Meine Damen und Herren, ich denke, das Problem ist seitens der Landesregierung - dazu wird gleich der Minister noch etwas sagen - und der Bundesregierung erkannt. Die Maßnahmen müssen jetzt konsequent umgesetzt werden, und zwar einvernehmlich zwischen dem Bund und den Ländern. Wenn ich die beiden Anträge, den der SPD und den der Grünen sehe, dann liegen wir inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Ich sehe jedenfalls keine unüberwindlichen Gegensätze, trotz der Polemik, Herr Klein, die Sie angeführt haben.
Man ist fast geneigt zu sagen, Sie haben sich erfreulicherweise an dem Seehofer-Konzept orientiert. Dazu kann ich nur sagen: Vielen Dank dafür!
Lieber Rolf Meyer, wir werden das alles sehr sorgfältig im Ausschuss erörtern. Zunächst werden wir in der nächsten Woche eine Anhörung durchführen - die haben wir natürlich beantragt -, in der wir die einzelnen Maßnahmen besprechen und auch die Wirtschaftsverbände zu Wort kommen lassen werden. Ich freue mich auf eine konstruktive Mitarbeit. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Gegenüber der letzten Plenardebatte vor gut drei Wochen hat die SPD dazugelernt.
Sie hat nämlich gelernt, dass es vor kriminellen Machenschaften keine 100-prozentige Sicherheit gibt.
Dies dokumentieren Sie durch den ersten Satz der Begründung. Wir haben das schon vor einem Monat gesagt.
Bei Ihnen hörte es sich damals aber noch ganz anders an. Da haben Sie, verehrte Kollegin StiefKreihe, gesagt, es würde stinken, dass ein Ministeriumssprecher weiterhin sagt, dass die Überwachungsbehörden korrekt gehandelt haben.
Fakt ist aber: Mit krimineller Energie können die Überwachungsbehörden selbst bei korrektem Handeln hinters Licht geführt werden.
Deshalb ist es unsere Aufgabe, die schwarzen Schafe, die kriminell, die nicht ordentlich handeln, konsequent zu überprüfen und diese Vergehen dann auch konsequent zu ahnden.
Von Verbraucherschutzminister Seehofer ist ein Zehn-Punkte-Sofortprogramm vorgelegt worden, das ich im Wesentlichen unterstützen kann. Darin werden gute Vorschläge gemacht.
Wir sollten uns jetzt nämlich nicht mit Vorschlägen überhäufen. Im Moment kommen von allen Ecken und Enden neue Vorschläge, und es werden immer mehr. Aber es geht doch nicht darum, dass wir uns mit Vorschlägen überbieten, sondern darum, dass wir schnell - ich wiederhole: schnell -, aber überlegt die richtigen und notwendigen Schritte einleiten. Darum geht es, und nicht nur um heiße Luft.
Ein aus meiner Sicht wichtiger Bestandteil ist das geplante Verbraucherinformationsgesetz; ich glaube, darin sind wir uns einig. Es soll mehr Transparenz bringen und auch mehr Verbraucherrechte schaffen. Trotzdem müssen wir beim Verbraucherinformationsgesetz darauf achten, dass die Betriebe nicht mit überflüssiger und überbordender Bürokratie überzogen werden. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Entscheidend ist, dass wir eine Lebensmittelüberwachung organisieren, die möglichst zielgenau die schwarzen Schafe entdeckt und aussortiert.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, weil manchmal ein etwas falscher Zungenschlag hineinkommt: Ich setze dabei eben auch auf die Eigenkontrolle der Wirtschaft. Damit meine ich natürlich nicht, dass Eigenkontrolle die staatliche Kontrolle ersetzt. Aber es liegt auch im Interesse der Fleischwirtschaft, die schwarzen Schafe auszusortieren und zu benennen. Sonst leidet nämlich die gesamte Branche.
Meine Damen und Herren, ich erwarte ein zügiges Handeln der Bundesregierung. Die Schritte sind gemacht; jetzt müssen sie umgesetzt werden. Ich erwarte auch ein zügiges Handeln der Landesregierung und gehe davon aus, dass bald etwas passiert und dass wir die derzeitigen Überwachungsmethoden anpassen; denn wir müssen alles, was in unserer Macht steht, unternehmen, damit die Verbraucher in Niedersachsen wieder Vertrauen in unsere Lebensmittel gewinnen und damit solche kriminellen Machenschaften nicht wieder vorkommen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Stief-Kreihe, zu Beginn erst einmal ein herzliches Dankeschön dafür, dass Sie das Interview mit dem Deutschlandfunk so toll vorgetragen und zitiert haben. Besser ging es eigentlich nicht.
Meine Damen und Herren, wir brauchen keinen Tagesaktionismus. Wir müssen sehen, dass wir ein tragbares, nachhaltiges Kontrollsystem haben. Und wenn wir es noch nicht ganz haben, dann müssen wir noch die Dinge dazu tun, die notwendig sind. Es geht hier nicht um „viel hilft viel“, sondern es geht um die Sicherheit für den Verbraucher.
Es geht auch nicht darum, dass wir hier pauschalieren. Ich glaube, es ist ganz klar zutage getreten, dass wir hier differenzieren müssen. Ich glaube auch, dass wir gerade auf der niedersächsischen Ebene vorbildliche Instrumente und auch vorbildliche Ansätze haben.
Die beiden Anträge, über die wir heute diskutieren, begrüße ich als Basis für die jetzt zu führende konstruktive Diskussion ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, ich begrüße es auch, dass in der letzten Ausschusssitzung am 25. November von den Regierungsfraktionen eine Anhörung zu den in Rede stehenden Themen beantragt wurde und dass sich auch die Grünen und die SPD positiv dazu geäußert haben. Wie wir gehört haben, wird die Anhörung am 16. Dezember stattfinden. Meine Damen und Herren, in dieser Anhörung haben auch die betroffenen Vertreter Gelegenheit, Strukturen zu erklären, ihre Auffassung zu dem aktuellen Geschehen darzustellen und Verbesserungsvorschläge im Rahmen ihrer Eigenverantwortung zu unterbreiten.
Auch das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Programm wird in die Diskussion einbezogen werden. Ich werde alles, was an Vorschlägen ins Haus kommt, sorgfältig prüfen.
Eine Schwäche der bisherigen Diskussion hat darin bestanden, dass sie sich auf die Schnelligkeit und Vollständigkeit der Behördenkommunikation, auf die Schnelligkeit der behördlichen Umsetzung von Erkenntnissen und auf personelle Kapazitäten der Überwachungsbehörden konzentriert hat. Das sind Fragen, die im aktuellen Geschehen in Niedersachsen beantwortet wurden. Hauptschwäche war nicht die konsequente Verfolgung eines als kriminell verdächtigten Geschehens, sondern die Tatsache, dass der Anfangsverdacht nicht auf Erkenntnissen aus einer systematischen behördlichen Überprüfung beruhte, sondern auf Erkenntnissen des Kommissars Zufall. Wir sind darauf gekommen, weil uns anonyme Hinweise bzw. Erkenntnisse einer Überprüfung mit einer ganz anderen Zielsetzung auf diese Fährte gebracht haben.
Die Frage ist also: Wie ist die Überwachung zu organisieren, die die dem jeweiligen Fall zugrunde liegenden schwer wiegenden Sachverhalte dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit aufdeckt?
Meine Damen und Herren, die Sachverhalte stellen sich folgendermaßen dar: Zum Verzehr nicht mehr geeignetes Fleisch wird von Händlern erworben, in Kühlhäusern eingelagert und von dort aus mit oder ohne Kenntnis der Abnehmer zur weiteren Verwendung als Lebensmittel weiterveräußert.
Erste Erkenntnis aus diesem Sachverhalt ist: Tatort ist nicht der Bauernhof und nicht die Schlachterei, nicht der Zerlegungsbetrieb. Der Täter ist auch nicht der Kühlhausbesitzer, sondern derjenige, der im Kühlhaus einlagert.
Die zweite Frage lautet: Wie kann man in einem Kühlhaus mit einer Vielzahl von in Form von 1 000er-Kartons und 100er-Paletten eingelagerten Fleischpartien mit vertretbarem Aufwand und einer Erfolgswahrscheinlichkeit diejenigen finden, die möglicherweise nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch enthalten?
In der aktuellen Diskussion ist die Antwort scheinbar ganz einfach. Die Überwachungsbehörde überprüft die Mindesthaltbarkeit und die Verbrauchsdaten der eingefrorenen Ware. Leider hilft das nur im Ausnahmefall weiter, denn - das wird von Kritikern auch hier im Hause oftmals übersehen - solche Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdaten gibt es bei dem vorrangig relevanten Material eben nicht. Mindesthaltbarkeitsund Verbrauchsdaten sind Elemente, die bei der Abgabe verpackter Lebensmittel an den Endverbraucher als relevante Kennzeichnungen dargestellt werden müssen. Die aktuell aufgefallene Ebene, bei der es um den Rohstoff Fleisch geht, ist aber dem Endproduktbereich vorgelagert. Mindesthaltbarkeitsoder Verbrauchsdaten sind dort nicht rechtswirksam. Auf den so genannten Packstücken bei Gefrierfleisch muss lediglich das Einfrierdatum angegeben sein. Die voraussichtliche Haltbarkeit wird rohstoffabhängig aufgrund bestehender Erfahrungswerte lediglich informativ für den Abnehmer und nicht rechtsgebunden aufgebracht.
Unabhängig davon ist aber jeder In-VerkehrBringer solcher Ware als Lebensmittelunternehmer für deren Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Das gilt auch für die im Brennpunkt der aktuellen Vorgänge stehenden Fleischhändler. An dieser Stelle setzen wir in Niedersachsen an.