Heidrun Alm-Merk
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Frau Ministerin, mir ist bewusst, dass Sie sehr stark betroffen sind; das sind wir alle ebenfalls. Ich erinnere mich an die Zeiten, als ich Justizministerin war. Seinerzeit gab es auch zahlreiche Selbstmorde. Das schicke ich vorweg, sage Ihnen aber auch - weil Sie noch nicht so lange im Parlament sind -, dass es zu meiner Zeit sehr viele Anfragen von der rechten Seite des Hauses gab, die sehr schmerzhaft waren. Deshalb sollte sich heute auf dieser Seite auch niemand aufregen. Vielmehr müssen Sie gestatten - das will ich mir auch gestatten -, zu fragen, wo zu fragen ist. Das ist nichts Unanständiges.
Nun zu meinen beiden Fragen:
Erstens. Sie haben gesagt, es gebe in der Anstalt acht Dauererkrankte. Können Sie uns sagen, wie lange diese Dauererkrankungen schon andauern?
Zweitens. Sie haben gesagt, dass die vormals latente Gefahr einer Selbstverletzung in Stade nicht bestand. Ich wüsste gern, wann die Untersuchung war, die später zur Überstellung geführt hat. Können Sie uns den konkreten Ablauf schildern? Wann ist die latente Gefahr nicht mehr bejaht worden, sodass der Gefangene nach Uelzen verlegt worden ist?
Ich glaube, eines muss ganz klar sein: Folter und grausame und unmenschliche Behandlung - ob virtuell oder in der Praxis - ist etwas, was das ganze Haus klar verurteilen muss.
Das wünscht man niemandem, und das darf auch nicht auf virtueller Ebene gespielt werden; denn Spiele sind schnell dicht an der Wirklichkeit dran.
Herr Minister, es gibt Untersuchungen von amnesty international, die sich schon sehr viele Jahre mit dem Thema Folter insgesamt und mit der Frage, wie man dazu kommt, Folter auszuüben, auseinandersetzen. Ich empfehle Ihnen, diese Untersuchungen noch einmal zu lesen.
Frau Ministerin Ross-Luttmann, ich bin der Debatte sehr aufmerksam gefolgt. Sie sprachen von einer Arbeitsgruppe, die eingerichtet worden ist. Ich stelle heute nicht die Frage, was aus der Arbeitsgruppe „Zwangsheirat“ geworden ist, deren Ergebnisse Sie uns schon längst haben vorstellen wollen.
Deshalb frage ich konkret: Welchen Titel hat diese von Ihnen angesprochene Arbeitsgruppe? Welche Ziele hat sie, und wann wollen Sie uns erste Ergebnisse vorlegen? - Ich frage das, damit nicht das Gleiche passiert wie bei der Arbeitsgruppe „Zwangsheirat“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kostet mich einigermaßen Disziplin, jetzt nicht ausfallend zu werden. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
Deshalb kostet mich das auch Disziplin.
Herr Kollege, IKEA liegt in Schweden. Sie wissen, welche Haltung Schweden zur Europäischen Union hat. Aber Sie haben das einfach so einbezogen. Sie wissen auch, woher Pippi Langstrumpf kommt. Aber Sie haben das einfach so einbezogen.
Ihre Kenntnisse über Europa sind enorm. Sie haben mit dem Satz „Europa hat keine Grenzen“ begonnen.
Meine Damen und Herren, Europa hat so viele Grenzen wie noch nie, nämlich die gesamten Außengrenzen. Herr Kollege, ich hätte mir von Ihnen ein bisschen mehr Fachlichkeit gewünscht.
- Herr Präsident, ich habe nicht so eine laute Stimme. Das Gebrüll stört mich.
Meine Damen und Herren, wer im Europaausschuss war - da muss ich ausholen -, der hat es erlebt. Sie haben den Verlauf sicherlich in Erinnerung - vielleicht war der Kollege ja nicht da. Sie haben im Ausschuss den Antrag gestellt, über den wir heute abstimmen. Wir haben davor im Plenum eine Anfrage gestellt, auf die die Landesregierung dramatisch geantwortet hat. Danach hat uns die Vorsitzende des Europäischen Informationszentrums im Ausschuss ganz klar berichtet, welch eine Pleite der Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin zum 22. Januar 2007 gewesen ist.
Die Leiterin des EIZ hat ausgeführt, dass dieser Beschluss zwar gefasst worden ist. Aber die Kultusminister der Länder haben plötzlich bemerkt, dass die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin übersehen hatten, dass die Kultushoheit der Länder Vorrang hat. Die Folge war, dass sie beschlossen haben, dem Aufruf, den die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin zum 22. Januar beschlossen haben, nicht Folge zu leisten, sondern stattdessen als Länder einzeln eine entsprechende Initiative zu ergreifen. Dazu habe, das ist vom EIZ vorgetragen worden, das nordrhein-westfälische Ministerium eingeladen. Es habe diesen Termin dann aber nicht wahrnehmen können, deshalb sei bis vor 14 Tagen nichts weiter zustande gekommen.
Weiter will ich deutlich machen, dass ich die Art und Weise, in der das abläuft, schon schäbig finde. Jetzt wird hier vorgetragen, 21 Veranstaltungen würden für das nächste Jahr geplant. Herr Hogrefe, der mich übrigens gestern Abend dazu veran
lasst hat, diesen Saal zu verlassen - und ich bin dankbar, dass ich das getan habe;
es war nicht mehr zu ertragen, meine Damen und Herren -,
hat gestern in seiner unnachahmlichen Art und Weise Kenntnisse aus der Staatskanzlei vorgebracht, die dem Ausschuss bis heute nicht vorliegen. Wir wissen über keine einzige Veranstaltung Bescheid. Ein solches Demokratieverständnis - ich bin jetzt 21 Jahre im Parlament
habe ich noch nie erlebt.
Für mich ist es unerträglich, in welcher Art und Weise gestern Abend und heute Europa diskutiert wurde und wird: wie eine Lachnummer, wie im Kabarett, aber nicht wie in einem großen europäischen Staatenbund, der sich gerade bemüht, am 1. Januar zwei neue Staaten aufzunehmen. Wenn diese Staaten gehört hätten, wie gestern Abend und heute über Europa diskutiert wurde und wird! Ich schäme mich für die Art und Weise, in der hier diskutiert worden ist.
Die ganzen Jahre hindurch hat es bei allen Vorsitzenden von Europaausschüssen sehr viele Gemeinsamkeiten gegeben. Es hat Informationen gegeben, man hat sich bemüht.
Jetzt will ich ausführen, was in dem aktuellen Ausschuss gelaufen ist. Herr Kollege Dinkla hat nicht die Auffassung von Herrn Hogrefe vertreten, sondern er hat ganz klar gesagt, er fände es gut - ich als Ausschussvorsitzende habe die Anregung gegeben -, einen positiven, fröhlichen Aufruf für Europa zu machen, der ab dem 22. Januar das ganze Jahr hindurch trägt. Herr Dinkla hat das unterstützt und gesagt: Schön, Frau Merk, machen Sie einen entsprechenden Entwurf für einen Aufruf.
Meine Damen und Herren, zwei Tage später habe ich einen solchen Entwurf verfasst und der CDUFraktion zugeleitet. Die CDU-Fraktion hat es bis heute nicht für nötig gehalten, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dieser Aufruf nicht vielleicht viel besser ist.
Ich will Ihnen sagen, warum dieser Entwurf erheblich besser ist.
Es ist geradezu lächerlich, dass Sie heute erst eine Initiative der Bundeskanzlerin vom 22. Juni dieses Jahres begrüßen, aber die Schüler, die Bürger und viele andere auffordern, sich am 22. Januar nächsten Jahres für Europa zu engagieren. Die Sprache in diesem Antrag ist geradezu unerträglich.
In dem Antrag steht: Wir rufen alle Organisationen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Kultur und der Wissenschaft in Niedersachsen auf. - Mit so etwas holen Sie doch niemanden für Europa hinter dem Ofen vor. Aber genau darum geht es doch. Wir stellen doch seit Langem fest, dass es kaum noch Beteiligung bei den Europawahlen gibt. Dann formulieren Sie diesen Aufruf doch so, dass ihn die Leute verstehen und dass sie auch mitmachen wollen. Das habe ich von Ihnen erwartet.
Ich habe erwartet - das hat Herr Dinkla auch sehr deutlich gemacht -, dass wir einen munteren Aufruf für Europa machen, der mindestens ein Jahr lang durchträgt. Das wäre eine sinnvolle Sache. Deswegen haben wir einen Änderungsvorschlag eingebracht, der allerdings inzwischen als Antrag zur ersten Beratung eingebracht worden ist.
Meine Damen und Herren, ich bitte um sofortige Abstimmung zu diesem Antrag, damit die Sache klar ist.
Meine Damen und Herren, dies ist heute meine letzte Rede. Ich werde mich verabschieden. Sie werden darüber johlen, ich kenne Sie ja inzwischen. Aber eines sage ich Ihnen: Nachdem ich über 20 Jahre im Parlament gekämpft habe für Menschenrechte, für Freiheit, für Grundrechte, für
Demokratie und für alle Rechte, die in diesem Hause täglich diskutiert werden, hätte ich erwartet, dass Sie wertschätzen, dass am Ende ein Europa steht, das ich vor 20 Jahren nicht gekannt habe als Schülerin nicht, als Abiturientin nicht, als Studentin nicht, als Ministerin nicht, auch nicht als Vertreterin des Ministerpräsidenten.
Meine Damen und Herren, ich bedauere, dass es heute, an dem letzten Tag, an dem ich vor dem Plenum spreche, eine solch miserable Debatte zum Thema Europa gibt. Das war gestern Abend eine Lachnummer, und es ist heute eine Lachnummer gewesen.
Ich bitte Sie - das ist meine Bitte für die Zukunft -: Gehen Sie mit Europa sachgemäß um. Frau Kuhlo hat in einer der letzten Plenarsitzungen darum gebeten, dass wir Europa etwas weiter nach vorne tragen. Es wäre ein Missvergnügen für jedes Land in Europa, die Debatten zum Thema Europa - so, wie sie in den letzten zwei Tagen vonseiten der CDU-Fraktion gelaufen sind - auch nur nachlesen zu müssen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr spannend: Die größte Regierungsfraktion schickt jemanden in die Bütt, um über einen Haushaltsbereich zu reden, obwohl er in dem dafür zuständigen Ausschuss weder ordentliches noch stellvertretendes Ausschussmitglied ist.
Das ist schon etwas Neues in einer solchen Situation.
Herr Klare, mir ist auch völlig klar geworden, warum Sie keine Fragen zugelassen haben. Das hat man bei Ihrer Rede gemerkt. Sie hätten keine Fragen zulassen können, weil Sie auf die Fragen keine Antworten hätten geben können.
Stattdessen haben Sie Frau Kollegin Andretta in der peinlichsten Art und Weise heruntergemacht. Sie haben Ihre Rede einfach abgelesen, die geschrieben wurde, bevor Sie die Rede von Frau Andretta gehört haben. Das war ein sehr spannender Vorgang für diesen Landtag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es reizt mich doch, noch ganz kurz auf die Ausführungen des Kollegen Hogrefe einzugehen. Herr Kollege Hogrefe, wenn Sie sagen, dass die Fachleute Sie bei Ihrem Antrag beraten haben, dann kann ich nur sagen: Das hat man dem Antrag angemerkt. Er ist von den Fachleuten geschrieben worden. Gestatten Sie mir diesen Hinweis.
Meine Damen und Herren, ich möchte ganz kurz zu Tagesordnungspunkt 34 sprechen. Das war ein sehr spannendes Unternehmen: Am 22. Juni hat die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, am 22. Januar 2007 einen EU-Projekttag an den Schulen durchzuführen, um - wie es heißt - das Interesse und Verständnis
der Schüler an der Europäischen Union zu wecken und zu vertiefen. Dann kommt der Kernpunkt: Einzelheiten zur inhaltlichen Gestaltung des EUProjekttages werden zwischen der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung sowie den Landeszentralen für politische Bildung abgestimmt.
Meine Fraktion hat heute ja eine Mündliche Anfrage zu dieser Thematik gestellt. Wir mussten erstens überraschenderweise feststellen, dass die Kultusministerkonferenz zu diesem Thema - EUProjekttag am 22. Januar 2007 - nichts ausgearbeitet hat, sonst wäre das positiv beantwortet worden. Zweitens wissen wir, dass im Land Niedersachsen die Landeszentrale für politische Bildung abgeschafft worden ist. - Das ist bitter. - Genauso banal ist deshalb auch die Antwort des Kultusministeriums auf die Frage ausgefallen, was man von dem Projekttag am 22. Januar erwartet.
Um das Ganze noch zu toppen, hat die CDUFraktion am 17. Oktober einen Entschließungsantrag gestellt - der heute zur ersten Beratung vorliegt -, nachdem sie festgestellt hat, dass die SPDFraktion am 11. Oktober eine Mündliche Anfrage eingebracht hat. Dieser Entschließungsantrag ist an Butterweichheit kaum noch zu überbieten. Heute, am 10. November, diskutieren wir ihn. Beschlossen wird er, wenn Sie Glück haben - wir haben ja vereinbart, ihn schnell zu beraten -, Anfang Dezember, sodass dann nur noch 14 Tage bzw. drei Wochen Zeit bleiben; denn dann sorgt die Winterpause bzw. sorgen die Schulferien dafür, dass nicht weitergearbeitet werden kann.
Man fragt sich natürlich, wie es mit den Mitteln aussieht, wer da etwas machen soll, welche Inhalte gesetzt werden. Die CDU-Fraktion fordert in ihrem Antrag auf, den „Deutsch-Französischen Tag“ zu stärken und auch etwas zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge zu machen. Heute haben wir erfahren, dass auch die Landtagsabgeordneten etwas tun sollen. Dass wir nicht beschließen müssen, dass wir als Landtagsabgeordnete etwas tun, Herr Kollege Hogrefe, ist klar - das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Aber eines wird deutlich, meine Damen und Herren: Sie kommen viel zu spät. Der Projekttag ist schon am 22. Juni beschlossen worden. Sie haben das schlicht verschlafen und kommen erst jetzt mit diesem Antrag. Wir werden Sie Ende Januar fra
gen, was in den Schulen am 22. Januar gelaufen ist.
Lassen Sie besser Ihren Entschließungsantrag! Die Schulen sind ja bereits dabei. Der Kultusminister ist Ihnen etwas vorweg gelaufen.
Zu der Rede des Herrn Ministerpräsidenten möchte ich nur so viel sagen: Herr Ministerpräsident, die Beziehungen - -
Entschuldigung, dann mache ich das anderweitig. Das kann ich ihm auch so sagen.
Ich bedanke mich dafür und auch für den Charme des Ministerpräsidenten.
Herr Ministerpräsident, ich habe zu meiner Großmutter früher gesagt: Ich verstehe die Feindschaft zwischen Frankreich und Deutschland nicht. - Meine Großmutter hat mir geantwortet: Auch ich habe es nie verstanden. - Genau das ist es.
Ich meine, dass wir nicht erst jetzt die Kommunen auffordern müssen. Das wollte ich deutlich machen. Es gibt so viele engagierte Kommunen in Deutschland. Für die jungen Leute ist es eher ein Problem, überhaupt zu verstehen, woraus diese Frage der deutsch-französischen Freundschaft resultiert. Das heißt, es ist eher eine Aufgabe der Kommunen, Neues in diese Beziehung zu geben; denn von der jüngeren Generation verbringen ohnehin viele ihren Urlaub dort. Sie verstehen nicht mehr, warum wir hinfahren mussten.
Zu Frau Langhans möchte ich sagen: Liebe Frau Kollegin, wir haben gemeinsam beschlossen, dass die Zeit zu kurz ist, dazu Stellung zu nehmen.
Ich mag dich zwar ganz gern, aber ich finde es nicht gut, dass du das jetzt kritisierst, was du selbst ebenfalls kritisiert und gemeinsam mit uns beschlossen hast.
Frau Ministerin, wir haben inzwischen das Akteneinsichtsrecht sehr konkret geregelt. Ich bin doch einigermaßen überrascht, in welcher Art und Weise Sie heute die Frage, wie weit Sie das Akteneinsichtsrecht der SPD-Fraktion vorangetrieben haben, beantwortet haben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, Sie müssten da noch einige Anfragen stellen.
Ich frage Sie konkret: Haben Sie inzwischen den Antrag gestellt, dass in einer der nächsten Kabinettssitzungen das Akteneinsichtsrecht beschlossen wird? Das sind genau die Regeln, die wir in unserer Verfassung vorgesehen haben.
Ich möchte gerne auf die Ausführungen, Frau Kollegin, kurz zurückkommen. Ich bin der Überzeu
gung, dass allein die Umlage das Problem nicht lösen wird.
Aber lassen Sie mich auch eines sagen: Sie könnten beim Herrn Innenminister nachfragen. Eine Reihe von jungen Ausländerinnen hat diesen Ausbildungsberuf gewählt und die Ausbildung vorzüglich abgeschlossen. Diese Personen werden derzeit ausgewiesen und abgeschoben. Fragen Sie bitte einmal nach, ob man diese nicht im Lande halten könnte. Frau Kollegin, das wäre eine sehr hilfreiche Sache.
Ferner kommt es darauf an, wie über den Altenpflegeberuf in der Öffentlichkeit gesprochen wird. Wir werden einen solchen Beruf umso mehr wertschätzen, je mehr ältere Menschen es gibt. Es wird die Frage an die gesamte Gesellschaft sein, welche Ethik sie mit dieser Frage verbindet, welche Wertschätzung den älteren Menschen nicht nur in Reden, sondern auch in der Praxis bei der Frage nach der Aufwertung dieses Berufes gegeben wird. Das hat mit der Frage nach der Bezahlung in diesem Beruf zu tun.
Die Aufstiegschancen in diesem Beruf sind geradezu marginal. Das war zu meiner Zeit so. Das ist auch heute noch so. Ich hatte nur sehr wenig Zeit für dieses Thema. Sie wissen, ich war leider nur für zwei Jahre in diesem Ministerium. Aber eines ist mir damals klar geworden: Die Aufgabenstellung ist ganz erheblich.
Ich wäre dankbar, wenn wir alle das zur Kenntnis nähmen. Geben wir diesem Beruf eine bessere Bewertung - auch finanziell!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus - gestatten Sie mir, das zu sagen -,
dass Sie hier so tun, als sei das Problem vom Himmel gefallen. Wie viele Debatten hat es hier im Plenum und im Rechtsausschuss zu der Frage des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens und seiner Folgen gegeben? Da stellt sich Herr Biestmann hin und sagt - -
- Herr Biester, gestatten Sie! Wenn Sie so viel Biestigkeit haben, wie Sie sie hier hatten, dann ist es einmal der Herr Biestmann oder der Herr Biester; lassen Sie es dabei sein.
Eines bleibt jedenfalls festzustellen: Es ist für Sie eine beschämende Situation eingetreten, die zu korrigieren Sie jetzt versuchen müssen. Wir werden der Öffentlichkeit sehr gut klarmachen können, dass Sie diesem Land, der Richterschaft und der Justiz einen Schaden zugefügt haben, der kaum noch zu überbieten ist. Insofern ist der Antrag dringend notwendig; denn offensichtlich haben Sie das die ganze Zeit, als darüber geredet worden ist, ignorieren wollen, einschließlich Ihrer so klugen Ministerin.
Frau Ministerin, ich hatte Sie im letzten Plenarsitzungsabschnitt in Bezug auf den betreffenden Bewerber gefragt, ob Ihnen bekannt ist, dass das eine Sprungbewerbung ist. Darauf haben Sie gesagt, Sie wüssten das nicht. Das hatte mich irritiert, aber ich konnte keine Frage mehr erstellen.
Nun frage ich Sie Folgendes: Wenn Sie eine Bewerberin haben und diese entsprechend bewertet wird, dann sieht man doch bekanntlich - so kenne zumindest ich es - die Personalakte ein. Ist Ihnen aus der Personalakte denn nicht deutlich geworden, dass die Dame über längere Zeit überhaupt nicht gearbeitet hat?
Frau Ministerin, ich komme auf meine erste Frage zurück. Von Ihnen wollte ich im Übrigen nichts über Krankheiten und Ähnliches erfahren; ich weiß sehr genau, dass man darüber keine Auskunft geben darf.
- Ich habe eine sehr saubere Frage gestellt. Wer zugehört hat, der weiß das auch. Es war eine faire Frage.
Ich frage Sie dann nur: Haben Sie Einblick in die Personalakte der betreffenden Bewerberin genommen oder nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz den Text wiedergeben, unter dem die Ergebnisse der Enquete-Kommission seinerzeit stand. Es heißt dort:
„Ziele der angestrebten Parlamentsreform sind insbesondere die Förderung einer neuen Kultur der Debatte
und die Erhöhung ihrer Aktualität, die Stärkung der Stellung des einzelnen Abgeordneten und der Kontrolle der Regierung sowie eine bessere Berücksichtigung der von der Öffentlichkeit gestellten Anforderungen an das Parlament.“
Das ist unser Beschluss, meine Damen und Herren, den wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam gefasst haben. Das ist sozusagen der Stern, der über dieser Reform strahlt. Wenn ich das scherenschnittartig an das anlege, was eben zur Frage der Einschränkung gesagt worden ist, dann muss ich sagen, dass Sie diesem Beschluss etwas antun. Sie beschließen jetzt nämlich etwas, was Sie vorher ganz anders beschlossen haben. Das muss man dann in der Öffentlichkeit auch so sagen. Es geht um Einschränkungen. Es geht Ihnen offensichtlich nicht mehr darum, die Stellung des Abgeordneten zu stärken. Es geht nicht mehr darum, die Öffentlichkeit deutlicher zu berücksichtigen. Hier geht es vielmehr um das Gegenteil.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich jetzt noch ganz kurz mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinandersetzen. Ich glaube, dass wir uns der ganzen Angelegenheit am besten dadurch nähern, dass wir eine Anhörung zu all den Punkten durchführen, die hier von großer Bedeutung sind. Wenn hier betont wird, dass das Petitionsrecht eines der wichtigsten Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist, dann ist es angemessen, im Rahmen einer Anhörung zu klären, welchen Bedarf es noch gibt. Sicherlich wäre es sinnvoll, hier auch den Deutschen Bundestag mit all seinen Erfahrungen bezüglich der ersten Forderung im Antrag der Grünen einzubeziehen, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Petitionsausschuss durch die Eingabe von E-Mail-Petitionen zu ermöglichen. Im Anschluss daran sollten wir die Erfahrungen auswerten, die wir durch den Deutschen Bundestag vorgetragen bekommen.
Es wäre aber auch mehr als richtig, die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger auf die Petitionen genauer zu hören und zu lesen. Von daher glaube ich sehr wohl, dass es sehr sinnvoll wäre, die neuen Regelungen, die der Bundestag beschlossen hat, auch in Niedersachsen einzuführen. Damit würde auch den Massenpetitionen die notwendige Bedeutung gegeben. Mir gefällt aber auch der
Gedanke des Selbstaufgriffsrechts sehr gut. Wir sollten bei einer Anhörung noch einmal vertieft darüber nachdenken, ob wir diesen Gedanken aufgreifen können.
Nun zum Thema der zwei Berichterstatterinnen bzw. Berichterstatter. Wer neben seiner Arbeit im Petitionsausschuss öfter auch in anderen Ausschüssen Vertretungsaufgaben übernimmt und sieht, wie dort die Petitionen behandelt werden, dem mag dabei gelegentlich kalt werden. Der Petitionsausschuss selbst nimmt sich in der Regel ausreichend Zeit und betrachtet eine Petition von verschiedenen Seiten. Ich lade jeden gern einmal ein, Gast im Petitionsausschuss zu sein. In anderen Ausschüssen sieht die Sache aber etwas anders aus.
Sie sollten sich deshalb im Petitionsausschuss einmal selbst ein positives Bild verschaffen.
Lassen Sie mich hier eines deutlich machen. Ich knüpfe hier an die Erfahrungen an, die der Deutsche Bundestag seit Jahrzehnten gemacht hat.
- Herr Präsident, es ist mir hier einfach zu laut. Ich komme mit meiner Stimme kaum noch durch. Das ist wirklich ärgerlich.
Es ist zu Recht so, dass es im Deutschen Bundestag zwei Berichterstatter gibt, weil auf diese Weise eine Petition sehr viel dezidierter durchleuchtet wird. Die Kooperation unter zwei Berichterstattern - das hat Frau Helmhold schon gesagt lässt zum Teil auch eine andere Vision entwickeln, als das bisher bei uns möglich ist.
Deshalb denke ich, dass es sinnvoll ist, eine Anhörung durchzuführen und sich darüber Bericht erstatten zu lassen, wie sich die Berichterstatterfunktion im Deutschen Bundestag darstellt. Wir von der SPD-Fraktion haben ja regelmäßige Treffen mit den petitionspolitischen Sprechern, bei denen dieses wichtige Thema auch bereits behandelt worden ist.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass ich sehr wohl der Meinung bin, dass dem Petitionsrecht noch mehr Raum gegeben werden sollte. Es lohnt sich. Bürgerinnen und Bürger nehmen uns
bei diesen Fragen sehr wohl und sehr interessiert wahr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass Herr Althusmann die Unwahrheit gesagt hat. Ich bin Mitglied der Enquete-Kommission gewesen und erinnere mich sehr wohl daran, dass ich zugunsten des Petitionsrechtes und auch des Petitionsausschusses gestimmt habe. Die SPD-Fraktion konnte mir in dieser Hinsicht auch keine Bindung auferlegen.
- Herr Kollege, Sie dürften wissen, welche Rechte ein Mitglied der Enquete-Kommission hat. Diesbezüglich gibt es einen Unterschied zwischen Mitgliedern einer Fraktion, eines Ausschusses und einer Enquete-Kommission. Ich habe meine Rechte in der Enquete-Kommission so wahrgenommen, wie man sie wahrzunehmen pflegt, indem ich ausschließlich meine eigene Meinung vertreten habe. Ich habe mich immer für den Petitionsausschuss ausgesprochen. Das wird mir die Fraktion bestätigen. Sie hat dies nicht unbedingt gern gesehen, aber sie hat es akzeptiert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass Herr McAllister offensichtlich sehr schlecht recherchiert hat. Herr McAllister, dies war nicht unter Herrn Glogowski - damals waren Sie ja noch gar nicht im Parlament -, sondern es war in der Zeit der Frage des Asylkompromisses und der Reduzierung des Asylverfahrens in den Jahren 1992/1993. Damit das richtig gestellt ist: Sie haben eben behauptet, es sei unter Herr Glogowski gewesen. - Nein! Es war unter Herrn Schröder.
Ich empfehle Ihnen dringend, das nachzulesen. Mit Herrn Glogowski hatte das nichts zu tun. Im Übrigen entscheidet so etwas, wie Sie wissen, nicht der Innenminister, sondern der Ministerpräsident.
Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen - auch dies müssten Sie wissen -: Ich war von 1990 bis zum Jahr 2000 Ministerin. Insoweit habe ich mich bei Petitionen nicht zu melden gehabt.
Frau Kollegin Mundlos, da ich von 1998 bis 2000 für diesen Bereich zuständig war und diesen Bereich auch verhandelt habe, möchte ich nur Folgendes feststellen: Niemand, weder Ministerpräsident Schröder seinerzeit noch später Ministerpräsident Glogowski, hat dieses Thema jemals zurückgepfiffen. Punkt 1.
Punkt 2. Ich möchte deutlich machen, dass die gesamten Verhandlungen, die seinerzeit mit der Bundesregierung und mir geführt worden sind, nicht ein einziges Mal etwa zum Ziel hatten, dass
etwas erweitert wird, sondern es ging ausschließlich um die Gesundung von Schwerstkranken. Ich will hier keine Geschichtsklitterung von Ihnen haben!
Frau Ministerin, Sie haben wohl den Rat bekommen - das kennen wir aus Besetzungsverfahren -, die Stelle für eine lebensjüngere Bewerberin bzw. einen lebensjüngeren Bewerber zu nutzen. Um zu verstehen, ob diese Möglichkeit ausgeschöpft werden kann, frage ich, wie alt die Bewerberinnen und Bewerber sind.
Als Zweites möchte ich wissen, ob der Bewerber aus Sachsen-Anhalt aufgrund eines so genannten Sprungverfahrens Verwaltungsgerichtspräsident in Sachsen-Anhalt geworden ist. Sie wissen, dass nach 1990 Beamte von Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt gingen und dort einen enormen Beförderungssprung machten. Wir waren oft damit konfrontiert, wie es ist, wenn jemand wieder nach Niedersachsen zurückkommt, und haben entschieden, es könne nicht sein, dass jemand hier
eine Spitzenstelle bekommt, nachdem er in Sachsen-Anhalt sozusagen durchgesprungen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man hatte nach so viel Desaster bei der Frage der Härtefälle in den letzten zwei Jahren an sich einen Verordnungsentwurf erwartet, der dem Rechnung trägt, was seit langem die Problemlage ist, die wir vor uns hertragen. Ich darf daran erinnern, dass Sie zunächst weder eine Härtefallgruppe noch eine Härtefallkommission haben wollten. Vor einem guten Jahr waren wir alle der Meinung, in einer Härtefallgruppe könne man die Probleme vielleicht halbwegs lösen. Allerdings, meine Damen und Herren, haben wir es bei den Petitionen sehr schnell erlebt, dass die Interpretation dessen, was ein Ausschlussgrund ist, immer mehr erweitert worden ist. Genau das macht jetzt der Verordnungsentwurf erneut.
Ich garantiere Ihnen, Sie werden auch mit der Härtefallkommission nicht eine einzige Debatte zu diesen Fällen beseitigen können, weil Sie nicht auf das eingehen, Herr Minister, was eigentlich Ihre Aufgabe wäre, nämlich den Härtefällen gerecht zu werden. Das ist das, was Sie nicht tun.
Ich sage eines sehr deutlich: Daran, wie etwa bei der Frage der Sozialhilfe der Ausschlussgrund in einer Art und Weise formuliert wird, dass die nichterziehende Ehefrau und der nichterziehende Ehemann, also die Kinderlosen, praktisch vorgezogen werden, weil sie diejenigen sind, die es sehr viel besser haben, was die Frage, Kinder versorgen zu müssen, anbelangt, zeigt sich die Art und Weise, in der Sie mit Familie umgehen, meine Damen und Herren.
Der zweite Punkt, wie Sie mit Familie umgehen, ist geradezu unerträglich. Sippenhaft kennen wir nicht. Wenn mein Vater beispielsweise straffällig geworden wäre, ist meine Familie trotzdem sauber.
Sie machen genau das Gegenteil. Sie schließen alle Familienmitglieder aus, wenn Sie einem Familienmitglied nachweisen können, dass es straffällig geworden ist. Wo sind wir denn in dieser Gesellschaft, in der jeder einzelne Fall ein Fall ist?
Sie werfen es jemandem vor, wenn er bei der Passersatzbeschaffung nicht mitgewirkt hat. Das können Sie Erwachsenen vorwerfen, aber Sie können es nicht Minderjährigen vorwerfen. Die sind abhängig von ihren Eltern. Sie können auch nicht Minderjährigen vorwerfen, dass etwa ihre Eltern über die Identität getäuscht haben. Meine Damen und Herren, wo sind wir in unserer Gesellschaft hingelangt? - Wir haben individuelle Entscheidungen für jeden Einzelnen zu treffen. Daran misst sich Ihre Humanität. Sie haben es leider wieder nicht geschafft.
Zu Herrn Rolfes: Ich bin fast aus dem Kabinett geflogen, weil ich mich für das Asylrecht eingesetzt habe - nur, damit wir klar sehen.
Dazu muss ich mir von Ihnen überhaupt nichts sagen lassen. Lesen Sie einmal nach, wie wir in all den Jahren um das Asylrecht gekämpft haben, insbesondere ich. Ich lasse mich von Ihnen in keiner Weise heruntermachen oder belehren.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Die Verordnung trifft nicht den Stil, den wir erwartet haben. Sie werden wieder eine Pleite erleben. Das tut mir sehr Leid - für uns alle.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nicht fragen, wie viele Flüchtlinge aus der De
mokratischen Republik Kongo in Niedersachsen Zuflucht gefunden haben und wieder abgeschoben worden sind oder noch abgeschoben werden. Mit Sicherheit ist deren Zahl völlig unbedeutend im Verhältnis zu den derzeit 1,5 Millionen Binnenflüchtlingen, die im Kongo umherirren. Sie sind von ihrer Zahl her auch gegenüber den mehr als 300 000 Flüchtlingen aus dem Kongo völlig unbedeutend, die Sambia, Tansania und KongoBrazzaville aufgenommen haben.
Sie sind für uns aber nicht unbedeutend, was die Einzelschicksale angeht, die dahinter stehen; denn das, was die Flüchtlinge nach ihrer Abschiebung aus Niedersachsen im Kongo erwartet, müssen wir hier ansprechen. Die durchschnittliche Lebenserwartung beläuft sich derzeit auf 48,9 Jahre. Die Kindersterblichkeit liegt bei 100 auf 1 000 Lebendgeburten. 48,3 % der Bevölkerung ist null bis 14 Jahre alt. Das ist fast die Hälfte der gesamten Bevölkerung. Der Anteil der 15- bis 64jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt 49,2 %. Der Anteil der über 65jährigen beläuft sich auf nur noch 2,5%. Die Verwaltung funktioniert nicht. Die medizinische Hilfe funktioniert nicht. Die Justiz funktioniert nicht. Es gibt die Subsistenzwirtschaft. Die Arbeitslosigkeit liegt bei fast 100 %. Not, Hunger und Elend prägen das Land. Krieg und Bürgerkriege haben das Land über Jahrzehnte hinweg zerrüttet. Es ist im Chaos versunken. Warlords bestimmen in großen Teilen das Schicksal der Bevölkerung. Kindersoldaten erleiden traumatische Schicksale.
Frau Kollegin, wenn Sie den Film „Lost Children“ gesehen haben, so möchte ich Sie darauf hinweisen, dass er ausschließlich in Gulu in Uganda spielt. - Das aber nur nebenbei.
Noch in den 90er-Jahren forderten der Bürgerkrieg und die Kriege, an denen immerhin acht Staaten im Kongo beteiligt waren, mehr als 4 Millionen Tote. In der afrikanischen Presse wurde das Geschehen der 90er-Jahre als Weltkrieg beschrieben. Er wurde bei uns in Niedersachsen aber nur kaum oder gar nicht wahrgenommen.
Dass das so ist, zeigt jetzt auch die Ablehnung der Forderung, die wenigen Bürgerinnen und Bürger aus dem Kongo, über die wir hier sprechen, wenigstens so lange hier zu belassen, bis ihr Leben im Kongo eine Chance hat, durch die Koalitionsfraktionen. Darüber kann man frühestens nach den möglichst freien Wahlen diskutieren.
Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin, wissen wir, dass seit dem 1. Januar 2005 schon gar nicht der Außenminister Abschiebestopps verhängen kann, wie Sie eben gesagt haben, sondern allenfalls der niedersächsische Innenminister, und zwar im Gegensatz zum früheren Innenminister Bartling jetzt auch allein. Das macht den Unterschied aus.
Die neuesten Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sprechen eine sehr deutliche Sprache. Ich zitiere:
„Selbst in Kinshasa kann es immer wieder zu Zwischenfällen mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften kommen.“
Aber Niedersachsen schiebt ab. Ja, auch wenn gerade wegen der am 30. Juli stattfindenden Wahlen und wegen der Destabilisierung des Landes eine UN-Peace-Keeping-Mission mit 17 000 Soldaten und Polizisten durchgeführt wird. Auch wenn Deutschland und Europa Soldaten dorthin senden, damit die Wahlen dort durchgeführt werden können, schicken wir die Menschen in dieses Land zurück. Auch Niedersachsen schiebt ab, obwohl ein CDU-Bundestagsabgeordneter am 1. Juni im Bundestag erklärt hat - das ist bisher unwidersprochen und stimmt noch -:
„Noch heute sterben jeden Tag tausende Kongolesen durch Gewalt, das entspricht rechnerisch“
- so sagt er
„einer Tsunami-Katastrophe alle sieben Monate.“
Er fährt fort und begründet den Bundeswehreinsatz zu den ersten freien Wahlen nach 45 Jahren - auch das ist neu - wie folgt:
„Scheitert der politische Prozess, dann fällt der Kongo zurück ins Chaos - - -“
Meine Damen und Herren, wenn so viele Soldaten in den Kongo geschickt werden, um möglichst ein Chaos zu verhindern und die Durchführung freier Wahlen zu ermöglichen, läge es dann nicht nahe, zumindest so lange Humanität zu zeigen, bis die Vereinten Nationen und Europa erklärt haben, dass die Lage jetzt so sei, dass die Soldaten abziehen können, dass die freien Wahlen durchgeführt seien und dass die Menschen wieder Frieden
finden? - Das ist meines Erachtens der Ansatz für die Frage, ob abgeschoben werden kann.
Herr Minister! Erstens. Sie haben das Auswärtige Amt zitiert und gesagt, dass genau kontrolliert werde, vor allem die Rückführung und auch die Wiederaufnahme bei Familien im Einzelfall.
Nun haben wir einen Fall im Petitionsausschuss schon zweimal behandelt. Gestern haben wir den Bericht über die Abschiebung einer schwangeren jungen Frau mit zwei kleinen Kindern bekommen. Wir wissen: Die zwei kleinen Kinder sind im Kongo, über die Frau wissen wir noch nichts. Herr Minister, wenn Ihnen gesagt wird, das Auswärtige Amt kontrolliere all dies über die Botschaft, dann haben wir auch schon die Frage gehabt: Wieso fragt man nicht die Kinder? Ich kann Ihnen nur sagen: Diese Äußerung des Auswärtigen Amts vermag ich angesichts des Falles, über den ich hier im Einzelnen nicht reden kann, weil wir ihn noch im Ausschuss diskutieren, nicht nachzuvollziehen.
Zweitens. Sie sagten, die Kompetenzzuweisung liege beim Bund. Herr Minister, Sie haben diese sechs Monate. Sie können von den sechs Monaten Gebrauch machen. Sie tun es nicht. Meine Damen und Herren, wenn es nicht so traurig wäre, würde ich sagen, dass das ein Treppenwitz ist. Da schicken wir Soldaten in ein Land, das im Chaos versunken ist,
- 17 000 Soldaten der Vereinten Nationen stehen insgesamt vor Ort, und wir schicken noch zusätzliche Soldaten, um die Wahlen zu sichern. - Aber wir schaffen es nicht - Herr Minister, ansonsten führen Sie in Berlin das große Wort -, sechs Monate durchzusetzen, um wenigstens diesen Familien mit Kindern eine Chance zu geben. Da begreife ich mein Deutschland leider nicht mehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion bittet darum, einen zusätzlichen
Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen, und zwar einen Entschließungsantrag, der lautet: „Aussetzung der Abschiebung der Familie Zimeri“.
Ich will dies kurz begründen. Die entsprechende Petition ist am 1. Februar dieses Jahres bei der Landtagsverwaltung eingegangen. Die Landtagsverwaltung hat die Petition am 1. Februar dieses Jahres per Fax an das Innenministerium und auch an den Ausschussvorsitzenden des Petitionsausschusses übersandt. Der Ausschussvorsitzende hat den Kollegen Albers zum Berichterstatter bestellt und ihm die Petition am 22. Februar zukommen lassen. Die Frist für die Stellungnahme des Innenministeriums lief bis zum 1. Mai dieses Jahres. Diese Frist ist allerdings nicht eingehalten worden. Bis heute ist beim Kollegen Albers keine Stellungnahme eingegangen.
Ich habe die Petition seit längerem im Auge, und die Petenten stehen in regelmäßigem Kontakt mit mir. Ich bin von ihnen informiert worden, dass eine Abschiebung bevorsteht. Daraufhin habe ich letzte Woche im Innenministerium nachgefragt und habe die schriftliche Antwort bekommen, dass die Abschiebung storniert worden und man - auf meine Bitte hin - bemüht sei, möglichst schnell eine Stellungnahme zu erstellen. Bekanntlich werden Petitionen erst dann behandelt, wenn eine Stellungnahme vorliegt. Dann werden sie sehr schnell vom Ausschussvorsitzenden auf die Tagesordnung gesetzt.
Nachdem ich am Montag - das war vier Tage später - einen Anruf von der Familie bekam und sie mir mitgeteilt hat, dass sie am 31. Mai abgeschoben werden soll, ist mir klar geworden, dass sowohl mit Blick auf die Rechte des Petenten als auch der Abgeordneten Schwierigkeiten entstehen, und zwar, weil wir erst am 1. Juni eine Möglichkeit hätten, diese Petition zu behandeln. Zu diesem Zeitpunkt wären aber bereits Fakten geschaffen worden, da die Familie dann bereits abgeschoben worden wäre.
Meine Damen und Herren, ich will nicht in die inhaltliche Diskussion einsteigen. Aber wir wollen, dass Sie noch 14 Tage warten. Nachdem diese Familie schon 16 Jahre lang gewartet hat, wird es doch möglich sein, die Abschiebung um 14 Tage zu verschieben, um dem Ausschuss die Möglichkeit zu geben, am 1. Juni sachgerecht in die Diskussion einzutreten und eine Entscheidung zu treffen. So könnte auch noch rechtzeitig eine Be
ratung im Juni-Plenum stattfinden. Damit würden die Rechte der Petenten gewahrt und die Rechte der Abgeordneten ebenso.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, um welche Eingabe es geht. Es geht um die Familie Kasem. In der letzten Plenarsitzung haben CDU und FDP darum gebeten, noch einmal innezuhalten und darüber zu diskutieren. Meine Fraktion plädiert auf Härtefall.
Die Familie lebt hier seit 16 Jahren; ihr Lebensmittelpunkt ist Westerstede. Die meisten Kinder sind hier geboren; sie sprechen Deutsch. Der Vater wurde wegen sexueller Nötigung und wegen Körperverletzung gegenüber seiner Frau zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Jahre 2004 wurde er zu Recht ausgewiesen und abgeschoben. Erst nach seiner Abschiebung konnte seine Familie aufatmen. Nun trat zutage, dass er sich nicht nur an der Frau, sondern auch an den Mädchen vergriffen hatte. Es schlossen sich Behandlungen der Mutter und einer Tochter an.
Die Familie ist vor einigen Jahren vom jesidischen Glauben zum christlichen Glauben übergetreten. Sie hat viele Jahre von Sozialhilfe bzw. ergänzender Sozialhilfe gelebt. Nach Abschiebung des Mannes fand man einen erheblichen Geldbetrag sowie Hochzeitsgoldschmuck der Frau. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Sozialhilfebetrugs erhoben. Das Gericht hat aber bisher die Hauptverhandlung nicht zugelassen, weil es erheblichen Klärungsbedarf sieht. Das ist auch verständlich, da die Ehefrau, die mit 15 Jahren zwangsverheiratet wurde, des Lesens und Schreibens im Wesentlichen nicht mächtig ist, schon gar nicht in der lateinischen Schreibweise. Deshalb hat ihr Mann alle Behördengänge unternommen und alle Anträge selbst gestellt, sodass sie nicht mitbekam, was ihr Mann gemacht hat. Somit hat das Gericht auch zu klären, wer den Sozialhilfebetrug begangen hat. Solange keine Verurteilung erfolgt ist, gilt in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung.
Dass die Frau über Goldschmuck verfügte, ist bei jesidischen Gruppen selbstverständlich. Das ist in allen arabischen Ländern so; denn allein stehende ältere Frauen haben keinen Rentenanspruch und bei Trennung auch keinen Unterhaltsanspruch.
Seit längerer Zeit erhält die Frau Unterhaltsmittel seitens der restlichen Familie und des Unterstützerkreises.
Die Familie hat einen Wiederaufgreifensantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt, der allerdings abgelehnt worden ist. Das Bundesamt sieht keine Gründe, die ein Wiederaufgreifen des Verfahrens rechtfertigten.
Nun könnte man ja glauben, man könne sich zurücklehnen. Nein, meine Damen und Herren, dies tun wir nicht. Die Kinder, um die es in erster Linie geht, entwickeln sich seit 16 Jahren vorzüglich. Dass ihre Misshandlungen bislang nicht bekannt waren, hängt damit zusammen, dass sie sich nicht öffnen konnten, solange der Vater nicht abgeschoben war. Sowohl die Mutter als auch die Kinder haben sich inzwischen geöffnet. Die Mutter wird im Krankenhaus Wehnen behandelt; auch das Kind ist in der Psychiatrie mit posttraumatischen Belastungsstörungen aufgefallen.
Nach syrischem Recht müssen die Kinder bei Scheidung und Trennung zum Vater zurück.
Ab dem 15. Lebensjahr gilt dies für die Töchter, ab dem 13. Lebensjahr für die Söhne. So hat es auch das Bundesamt ausgeführt. Aber das Bundesamt sagt:
„Auch wenn sich die Regelung des Sorgerechts in Syrien möglicherweise nicht am konkreten Kindeswohl des jeweiligen Einzelfalles orientieren würde, kann ihr gleichwohl eine Ausrichtung an einem eher abstrakten Kindeswohl unter Berücksichtigung der dortigen gesellschaftlichen Verhältnisse nicht abgesprochen werden. Diese Sorgerechtsregelung stellt nicht eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar...“
Meine Damen und Herren, wir sehen das absolut anders.
- Meine Redezeit läuft ab. - Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen: Die Beratergruppe hat - mit einer Ausnahme - positiv entschieden. Ich möchte unsere Sozialministerin zitieren, die in der Braunschweiger Zeitung vom 28. März Folgendes
gesagt hat: „Ein Land ohne Kinder ist ein Land ohne Visionen und Träume.“ Aber Kinder ohne ein Land haben es schwer.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zur Anerkennung des Härtefalls.
Herr Kollege Krumfuß hat eben von sehr vielen, über 1 500 Frauenorganisationen in Syrien gesprochen, meine Damen und Herren. Lieber Herr Kollege, wenn Sie ungeprüft die Dinge vom Bundesamt übernehmen, passiert so etwas. Es ist die Parteiorganisation der Baath-Partei mit ihren Untergliederungen. Sie ist eine Einheitspartei, die für Frauen eine reine politische Frauenorganisationspartei ist. Sie hat in jedem kleinen Ort in Syrien - wo ich im Übrigen sehr häufig bin - diese Frauenorganisationen, und diese Frauenorganisationen sind reine Parteiorganisationen, die nicht in Frage stehen, etwa einer solchen Familie in einem so schwierigen Fall überhaupt zur Seite stehen zu können.
Der zweite Punkt, den ich besonders schlimm fand: Wir alle wissen - jedenfalls ich habe in der Jugendarbeit, im Jugendamt Hannover sehr viel mit diesen Fällen zu tun gehabt -, wo Missbrauch oder Misshandlungen erfolgt sind: Glauben Sie doch nicht, dass Kinder, die misshandelt worden sind, ihre Eltern nicht als Eltern ansehen! Das tun sie trotzdem!
Das ist bekannt, auch den Kollegen bekannt, und das ist auch dem Bundesamt bekannt. Man brauchte nur einmal nachzulesen, wie die Situation ist.
Ich darf noch darauf hinweisen, dass dieses Mädchen gar nicht diejenige ist; denn selbst das Bundesamt sagt: Es dürfte sich bei der Tochter um die und die handeln.
Herr Kollege, dann bleiben Sie bitte bei dem, was auch das Bundesamt sagt.
Meine Damen und Herren, wenn wir über diesen Fall sprechen, dann hätten wir es sehr viel leichter, wenn wir eine Bleiberechtsregelung hätten.
Dass die Integration dieser Kinder gelungen ist, wissen wir. Dass die Familie ein dramatisches Schicksal hat, wird hier gar nicht bestritten. Es geht also darum zu überlegen: Wie könnten wir der
Familie helfen? Herr Bode hat das ja gesagt, aber er meint, das könne man im Heimatland. Wir meinen, das kann man bei der Familie nach 16 Jahren in Deutschland und bei hier geborenen Kindern nicht im Heimatland machen.
Es könnte sich ja die Frage stellen - ich versuche, zu vermitteln -, dass wir die Sache noch einmal zurückstellen. Die Familie kann ihre Petition auch jetzt noch zurücknehmen. Sie kann es jetzt noch. Wenn wir entschieden haben, kann sie nichts mehr machen, dann ist das verbraucht.
Wir werden ja, wie wir wissen, beim Innenminister in Kürze eine Härtefallkommission haben, und es könnte sich vielleicht eignen, diese Frage einer Härtefallkommission - wenn sie sie denn aufnimmt; das muss sie ja selbst entscheiden - vorzulegen. Die Frage ist, ob wir uns dazu verstehen könnten, um jetzt den Weg nicht abzuschneiden.
Das gebe ich zu bedenken, und ich wäre dankbar, wenn man sich darüber kurz verständigen könnte. Vielleicht könnte das einen anderen Weg ermöglichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Gansäuer in einigen Punkten aufklären. Die Entscheidung des Bundesamtes ist keine Entscheidung in der Sache gewesen. Das Bundesamt sagt wörtlich: Die unten genannten Gründe rechtfertigen nicht ein Wiederaufgreifen des Verfahrens. Es hat also weder ein Urteil noch einen Beschluss gegeben. Es gab vielmehr schlicht eine Entscheidung, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können.
Zweitens. Ich will Folgendes noch einmal deutlich betonen, weil dies einigen in Ihren Reihen nicht klar zu sein scheint. Der Gesetzgeber hat es als bitter empfunden, dass es Fälle gibt, bei denen man sagen muss: Sie sind Härtefälle, bei denen die Gerichte aber alle anders entschieden haben. Wenn der Gesetzgeber die angesprochene Regelung im neuen Recht festgelegt hat, können im Zusammenhang damit nicht Vorwürfe gegenüber Abgeordneten gemacht werden. Wenn man sich auf die Härtefallregelung bezieht, greift man damit weder ein Urteil noch einen gerichtlichen Beschluss an. Es geht hier um Fälle, in denen man zu der Auffassung gelangt, dass es sich um Härtefälle handelt. Darüber debattieren wir hier. Wir debattieren nicht über die Frage, dass fünf Verfahren gelaufen sind. Wenn der Gesetzgeber eine besondere Regelung für Härtefälle nicht gewollt hätte, hätte er eine Regelung betreffend eine Härtefallkommission überhaupt nicht in das Gesetz hineingepackt.
Über diese Regelung waren sich alle unisono einig. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag haben diese Regelung im Recht verankert. Sie sollten uns in diesem Zusammenhang also keine Vorwürfe machen. Wir sind sehr wohl gesetzestreu. Wir können sehr wohl unterscheiden, was Recht und was Unrecht ist. Wir können ebenso unterscheiden - -
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, man kann es nicht hinnehmen, wenn ein Abgeordneter eine weibliche Abgeordnete als „Plattenspieler“ bezeichnet. Das haben Sie eben getan.
- Das hat der Kollege - Sie können das nachlesen eben getan. Wahrscheinlich haben Sie alle nicht zugehört. Er hat Frau Leuschner als „Plattenspieler“ bezeichnet. Sehr wohl!
Ich will Ihnen nur eines sagen: Wer eine Kollegin als „Plattenspieler“ bezeichnet, den könnte man selbst einen „Leierkastenmann“ nennen. Aber das verkneife ich mir.
Frau Ministerin, wenn man in den vergangenen Wochen aufmerksam die Zeitungen gelesen und auch an unseren Debatten immer teilgenommen hat, dann kann man sich daran erinnern, dass Sie den beabsichtigten Verkauf der Landeskrankenhäuser in der Vergangenheit immer damit begründet haben, dass man keine eigenen Mittel habe, um neue Plätze im Maßregelvollzug zu schaffen. Nun haben Sie gerade auf unsere Fragen vorgetragen, dass Sie das „Feste Haus“ in Göttingen verlegen und den damit wegfallenden Maßregelvollzug neu erstellen wollten. Ich darf fragen, wie sich diese Aussage mit Ihrer von mir eben zitierten Begründung verträgt, dass Sie kein Geld hätten, um im Maßregelvollzug neue Plätze zu schaffen. Wie viele Mittel werden Sie Ihrer Einschätzung nach aufwenden müssen, um das „Feste Haus“ mit Maßregelvollzugsplätzen neu zu errichten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den USA sollen so genannte Triebtäter mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. In Deutschland gibt und gab es einige Minister, die ähnliche abwegige Überlegungen äußerten, so z. B. der ehemalige General und jetzige Innenminister Schönbohm. Er will die Fußfesseln für notorisch schwänzende Schulkinder einsetzen. Der hessische Justizminister Christian Wagner äußerte gar auf der CeBit 2005:
„Die elektronische Fußfessel bietet auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren“
„und in Arbeitsverhältnisse vermittelt zu werden. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.“
Meine Damen und Herren, der niedersächsische Innenminister, der diesen Ministern natürlich nicht nachstehen will, muss auch noch eine Idee zur Fußfessel für gewaltbereite Islamisten schnell in die Öffentlichkeit posaunen, um zum Jahreswechsel die FDP zum Lachen zu bringen, aber auch dazu, rechtsstaatliche Bedenken anzumelden. Auf Nachfragen der Presse muss er in Interviews sogleich verkünden, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt.
Siehe Die Welt vom 28. Dezember 2005.
Auf die Anfrage des Abgeordneten Briese äußert er dann am 26. Januar 2006:
„Der Vorschlag ist zur politischen Diskussion gedacht und nicht als fest umrissene Regelung, die bereits einer konkreten verfassungsrechtlichen Prüfung zugänglich wäre.“
Auf meine Frage nach einer Legaldefinition „Islamist“ und „Gewaltbereitschaft“ weiß er keine Antwort zu geben.
Vielmehr meint er, gegen jene mit der elektronischen Fußfessel vorgehen zu können, die terrorismusverdächtig sind und gegen die aufenthaltsbeschränkende Auflagen verfügt werden und die damit besser überwacht werden könnten. Das alles sind Zitate. Ganz selbstverständlich ist das aus seiner Sicht nur ein Ausländer. Denn die schwer wiegenden Eingriffe will er ja auch „nur“ im neuen Aufenthaltsgesetz verankert wissen.
Konkreter wird er dann auch nicht in der Debatte im Landtag. Nein, er faselt von Topgefährdern.
Ein anderes Beispiel.
Als der Türke Kaplan - - - Herr Kollege, wenn Sie so betrunken sind, dann halten Sie sich zurück! Das ist ja wirklich unerträglich!
Das gilt dann auch für die andere Seite, die auch gerade von „faseln“ gesprochen hat.
Meine Damen und Herren, das ändert natürlich überhaupt nichts an dem, was ich gerade gesagt habe.
Dass es längst auch Eingebürgerte in Deutschland gibt, die von seinen Vorschlägen nicht erfasst würden, zeigt zusätzlich die Begrenztheit seines Vorschlages deutlich auf.
Um das Ganze zu toppen, muss auch dann noch der SPD-Bundestagsabgeordnete Wiefelspütz bei der Rede des Ministers im Januar hier im Plenum herhalten, der angeblich gesagt haben soll, dass man den Vorschlag Schünemanns prüfen müsse, weil die SPD eine Gesetzeslücke durchaus sehe.
Natürlich nehme ich den Minister ernst, meine Damen und Herren. Ich frage am nächsten Tag per E-Mail beim Abgeordneten Wiefelspütz nach und verkneife mir auch nicht, seine prompte Antwort hier zu zitieren:
„Liebe Heidrun, ich halte die elektronische Fußfessel für Quatsch.
Herzliche Grüße
Wiefelspütz.“
Wie Recht hat doch Herr Wiefelspütz, meine Damen und Herren!
Herr Minister Schüneberg,
als Verfassungsminister gehörten Sie dringend abgelöst, als Innenminister sowieso.
Aber meine Damen und Herren, weil das noch nicht genug ist, bemüht der Minister in seiner Rede hier im Parlament auch noch die Innenministerkollegen und sagt wörtlich:
„Dies ist ein Vorschlag, der abgewogen ist und im Kreise der Innenminister gerade ernsthaft diskutiert wird.“
Dann wartet man auf die ernsthafte Diskussion der Innenminister, die ja immerhin auf dem höchsten Gipfel Deutschlands, der Zugspitze, tagen. Da ist die Luft rein, der Kopf bleibt klar, eine strahlende Maisonne erleuchtet die Geister. Und dann kommen das allen zugängliche Protokoll und die berühmte Pressekonferenz - wie immer. Das Ergebnis von der Geschicht′: Da war nichts mit Ernsthaftigkeit des Vorschlags Schünemann. Nein, es blieb um ihn und mit ihm seither recht ruhig, ja verdächtig still. Denn es war wie so oft eine der peinlichen Populismusarien - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Meine Damen und Herren, nun könnte man ja glauben, dass die Regierungsfraktionen, insbesondere die FDP, die den Vorschlag des Ministers noch im Dezember zur Lachnummer erklärte, jetzt dem Antrag der Grünen zustimmen könnten, diesen Vorschlag schnell zu beerdigen, um sich weitere Peinlichkeiten und um sich vielleicht später auch noch Verfassungsklagen zu ersparen. Aber wieder wird es nichts.
Und die Moral von der Geschicht′, meine Damen und Herren: Lieber beißen wir als FDP und CDU die Zähne zusammen und schweigen uns aus, als einem Minister, der auf die Verfassung den Eid geschworen hat, einmal klar die Zähne zu zeigen. Ich und meine Fraktion bedauern Ihre Schwäche, liebe CDU und FDP.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass sechs Verfahren zum Abschluss gekommen sind. Können Sie uns vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich dieses System der Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität und der Korruption zuwendet, sagen, welche strafrechtlichen Tatbestände in diesem Zusammenhang erfüllt worden sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht hier nicht mehr um die Frage, dass selbstverständlich rechtmäßig gehandelt worden ist und dass die Frau nach Österreich zurück verbracht wird. Darüber gibt es nicht den geringsten Zweifel. Das haben Sie, Frau König, als diejenige, die die Petiti
on bearbeitet hat, ebenso wie Frau Lorberg auch deutlich festgestellt.
Nein, es geht - das will ich noch einmal deutlich machen - um die Frage des Umgangs bei Abschiebungen. Meine Damen und Herren, nachdem der Ausschuss und damit auch Sie selbst diesen Umgang kritisiert haben, hätte ich schon erwartet, dass Sie auch hier in der Öffentlichkeit zu dieser Kritik stehen.