanzverteilung einen Systemwechsel für die Dotierung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises enthält, dass es keine Probeberechnungen oder Kostenerhebungen gegeben hat, dass die Finanzverteilung nach der Fläche lediglich auf Mutmaßungen beruht, wonach mit wachsender Fläche auch die Aufgabenintensität zunähme, dass dieser Flächenfaktor die Häufung von einwohnerabhängigen Nutzungen nicht zutreffend abbildet und letztlich die Übernahme von Landespersonal“
Das ist eine harsche Kritik. Der Niedersächsische Städtetag bemängelt auch, dass vorgeschlagene Alternativen vom Ministerium leider in keiner Weise berücksichtigt wurden.
Man hätte dort ein anderes Modell vorsehen können, das abgestimmter war. Aber es war Ihr übliches Verfahren. Sie wollten das Gesetz sehr schnell durchpeitschen. Wir haben, weil die Kommunen ihr Geld bekommen sollen - viele Zahlungen sind schon geleistet -, unsere Bedenken zurückgestellt, zumal eine Revisionsklausel enthalten ist und im Jahr 2007 das Ganze anhand vorliegender Fakten überprüft wird. Demzufolge werden wir
dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung erteilen. Aber dass das alles glatt geht, ohne Proteste ist und Ihre Verwaltungsreform gigantisch ist und auf keinen Widerstand der Beschäftigten stößt, das nehmen Sie bitte zurück. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Die Kommunen haben im Rahmen der Projektgruppe, die im Jahre 2004 zwischen Land und Kommunen gebildet worden war, optimal verhandelt. Ich will das nicht näher präzisieren, sondern nur eine Zahl nennen.
Bei der Berechnung der Größenordnung ist man bei einer Vollzeiteinheit von 78 500 Euro pro Jahr ausgegangen. Wenn Sie den durchschnittlichen Besoldungsstandard der kommunalen Gebietskörperschaften kennen und diese Zahl als Maßstab daneben legen, wissen Sie, warum ich sage, die Kommunen haben optimal verhandelt.
Das Land bzw. das Kabinett, also die Landesregierung, hat dieses Verhandlungsergebnis im Juni 2004 zustimmend zur Kenntnis genommen. Von daher kann ich überhaupt nicht feststellen, dass etwas durchgepeitscht worden ist. Ich frage mich eher: Warum hat die Landesregierung so lange gebraucht? - Wir haben jetzt bekanntlich Dezember 2005. Den Gesetzentwurf hat die Landesregierung im Oktober des Jahres 2005 ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Warum hat die Landesregierung eigentlich so lange gebraucht, um dieses Ergebnis überhaupt in Gesetzesform zu fassen und jetzt zur Verabschiedung zu bringen?