Karl-Heinrich Langspecht
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Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Unser Antrag zur Dorferneuerung, in bestimmten Dörfern schwerpunktmäßig und modellhaft die
Umnutzung landwirtschaftlicher Altgebäude und Hofanlagen zu fördern, ist nicht nur gut, sondern kommt vor allem auch zum richtigen Zeitpunkt.
Mit der gerade veröffentlichten Richtlinie über die Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung können jetzt derartige Modelldörfer gefördert werden. Wir brauchen hier also weder ein eigenständiges neues Programm aufzulegen noch zusätzliche Mittel bereitzustellen. Dieses Projekt
Modelldörfer ist notwendig und im Grunde genommen überfällig, und es wird - da sind wir uns ganz sicher - ein erfolgreiches Projekt werden.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass das Landwirtschaftsministerium hier gut vorbereitet ist. Wir haben über das Beispiel der Verbunddorferneuerung im Artland gesprochen, bei der gerade die Nachnutzungskonzepte für die Artland-Höfe von besonderer Bedeutung waren. Nun werden bei der Erarbeitung von Dorfentwicklungsplänen Kernaussagen zu dem Problemfeld Leerstände im
Ortskern eingefordert. Wir haben damit einen guten Anfang gemacht; aber wir müssen hier jetzt
richtig loslegen. Die Probleme in vielen Dörfern sind enorm, und sie werden mit jedem Tag größer.
Wir können nicht so tun, als gehe uns das alles nichts an und als sei dies allein Sache der Eigentümer oder der betroffenen Dorfgemeinschaften. Der dramatisch zunehmende Leerstand in etlichen Regionen unseres Landes geht oft mit einer Verwahrlosung von Gebäuden und Hofräumen einher; die Dorfkerne verfallen zusehends und verlieren ihren Charme und ihre Eigenart. Ortsbildprägende Bausubstanzen werden zu Ruinen, und die Menschen verlassen zum Teil ihre Hofstellen. Die Grundeigentümer sind in vielen Fällen völlig überfordert, das langsame Sterben der Ortskerne aufzuhalten.
Diese Entwicklung können wir nicht sich selbst überlassen; hier ist Hilfe erforderlich. Die Dorfkerne müssen wieder mit Leben erfüllt werden. Dabei geht es weiß Gott nicht allein um Fördergelder. Wir wollen bei dieser komplexen Thematik die Kommunalverwaltungen, die Planungsbüros, die Akteure in den Dörfern sowie die Grundeigentümer und -besitzer an einen Tisch holen und mit ihnen gemeinsam neue Ideen, Innovationen und Konzepte erarbeiten und neue Wege mit dem Ziel aufzeigen, Altgebäude sinnvoll umzunutzen, anstatt unbekümmert weiterhin Neubaugebiete auszuweisen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Modellvorhaben wollen wir eine noch stärkere Bewusstseinsbildung für die Rettung der alten, oftmals auch kulturhistorisch wertvollen Bausubstanzen
erreichen, und dies bei gleichzeitiger Reduzierung des Flächenverbrauchs. Ich nenne hier nur das Stichwort Versiegelung und die damit verbundenen ökologischen und finanziellen Folgewirkungen.
Ganz wichtig ist uns die wissenschaftliche Begleitung bei der Bestandsaufnahme, bei der Erarbeitung der Umnutzungskonzepte und schließlich
auch bei der Umsetzung der Konzeptionen. Ferner wünschen wir uns einen Wettbewerb unter den besten Beispielen für vorbildliche Nachnutzungskonzepte in den Modelldörfern. Es bleibt auch dabei, dass landesweit bis zu elf Dörfer - also eines in allen GLLs - ausgewählt werden sollen, wobei wir großen Wert darauf legen, dass dabei alle unterschiedlichen Dorftypen einbezogen werden, die wir in unseren niedersächsischen Kulturlandschaften haben.
Meine Damen und Herren, wir haben es sehr bedauert, dass es bei diesem Sachantrag am Ende der Ausschussberatungen nicht zu einem Konsens gekommen ist, obwohl wir inhaltlich, lieber HansJürgen Klein, zum Schluss nicht wirklich weit auseinanderlagen. Ich halte es für ausgesprochen schade - das sage ich in aller Deutlichkeit -, wie sich die SPD bei diesen Beratungen eingelassen hat. Wer uns bei dieser Thematik, einem, wie ich glaube, echten Kardinalproblem im ländlichen
Raum, allen Ernstes die Absicht unterstellt, wir wollten über diesen Antrag nur Dörfer ein zweites Mal in die Dorferneuerung bringen, und sogar von Schauantrag spricht,
der hat im Grunde genommen von dieser ganzen Materie nichts verstanden.
- Ich sage das, weil ich mich hier über diese Oberflächlichkeit von einer Seite ziemlich geärgert habe.
Mit diesem Antrag haben wir einen in die Zukunft weisenden Sachantrag vorgelegt, mit dem wir den Menschen in der Fläche helfen wollen und dessen inhaltliche Ausrichtung in der Dorferneuerungspraxis z. B. in Bayern und Baden-Württemberg längst Eingang gefunden hat. Wir ziehen jetzt nach und machen damit unsere Dorferneuerung in Niedersachsen noch erfolgreicher, als sie ohnehin schon ist.
Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Klimaveränderung und die zunehmende weltweite Energieknappheit sind nicht nur die zentralen europapolitischen Themen. Sie sind längst, wie wir es eben vom Ministerpräsidenten gehört haben, zu den globalen Herausforderungen der nächsten 50 Jahre geworden.
Wir sind in dem Dilemma, einerseits immer mehr Energie bereitstellen zu müssen, auch für Länder, die ihre Volkswirtschaften jetzt ganz massiv weiterentwickeln wie China und Indien. Andererseits sind aber die endlichen Ressourcen in einem abzusehenden Zeitraum erschöpft. Sie werden in Zukunft immer teurer werden - und das alles bei
dem einsetzenden Klimawandel mit einem verhängnisvollen Anstieg der CO2-Emissionen.
Meine Damen und Herren, dies ist eine gigantische Aufgabe, die, wenn sie überhaupt noch zu lösen ist, nur mit größten Einsparanstrengungen und mit einem ausgewogenen Energiemix bewältigt werden kann, bei dem wir künftig allerdings noch erheblich mehr als bisher auf die regenerativen Energiequellen setzen müssen. Wir müssen das ehrgeizige Ziel konsequent verfolgen, den Anteil der regenerativen Energien an der Gesamtversorgung bis 2020 auf 25 % zu steigern und nach Möglichkeit sogar noch zu übertreffen.
Dabei wird die Bioenergie einen ganz entscheidenden Anteil haben. Sie ist grundlastfähig, sie ist umweltfreundlich, sie ist sicher, und sie ist praktisch unbegrenzt verfügbar. Die Bioenergiebranche mit 6 Milliarden Euro Gesamtumsatz 2005 und mit mehr als 60 000 zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen ist in der Landwirtschaft und im Anlagenbau zu einem ganz wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden.
Der Anteil der Bioenergie beträgt schon heute nach Angaben des BMU mehr als 3 % am gesamten Energieverbrauch. Niedersachsen hat an den wirtschaftlichen Erfolgen der Bioenergienutzung erheblichen Anteil.
Bei Biogas, bei Biotreibstoffen und im Energiepflanzenanbau haben wir inzwischen Spitzenpositionen erreicht. Ca. 15 % aller Biogasanlagen in Deutschland stehen bei uns in Niedersachsen. Derzeit sind es ungefähr 600 Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 300 MW. Dies ist eine Erfolgsgeschichte, gerade auch in Niedersachsen, meine Damen und Herren, die uns Mut macht.
Wir alle sind uns darüber im Klaren, dass die Erzeugung von Strom aus Biomasse möglichst mit Wärmekonzepten nur die erste Stufe dieser Technologie sein kann. Wir können und müssen jetzt zum nächsten Sprung ansetzen, nämlich zur Aufbereitung auf Erdgasqualität und zur Einspeisung in Erdgasnetze.
Mit den in der Praxis erprobten Aufbereitungsverfahren, wie wir es in Bayern, aber auch in Nordrhein-Westfalen gesehen haben, ist, wenn auch kostenaufwendig, eine Reinheit des Biogases erreichbar, die eine direkte Einspeisung in das Gasnetz als Austauschgas möglich macht.
Dabei ist inzwischen auch das Problem der Entschwefelung technisch zufriedenstellend gelöst.
Mit der Nutzung der Abwärme erreichen wir wesentlich höhere Gesamtwirkungsgrade und damit eine bessere Energieeffizienz. Mit dem aufbereiteten Biogas stehen alle Erdgasanwendungsmöglichkeiten bis hin zum Kfz-Antrieb offen. Die derzeit in der Praxis angewandten Verfahren zur Biogasaufbereitung sind aber erst mit großen Gasvolumina wirtschaftlich. Um hier Anreize zu schaffen, wollen wir eine gesetzliche Regelung zur Vergütung für die Einspeisung von aufbereitetem Biogas ins Erdgasnetz schaffen.
Auf diese Weise können die nachhaltige Nutzung von Biogas über die Erdgasnetze gefördert und der Zeitraum bis zur wirtschaftlichen Rentabilität der Biogasaufbereitung überbrückt werden. Deswegen müssen wir im Rahmen der ohnehin für 2008 vorgesehenen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eindeutige Regelungen für den Netzanschluss, für die Durchleitung und für die Vergütung schaffen, wobei klar sein muss, dass auch für Biogas ein diskriminierungsfreier Zugang zum Erdgasnetz gewährleistet sein muss.
Nach den Studien, u. a. auch des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, lassen sich durch die weitere Nutzung landwirtschaftlicher Flächen enorme Mengen an Biomethan ins Erdgasnetz einspeisen, die langfristig einen erheblichen Teil des Importgases ersetzen können. Vor diesem Hintergrund werden die derzeit von der EU noch geförderten Flächenstilllegungen auf Dauer keinen Sinn mehr machen.
Diese Flächen könnten, soweit sie nicht für die Nahrungsmittelproduktion eingesetzt werden müssen, vernünftigerweise für die Energieerzeugung genutzt werden.
Klar ist auch, dass wir hier umsichtig und verantwortungsbewusst handeln müssen. Der Bioenergieboom darf nicht einseitig zu Lasten des Landschafts- und Naturschutzes gehen. Wichtig ist, dass die Vielfalt unserer Kulturlandschaft erhalten bleibt.
Wenn wir diesen Aspekt hinreichend beachten, dann hat die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz praktisch nur Vorteile. Wir verringern die Abhängigkeit von Erdgasimporten. Wir vermeiden treibhausrelevante Emissionen. Wir reduzieren den Verbrauch von fossilem Erdgas, und die neue Technologie bringt Wertschöpfung und damit Arbeitsplätze in den ländlichen Raum.
Wir kommen dahin, wo wir hinwollen. Unsere Landwirte werden zunehmend Energiewirte. Vor diesem Hintergrund ist das, was Herr Jüttner hier gestern zum Stand der regenerativen Energien in Niedersachsen ausgeführt hat, schlicht hanebüchen.
Unser Antrag ist gut, und wir rechnen deshalb auch mit Ihrer Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge zur Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf sollen die von der Bundesre
gierung vorgesehenen Erleichterungen für Unternehmensvermögen umgesetzt werden.
Fachleute begrüßen die im Gesetzentwurf vorgesehene steuerliche Erleichterung bei der Übertragung von Unternehmen auf die nachfolgenden Generationen. Dies soll durch ein sogenanntes Degressionsmodell erreicht werden. Dabei wird die auf das Betriebsvermögen entfallende Erbschaftund Schenkungsteuer zunächst gestundet und über den Zeitraum der Betriebsfortführung in gleichen Raten erlassen. Die Steuer entfällt insgesamt, wenn der Erwerber den Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fortführt.
Im Gesetzentwurf wird aber bezüglich des Betriebsvermögens zwischen „produktivem“ und „nicht produktivem“ Vermögen differenziert, da eine Stundung und ein Erlöschen der Steuer nur für das „produktive“ Vermögen gewährt werden. Dies ist vor allem für den Bereich der Landwirtschaft von Nachteil. Danach würden beispielsweise verpachtete Flächen eines Betriebes zum „nicht produktiven“ Vermögen zählen und damit steuerlich nicht entlastet. Landwirtschaftliche Betriebe, die bereits an den Hofnachfolger verpachtet wurden oder aus Bewirtschaftungsgründen an andere Betriebe Flächen verpachtet haben, würden damit stärker belastet als nach bisherigem Recht.
Die oben genannte Vorgabe der Betriebsfortführung auf vergleichbarem Niveau führt ebenfalls zu einer unangemessenen Behandlung der Betriebsnachfolger - sowohl in der Land- und Forstwirtschaft als auch im gewerblichen Bereich. Eine vergleichbare Fortführung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist allein aufgrund jährlich unterschiedlicher Ernteerträge schwierig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform?
2. Was unternimmt die Landesregierung, um den vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend der Besonderheiten in der Land- und Forstwirtschaft noch zu ändern?
3. Welche Auswirkungen hätte die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung bezüglich der Stundung der Erbschaftsteuer für nur produktives Vermögen auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen? - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle kennen das: In vielen unserer niedersächsischen Dörfer stehen immer mehr ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude wie Ställe, Scheunen und Nebengebäude leer. Immer häufiger sind ganze Hofanlagen verwaist. Gebäude, die über Generationen den Kernbereich der Dörfer geprägt haben, verfallen, weil Erhaltung und Nachnutzung zu aufwändig sind. Die Folge ist: Dorfkerne veröden. Jahrhundertealte Siedlungsstrukturen unterliegen einem immer rasanter werdenden Wandel, der das Bild unserer Dörfer negativ verändert. Es ist wohl wahr, dass sich das Ortsbild etlicher Dörfer in den letzten 40 Jahren stärker verändert hat als in den 400 Jahren vorher.
Meine Damen und Herren, diese Veränderungen werden nach wie vor vom landwirtschaftlichen Strukturwandel bestimmt, heute durch die Neuausrichtung der EU-Agrar- und -Strukturpolitik. Die Globalisierung und der demografische Wandel sind zu einer weiteren Größe bei der Veränderung in unseren Dörfern geworden.
Fest steht: Der Leerstand von Gebäuden hat mittlerweile enorme Ausmaße angenommen. Die Grundeigentümer sind zunehmend überfordert, die Unterhaltungskosten zu tragen oder gar eine Umnutzung zu Wohn- oder Gewerbezwecken zu finanzieren. Diese verhängnisvolle Entwicklung, um die wir uns bisher zu wenig gekümmert haben, sehen wir mit großer Sorge.
Auf der anderen Seite weisen wir nach wie vor unbekümmert Neubaugebiete auf der grünen Wiese aus, in der Regel in unmittelbarer Nachbarschaft zu den sterbenden Ortskernen. Es drängt sich schon der Eindruck von einer Wegwerfgesellschaft auf, die bei ihrem Drang, Baugebiete aus
zuweisen, die alten Ortskerne vernachlässigt und dem Verfall preisgibt.
Meine Damen und Herren, nach wie vor haben wir eine besorgniserregende Bodenversiegelung. Wir verbrauchen bundesweit an jedem Tag fast 100 ha land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke. Wir alle wissen, dass wir im Interesse unserer Umwelt und unserer Kinder und Enkel mit der Ressource Boden äußerst sparsam umzugehen haben.
Gerade deshalb müssen wir intensiver als bisher auf flächenschonende Alternativen setzen. Wir müssen erreichen, dass dieser Gegensatz zwischen zunehmendem Leerstand von alten Gebäuden und gleichzeitiger Inanspruchnahme von Flächen für Neubauten künftig so weit wie möglich aufgelöst wird.
Auch aus wirtschaftlicher und infrastruktureller Sicht ist es nicht mehr vertretbar, wenn in Ortskernen Hofstellen verlassen werden und Straßenzüge zunehmend entleert sind, während auf der grünen Wiese fröhlich drauflos gebaut wird.
Allein der wirtschaftliche Schaden eines in seinen Kapazitäten nicht ausgelasteten Infrastrukturnetzes wie Straßen, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung belastet die Gemeindehaushalte dauerhaft mit unverhältnismäßig hohen Betriebsund Unterhaltungskosten.
Wir wollen deshalb im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms modellhaft in bis zu elf Dörfern einen Schwerpunkt der Förderung auf die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude und Hofanlagen setzen.
Dass es nun elf Dörfer sind, liegt allein daran, dass wir in Niedersachsen elf GLLs haben, die jeweils ein solches Modelldorf in ihrem Amtsbezirk betreuen könnten. Es können aber auch mehr oder auch weniger Dörfer sein; wir sollten nur darauf Wert legen, dass bei der Auswahl der Modelldörfer die Vielfalt unserer niedersächsischen Kulturlandschaften mit ihren unterschiedlichen Dorftypen wie Haufendörfer, Rundlinge, Straßendörfer, Hagen
hufendörfer und Streusiedlungen entsprechend berücksichtigt wird.
Meine Damen und Herren, egal, wie viele Dörfer für diesen Modellversuch eingesetzt werden, entscheidend ist die Zielsetzung. Wir wollen in den Modelldörfern mit wissenschaftlicher Begleitung das vorhandene Gebäude- und Flächenangebot als innerörtliches Potenzial ermitteln und Nutzungsmöglichkeiten erarbeiten und umsetzen, damit der Kernbereich der Dörfer wieder mit Leben erfüllt wird und weiterentwickelt werden kann. Wir wollen dem Verlust von Infrastruktur in den Dörfern und ihren Ortszentren entgegenwirken. Ein weiteres Ziel muss es sein, die Unverwechselbarkeit des jeweiligen Ortsbildes durch prägende Bausubstanzen auch für die Zukunft zu retten. Unter Zugrundelegung der dann gesammelten Erfahrungen wollen wir ferner alternative Handlungsanweisungen für die künftige Ausgestaltung der Dorferneuerungsprogramme erarbeiten. Schließlich wollen wir vor allem ein stärkeres Bewusstsein für die Problematik des Landschaftsverbrauchs schaffen und damit mittelfristig die Zunahme der Bodenversiegelung verringern.
Hier ist ein grundsätzliches Umdenken erforderlich. Vor allem wollen wir die Kommunen dazu anhalten, vor der Aufstellung neuer Bebauungspläne eine umfassende Prüfung dahin gehend vorzunehmen, ob und auf welche Weise innerörtliche Potenziale noch ausgeschöpft werden können.
Meine Damen und Herren, die Förderung dieser Modellprojekte soll im Rahmen des laufenden Dorferneuerungsprogramms erfolgen. Dabei ist auch eine Förderung nach der neuen ELERVerordnung für den Zeitraum 2007 bis 2013 zu prüfen. Es sind also keine zusätzlichen Mittel erforderlich, sondern es sollen aus bereits vorhandenen Programmen gezielt Mittel für diese Modelldörfer bereitgestellt werden.
Wir gehen davon aus, dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen, unseren Antrag unterstützen. Es geht um unsere Dörfer, es geht um den ländlichen Raum, und es geht um die in der Fläche lebenden Menschen. Dies ist nicht das einzige Problem, mit dem wir es in ländlichen Regionen zu tun haben. Wir sollten uns auch grundsätzlich darüber im Klaren sein, dass sich in den letzten 30 Jahren das Gleichgewicht bei der Wirtschaftskraft, bei der Finanzkraft und bei der
Organisationskraft der Großstädte und Städte immer mehr zulasten der ländlichen Räume verschoben hat. Während schon seit Jahrzehnten Politik, Staat und Verwaltungsapparate mit milliardenschweren Stadtsanierungs- und Städtebauförderungsprogrammen die Verdichtungsgebiete bedient haben, haben wir es mit einem Ausbluten unserer ländlichen Räume zu tun. Denken wir nur an den enormen Verlust an Infrastruktur, an Einrichtungen der Grundversorgung.
Unser Antrag kann dazu beitragen, dass dieser negativen Entwicklung jedenfalls in einem gewissen Umfang entgegengewirkt wird. Deshalb bitte ich Sie alle um die Unterstützung dieses Antrags. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Forderung nach einem Klagerecht suggeriert den Tierschutzverbänden, damit könne ein verbessertes Tierschutzrecht erreicht werden. In dieser häufig mehr emotional als rational geführten Diskussi
on wird oft übersehen, dass es bei der Verbandsklagemöglichkeit lediglich um die Überwachung vorhandener Rechtsnormen gehen kann.
Aber gerade hier sind wir bei uns in Niedersachsen gut aufgestellt. Das hat die Anhörung ergeben, insbesondere auch die überzeugenden Ausführungen von Herrn Wilkens von den Spitzenverbänden der Kommunen und von Herrn Hartung von der Tierärztlichen Hochschule.
Meine Damen und Herren, der Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert. Sie wissen, dass die CDU-Landtagsfraktion seinerzeit die Initiative für die Verankerung des Tierschutzes in der Niedersächsischen Verfassung ergriffen hat und dass sich der damalige Oppositionsführer und heutige Ministerpräsident Christian Wulff ganz massiv für die Aufnahme des Tierschutzes in die Staatszielbestimmung des Artikels 20 a des Grundgesetzes engagiert hat.
Die Ziele des Tierschutzes sind dementsprechend auch wesentliche Bestandteile der gesetzlichen Regelungen von Bund und Ländern, und die Kommunen als Träger der unteren Veterinärbehörden überwachen die Einhaltung dieser Vorschriften. Unsere Veterinäre haben gerade die Aufgabe, nicht nur wissenschaftliche Einrichtungen, in denen Tierversuche stattfinden, sondern vor allem auch jegliche Tierhaltung und Tierschlachtung sowie regelmäßig auch die Tiertransporte zu überprüfen. Die Veterinäre sind - auch das hat die Anhörung meines Erachtens klar ergeben - hervorragend ausgebildet, sie leisten landesweit eine gute Arbeit und verstehen sich selbst von ihrem Berufsethos her als Sachwalter der Tiere. Deshalb ist es gerade wegen der enormen Bedeutung, die der Tierschutz heute für uns alle hat, ebenso wichtig wie selbstverständlich, dass die Veterinäre auch allen Anzeigen und Beschwerden nachgehen und Verstöße konsequent ahnden. Es gilt hier der Amtsermittlungsgrundsatz, und die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich zur Sachverhaltsermittlung und bei hinreichendem Tatverdacht natürlich auch zur Strafverfolgung verpflichtet.
In diese tägliche Arbeit der Veterinärbehörden sind die Tierschutzverbände mit einbezogen. Darüber hinaus sind die Verbände im Tierschutzbeirat ver
treten und arbeiten in der beim LAVES eingerichteten Tierversuchskommission mit. Wir verfügen als eines der ganz wenigen Länder über einen ebenfalls beim LAVES eingerichteten Tierschutzdienst, der die unteren Veterinärbehörden gerade beim Vollzug ihrer tierschutzrechtlichen Aufgaben berät.
Hier werden, Herr Klein, auch die komplexen Fragen der Tierhaltung und der Tiergerechtigkeit auf wissenschaftlicher Basis bearbeitet, und die Ergebnisse fließen in die einschlägigen Vorschriften ein, zum Beispiel für das artgerechte Halten, für das tierschutzgerechte Transportieren und Töten von Tieren. Die Tierschutzverbände werden bei der Gestaltung von Tierhaltungsempfehlungen frühzeitig eingeschaltet und bei der Erarbeitung von Rechtsvorschriften beteiligt. Damit erreichen wir, dass die Haltung unterschiedlichster Tierarten auch tierschutzgerecht weiterentwickelt wird.
Meine Damen und Herren, wir haben ferner die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, und wir haben die Europäische Lebensmittelbehörde, die sich ihrerseits in einer Kommission umfassend mit Tierschutz und Tiergesundheit befasst. Wir haben damit eine Vielzahl von Gremien, in die sich die Verbände einbringen und in denen sie zudem die Möglichkeit haben, ganz konkret am Vollzug mitzuwirken. Wenn es hier tatsächlich zu Defiziten oder Versäumnissen kommt, dann besteht immer noch die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde oder der Petition.
Meine Damen und Herren, wir haben den Sachverstand und die Kompetenz der Veterinäre, wir haben die umfassende Beteiligung der Verbände, und wir haben dezidierte Verwaltungsverfahren. Dieses Instrumentarium, das es in dieser Form in keinem anderen Land der Welt gibt, reicht nach unserer Überzeugung aus. Es ist nicht zu erwarten, dass wir mit einer Verbandsklage noch mehr für den Tierschutz erreichen können. Sie von den Grünen machen den Menschen mit der Verbandsklage etwas vor. Sie wecken Erwartungen, die letztlich nicht erfüllt werden können.
Aber auch aus juristischer Sicht gibt es grundsätzliche Bedenken gegen die Verbandsklage. Unser Rechtssystem setzt nun einmal voraus, dass ein Kläger in seinen Rechten betroffen sein muss, um ein Klagerecht zu erhalten. Eine Popularklage ist deshalb nicht zulässig. Auch wenn es im Naturund Verbraucherschutzrecht Ausnahmen gibt, sollten wir alles dafür tun, diese Ausnahmen nicht noch zu erweitern. Sonst laufen wir nicht nur Gefahr, allmählich zu einem, wie es die kommunalen Spitzenverbände selbst formuliert haben, Verbändestaat zu verkommen, wir würden vor allem auch ein völlig verkehrtes Signal aussenden. Diese Landesregierung ist angetreten, der Bürokratie den Kampf anzusagen. Sie hat in diesen drei Jahren beachtliche Erfolge vorzuweisen, wenn wir nur sehen, dass inzwischen ungefähr ein Drittel aller Verwaltungsvorschriften abgeschafft worden ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt aber allen Ernstes eine Verbandsklage für den Tierschutz einführen, erreichen wir damit genau das Gegenteil: wieder mehr Staat, wieder mehr Verwaltung mit hohem Aufwand, vor allem mit hohen Sach- und Personalkosten und langwierige Gerichtsverfahren, an denen Sachverständige teilnehmen, die schon jetzt in den Fachgremien vertreten sind. Diese Regelungswut muss beendet werden. Wir verwalten uns schon jetzt in vielen Lebensbereichen zu Tode, und damit muss Schluss gemacht werden.
Im Bereich des wissenschaftlichen Tierschutzes kommt noch der Zeitfaktor hinzu. Bei der Genehmigung zum Beispiel von Tierversuchen - ohne Tierexperimente wird es auch künftig nicht gehen, wenn wir den Menschen helfen wollen -,
haben die Verbände heute ausreichende Möglichkeiten, in den verschiedenen Fachgremien Einfluss zu nehmen und ihre Belange einzubringen. Aber gerade in Forschung und Wissenschaft ist die Einhaltung von europaweiten Standards von größter Bedeutung, wenn wir Wettbewerbsverzerrung und ein Abwandern der Spitzenforschung aus Niedersachsen in benachbarte EU-Länder verhindern wollen.
Bei einem Verbandsklagerecht müssten wir aber aufgrund unter Umständen langjähriger Gerichtsverfahren Zeitverluste hinnehmen, die nicht mehr
aufholbar wären. Damit wären die Entscheidungen der Exekutive nicht mehr verlässlich. Diese Rechtsunsicherheit für bereits genehmigte Versuchsvorhaben würde uns bei internationalen Kooperationen zurückwerfen, wie z. B. bei der Arbeit an Impfstoffen gegen den Aids-Erreger HIV oder gegen das Hepatitis-C-Virus. Wir wären keine verlässlichen Partner mehr. Wir würden international nicht mehr mithalten können. Weltweit anerkannte Institute gerade bei uns in Niedersachsen wie in Göttingen würden bedeutungslos werden.
Hoch qualifizierte Wissenschaftler würden ins Ausland abwandern, und hunderte von Arbeitsplätzen gingen hier verloren.
Die Verbandsklage wäre damit ein weiteres Beispiel für das, was Sigmar Gabriel - ich meine, man kann ihn ja wirklich einmal zitieren - vor einem Jahr erklärt hat: „Die Grünen kosten Arbeitsplätze.“
Was eine Verbandsklage im Zusammenhang mit Stallhaltungsanlagen in der Landwirtschaft anrichten kann, muss hier nicht weiter ausgeführt werden.
Wir hätten in Einzelfällen eine jahrelange Rechtsunsicherheit, enorme Investitionshemmnisse und eine erneute und weitere Wettbewerbsbenachteiligung für unsere Bauern.
Zusammenfassend kann ich nur sagen: Mit dem Antrag der Grünen schaffen wir vor allem eines: keinen zusätzlichen Tierschutz, dafür aber einen Haufen Bürokratie mehr und nicht abzuschätzende Verluste von Arbeitsplätzen, von Forschungskompetenz und Innovationskraft in Niedersachsen.
Einen Satz noch. Der Antrag der Grünen ist deshalb unverantwortlich und geht an der Lebenswirklichkeit vorbei und scheitert heute genauso wie der Antrag im Bundesrat vor zwei Jahren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die weltweiten Energiereserven sind zu einem erheblichen Teil bereits ausgebeutet. Prognosen gehen davon aus, dass bei gleich bleibender Verbrauchsentwicklung in 40 bis 50 Jahren die traditionellen Energieträger Erdöl und Erdgas - Kohle ohnehin - allmählich ausgeschöpft sein werden. Wir hätten es dann geschafft, diese in Jahrmillionen entstandenen Rohstoffe innerhalb von wenigen Generationen zu verfeuern. Gleichzeitig haben wir aufgrund des andauernden weltweiten gigantischen CO2-Ausstoßes globale Umweltprobleme am Hals, die wir nicht mehr im Griff haben.
Gerade als eine der reichsten Industrienationen der Welt haben wir eine hohe Verantwortung für die nach uns folgenden Generationen wahrzunehmen. Das bedeutet vor allem, dass wir noch engagierter als bisher auf eine nachhaltige Energieversorgung setzen müssen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele ebenso beiträgt wie zur Sicherung der endlichen Ressourcen. Energieexperten gehen davon aus, dass langfristig bis zu 50 % des nationalen Energieverbrauchs über Biomasse gedeckt werden können. Diese Entwicklung wird sich um so mehr beschleunigen, je teurer Energie wird.
Meine Damen und Herren, bei ständig steigender globaler Nachfrage - wir sehen ja jetzt die Entwicklung in China und Indien - werden die Energiepreise zwangsläufig weiter steigen. Dies hat auch dazu geführt, dass Heizanlagen auf der Grundlage von Holzhackschnitzeln und Pellets längst in der Wirtschaftlichkeitszone angelangt und heute zu einem echten Renner in der Wärmeversorgung geworden sind.
Auch Getreide ist aufgrund seiner stofflichen Eigenarten, nämlich der hohen Energiedichte, der großen Homogenität, der Dosierfähigkeit und der hohen Verfügbarkeit ein herausragender regene
rativer Energieträger. Anders als bei Photovoltaik, Solarthermie oder Windenergie ist Getreide als Bioenergie längerfristig speicherbar. Schon heute wird Getreide als Rohstoff für die energetische Nutzung in der Bioethanol- oder Biogaserzeugung in großen Mengen erfolgreich eingesetzt. Auch in Verbrennungsanlagen mit einer Leistung über 100 kW wird Getreide für die Wärmeerzeugung energetisch genutzt. Dabei handelt es sich meist um Minderqualitäten, die zwar nicht für die Nahrungsmittelproduktion, aber als Energierohstoff absolut geeignet sind.
Wenn wir Getreide als Brennstoff zum Durchbruch verhelfen wollen, dann muss - das ist der entscheidende Punkt - die Verbrennung auch für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, also Anlagen unter 100 kW Feuerleistung, rechtlich zugelassen werden.
Das bedeutet, dass wir Getreide als Regelbrennstoff in die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung aufnehmen müssen. Der entsprechende Gesetzesvorstoß von Hessen und Niedersachsen im Bundesrat vom letzten Jahr, der wegen der immissionsschutzrechtlichen Bedenken auf Eis gelegt worden ist, muss jetzt wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt werden.
Denn, meine Damen und Herren, die neuen Verbrennungstechnologien sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass die relativ hohen Stickstoffund Chlorgehalte sowie der hohe Aschegehalt der Aufnahme von Getreide als Regelbrennstoff nicht mehr grundsätzlich entgegenstehen. Die inzwischen vorliegenden ersten Ergebnisse zu den Verbrennungsversuchen, die auch im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt worden sind, lassen vergleichsweise gute Ausbrandergebnisse und niedrige Staubemissionen erwarten. Damit kann Getreide als zulässiger Brennstoff in die Immissionsschutzverordnung unter Einhaltung ganz bestimmter Emissionsanforderungen aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, wir geben damit gleichzeitig den Herstellern dieser Anlagen, die bisher leider im Wesentlichen im Ausland entwickelt worden sind, einen weiteren Anreiz, die technischen Verfahren zu optimieren und die noch vorhandenen brennstoffbedingten Probleme endgültig zu
lösen. Damit kann in relativ kurzer Zeit auch gerechnet werden.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich das vom Umweltministerium und der Landwirtschaftskammer vorgesehene gemeinsame F+E-Projekt, mit dem unterschiedliche Feuerungstechnologien weiter wissenschaftlich erprobt werden sollen.
Bis zur Aufnahme von Getreide als Regelbrennstoff sollten wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, Ausnahmen - insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe - zuzulassen.
Dann können die Vorteile der Verbrennung im Einzelfall schon jetzt genutzt werden.
Meine Damen und Herren, wenn rund 2,5 kg Getreide dem Energiewert von einem Liter Heizöl entsprechen, dann ist heute die energetische Nutzung von Getreide fast dreimal rentabler als der Verkauf zur Weiterverarbeitung in der Lebensmittelherstellung.
Wir haben in Deutschland bei Getreide einen Selbstversorgungsgrad von 125 %. Das unterstreicht das enorme Potenzial der energetischen Getreideverwertung, gerade unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit. Energiegetreide für die Wärmenutzung ist damit eine Energiequelle, die schon heute ohne zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten in den Energiemix integriert werden kann.
Meine Damen und Herren, die energetische Verwertung von Getreide wird dazu beitragen, unabhängiger von den Auswirkungen der Preisschwankungen auf dem Rohölmarkt zu werden. Die Produktion von Energiegetreide eröffnet vor allem unserer Landwirtschaft etliche Optionen.
Ohne eine aufwändige Logistik kann kundennah eine Versorgungsstruktur aufgebaut werden, die - und das ist das Interessante - vor allem eine regionale Wertschöpfungskette ermöglicht. Hierbei sind schon mittelfristig positive Preiseffekte auf dem Getreidemarkt denkbar. Dies kann eine ganz beachtliche Chance für den ländlichen Raum ins
gesamt sein, vor allem aber für eine flächendeckende Landnutzung.
Meine Damen und Herren, auch das gehört dazu: Wir wissen, dass Getreide eine hohe symbolische Bedeutung hat. Die Verbrennung von Getreide stößt bisweilen immer noch auf ethische Bedenken. Diese Bedenken hat der Beirat für Nachwachsende Rohstoffe im ML in einer Erklärung „Bioenergie und Ethik“ aufgegriffen. Der Beirat kommt zu dem Ergebnis, dass landwirtschaftlich erzeugte Pflanzen für die Energiegewinnung in der Vergangenheit ein Mittel zum Leben waren und das auch heute noch sind.
Wenn der Grundbedarf - also die Ernährung -, so der Beirat, bei uns gedeckt sei, dann sei es zu rechtfertigen, dass zur Ressourcenschonung für künftige Generationen landwirtschaftliche Produkte gezielt zur energetischen Nutzung eingesetzt werden können. Diese Auffassung wird ausdrücklich von der Evangelischen Kirche Deutschlands und der Katholischen Landvolkbewegung unterstützt.
Meine Damen und Herren, wir sind optimistisch, dass wir mit unserem Antrag nicht nur die Diskussion um die energetische Nutzung von Getreide voranbringen, sondern dass wir auch zügig zu einer Änderung der bundesgesetzlichen Regelung kommen werden.
Wir rechnen in den Ausschussberatungen mit Ihrer Unterstützung, weil dieser Antrag gut ist, weil es ein kluger Antrag ist, damit wir beim Getreide eine ähnliche Entwicklung einleiten können, wie wir das schon beim nachwachsenden Rohstoff Holz getan haben. - Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aktuell werden vermehrt Vorbehalte gegen den weiteren Ausbau der Energieerzeugung aus Biogas geäußert. Für Niedersachsen ist dieser Bereich jedoch bedeutend als Beitrag zur Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen, zur Stärkung des ländlichen Raums und als Einkommensalternative für die Landwirtschaft.
Daher fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele neue Biogasanlagen sind seit der Novellierung des EEG in Niedersachsen in Betrieb genommen worden, und wie viele befinden sich im konkreten Genehmigungsverfahren?
2. Welche Auswirkungen hat der Biogasboom auf die künftigen Betriebsstrukturen?
3. Wie schätzt die Landesregierung das Potenzial für die Biogasnutzung auf der Basis nachwachsender Rohstoffe in Niedersachsen ein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die jüngsten Skandale um so genanntes Gammelfleisch haben zweifellos das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelsicherheit erschüttert. Die Verbraucher sind verunsichert. Kriminelle Geschäftemacher bringen die ganze Fleischbranche in Verruf.
Das ist schlimm, das ist bitter. Aber es hilft niemandem, wie Frau Stief-Kreihe aufgeregt Sachverhalte zu verwechseln sowie vorschnell und unüberlegt Forderungen zu erheben, die im ersten Augenblick vielleicht eine gewisse Aufmerksamkeit erzeugen, in der Sache selbst aber nicht weiterführen.
Meine Damen, meine Herren, ich denke, wir alle haben die Pflicht mitzuhelfen, den Sachverhalt lückenlos aufzuklären und daraus nach bestem Wissen und Gewissen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Hier ist zunächst festzustellen: Gerade der von den Überwachungsbehörden in Gelsenkirchen aufgedeckte Fall macht deutlich, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch die kommunalen Behörden - hier der Landkreis Osnabrück - und das LAVES reibungslos funktioniert hat. Der Minister hat im Ausschuss klargestellt, dass sich der Landkreis Osnabrück gut mit dem LAVES abgestimmt hat und dass das LAVES den Landkreis bei seiner Aufklärungsarbeit entsprechend gut unterstützt hat. - Ich stelle bei dieser Gelegenheit fest: Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das während der BSE-Krise
errichtet worden ist, hat gute Arbeit geleistet und ist auf jeden Fall zu einer erfolgreichen Institution der niedersächsischen Landesverwaltung geworden.
Meine Damen und Herren, dies alles ist nicht das Problem, auch wenn einige das gerne so hätten. Alle, die sich mit der Thematik ernsthaft befasst haben, wissen, dass es hier um einen ganz anderen Sachverhalt geht, um den wir uns kümmern müssen. Das Problem besteht im Kern nämlich darin, dass wir es mit illegalen Praktiken von Fleischhändlern zu tun haben, die selbst überhaupt keine Produktionsstätte haben und, kurz gesagt, ungenießbares Fleisch in Kühlhäusern einlagern, es als zum Verzehr geeignetes Fleisch deklarieren, es dann weiterverkaufen und mit dieser Resteverwertung echtes Geld verdienen.
Es handelt sich schlichtweg - das ist wichtig - um eine neu aufgedeckte Erscheinungsform strafbaren Handelns. Meine Damen und Herren, diesen kriminellen Händlern, diesen schwarzen Schafen muss das Handwerk gelegt werden.
Damit das völlig klar ist: Es sind weder unsere Landwirte noch unsere Schlachtbetriebe, die hier schweinigeln. Die Machenschaften stehen im engsten Zusammenhang mit der Einlagerung in Kühlhäuser. Das ist auch kein spezifisch niedersächsisches Problem, Frau Stief-Kreihe. Wir müssen diese jetzt aufgedeckten Schwachstellen im bisherigen System der Lebensmittelüberwachung bundesweit in den Griff kriegen.
Die entscheidende Frage ist: Wie können Kontrollen so gezielt und erfolgreich vorgenommen werden, dass man in einem Kühlhaus - wir haben in Niedersachsen, habe ich mir sagen lassen, 90 davon -, in dem hunderte von Tonnen Fleisch gelagert werden, diejenigen Fleischpartien identifizieren kann, die nicht mehr verkehrsfähiges Fleisch, also verdorbenes Fleisch enthalten?
Eines steht fest: Ebenso, wie sich der Staat keine lückenlose Kontrollen leisten und es auch keine
absolute Sicherheit gegen kriminelles Verhalten geben kann, muss auf der anderen Seite die Überwachung grundlegend verbessert werden, wobei es vor allem auch um bundeseinheitliche Überwachungsstandards geht.
Die neue Bundesregierung hat zügig agiert. Sie hat gearbeitet. Sie hat schon allein deshalb gut gearbeitet, weil das Sofortprogramm des Bundesverbraucherschutzministers die Handschrift Niedersachsens und vor allem die unseres Landwirtschaftsministers trägt.
Es ist also längst reagiert worden, es ist längst gearbeitet worden.
Die wichtigsten Maßnahmen sind zweifellos die Meldepflicht, die Rückverfolgbarkeit und eine flächendeckende Kühlhausüberprüfung. Die Meldepflichten müssen in der Tat auf alle Lebensmittelunternehmer ausgeweitet werden, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden. Man sollte meinen, dass das ohnehin eine Selbstverständlichkeit ist, aber die Realität sieht eben anders aus.
Bei nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten Fleischprodukten muss die Dokumentation bei Transporten deutlich verbessert werden, um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und um eine Umdeklarierung zu Lebensmitteln zu erschweren.
Hierzu gibt es den konkreten Vorschlag von Herrn Seehofer, die Abgangs- und Empfangsdokumente endlich zusammenzuführen. Es ist richtig, dass das jetzt vorgesehen ist.
In den Kühlhäusern müssen bundesweit alle - das ist das Ziel: alle - Fleischpartien überprüft werden, die zum Weiterverkauf eingelagert werden.
Richtig ist auch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich gezielt mit Verstößen gegen das Lebensmittelrecht befassen sollen. Es ist auch völlig in Ordnung, meine Damen und Herren, wenn jetzt über eine deutliche Verschärfung aller Sanktionsvorschriften nachgedacht wird.
Mit der Fleischwirtschaft und dem Handel müssen weiter Eigenkontrollverpflichtungen festgelegt werden. In den Gesprächen mit der Wirtschaft muss auch klar darauf hingewiesen werden, dass die Produzenten künftig noch sorgfältiger auf den Verbleib ihrer Ausschussware zu achten haben.
Wir brauchen zweifellos auch eine Verbesserung des Informationsstandes. Der Informationsaustausch zwischen den Landesbehörden und den Bundesbehörden muss schneller werden. Auch das angekündigte Verbraucherinformationsgesetz geht in die richtige Richtung. Vor allem muss die Nennung der Namen der kriminellen Geschäftemacher ermöglicht werden. Das darf selbstverständlich nur gemacht werden, nachdem der Rechtsverstoß im Einzelfall zweifelsfrei nachgewiesen worden ist.
Es ist übrigens absurd zu behaupten, Herr Klein, dass ein Verbraucherinformationsgesetz nach dem Strickmuster von Frau Künast diese Skandale verhindert hätte. Das Gesetz wäre weitestgehend ins Leere gelaufen, weil damit eben keine echte Kontrollverbesserung verbunden gewesen wäre.
Ein weiterer ganz entscheidender Punkt des Seehofer-Konzeptes ist das grundsätzliche Verbot des Verkaufens unter dem Einstandspreis. Das haben wir schon lange gefordert. Nur so kann man dem Preisdruck in der Lebensmittelbranche wirksam entgegentreten.
Meine Damen und Herren, ich denke, das Problem ist seitens der Landesregierung - dazu wird gleich der Minister noch etwas sagen - und der Bundesregierung erkannt. Die Maßnahmen müssen jetzt konsequent umgesetzt werden, und zwar einvernehmlich zwischen dem Bund und den Ländern. Wenn ich die beiden Anträge, den der SPD und den der Grünen sehe, dann liegen wir inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Ich sehe jedenfalls keine unüberwindlichen Gegensätze, trotz der Polemik, Herr Klein, die Sie angeführt haben.
Man ist fast geneigt zu sagen, Sie haben sich erfreulicherweise an dem Seehofer-Konzept orientiert. Dazu kann ich nur sagen: Vielen Dank dafür!
Lieber Rolf Meyer, wir werden das alles sehr sorgfältig im Ausschuss erörtern. Zunächst werden wir in der nächsten Woche eine Anhörung durchführen - die haben wir natürlich beantragt -, in der wir die einzelnen Maßnahmen besprechen und auch die Wirtschaftsverbände zu Wort kommen lassen werden. Ich freue mich auf eine konstruktive Mitarbeit. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag soll heute die Enquete-Kommission „Demographischer Wandel - Herausforderung an ein zukunftsfähiges Niedersachsen“ eingesetzt werden. Die Voraussetzungen des § 18 unserer Geschäftsordnung liegen vor. Die gesamte Thematik „Demografischer Wandel“ umfasst in der Tat umfangreiche Sachverhalte, die unstreitig für die Entscheidungen des Landes wesentlich sind.
Wir haben den Einsetzungsantrag gegenüber der ursprünglichen Fassung in Absprache mit den Fraktionen der FDP und der SPD erstens erheblich reduziert - Frau Stief-Kreihe hat das ausgeführt -, zweitens auf wesentliche qualitative Punkte konzentriert und drittens in drei übergreifenden Blöcken zusammengefasst, nämlich: 1. Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Infrastruktur, 2. Bildung, Wissenschaft und Forschung und 3. Soziales. Wir haben außerdem die themenübergreifenden relevanten Bereiche Migration und ländlicher Raum sozusagen vor die Klammer gezogen, sodass diese Belange bei der Behandlung eines jeden Bereiches berücksichtigt werden.
Wir sind auch der Überzeugung, dass wir uns vor allem die Handlungsfelder vornehmen müssen, die wir seitens des Landes tatsächlich gestalten und auf die wir unmittelbar einwirken können.
Die Grünen haben in der ersten Beratung vorgeschlagen, die Fragen zum demografischen Wandel in den bestehenden Ausschüssen mit einigen zusätzlichen Anhörungen zu behandeln. Unserer Ansicht nach können aber die Ausschüsse diese Aufgabe neben ihrer normalen Arbeit in keinem
Fall leisten. Zum einen würde damit der Arbeitsaufwand viel zu groß, und zum anderen könnte man dem notwendigen umfassenden ressortübergreifenden Ansatz nicht gerecht werden.
Die Enquete-Kommission kann losgelöst vom Tagesgeschäft eine breit angelegte Debatte anstoßen und führen und daraus konkrete Handlungsanleitungen erarbeiten. Wir brauchen diese Debatte vor allem aus zwei Gründen:
Erstens. Wir wollen ein Signal gegen die noch immer weit verbreitete demografische Ignoranz setzen und deutlich machen, dass der demografische Wandel eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte, wenn nicht dieses Jahrhunderts ist.
Wir müssen also zu einer Bewusstseinsschärfung in der Bevölkerung kommen. Es ist sicherlich richtig, dass derzeit in der politischen Öffentlichkeit über diese Thematik gesprochen wird. Aber dennoch ist der demografische Wandel immer noch lediglich eines von vielen Modethemen, das schnell in Vergessenheit geraten wird, wenn es keine spektakulären Meldungen mehr gibt. Die tatsächlichen Folgen der enormen Veränderungen, die auf uns zukommen werden, sind den Menschen im Land noch keineswegs in ausreichendem Maße bewusst. Hier muss noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Zweitens. Ziel der Kommission muss die Erarbeitung von Informationen und konkreten Handlungsempfehlungen sein. Wir wollen die Arbeit nach Möglichkeit zum 31. Dezember 2006 beenden, damit noch in dieser Wahlperiode seitens der Landesregierung oder des Landtages entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Meine Damen und Herren, demografische Entwicklungen verlaufen in langen Zeiträumen. Wenn aber einmal eine Richtung eingeschlagen ist, dann ist die zukünftige Entwicklung nachhaltig vorgegeben. In Niedersachsen wie auch im ganzen Bundesgebiet ist die künftige demografische Entwicklung durch eine niedrige Geburtenhäufigkeit und eine steigende Lebenserwartung geprägt. Bei uns in Niedersachsen sind die ersten Auswirkungen nicht zu übersehen.
Während der Westen, vor allem die Landkreise Emsland, Cloppenburg und Vechta ebenso wie die Metropolregion südlich von Hamburg, trotz der gegenwärtigen Krise wirtschaftlich erstaunlich gut dasteht und einen Bevölkerungszuwachs verzeichnet, bluten andere Landstriche, zum Beispiel der Harz oder der Kreis Lüchow-Dannenberg, durch den Weggang vor allem junger Leute immer weiter aus. Auch wenn Experten prognostizieren, dass insgesamt die Einwohnerzahl Niedersachsens in den nächsten 15 Jahren noch nahezu konstant bleiben wird, altert die Bevölkerung und wird zugleich internationaler. Nach 2020 wird die Bevölkerung auch in Niedersachsen immer schneller abnehmen. Die Altersstruktur wird sich dramatisch zugunsten der Älteren verschieben.
Dass wir in der Kommissionsarbeit auch eher unpopuläre Diskussionen haben werden, liegt auf der Hand; denn die Folgen, über die wir reden werden, sind nun einmal mit Begriffen wie Schrumpfen, Altern und Alterslast verbunden, die deutlich negativ belegt sind. Auch ein Gegensteuern der Politik stößt zumeist auf weniger Akzeptanz. Wir alle spüren: Der demografische Wandel bedeutet unweigerlich auch Wohlstandsverlust, der aller Voraussicht nach nicht durch deutliche Leistungssprünge eines künftig noch besser qualifizierten Nachwuchses oder aber durch eine größere Bereitschaft, wieder mehr Kinder zu haben, zu verhindern sein wird.
Umso wichtiger ist es, nach einer umfassenden Bestandsaufnahme und einer Analyse der Ursachen langfristig angelegte Strategien zu entwickeln, die Antworten auf die drängenden Fragen der demografischen Entwicklung geben. Eine erfolgreiche Anpassung an die veränderten Bedingungen im demografischen Wandel kann schnell zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Regionen Deutschlands werden. Wer seinen Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft hier überzeugende Lösungen anbieten kann, wird an Standortattraktivität gewinnen.
Wir sollten jetzt zügig an die Arbeit gehen und die Thematik für unser Land so vorbereiten, dass wir der Verantwortung für kommende Generationen gerecht werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1882 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bünd
nis 90/Die Grünen, den Entschließungsantrag in der Drucksache 1603 abzulehnen.
Der Sprecher der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der ersten Beratung im Plenum am 27. Januar 2005 die besondere Bedeutung des Grünlandes bereits dargestellt. Nach Ansicht seiner Fraktion verfüge Niedersachsen über einen großen Bestand von ökologisch wertvollen Grünlandstandorten, die für den Biotopschutz sehr bedeutend seien und zudem das für Niedersachsen bezeichnende attraktive Landschaftsbild ausmachten. Der Rechtsrahmen für die Umsetzung der EU-Agrarreform räume den Bundesländern nunmehr die Möglichkeit ein, den Grünlandanteil künftig stärker in die Berechnung der Flächenprämie mit einzubeziehen. Die Zielsetzung des Antrages seiner Fraktion sei es nun, den Grünlandanteil an den Flächenprämien zugunsten des Grünlandes um 15 Prozentpunkte zu erhöhen und den Anteil der Ackerflächen entsprechend zu verringern. Darüber hinaus werde die Landesregierung aufgefordert, die von Bund und Ländern für 2005 vereinbarte Erweiterung der Agrarumweltmaßnahmen zur Grünlandförderung - gemeint ist insbesondere die extensive Weidenutzung bestimmter Grünlandflächen - in das niedersächsische Förderprogramm PROLAND mit aufzunehmen.
In der sich anschließenden Beratung im federführenden Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz begrüßte der Vertreter der SPD-Fraktion einerseits die Intention des Antrages nach einer zusätzlichen Unterstützung der Grünlandbetriebe. Er verdeutlichte jedoch andererseits, dass die in der Entschließung aufgeführten Agrarumweltmaßnahmen, die es in das PROLAND-Programm aufzunehmen gelte, aus seiner Sicht bereits zum heutigen Zeitpunkt von vielen Betrieben umgesetzt worden seien. Seine Fraktion werde daher den Antrag ablehnen. Die Sprecher der Fraktionen der CDU und der FDP schlossen sich den Ausführungen des Vertreters der SPD-Fraktion an und ergänzten, dass durch die so genannte Entkopplung der Flächenprämie von der Produktion nicht mehr der aktuelle Status, sondern der Status zum Erhebungszeitpunkt entscheidend für die Auszahlung der Grünlandprämie sei und sie damit keinerlei Auswirkung auf die Beibehaltung von Grünland habe. Der Sprecher der CDU-Fraktion machte zum Abschluss seiner Ausführungen deutlich, dass eine Erhöhung der Grünlandflächenprämie zulasten des Ackerbaus vor dem Hintergrund ebenfalls vorhan
dener Probleme in Ackerbauregionen nicht gerechtfertigt sei.
Zum Abschluss der Beratung votierten die Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD für die Ablehnung des Entschließungsantrages. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich dem Beratungsergebnis des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.
Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1882 zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, wir sind uns bei dieser Thematik in der Analyse einig: Den meisten unserer 16 600 Milchviehbetriebe in Niedersachsen steht das Wasser bis zum Hals. Der Milchauszahlungspreis lag im Jahr 2004 bei 27 Cent und damit fast auf der gleichen Höhe wie vor 30 Jahren. Wenn dann die durchschnittlichen Produktionskosten bei 32 Cent liegen, ist klar, dass das für viele Betriebe nicht mehr durchzuhalten ist.
Dementsprechend ist die Stimmung auf den Höfen längst auf dem Nullpunkt. Die Milcherzeuger fühlen sich zudem ohnehin als Verlierer der Agrarreform. Dabei ist die Milch für unsere niedersächsischen Bauern nach wie vor die wichtigste Einkommensquelle. 20 % der Mittel, die unsere Landwirte einnehmen, stammen aus der Milchproduktion. Noch sind die Milchindustrie und Molkereiwirtschaft mit einem Jahresumsatz von bundesweit mehr als 20 Milliarden Euro und mit über 36 000 Beschäf
tigten die stärkste Branche innerhalb der Ernährungsindustrie.
Jetzt kommen aber dramatische Veränderungen auf uns zu, wenn wir nicht gegensteuern und wenn wir nicht Druck auf die Bundesregierung ausüben, die Interessen unserer Landwirte in Brüssel energischer als bisher zu vertreten. Es ist auch überhaupt keine Frage, dass der von der EU-Kommission vorgeschlagene Abbau von Exporterstattungen, die Verringerung der Beihilfen und eine mögliche Öffnung des Marktzugangs im Rahmen der WTO-Verhandlungen zusätzlichen Druck auf den deutschen und europäischen Milchmarkt erzeugen werden. Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir alles versuchen, um die Milchmengen zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der immer kritischer werdenden Situation sollten wir ganz massiv auf Nachverhandlungen in Brüssel drängen, um zu erreichen, dass wenigstens die beschlossene Erhöhung der Quote um 1,5 % ab 2006 ausgesetzt wird.
Dass eine solche Nachverhandlungsinitiative kein Spaziergang ist, wissen wir alle. Wenn aber von Berlin aus gar nichts getan wird, dann dürfen wir uns auch nicht wundern, wenn in Brüssel kein Mensch mehr Rücksicht auf uns nimmt.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann sind wir uns im Ausschuss in der Forderung nach der bundesweiten Handelbarkeit der Milchquote einig gewesen. Die jetzige Regelung wirkt strukturkonservierend und gewährleistet den Bestand der Betriebe in den Regionen in keiner Weise. Deshalb begrüßen wir es, dass das ML diese Frage inzwischen auch auf der Amtschefkonferenz thematisiert hat. Mittlerweile scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Die süddeutschen Länder sind offensichtlich bereit, hierbei etwas flexibler zu werden.
Was die Verteilung der Modulationsmittel betrifft, so steht fest, dass von den ungefähr 29 Millionen Euro, die im Endstadium zur Verfügung stehen, etwa 9 Millionen Euro allein aus den Milchviehbetrieben stammen. Wir wollen, dass diese Mittel sozusagen zielgruppenorientiert den milchviehhaltenden Betrieben wieder zugute kommen. Wir halten eine schwerpunktmäßige Förderung von Maßnahmen der Tiergesundheit, der Tierhygiene sowie ein Salmonellenmonitoring oder auch die
Förderung der Weidehaltung durchaus für angemessen und finanzierbar. Das muss aber im Einzelnen noch geprüft werden.
Wichtig, meine Damen und Herren, ist nur, dass wir ein Signal setzen, unseren Milchbauern in ihrer schwierigen Situation beistehen und im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun, um ihnen das Wirtschaften zu erleichtern.
Wie schwer das diesen Betrieben fällt, zeigt auch das kürzlich vom Bauernverband verabschiedete Strategiepapier zur Rettung der Milchviehbetriebe. Es täte der Sache gut und wäre verantwortungsvoll, wenn sich auch die SPD-Fraktion entschließen könnte, den Antrag mitzutragen und zu unterstützen; denn inhaltlich lagen wir in den Beratungen nicht weit auseinander. Herr Johannßen, Sie haben unsere Forderung im Ausschuss ja auch unterstützt. Eine Stimmenthaltung ist bei diesem Sachantrag wirklich nicht überzeugend. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viele unserer niedersächsischen landwirtschaftlichen Betriebe sind in der Krise, wobei insbesondere unsere Milchviehhalter besonders betroffen sind. Die Situation der Milcherzeuger hat inzwischen existenzbedrohende Ausmaße angenommen. Bei einem Milchauszahlungspreis im abgelaufenen Jahr 2004 von 27 Cent je Liter oder noch weniger und durchschnittlichen Produktionskosten von 32 Cent je Liter ist uns allen klar, dass bei den Bauern unterm Strich nicht mehr viel übrig bleibt, um nicht zu sagen: gar nichts. Daran ändert auch nichts, dass der Preis aufgrund der erhöhten Nachfrage augenblicklich geringfügig höher, bei 28 Cent je Liter oder vielleicht darüber, liegt und sich sogar im ersten Quartal auf diesem Niveau halten könnte.
Selbstverständlich hoffen wir auf eine leicht rückläufige Milchanlieferung in der EU und auf eine größere Nachfrage in Drittländern, was letztlich zu höheren Preisen führen dürfte. Aber wahrscheinlicher ist, dass die Kostenseite noch mehr als bisher auf die Milchviehhalter durchschlägt. Neben höheren Energie- und Verpackungskosten wird auch die Lkw-Maut möglicherweise zu weiteren Belas
tungen führen. Kurzum: Die Marktverhältnisse werden eher schwieriger, als dass sie sich in absehbarer Zeit grundlegend verbessern.
Wir müssen damit rechnen, dass bei einer hohen Zahl unserer jetzt noch ungefähr 16 600 Milchviehbetriebe in Niedersachsen das Licht ausgeht, wenn sich die Verhältnisse nicht ändern. Weil das so ist, sollten wir auf unserer Ebene nichts unversucht lassen, um den Milchviehhaltern im Kampf um das wirtschaftliche Überleben beizustehen.
Wir haben jetzt schon ein eklatantes Höfesterben. Allein in den letzten vier Jahren mussten bundesweit mit 15 700 Milchviehbetrieben fast genau so viele aufgeben, wie wir heute noch insgesamt in Niedersachsen haben.
Wir schlagen deshalb in unserem Antrag drei Maßnahmen vor: Erstens. Wir sollten trotz der zu erwartenden enormen Schwierigkeiten energisch versuchen, im EU-Agrarministerrat auf eine Reduzierung der Milchmengen hinzuwirken, und auf Nachverhandlungen drängen. Zumindest müssen wir uns massiv dafür einsetzen, dass die beschlossene Erhöhung um 1,5 % ab 2006 ausgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, da liegt eine Chance, die Erzeugerpreise zu stabilisieren; denn die angedachte Quotenerhöhung vergrößert das Angebot und erhöht zwangsläufig den Druck auf den Preis.
Wir fordern zweitens die bundesweite Handelbarkeit von Milchquoten. Dies ist schon aus Wettbewerbsgründen unverzichtbar. Es ist schon enttäuschend, dass wir hier in den letzten Jahren nicht weitergekommen sind. Die derzeitige Regelung verhindert die Strukturentwicklung und garantiert auch keinesfalls den Bestand von Betrieben in den Regionen, was einige ja immer noch meinen. Auf jeden Fall würden mit einem bundesweiten Quotenhandel die Milchquotenpreise sinken, was insbesondere für unsere wachstumsorientierten Betriebe attraktiv wäre.
Meine Damen und Herren, sowohl beim Vorstoß im EU-Agrarministerrat als auch bei der bundesweiten Handelbarkeit muss die Bundesregierung mitspielen.
Wir müssen Druck auf Frau Künast machen, damit wir hier weiterkommen. Meine Damen und Herren, sie muss in die Strümpfe kommen: Wir erwarten von unserer Bundeslandwirtschaftsministerin mehr Engagement in diesen Fragen, anstatt durch überzogene nationale Standards und ständige Alleingänge wie bei der Legehennenverordnung oder beim Agrardiesel unsere Landwirtschaft noch weiter vor die Hunde gehen lassen.
Schließlich wollen wir einen Teil der uns ab 2006 zur Verfügung stehenden Modulationsmittel gezielt auch für unsere milchviehhaltenden Betriebe einsetzen. Dabei sind wir uns darüber im Klaren, dass diese Mittel weitestgehend ohnehin den wirtschaftenden Betriebe zugute kommen sollten. Wir denken hier an eine Unterstützung der Weidehaltung, an die Laufstallhaltung auf Stroh, aber auch an Maßnahmen zur weiteren Qualitätsverbesserung der Milchproduktion z. B. bei der Milchleistungsprüfung.
Meine Damen und Herren, unsere niedersächsischen milchviehhaltenden Betriebe verfügen über eine international anerkannte hochwertige Qualitätsproduktion. Diese Produktion entspricht den hohen Anforderungen eines modernen Verbraucherschutzes sowie auch dem Umwelt- und Tierschutz in geradezu - das kann man für unsere niedersächsischen Betriebe wirklich sagen - vorbildlicher Weise.
Unsere Milcherzeuger haben es verdient, unter besseren Rahmenbedingungen zu wirtschaften. Genau in diese Richtung geht unser Antrag. Deshalb bitte ich Sie hier auch um Unterstützung.
Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle Fördermöglichkeiten für eine umweltgerechte Grünlandnutzung auszuschöpfen, kommen wir allerdings - das sage ich von vornherein - nicht klar, und zwar deshalb nicht, weil er schlicht einen Denkfehler enthält. Die Verschiebung der Zahlungsansprüche zu Gunsten von Grünland würde nicht zu einem höheren Schutz von Dauergrünland führen. Wir haben die entkoppelten Prämien. Das heißt: Ob künftig eine Prämie für Ackerland oder
für Grünland zugewiesen wird, wird allein davon abhängen, welchen Status die betreffende bewirtschaftete Fläche im Jahr 2003 hatte.
Wenn diese Fläche im Jahr 2003 als Dauergrünland eingestuft worden ist, ist sie auch für einen flächenbezogenen Betrag für Dauergrünland vorgesehen, selbst wenn sie im Nachhinein als Acker genutzt würde. Das heißt, mit den jetzt entkoppelten Zahlungsansprüchen kann nicht Grünland gefördert werden, unabhängig davon, wie hoch die Prämie auch sein mag. Eine erhöhte Prämie würde lediglich diejenigen Betriebe begünstigen, die das Grünland im Jahr 2003 tatsächlich bewirtschaftet haben.
Ein ökologischer Vorteil ist damit aus meiner Sicht nicht zwingend verbunden.
Zur Förderung der extensiven Grünlandnutzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bleibt festzuhalten, dass das ML diese Maßnahmen in den Förderkatalog aufnehmen und anbieten wird. Zur Modulation habe ich eben unsere Auffassung dargelegt.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so nicht umsetzbar ist und von uns deshalb abgelehnt wird. Wir reden darüber, so denke ich, aber noch im Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat die Bundesregierung am 10. Dezember 2003 ihren Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. Obwohl einzelne Arten der Energieerzeugung mittlerweile auf hohem Niveau gefördert werden und Verbesserungen etwa bei der Solarenergie geplant sind, kommt die Förderung der Nutzungsmöglichkeiten von Biomasse nicht voran. Die derzeit vorgesehenen Sätze sind völlig unzureichend; sie reichen vielfach für einen wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen nicht aus.
Die Erzeugung regenerativer Energie aus Biomasse bietet der Landwirtschaft die Möglichkeit zur Einkommensdiversifizierung. Diese ist notwendig vor dem Hintergrund der EU-Agrarreform, die vielen Betrieben wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen und damit den Strukturwandel beschleunigen wird.
Im Zuge dieses Wandels eignen sich brachfallende Flächen hervorragend zum Anbau nachwachsender Rohstoffe. Die energetische Verwertung dieses Aufwuchses in Biomasseanlagen trägt zur wirtschaftlichen Stabilisierung der hiesigen Betriebe bei. Es sollte daher eine Nachbesserung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf Biomasse erfolgen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was hat Niedersachsen in den letzten Jahren zur Förderung der Biomasse unternommen?
2. Hält die Landesregierung eine stärkere Förderung der Biomasse durch das ErneuerbareEnergien-Gesetz für sinnvoll?
3. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen hätte eine solche verstärkte Biomasse-Förderung für Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Jahren haben wir extreme Hochwasserereignisse erlebt. Insbesondere das Hochwasser an der Elbe im August letzten Jahres hat zu katastrophalen Schäden geführt. Dabei sind die Defizite des derzeitigen Hochwasserschutzes deutlich geworden. Deutlich geworden ist aber auch, dass derartige extreme Hochwassersituationen nur mit einer Katastrophenhilfe bewältigt werden können, die technisch und organisatorisch optimal vorbereitet ist.
Das Bundesumweltministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vorgelegt. Meine Damen und Herren, es gibt einige Punkte, über die wir dabei reden können. Aber der zentrale Punkt dieses Entwurfes ist die Absicht, den Ackerbau bis Ende 2012 auf Flächen, die statistisch gesehen einmal im Jahrhundert überschwemmt werden, einzustellen.
Wir haben in Niedersachsen 150 000 ha ausgewiesene Überschwemmungsgebiete. Davon werden 54 000 ha, also etwas mehr als ein Drittel, als Acker genutzt. Ginge es jetzt nach Minister Trittin, dann müssten diese 54 000 ha zu Grünland werden, es sei denn, es wird im Einzelfall ausdrücklich eine Ausnahme für die Ackernutzung genehmigt, die dann nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig wäre.
Selbst bei einer Ausnahmegenehmigung wären aber z. B. der Getreide- und Maisanbau nicht mehr möglich. Dieses Ackerbauverbot hat katastrophale wirtschaftliche Auswirkungen für unsere Betriebe mit ganz enormen Ertrags- und Vermögensverlusten, die vom Bauernverband vorsichtig auf 3,6 Milliarden Euro geschätzt werden. Die Folgen für den Boden- und Pachtmarkt wären dramatisch.
Meine Damen und Herren, dies alles zeigt, dass ein solches Ackerbauverbot absurd ist. Es zeigt aber auch, wie weit Minister Trittin der Wirklichkeit entrückt ist.