Protokoll der Sitzung vom 16.05.2003

Danach waren bundesweit 4,495 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet; dies entspricht einer Arbeitslosenquote (Zahl der Arbeitslosen in Pro- zent aller zivilen Erwerbspersonen) von 10,8 %.

Zum Vergleich: Im April 1998 vor Regierungsantritt der Bundesregierung Schröder lag die Zahl der Arbeitslosen bei 4,420 Millionen (Arbeitslosen- quote 11,4 %) und im April 1999 zu Beginn der Bundesregierung Schröder bei 4,145 Millionen (Arbeitslosenquote 10,7 %).

Diese Zahlen sprechen für sich und machen deutlich, dass der Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder trotz einer relativ positiven Wirtschaftsentwicklung bis zum Jahr 2000 ein Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland seit 1998 nicht gelungen ist.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 18 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)

Ist die Regionale Arbeitsgemeinschaft Bremen/Niedersachsen eine „Quasselbude“?

Am 23. April 2003 führte der niedersächsische CDU-Fraktionsvorsitzende David McAllister in Bremen Gespräche mit seinem Bremer Kollegen Jens Eckhoff. Laut Presseberichten bezeichnete Eckhoff in diesem Zusammenhang die Gremien der Gemeinsamen Landesplanung Niedersachsen/Bremen als „Quasselbuden“, was durch McAllister mit dem Hinweis „Papiere für 2020 haben wir genug“ ergänzt wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie die von den beiden Politikern damit zum Ausdruck gebrachte Negativbeurteilung der Arbeit in den Gremien bzw. Nachfolgegremien der Gemeinsamen Landesplanung, und wie begründet sie ihre Meinung?

2. Welches Konzept hat sie, um die schwierigen und komplexen Beziehungen zwischen dem Land Bremen und seinem niedersächsischen Umland zu verbessern, wenn die bisherigen Gremien der Zusammenarbeit als untauglich angesehen werden?

3. Ist sie bereit, die konkreten Handlungsmöglichkeiten der Zusammenarbeit zu verbessern, indem sie den finanziellen Rahmen für die „Gemeinsame Landesplanung“ erweitert?

Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen betreiben seit 1963 eine enge Zusammenarbeit auf der Basis gleich lautender Beschlüsse der beiden Landesregierungen.

Insbesondere seit Beginn der 90er-Jahre entwickelt sich die Gemeinsame Landesplanung sehr positiv. Das in diesem Zusammenhang bis 1996 erarbeitete Regionale Entwicklungskonzept (REK) mit seinen rund 200 Leitprojekten und Projekten kann bis heute als gemeinsame Richtschnur des regionalpolitischen Handelns angesehen werden.

In einem weiteren Schritt wurde zu Beginn des Jahres 2002 eine Gewichtsverlagerung von der Länderzusammenarbeit auf die regionale Zusammenarbeit vorgenommen. Aus der Gemeinsamen Landesplanung wurde die Regionale Arbeitsgemeinschaft.

Zurzeit stellt diese Regionale Arbeitsgemeinschaft einen neuen Handlungsrahmen auf. Er soll rund 15 Leitprojekte für die nächsten zwei Jahre umfassen.

Die Zusammenarbeit zwischen Bremen und Niedersachsen hat durch die Begleitung durch parlamentarische Vertreterinnen und Vertreter - über Fraktionen hinweg - wertvolle Impulse und Unterstützung über den Parlamentarischen Beirat zur Regionalen Arbeitsgemeinschaft erfahren.

Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen hat das Gespräch, auf das Sie in Ihrer mündlichen Anfrage Bezug nehmen, stattgefunden. Es war aber hauptsächlich ein Informationsgespräch, das auch das Ziel hatte, die Gremien der Gemeinsamen Landesplanung nicht nur zur Erarbeitung zukunftsgerichteter Papiere zu nutzen, sondern sie auch verstärkt in die konkrete Umsetzung einzubinden.

Dieses stellt in keiner Weise eine Diskreditierung der Gremien der Gemeinsamen Landesplanung dar, sondern würdigt sie vielmehr ausdrücklich als hilfreich.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2: Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen hat Herr McAllister keine Negativbewertung abgegeben und damit auch nicht unterstellt, dass die bisherigen Gremien der Zu

sammenarbeit untauglich seien. Über eine Negativbeurteilung der Arbeit der Regionalen Arbeitsgemeinschaft durch den Parlamentarischen Beirat liegen keine Hinweise vor.

Zu 3: Das Land Niedersachsen hat pro Jahr bis zu 716 000 Euro für den zu gleichen Teilen getragenen Förderfonds zur Verfügung gestellt. Angesichts der von der Vorgängerregierung zu vertretenden katastrophalen Finanzlage kann eine verbesserte Finanzausstattung nicht in Aussicht gestellt werden.

Anlage 17

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 19 des Abg. Dieter Steinecke (SPD)

Keine Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte ?

Bei der Vorstellung des Nachtragshaushalts 2003 am 7. April 2003 hat die Landesregierung der Presse gegenüber ihre Pläne erläutert, durch die Nutzung der vorgesehenen Öffnungsklausel in der Beamtenvergütung die jährliche Sondervergütung auf 65 % der Bemessungsgrundlage abzusenken. Dies würde entsprechend der Kabinettsvorlage der Niedersächsischen Landesregierung zu Einsparungen von 109 Millionen Euro führen.

In einer Meldung des Meppener Tageblatts vom 24. April 2003 wird der Innenminister Uwe Schünemann mit der Aussage zitiert, Niedersachsen plane weder die Absenkung des Urlaubsgeldes noch die des Weihnachtsgeldes für Beamte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sie sich in der Frage der Absenkung der Weihnachtsgeldes für Beamte positioniert?

2. Wie ist die Äußerung des Innenministers Schünemann in diesem Zusammenhang einzuordnen?

3. Wie will die Landesregierung die fehlenden Einsparungen von 109 Millionen Euro gegenfinanzieren, falls von einer Absenkung des Weihnachtsgeldes Abstand genommen wird?

Ihre Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung hat am 8. April 2003 den 2. Nachtragshaushaltsplanentwurf 2003 entsprechend der Kabinettsvorlage des Finanzministeriums vom 7. April 2003 beschlossen. Hiernach wird u. a. angestrebt, die Son

derzuwendung für den Beamten- und Versorgungsbereich im Rahmen einer bundesstaatlichen Regelung auf 65 v. H. der Bemessungsgrundlage abzusenken.

Die Zielsetzung des für diese Maßnahme auf 109 Millionen Euro veranschlagten Einsparvolumens ab dem Haushaltsjahr 2003 wird nach wie vor weiterverfolgt.

Zu 2: Die Meldung des Meppener Tageblattes und der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 24. April 2003 hat unter Berufung auf ein Interview mit der DGB-Zeitung Informationen für Beamtinnen und Beamte (Ausgabe 8/2003) eine Äußerung des Ministers verkürzt und zum Teil unzutreffend wiedergegeben. Herr Minister Schünemann hat in dem Interview mit der DGB-Zeitung Folgendes erklärt:

„Ich halte nichts davon, dass man jetzt in den Bundesländern unterschiedliche Bezahlung zulässt. Ich halte es nicht für glücklich, dass im Bundesrat beschlossen worden ist, dass man das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld flexibel bestimmen kann. Wenn der Beschluss auch im Bundestag durchgeht, werden wir in Niedersachsen trotzdem versuchen, möglichst viele Bundesländer unter ein Dach zu bekommen...

Wir haben immer erklärt, dass wir das Beamtenbundmodell für sinnvoll halten...“

Das Modell des Beamtenbunds sah vor, das Weihnachtsgeld auf einen einheitlichen Prozentsatz zu kürzen und in die monatliche Grundgehaltstabelle einzubauen. Das Urlaubsgeld sollte gestrichen werden, wobei die dadurch erzielten Einsparungen u. a. für Ergänzungszahlungen in strukturschwachen Gebieten oder zur Zahlung von Leistungsprämien und -zulagen verwendet werden sollten.

Die Äußerung des Herrn Minister Schünemann gibt die Position der Landesregierung daher zutreffend wieder.

Zu 3: Angesichts meiner bisherigen Ausführungen stellt sich die Frage einer Gegenfinanzierung nicht.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 20 der Abg. Karin Stief-Kreihe (SPD)

Förster werden Biologielehrer und Polizisten“

Die Landesforstverwaltung soll in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Der Zuschussbedarf soll auf Null gebracht werden. Laut HAZ vom 22/23.03.2003 „will Herr Minister Ehlen zumindest im eigenen Haus Zeichen setzen: Seine Förster etwa sollen bald als Biologielehrer tätig werden.“ Auf einer Veranstaltung in Dörrieloh wurde laut Aussagen von Besuchern der Veranstaltung eine weitere „Verwendung“ des Personals von Herrn Minister Ehlen genannt: Förster könnten auch zur Polizei gehen. Sie hätten schließlich auch eine grüne Uniform, und schießen könnten sie auch.

Vor dem Hintergrund, dass solche Äußerungen von Betroffenen der genannten Berufsgruppen als Missachtung ihrer beruflichen Leistungen aufgefasst werden können, frage ich die Landesregierung:

1. Ist die Äußerung von Herrn Minister Ehlen mit ihr abgestimmt?

2. Hält sie solche Äußerungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Landesbediensteten, deren Arbeitsplätze wegrationalisiert werden sollen?