Protokoll der Sitzung vom 09.12.2005

Als einziges fachliches Zugeständnis wurde unsere Forderung nach einer Meldepflicht aufgenommen.

Meine Damen und Herren von der CDU- und von der FDP-Fraktion, Herr Minister Ehlen, Sie können beweisen, dass Sie, wenn auch etwas verspätet, die Notwendigkeit des Handelns erkannt haben, wenn Sie unseren Antrag unterstützen. Herr Biestmann hat ja im letzten Plenum so schön gesagt, die Landesregierung schweigt nicht, sondern die Landesregierung analysiert sorgfältig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: So sind wir! - Zuruf von der CDU: Herr Seehofer hat doch einen Plan vorgelegt!)

- Ich wusste nicht, dass Herr Seehofer zur Landesregierung gehört. - Wir sind nach Abschluss der Analyse gespannt auf die Ergebnisse. Aber ich möchte der Analyse noch einen Punkt hinzufügen, den Herr Klein schon angedeutet hat.

(Bernd Althusmann [CDU]: Gleich wird unser Minister das alles richtig stellen, was Sie jetzt wieder behauptet haben!)

Ich zitiere aus einem Brief, den wir bekommen haben:

„Anlässlich der aktuellen Lebensmittelskandale möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt am Beispiel der Stadt Osnabrück aufmerksam machen: Eine Übertragung sämtlicher Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und Veterinärverwaltung der Stadt Osnabrück zum Landkreis Osnabrück ist zum 1. Juli 2006 angedacht. Im Rahmen dieser Zusammenlegung sollen mit sofortiger Wirkung zwei Veterinärstellen und im Weiteren zwei Lebensmittelkontrolleurplanstellen in naher Zukunft eingespart werden.

Wie die aktuellen Fleischskandale zeigen, ist schon jetzt die Überwachung aus personellen Gründen nicht ausreichend möglich, lückenhaft und ein vorbeugender Verbraucherschutz nicht sichergestellt.

Da für die Zusammenlegung von Stadt und Landkreis Osnabrück die Zustimmung des niedersächsischen Innenministeriums erforderlich ist, stellt sich für uns die Frage, inwieweit dieses Gremium eine solche offensichtliche Schlechterstellung des Verbraucherschutzes in unserer Region befürworten kann.“

Meine Damen und Herren, die Landesregierung kann in diesem Fall sofort handeln: indem sie der Stadt Osnabrück ihre Zustimmung verweigert. Sie kann auch weiterhin handeln, indem Sie, meine

Damen und Herren von den Fraktionen von CDU und FDP, aber auch von der Landesregierung unserem Antrag, unseren neun Punkten zustimmen.

(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD - Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet Herr Kollege Langspecht. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die jüngsten Skandale um so genanntes Gammelfleisch haben zweifellos das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelsicherheit erschüttert. Die Verbraucher sind verunsichert. Kriminelle Geschäftemacher bringen die ganze Fleischbranche in Verruf.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das ist schlimm, das ist bitter. Aber es hilft niemandem, wie Frau Stief-Kreihe aufgeregt Sachverhalte zu verwechseln sowie vorschnell und unüberlegt Forderungen zu erheben, die im ersten Augenblick vielleicht eine gewisse Aufmerksamkeit erzeugen, in der Sache selbst aber nicht weiterführen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen, meine Herren, ich denke, wir alle haben die Pflicht mitzuhelfen, den Sachverhalt lückenlos aufzuklären und daraus nach bestem Wissen und Gewissen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Hier ist zunächst festzustellen: Gerade der von den Überwachungsbehörden in Gelsenkirchen aufgedeckte Fall macht deutlich, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch die kommunalen Behörden - hier der Landkreis Osnabrück - und das LAVES reibungslos funktioniert hat. Der Minister hat im Ausschuss klargestellt, dass sich der Landkreis Osnabrück gut mit dem LAVES abgestimmt hat und dass das LAVES den Landkreis bei seiner Aufklärungsarbeit entsprechend gut unterstützt hat. - Ich stelle bei dieser Gelegenheit fest: Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das während der BSE-Krise

errichtet worden ist, hat gute Arbeit geleistet und ist auf jeden Fall zu einer erfolgreichen Institution der niedersächsischen Landesverwaltung geworden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Rolf Meyer [SPD])

Meine Damen und Herren, dies alles ist nicht das Problem, auch wenn einige das gerne so hätten. Alle, die sich mit der Thematik ernsthaft befasst haben, wissen, dass es hier um einen ganz anderen Sachverhalt geht, um den wir uns kümmern müssen. Das Problem besteht im Kern nämlich darin, dass wir es mit illegalen Praktiken von Fleischhändlern zu tun haben, die selbst überhaupt keine Produktionsstätte haben und, kurz gesagt, ungenießbares Fleisch in Kühlhäusern einlagern, es als zum Verzehr geeignetes Fleisch deklarieren, es dann weiterverkaufen und mit dieser Resteverwertung echtes Geld verdienen.

(Zustimmung bei der CDU)

Es handelt sich schlichtweg - das ist wichtig - um eine neu aufgedeckte Erscheinungsform strafbaren Handelns. Meine Damen und Herren, diesen kriminellen Händlern, diesen schwarzen Schafen muss das Handwerk gelegt werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit das völlig klar ist: Es sind weder unsere Landwirte noch unsere Schlachtbetriebe, die hier schweinigeln. Die Machenschaften stehen im engsten Zusammenhang mit der Einlagerung in Kühlhäuser. Das ist auch kein spezifisch niedersächsisches Problem, Frau Stief-Kreihe. Wir müssen diese jetzt aufgedeckten Schwachstellen im bisherigen System der Lebensmittelüberwachung bundesweit in den Griff kriegen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP- Zurufe von der CDU: Bundesweit! Das musste einmal gesagt werden!)

Die entscheidende Frage ist: Wie können Kontrollen so gezielt und erfolgreich vorgenommen werden, dass man in einem Kühlhaus - wir haben in Niedersachsen, habe ich mir sagen lassen, 90 davon -, in dem hunderte von Tonnen Fleisch gelagert werden, diejenigen Fleischpartien identifizieren kann, die nicht mehr verkehrsfähiges Fleisch, also verdorbenes Fleisch enthalten?

Eines steht fest: Ebenso, wie sich der Staat keine lückenlose Kontrollen leisten und es auch keine

absolute Sicherheit gegen kriminelles Verhalten geben kann, muss auf der anderen Seite die Überwachung grundlegend verbessert werden, wobei es vor allem auch um bundeseinheitliche Überwachungsstandards geht.

Die neue Bundesregierung hat zügig agiert. Sie hat gearbeitet. Sie hat schon allein deshalb gut gearbeitet, weil das Sofortprogramm des Bundesverbraucherschutzministers die Handschrift Niedersachsens und vor allem die unseres Landwirtschaftsministers trägt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist also längst reagiert worden, es ist längst gearbeitet worden.

Die wichtigsten Maßnahmen sind zweifellos die Meldepflicht, die Rückverfolgbarkeit und eine flächendeckende Kühlhausüberprüfung. Die Meldepflichten müssen in der Tat auf alle Lebensmittelunternehmer ausgeweitet werden, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden. Man sollte meinen, dass das ohnehin eine Selbstverständlichkeit ist, aber die Realität sieht eben anders aus.

Bei nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten Fleischprodukten muss die Dokumentation bei Transporten deutlich verbessert werden, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und um eine Umdeklarierung zu Lebensmitteln zu erschweren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Hierzu gibt es den konkreten Vorschlag von Herrn Seehofer, die Abgangs- und Empfangsdokumente endlich zusammenzuführen. Es ist richtig, dass das jetzt vorgesehen ist.

(Rolf Meyer [SPD]: Dann könnt ihr doch unserem Antrag zustimmen!)

In den Kühlhäusern müssen bundesweit alle - das ist das Ziel: alle - Fleischpartien überprüft werden, die zum Weiterverkauf eingelagert werden.

(Beifall bei der CDU)

Richtig ist auch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich gezielt mit Verstößen gegen das Lebensmittelrecht befassen sollen. Es ist auch völlig in Ordnung, meine Damen und Herren, wenn jetzt über eine deutliche Verschärfung aller Sanktionsvorschriften nachgedacht wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mit der Fleischwirtschaft und dem Handel müssen weiter Eigenkontrollverpflichtungen festgelegt werden. In den Gesprächen mit der Wirtschaft muss auch klar darauf hingewiesen werden, dass die Produzenten künftig noch sorgfältiger auf den Verbleib ihrer Ausschussware zu achten haben.

(Rolf Meyer [SPD]: Stimmt ihr unse- rem Antrag zu? - Gegenruf von Cle- mens Große Macke [CDU]: Erst ma- chen wir die Anhörung!)

Wir brauchen zweifellos auch eine Verbesserung des Informationsstandes. Der Informationsaustausch zwischen den Landesbehörden und den Bundesbehörden muss schneller werden. Auch das angekündigte Verbraucherinformationsgesetz geht in die richtige Richtung. Vor allem muss die Nennung der Namen der kriminellen Geschäftemacher ermöglicht werden. Das darf selbstverständlich nur gemacht werden, nachdem der Rechtsverstoß im Einzelfall zweifelsfrei nachgewiesen worden ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist übrigens absurd zu behaupten, Herr Klein, dass ein Verbraucherinformationsgesetz nach dem Strickmuster von Frau Künast diese Skandale verhindert hätte. Das Gesetz wäre weitestgehend ins Leere gelaufen, weil damit eben keine echte Kontrollverbesserung verbunden gewesen wäre.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ein weiterer ganz entscheidender Punkt des Seehofer-Konzeptes ist das grundsätzliche Verbot des Verkaufens unter dem Einstandspreis. Das haben wir schon lange gefordert. Nur so kann man dem Preisdruck in der Lebensmittelbranche wirksam entgegentreten.

Meine Damen und Herren, ich denke, das Problem ist seitens der Landesregierung - dazu wird gleich der Minister noch etwas sagen - und der Bundesregierung erkannt. Die Maßnahmen müssen jetzt konsequent umgesetzt werden, und zwar einvernehmlich zwischen dem Bund und den Ländern. Wenn ich die beiden Anträge, den der SPD und den der Grünen sehe, dann liegen wir inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Ich sehe jedenfalls keine unüberwindlichen Gegensätze, trotz der Polemik, Herr Klein, die Sie angeführt haben.