Protokoll der Sitzung vom 16.05.2003

2. Hält sie solche Äußerungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Landesbediensteten, deren Arbeitsplätze wegrationalisiert werden sollen?

3. In welchem Umfang sollen bei der Umstrukturierung der Forstverwaltung Personalstellen eingespart werden, und bis wann soll eine Umwandlung der Forstverwaltung in eine Anstalt öffentlichen Rechts erfolgen?

Die Abgeordnete Frau Stief-Kreihe führt aus, dass die Landesforstverwaltung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden soll und dass in diesem Zusammenhang Förster Biologielehrer oder Polizisten werden sollen, und nimmt dabei auf Zeitungsmeldungen sowie eine Veranstaltung in Dörrieloh Bezug. Ich beantworte die Fragen in der Sache im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es ist die Absicht der Landesregierung, die Landesforstverwaltung weiter zu modernisieren. Ziel ist es, den Personal- und Betriebsaufwand noch stärker zu senken und die Einnahmesituation zu verbessern. Dies steht im Zusammenhang der Verwaltungsreform und ist bereits der Koalitionsvereinbarung zu entnehmen. Ein Beschluss der Landesregierung über die künftige Rechtsform der

Landesforstverwaltung oder gar über Details der organisatorischen oder personellen Umsetzung liegt naturgemäß noch nicht vor. Es wird jedoch eine Überführung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts erwogen. Eine Lenkungsgruppe hat den Auftrag erhalten, organisatorische, personelle und finanziellen Rahmenbedingungen zu klären.

Zu 2: Angesichts der Einnahme- und Ausgabesituation der Landesforstverwaltung wird in jedem Fall Personal in nicht unerheblichem Umfang einzusparen sein, wenn das Ziel der Kostendeckung im Produktbereich 1, also insbesondere im Bereich der Holzproduktion und –vermarktung, erreichbar sein soll. Da der Altersaufbau des Personals der Landesforstverwaltung vergleichsweise unausgeglichen und im Sinne eines Personalabbaus ungünstig ist, wird es zur Zielerreichung zwingend erforderlich sein, alternative Verwendungsmöglichkeiten für Forstbeamtinnen und –beamte zu prüfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Forstbeamte in vielen Bereichen mit sehr großer fachlicher Breite kompetent eingesetzt sind. Hierzu gehört beispielsweise der vorbildlich bearbeite Bereich der Waldinformation und Umweltbildung.

Bereits im Zuge der letzten Forstreform konnten Förster in nennenswerter Zahl einvernehmlich in andere Verwaltungen versetzt werden und leisten dort gute Arbeit. Daran anknüpfend wird zurzeit im Rahmen einer Umfrage ermittelt, welche Forstbeamtinnen und -beamten ein grundsätzliches Interesse an einer Verwendung im Schuldienst hätten. Abhängig vom Ergebnis der Umfrage wird in Abstimmung mit dem Kultusministerium geprüft werden, auf welchem Wege diese fachlich für den Schuldienst qualifiziert werden können.

Konkrete Überlegungen für die Verwendung von Förstern in anderen Bereichen gibt es derzeit nicht. Ich halte es aber angesichts der katastrophalen Haushaltslage für unvermeidlich, nach Wegen zu suchen, Personal aus Bereichen mit Überkapazitäten herauszulösen und für Verwendungen in Bereichen mit Personalbedarf zu qualifizieren. Dies ist auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Arbeitsplätze wegfallen, verantwortungsvoll, wenn sie dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden und das Land für die erforderliche Qualifizierung sorgt. In diesem Zusammenhang ist auch die plakative und erkennbar humorvolle Problemdarstellung bei der Veranstaltung in Dörrieloh zu sehen und zu bewerten.

Zu 3: Es gibt keine konkreten Zahlen über die angestrebten Stelleneinsparungen in der Landesforstverwaltung. Diese werden auch erst ermittelt werden können, wenn Klarheit über die künftige Rechtsform und deren innere Organisation besteht. Für die Überführung in eine neue Rechtsform ist zunächst der 1. Januar 2004 anvisiert. Ich betone, dass die Rechtsform einer Anstalt von der Landesregierung nur erwogen wird und dieses Projekt insoweit ergebnisoffen ist.