Protokoll der Sitzung vom 16.05.2003

Durch das Landesprogramm zur Stärkung der Hauptschule, an dem sich 191 Hauptschulen in Niedersachsen beteiligen und das in den Jahren 2002 und 2003 jeweils mit ca. 5,3 Millionen Euro ausgestattet war bzw. ist, ist es an zahlreichen Hauptschulen möglich geworden, Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen einzurichten. Die Tätigkeit dieser Fachkräfte erfolgte auf der Grundlage von differenzierten Konzepten, die dem Kultusministerium vorzulegen waren.

Diese Arbeit hat sich äußerst positiv auf die Entwicklung der beteiligten Hauptschulen ausgewirkt. Bereits heute ist eine Verbesserung der Erziehungsarbeit und des Bildungsauftrages der beteiligten Hauptschulen zu konstatieren. Die gezielte individuelle Beschäftigung der Sozialpädagoginnen und -pädagogen mit den spezifischen Problemen der Schülerinnen und Schüler hat die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit deutlich gestärkt. Da dieses erfolgreiche Programm bis zum Jahresende 2003 befristet ist, frage ich die Landesregierung:

1. Teilt sie meine dargestellte Einschätzung der Arbeit im Rahmen des Landesprogramms?

2. Ist im Interesse der Kontinuität und Planungssicherheit für Schulen, Eltern und vor allem für die Schülerinnen und Schüler geplant, das Landesprogramm in der bisherigen oder einer adäquaten Form fortzuführen?

3. Plant die Landesregierung, dazu Haushaltsmittel einzusetzen, und wenn ja, in welcher Höhe

Das bildungspolitische Gesamtkonzept der Landesregierung sieht eine stärker auf die Berufsausbildung ausgerichtete Profilbildung der Hauptschule

vor. Wir werden deshalb die Hauptschule berufsbezogen konsequent weiterentwickeln. Zu dieser eindeutigen Ausrichtung der Schulform Hauptschule gehört neben der Zusammenarbeit mit Berufsschulen, den Betrieben der Region und einem praxisorientierten Lehrplan auch die Unterstützung besonders lernschwacher und wenig motivierter Schülerinnen und Schüler durch sozialpädagogische Maßnahmen.

Das Landesprogramm zur Stärkung der Hauptschule weist einige dieser positiven Elemente auf. Es wird von allen Beteiligten als sinnvoll angesehen. Insbesondere Handwerksbetriebe und Wirtschaftsverbände, aber auch Vertreter von Kommunen sehen in den sozialpädagogisch begleiteten Maßnahmen zur Berufsvorbereitung einen erfolgreichen Ansatz zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern der Hauptschule.

Es zählt zu den Versäumnissen der letzten Regierung, dass dieses Programm bislang nicht dauerhaft finanziert und damit nicht zu einem festen Bestandteil der Hauptschularbeit werden konnte: Die dafür benötigten Mittel wurden nur bis zum Ende dieses Haushaltsjahres bereitgestellt. Das sorgt für eine erhebliche Verunsicherung der Schulen, der Betriebe und nicht zuletzt der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die jetzt um ihren Arbeitsplatz fürchten.

Das Kultusministerium wird im Einvernehmen mit den Koalitionsfraktionen Lösungen erarbeiten, die die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme sicherstellen. Bis zur Beendigung des laufenden Programms am 31. Dezember dieses Jahres bleibt dafür noch genügend Zeit. Das Kultusministerium wird zwischenzeitlich die Berichte der Bezirksregierung über die Ergebnisse der gegenwärtigen Maßnahmen auswerten und sorgfältig auf ihre Bedeutung für zukünftige Entscheidungen hin überprüfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung bewertet einzelne Maßnahmen des Landesprogramms zur Stärkung der Hauptschule ebenfalls positiv.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen konkrete Entscheidungen dazu nicht an.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 7 der Abg. Heike Bockmann (SPD)

Gen-Datei jetzt doch für Ladendiebe und Schwarzfahrer?

Innenminister Uwe Schünemann hat in der 121. Plenarsitzung der 14. Wahlperiode des Landtags am 20. November 2002 noch aus der Opposition heraus erklärt, dass er „überhaupt nicht verstehen“ könne, „dass man die DNAAnalyse, eine moderne Technik, die es ermöglicht, Straftäter sehr schnell und auch ganz zweifelsfrei dingfest zu machen, nicht so anwendet, wie es möglich wäre“. Weiter führte er, wie im Protokoll der Plenarsitzung nachzulesen ist, aus: „Deshalb sind wir der Überzeugung, dass es möglich sein muss, die DNAAnalyse bei jeder Straftat anzuordnen. Sie sollten sich gerade bei der DNA-Analyse nicht so aufregen. Sie ist nichts Weiteres als ein moderner Fingerabdruck.“ Mit seiner Forderung nach einer allumfassenden Gen-Datei konnte sich der Innenminister in den Koalitionsgesprächen jedoch nicht durchsetzen. Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP enthält jedenfalls eine deutlich entschärfte Passage zur DNA-Analyse, die inhaltlich nicht über einen entsprechenden Antrag der SPD- und Bündnis 90/Die GrünenBundestagsfraktionen hinausgeht, der ebenso wie eine Bundesratsinitiative Baden-Württembergs die Erweiterung der Gen-Datei auf den gesamten Bereich der Sexualstraftaten vorsieht.

Ungeachtet der Koalitionsvereinbarung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat sich Innenminister Uwe Schünemann zwischenzeitlich erneut dafür ausgesprochen, die Gen-Datei weiter auszuweiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche über den Bereich der Sexualstraftaten hinausgehenden Ausweitungen der GenDatei hält sie für erforderlich und realisierbar?

2. Welche Bedenken bestehen nach ihrer Auffassung insbesondere vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen eine Ausweitung der Gen-Datei auf „alle Straftäter, von denen schwere Straftaten zu erwarten sind“?

3. Anhand welcher Kriterien kann nach ihrer Auffassung beurteilt werden, ob von einem Schwarzfahrer, von einem Betrüger oder von einem Ladendieb in Zukunft eine Sexualstraftat oder eine andere schwere Straftat zu erwarten ist?

Das kriminalwissenschaftliche Verfahren der DNA-Analyse hat sich seit seiner 1997 erfolgten Aufnahme in die Strafprozessordnung sehr schnell zu einem bedeutenden Instrument der Ermittlungsund Beweisführung im Strafverfahren entwickelt. Bereits geringste Spurenmengen erlauben bei diesem Verfahren eine Zuordnung zu Spurenverursachern mit unverändert hohem Beweiswert. Spuren an Tatorten, Verdächtigen oder Opfern sind selbst nach langen Zeiträumen oder starken Beeinträchtigungen der Spurenlage erfolgreich zu sichern. Ein Datenbestand bekannter Täter für Identifizierungszwecke, wie er vor allem vom Fingerabdruck her bekannt ist, bestand im Verfahren der DNA-Analyse jedoch zunächst nicht. Dieser wurde in der Folgezeit kontinuierlich aufgebaut.

Bis zum Ende des Jahres 2002 waren in der am 17. April 1998 eingerichteten und beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten DNA-Analyse-Datei bereits ca. 240 000 Datensätze (ca. 210 000 Perso- nendatensätze und 30 000 Spurendatensätze) eingegeben. Allein Niedersachsen hat daran einen Anteil von über 25 000 Datensätzen. Ihr weiterer Umfang wird von der Umsetzung der in großem Maße erforderlichen molekulargenetischen Untersuchungen bei Beschuldigten und Verurteilten in den jeweiligen Bundesländern bestimmt.

Im vergangenen Jahr konnten mit der Hilfe der DNA-Analyse-Datei bundesweit in ca. 3 700 Fällen Tatverdächtige ermittelt werden. Mehrere, auch sehr lange Zeit zurückliegende Kapitalverbrechen, bei denen die Aufklärung schon aussichtslos erschien, konnten mittels der DNA-Analyse aufgeklärt und die Täter einer Bestrafung zugeführt werden. Niedersachsen nimmt im Bund-LänderVergleich von Anfang an einen der Spitzenplätze in der Trefferstatistik ein (513 Treffer im Jahre 2002). Das Entdeckungsrisiko für Täter ist durch die Möglichkeiten der DNA-Analyse gestiegen. Daraus resultiert gleichzeitig eine abschreckende Wirkung für potenzielle Täter.

Der Wert der DNA-Analyse bei der Verbrechensbekämpfung ist unbestritten. Ihre Möglichkeiten werden dementsprechend intensiv genutzt. Die Anzahl der vom Landeskriminalamt durchzuführenden Untersuchungen hat zugenommen. Zur Bewältigung der gestiegenen Arbeitsbelastung wird noch in diesem Jahr das Landeskriminalamt Niedersachsen im Bereich der forensischen Molekulargenetik durch zwei Wissenschaftler und entsprechende Assistenzkräfte verstärkt sowie der Laborbereich technisch erweitert.

Nach einer Studie aus der Schweiz haben Vergewaltiger und andere Gewalttäter zu 80 % auch andere Delikte zugegeben. Diese Grundaussage wird durch eine Untersuchung des BKA zu polizeilichen Vorerkenntnissen von Vergewaltigern bestätigt. Die Projektstudie kommt zu dem Ergebnis, dass Vergewaltiger Täter sind, die im Vorfeld der Vergewaltigung eine erhebliche Deliktsbreite aufweisen. Hierbei dominieren die Bereiche „Vermögensdelikte“ und „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“.

Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse legen nahe, darüber nachzudenken, die Anwendung der DNA-Analyse auch auf andere Delikte auszuweiten. Aus diesem Grund wird das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 22. Mai ein DNA-Experten-Hearing „DNA-Analyse – Ein wirkungsvolles Instrument zu Verhütung und Aufklärung von Straftaten“ veranstalten. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Experten über die aktuellen rechtlichen, ethischen und wissenschaftlichen Hintergründe referieren. Im Anschluss ist eine etwa einstündige Diskussion vorgesehen. Das Hearing soll dazu beitragen, die bestehende – zum Teil ideologisch geführte – Diskussion zu versachlichen und gleichsam den notwendigen rechtspolitischen Bedarf zu konkretisieren.

Anzumerken bleibt, dass auch Bundesinnenminister Otto Schily im Rahmen seiner Bilanz „Fünf Jahre DNA-Analysedateien beim Bundeskriminalamt“ am 7. April 2003 erklärt hat, er setze sich innerhalb der Bundesregierung dafür ein, den Kreis der zu erfassenden Personen auszuweiten und die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung von DNA-Identifizierungsmuster abzusenken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Bockmann namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der DNA-Analyse ausdrücklich festgestellt, dass durch die gesetzlichen Regelungen nicht in den absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit eingegriffen wird. Das Gericht hat den „genetischen Fingerabdruck“ insofern mit dem herkömmlichen Fingerabdruck und anderen Identifikationsmethoden verglichen. Darüber hinaus konkretisierte das Gericht die vorauszusetzende Straftat von erheblicher Bedeutung als eine dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnende Straftat – also nicht

bereits als eine „schwere Straftat“. Daher hielte sich die hier angefragte Ausweitung der DNAAnalysedatei auf „alle Straftäter, von denen schwere Straftaten zu erwarten sind“ innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bestimmten Grenzen.

Zu 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 8 der Abg. Karin Stief-Kreihe (SPD)

„PROLAND-Förderprogramm für den ländlichen Raum“

Das Programm PROLAND ist ein wichtiges Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum. „Auch wir werden unseren Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unserer ländlichen Gemeinden zur Entwicklung kleiner und mittlerer Betriebe und zum Erhalt oder Schaffung neuer Arbeitsplätze mit dem Förderprogramm leisten“, so Herr Minister Ehlen im Fachausschuss am 28. März 2003.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen auf die einzelnen Programmpunkte hat die Festlegung im Koalitionsvertrag, dass „die investiv nutzbaren EUund Bundesmittel vollständig gebunden werden“ sollen, und wie viel Mittel stehen im Haushalt 2003 (Landesmittel) zur Verfügung?

2. Welche Veränderungen der Förderrichtlinien sind noch vorgesehen?

3. Welche Planungssicherheit haben die Kommunen und privaten Investoren hinsichtlich der bestehenden Richtlinien?

Die Abgeordnete Stief-Kreihe bezieht sich in Ihrer Anfrage auf Äußerungen, die ich Ende März im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum zum Förderprogramm PROLAND gemacht habe und verbindet damit die Frage der Finanzierbarkeit der einzelnen Fördermaßnahmen sowie die Frage nach der künftigen Ausrichtung des Programms.

Ich habe in der Tat in der betreffenden Sitzung des Fachausschusses die besondere Bedeutung dieses Förderprogramms herausgehoben und unterstrichen, dass auch die neue Landesregierung diesem Förderinstrument für die Entwicklung des ländlichen Raums eine zentrale Rolle beimisst.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die im PROLAND-Programm in den Jahren 2003 bis 2006 veranschlagten EU-Fördermittel in Höhe von 338 Millionen Euro sollen vollständig mit nationalen Kofinanzierungsmitteln gebunden werden. Darüber hinaus bemüht sich das Land um zusätzliche Gemeinschaftsmittel. So konnten die in diesem Jahr eingeplanten PROLAND-Mittel erheblich aufgestockt werden, da die EUKommission nicht gebundene EU-Mittel anderer Mitgliedstaaten in Höhe von 46 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern profitiert hiervon Niedersachsen mit über 37 Millionen Euro weit überdurchschnittlich. Der Ansatz der EU-Mittel im Förderprogramm PROLAND erhöht sich dadurch um annährend 50 % auf rund 115 Millionen Euro, sodass in diesem Jahr einschließlich der Komplementärfinanzierung mit Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln rund 250 Millionen Euro für den ländlichen Raum zur Verfügung stehen, mit denen Investitionen um ein Vielfaches angeschoben werden können. Allein im Landeshaushalt stehen für das laufende EU-Haushaltsjahr rund 50 Millionen Euro1 zur Kofinanzierung zur Verfügung.

Zu 2: Wesentliche Änderungen des Förderprogramms PROLAND sind der Europäischen Kommission im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen vorgeschlagen worden. Im Rahmen der so genannten Modulation wird das „Niedersächsische Agrarumweltprogramm“ um die folgenden Maßnahmen erweitert:

Förderung der Anwendung von Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau,