Welchen Sicherheitszuwachs erwarten Sie in Niedersachsen? - Die Debatte, die Sie hier führen, ist rein fiktiv.
Nun komme ich zu den Bemerkungen, die Herr Biallas gemacht hat. Er sagte ja, ich hätte einen ungeheuerlichen Vorwurf erhoben, dass nämlich verfassungswidrig gehandelt würde, wenn man die elektronische Fußfessel einführen würde. Nehmen wir einmal an - das habe ich in meiner Einführungsrede deutlich hervorgehoben -, die elektronische Fußfessel würde eingeführt. Dazu wird es allerdings nicht kommen, weil andere Innenminister, auch CDU-Innenminister, diese Position nicht unterstützen. Aber nehmen wir einmal an, für den Personenkreis, für die Sie sie einführen wollen, würde die elektronische Fußfessel tatsächlich kommen und es würde auch ein Richtervorbehalt geschaffen. In meinen Augen - und offensichtlich auch in den Augen von Frau Merk; denn Sie hat in der gleichen Weise argumentiert - wäre diese Regelung gleichwohl verfassungswidrig. Da hilft auch der Richtervorbehalt nicht, weil Sie mit dieser Regelung nämlich von den zentralen Elementen des Rechtsstaates, wie sie im Grundgesetz normiert sind, abweichen.
Herr Biallas, ich möchte Sie schließlich noch an etwas erinnern. Sie haben sich ja so empört darüber gezeigt, dass der Regierung bzw. Ihrer Fraktion der Vorwurf gemacht wurde, Sie würden verfassungswidrige Vorschläge unterbreiten. Sie haben gesagt, so etwas wäre für Sie undenkbar. Aber wie war das denn im letzten Jahr?
- In einem Punkt. Aber dieser eine Punkt wird Konsequenzen für andere Bestimmungen des Gesetzes haben. Das wird bei den Beratungen und bei den Anhörungen deutlich werden.
Der zweite Fall: Was war denn mit dem Niedersächsischen Mediengesetz, zu dem der Staatsgerichtshof festgestellt hat, dass es mit der Niedersächsischen Verfassung nicht in Einklang steht?
Ich wünsche mir, Sie würden nicht den Eindruck erwecken, als wäre Ihnen das völlig fremd. Es gibt Belege dafür, dass Sie gegen die Verfassung verstoßen haben. Deswegen sind wir auch so sensibel, wenn solche Vorschläge von Ihnen kommen. Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lennartz, ich würde gerne auf diese drei Punkte im Detail eingehen.
Zum einen ist es mir wichtig, dass ich, dass der Gesetzgeber nicht erst dann reagiert, wenn schon etwas Schreckliches passiert ist.
Die Rasterfahndung z. B. hat der Kollege Bartling erst eingeführt - und das auch noch im Schnellverfahren -, nachdem der schreckliche Anschlag in New York gewesen ist. Als auf einer Innenministerkonferenz die Rasterfahndung angeordnet wurde, musste er leider sagen: In Niedersachsen können wir die Rasterfahndung nicht durchführen, weil wir uns geweigert haben, diese Möglichkeit ins Gesetz aufzunehmen. - Ich glaube, das macht deutlich, dass wir rechtzeitig alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, damit wir gegen die Bedro
Hier ist im Übrigen nicht ein niedersächsisches Gesetz berührt, sondern Bundesgesetze: das Zuwanderungsgesetz und die Ausländergesetzgebung. Dazu habe ich einen Vorschlag gemacht. Insofern habe ich mich in die Debatte auf der Bundesebene eingeschaltet, die ganz klar von der Sorge geprägt ist, dass wir keine Möglichkeit haben, Top-Gefährder, die nicht ausgewiesen werden können, vernünftig zu beobachten. Um nicht mehr und nicht weniger geht es.
Ich möchte noch einmal genau sagen, was ich vorhabe und welchen Vorschlag ich gemacht habe. Offenbar ist es Ihnen ja immer noch nicht deutlich geworden.
Schon jetzt können wir nach dem Ausländergesetz Meldeauflagen verhängen und bewegungseinschränkende Maßnahmen anordnen. Das ist sicherlich unstrittig. Nun aber geht es darum, wie man überwachen kann, dass diese Maßnahmen auch eingehalten werden. Herr Biallas hat das ja eindrucksvoll geschildert: Ich kann z. B. - ich übertreibe jetzt ein wenig - einen Zug der Bereitschaftspolizei zu dem Haus von Herrn Kaplan schicken. Aber ob das ein geringerer Eingriff in die Privatsphäre ist, als - durch einen Richter angeordnet; Richtervorbehalt! eine elektronische Fußfessel anbringen zu lassen, weiß ich nicht. Die elektronische Fußfessel macht schließlich nichts anderes, als ein Signal auszusenden, wenn jemand gegen eine bewegungseinschränkende Maßnahme verstößt, sodass man sofort eingreifen kann. Das ist das, was ich vorgeschlagen habe. Wenn man mir deshalb vorwirft, dass das ein Eingriff sei, der offensichtlich verfassungswidrig sei, dann kann ich das wirklich nicht nachvollziehen. Denn es ist nur eine zusätzliche Maßnahme, um sicherzustellen, dass nicht gegen Auflagen verstoßen wird.
Meine Damen und Herren, zum letzten Punkt. Es ist völlig richtig, dass wir beim Polizeigesetz in einem Punkt vom Verfassungsgericht verurteilt worden sind. Das ist keine Frage. Deshalb muss hier nachgebessert werden. Ich sage Ihnen aber genauso: Die Intention war und ist auch noch heute, dass wir in dem Bereich der präventiven Telefonüberwachung weiterkommen, wenn es um Terrorismusverdacht geht.
Die Bayern haben jetzt in ihrem Gesetz eine nach dem Urteil des Verfassungsgerichts angemessene Lösung vorgebracht. Auch dagegen wird geklagt. Wir werden sehen, ob diese Regelung wirklich standhält. Aus meiner Sicht sind dann die Innenminister und wir alle gefordert, diese Regelung in unsere Polizeigesetze aufzunehmen. Denn meiner Ansicht nach ist es ganz wichtig, rechtzeitig an Informationen zu kommen.
Aber man kann hier nicht jedes Mal einen Popanz aufbauen und sagen, dass eine Regierung in diesem Punkt, weil sie sich um die Sicherheit in unserem Lande kümmert, an die Grenzen des Rechtsstaats gegangen ist. In diesem Fall ist man zugegebenermaßen einmal über die Grenzen des Rechtsstaats hinausgegangen, was aber mit einer neuen Regelung zurückgenommen werden muss. Statt einen Popanz aufzubauen, sollte man sich an die eigene Nase fassen.
Ich kann Ihnen zig Verfassungsgerichtsurteile aufzählen, die während der Amtszeit der rot-grünen Bundesregierung ergangen sind. Ein Urteil habe ich noch sehr genau in Erinnerung, weil das gerade im Bereich der inneren Sicherheit Folgen hätte haben können. Dies betraf den europäischen Haftbefehl. Das Gesetz, das auf einem Gesetzentwurf von Frau Justizministerin Zypries beruhte, ist vom Verfassungsgericht eindeutig einkassiert worden mit der Folge, dass sogar ein Top-Gefährder freigelassen werden musste, weil man hier nicht vernünftig gearbeitet hat. Ich sage das, um nur ein Beispiel zu nennen.
Wir sollten gerade in dieser Debatte aufhören, uns dies links und rechts um die Ohren zu schlagen. Denn wir sind wirklich in einer Situation, in der es auch um terroristische Bedrohung geht. Wir müssen sehen, dass wir vernünftige rechtsstaatliche Maßnahmen - keine Frage - ergreifen. Angesichts dieser Bedrohung müssen wir auch an die Grenzen des Rechtsstaates gehen, weil wir ansonsten für die innere Sicherheit nicht garantieren können.
Meine Damen und Herren, das haben die Bürgerinnen und Bürger auf keinen Fall verdient. Wir müssen alles daransetzen, in unserem Land Anschläge zu verhindern. Dafür stehe ich. Darin können Sie ganz sicher sein.
Für die SPD-Fraktion hat Frau Merk um das Wort gebeten. Frau Kollegin, Ihnen stehen noch 3:19 Minuten Redezeit zur Verfügung.
Herr Minister, nur zur Klarstellung: Sie sind nicht vom Verfassungsgerichtshof verurteilt worden, wie Sie eben gesagt haben. Vielmehr ist Ihr Gesetz für nichtig erklärt worden. Das macht einen ganz feinen juristischen Unterschied aus.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, man müsse das Zuwanderungsrecht, das Ausländerrecht ändern. Meine Damen und Herren, es gibt sehr viele ehemalige Ausländer, die inzwischen deutsche Staatsbürger sind. In welchem Gesetz möchte denn der Minister dann entsprechende Regelungen treffen?
Sie nehmen doch hoffentlich zur Kenntnis, dass wir inzwischen sehr viele eingebürgerte Ausländer haben - das ist übrigens auch in anderen europäischen Ländern der Fall -, die längst die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Wo wollen Sie denn dann die Fußfessel verankert wissen?
Sie haben gerade gesagt, dass Sie die Fußfessel im Ausländerrecht und im Zuwanderungsgesetz verankert wissen möchten. Das betrifft aber nur die Ausländerinnen und Ausländer, die vielleicht diese Top-Gefährder sind. Es könnte sich aber genauso gut um Deutsche handeln. Ich frage mich, wie Sie mit diesen umgehen wollen.
Ganz zum Schluss, Herr Minister, empfehle ich Ihnen einen Blick in den Artikel 79 Abs. 3 unseres Grundgesetzes, der ausdrücklich ausführt, dass bei Fragen der Menschenwürde Änderungen im Grundgesetz durch einfaches Gesetz nicht möglich
sind. Sie sollten sich wirklich besser beraten lassen. Ich bin dankbar, dass die FDP ganz zum Schluss - allerdings etwas verdeckt - gesagt hat, dass auch sie das nicht mitträgt, was Sie hier machen wollen.
Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport beraten. Mitberaten sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und die Ausländerkommission. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag in die Ausschüsse überwiesen worden.
Tagesordnungspunkt 30: Verzicht auf Jagdpacht für Bundes- und Landesstraßen - kein Bürokratiemonster schaffen! - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/2535
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass dieser Antrag ohne Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden soll.
Federführend soll der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten. Mitberaten sollen der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das ist so beschlossen.