Das Land bzw. das Kabinett, also die Landesregierung, hat dieses Verhandlungsergebnis im Juni 2004 zustimmend zur Kenntnis genommen. Von daher kann ich überhaupt nicht feststellen, dass etwas durchgepeitscht worden ist. Ich frage mich eher: Warum hat die Landesregierung so lange gebraucht? - Wir haben jetzt bekanntlich Dezember 2005. Den Gesetzentwurf hat die Landesregierung im Oktober des Jahres 2005 ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Warum hat die Landesregierung eigentlich so lange gebraucht, um dieses Ergebnis überhaupt in Gesetzesform zu fassen und jetzt zur Verabschiedung zu bringen?
Vielleicht hat es etwas mit dem Thema Konnexität und Änderung der Verfassung zu tun. Dazu hatten Sie auch nach eigener Aussage eine optimale Vorlage in der Gesetzesbegründung, wie man von den Kriterien her in Zukunft Konnexität bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen regelt. Offensichtlich haben Sie aber selbst diesem Ergebnis nicht so recht getraut, sonst hätten Sie nicht so lange - -
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass die Abfassung des Gesetzentwurfes deshalb so viel Zeit in Anspruch genommen hat, weil genau das umgesetzt worden ist, was auch Sie gefordert haben, dass nämlich eine Regelung dazu gefunden wird, wie sich die Landesregierung mit den betroffenen Kommunen eng abstimmt? Die Regelung hatte doch das Ziel, dass alle zustimmen, damit nicht nachher die Kritik geübt wird, man sei nicht auskömmlich von der Landesregierung bedient worden.
Ja, das ist mir bekannt. Ihre Kollegin Frau Jahns hat bereits darauf hingewiesen, dass die kommunalen Spitzenverbände in der Arbeitsgruppe vertreten waren. Von daher konnte man davon ausgehen, dass im Prinzip, nachdem diese Entscheidung herbeigeführt worden war, auch eine Zustimmung im Anhörungsverfahren von der Seite zu erwarten sein wird.
Letzte Bemerkung von mir zum Verteilungsschlüssel: Der Spitzenverband der kreisfreien Städte hat am Verteilungsschlüssel Kritik geübt. Ich nehme jetzt das konkrete Beispiel Osnabrück. Der Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück sagt: 189 000 Euro kostet uns im städtischen Haushalt die Übernahme der Aufgaben, die wir nach Auflösung der Bezirksregierung in Oldenburg im Januar 2005 übernommen haben. Zugewiesen werden nach der Anlage zum Gesetzentwurf an die Stadt Osnabrück aber genau 79 490 Euro. - Das ist eine bemerkenswerte Differenz. Dann würde man für Osnabrück - das ist nur ein Beispiel - wohl nicht mehr von strikter Konnexität sprechen können.
Da aber eine Revisionsklausel vereinbart und im Gesetz verankert worden ist, wobei das Datum 2007 genannt worden ist, wird man im Rahmen dieser Revision 2007 auch diese Fragen abschließend klären können und dann vielleicht zu einer
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich es bei der Berichterstattung belassen. Aber, Frau Leuschner, nachdem Sie diese alte Bezirksregierungsbrandrede gehalten haben, muss ich Stellung nehmen.
Wir haben erfolgreich eine der umfassendsten Verwaltungsreformen durchgeführt, die es jemals in Deutschland gegeben hat. Ich habe Ihnen gestern bei den Haushaltsberatungen ganz deutlich die Zahlen gezeigt. Wir sparen durch die Verwaltungsmodernisierung fast 111 Millionen Euro Personalkosten im kommenden Haushaltsjahr ein.
Da Sie immer noch dieses Ammenmärchen erzählen, dass die Auflösung der Bezirksregierungen Kosten verursacht, haben wir noch einmal nachgerechnet. Es ist in der Tat so, dass uns der von Ihnen kritisierte Weg über § 109 NBG mehr als 40 Millionen Euro an Personalkosten spart. Mehr als 40 Millionen der 111 Millionen Euro erbringen die 109er-Fälle. Und das sind nur die reinen Personalkosten. Hinzu kommen noch die entsprechenden Sachkosten, die wir einsparen, allein durch die Entmietung z. B. 720 000 Euro im Jahr.
Die Verwaltungsreform, die Auflösung der Bezirksregierungen ist also ein voller Erfolg und wird es auch bleiben.
(Heiner Bartling [SPD]: Wir reden uns das so lange ein, bis wir es glauben! - Sigrid Leuschner [SPD]: Und die Erde ist eine Scheibe!)
Wir dokumentieren hier, wie wir die Konnexität eins zu eins leben. Dass wir für die Detailabstimmung etwas länger gebraucht haben, hat sich vor Ort nicht negativ ausgewirkt; denn wir haben die entsprechenden Beträge schon vorher als Abschlagszahlungen ausgezahlt. Es gibt eine Kostenerstattung eins zu eins, da wird nichts getrickst und nichts getäuscht. Später werden wir noch einmal eine Revision vornehmen, und zwar nicht so, wie
Sie im Bund es bei Hartz IV gemacht haben, sondern richtig. Falls wir uns einmal verschätzt haben sollten, können wir in dem einen oder anderen Fall noch nachsteuern, sodass dann alle zufrieden sind. Deshalb beschließen wir das jetzt auch einstimmig. - Vielen Dank.
Ich möchte nur bekannt geben: Alle sind diszipliniert. Niemand hat die Redezeit voll ausgeschöpft. Vielleicht schafft es die Landesregierung auch.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Viel- leicht haben wir abgesprochen, dass wir dafür die Landesregierung ein bisschen länger reden lassen! - Rein- hold Coenen [CDU]: Bei der netten Ministerin! - Heiterkeit bei der CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Baustein der auf den Weg gebrachten erfolgreichen Verwaltungsreform vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf regelt die Kostendeckung für die Aufgaben, die nach Auflösung der Bezirksregierungen seit Anfang dieses Jahres von den Kommunen wahrgenommen werden.
Bei der Ermittlung des Ausgleichsbetrages hat die Landesregierung einen neuen Weg beschritten. Erstmals konnte bereits im Vorfeld in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eine Einigung über die Höhe der Kostenabgeltung erreicht werden. Mit einem Gesamtvolumen von rund 11,7 Millionen Euro, die somit künftig vom Land jährlich an die Kommunen fließen, werden die notwendigen Personal- und Sachkosten für die Aufgabenwahrnehmung abgegolten.
Die mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Zweckausgaben sind im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden von dieser Gesetzesregelung noch nicht erfasst, sondern sollen in
einer gesonderten Erhebung ermittelt werden, auf die ich gleich noch näher eingehen möchte. Mit dieser Kostenabgeltungsregelung werden den Kommunen damit die mit einer Aufgabenübertragung verbundenen Kosten im Sinne der Konnexität erstattet. Es gibt keine Interessenquote mehr, die den Ausgleichsbetrag an die Kommunen vorab kürzt, sondern der Ausgleichsbetrag fließt ungeschmälert an die Kommunen. Damit wenden wir das Konnexitätsprinzip, auch wenn es noch nicht in unserer Verfassung steht, bereits jetzt an.
Herr Bartling, die Tatsache, dass wir in allen drei Ausschüssen des Landtages zu diesem Gesetzentwurf Einstimmigkeit erzielen konnten, lässt mich hoffen, dass wir uns auch bei den weiteren Beratungen über die Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips in unserer Verfassung alsbald werden verständigen können.
Grundlage für die Verteilung der Kostenausgleichsmittel nach diesem Gesetzentwurf ist neben der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune auch deren Gebietsfläche. Die Landesregierung versteht dies auch als einen deutlichen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume in Niedersachsen, die aufgrund ihrer großräumigen Ausdehnung durch die Aufgabenerledigung besonders belastet sind.
Das Verteilungskriterium Fläche ist bei Vertretern der größeren Städte zum Teil auf Kritik gestoßen. Frau Leuschner, selbstverständlich nehmen wir die Kritik der Spitzenverbände ernst und beziehen diese Kritik auch in unsere Entscheidungen mit ein. Aber ich meine, dass wir einen Flächenfaktor etwa bei Aufgaben wie denen des Naturschutzes oder bei Forst- und Jagdangelegenheiten guten Gewissens rechtfertigen können. Es liegt auf der Hand, dass ein großflächiger Landkreis höhere Aufwendungen im Bereich des Naturschutzes hat als eine Stadt. Naturschutz wie auch Forst- und Jagdaufgaben finden nun einmal hauptsächlich in der Fläche statt.
Aber auch diejenigen, die noch Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Verteilungsmaßstäbe hegen, kann ich beruhigen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden - das ist auch wichtig - ist für das Jahr 2007 eine Revision dieses Kostenausgleichsgesetzes verabredet. Es soll dann bei allen betroffenen Kommunen eine Gesamterhebung der Kosten, die durch diese Aufgabenübertragung verursacht sind, durchgeführt werden. Dann werden wir auch die von mir erwähnten Zweckausgaben erfassen und bei der Höhe des künftigen Aus
gleichsvolumens mit berücksichtigen. Nach Auswertung dieser Revision wird zu entscheiden sein, ob die Verteilungskriterien angemessen und gerecht sind oder ob sie verändert werden müssen.
Da die Kommunen die neu übertragenen Aufgaben bereits seit Anfang des Jahres wahrnehmen, haben sie die Ausgleichsmittel für 2005 unter Vorbehalt bereits vorab erhalten. Künftig werden sie jeweils zur Jahresmitte an die Gemeinden und Landkreise erfolgen.
Artikel 1 einschließlich Anlagen 1 und 2. - Hierzu liegt die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das war einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Das war einstimmig. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 18: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nds. AG SchKG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/2266 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Drs. 15/2434
Berichterstatterin ist die Abgeordnete Hemme von der SPD-Fraktion. Ich erteile ihr das Wort und teile dem Parlament mit, dass Frau Hemme gleichzeitig
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beschränke mich in meinem mündlichen Bericht auf einige wenige Kernsätze.
Der vorliegende Entwurf eines Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurde bis auf die §§ 5 und 8 einvernehmlich beraten. Die unterschiedlichen Positionen der Fraktionen zu diesen Paragrafen wird die anschließende Diskussion hier im Parlament deutlich machen. Den Rest des Berichtes gebe ich zu Protokoll, um nicht alles vorwegzunehmen, was die nachfolgenden Kolleginnen dazu sagen möchten.
Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2434 einstimmig und mit einhelliger Zustimmung der mitberatenden Ausschüsse, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen zuzustimmen.