Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

Dem Weser-Report aus Bremen waren Überlegungen zu entnehmen, was man tun kann. Die Bremer Senatorin für Frauen, Jugend und Gesundheit hat gesagt, dass man eine solche Pflicht braucht. Der Vorstandsvorsitzende der AOK hat erklärt, die Pflicht helfe gar nichts, man könne die Krankenkassen als Kostenträger nicht zu Ausführungsgehilfen des Staates machen und müsse daher auf Freiwilligkeit pochen und mehr dafür werben. Es ist also eine heftige Diskussion im Gange.

Frau von der Leyen hat gesagt: „Der Staat muss seine Wächterfunktion dort wahrnehmen, wo Familien schlicht überfordert sind.“ Gesundheitsministerin Schmidt hat verlangt: „Kinder in unserem Land sollen die bestmögliche Betreuung und den bestmöglichen Schutz genießen.“

Es gibt sehr viele Überlegungen. Wir müssen jetzt prüfen, was wirklich geht. Ein Punkt ist, dass nicht alle Kinder krankenversichert sind, dass über die Krankenkassen also gar nicht alle erfasst sind. Eine weitere Frage ist, ob man im SGB V überhaupt eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Untersuchungen festmachen kann. Das müsste man auch prüfen.

Fazit: Meines Erachtens ist es sehr wichtig, dieses Thema weiter zu verfolgen und zu überlegen, wie man den Kindern helfen kann, denen sonst nicht geholfen wird und die in keiner Weise Aufmerksamkeit erfahren - nicht nur im Interesse der Kinder, sondern auch im Interesse der gesamten Gesellschaft. Denn es kostet uns alle wesentlich mehr, wenn wir nicht frühzeitig anfangen gegenzusteuern. Es geht auch nicht nur um Vernachlässigung, es geht - das klang auch schon an - genauso um gesundheitliche Defizite, um bestimmte Fehlbildungen, die Kinder haben können, die ohne ärztliche Untersuchung aber nicht entdeckt werden. In diesen Fällen kommt die Schuleingangsuntersuchung einfach zu spät, um den Kindern eine Chance auf ein Leben in Gesundheit zu geben, das sie alle verdient haben.

Wir müssen also unbedingt über dieses Thema diskutieren. Ich bin sehr gespannt, was wir herausfinden, was rechtlich geht und wie wir uns dann letztlich als Niedersachsen verhalten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Ross-Luttmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich zu sehen, dass wir uns in unserer Sorge um die junge Generation einig sind. Wir alle wissen, wie wichtig es ist, im Kindes- und Jugendalter beginnende körperliche und seelische Störungen frühzeitig zu erkennen. Was rechtzeitig erkannt wird, kann meist ganz gut behoben oder doch gelindert werden. Ich halte es für immens wichtig, Zeichen von Misshandlungen und Verwahrlosungen bei Kindern früh zu erkennen, um rechtzeitig gegensteuern zu können. Traurige und unfassbare Kinderschicksale wie das der kleinen Jessica, die nach jahrelangem Martyrium durch ihre Eltern verhungern musste, fordern uns als Gesellschaft auf, tätig zu werden. Wir sind uns einig, dass wir Kinder vor Gesundheitsschäden, vor Gewalteinwirkungen und vor Vernachlässigungen bewahren müssen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich bin immer offen für neue Vorschläge. Wir sollten uns aber bei allen Vorschlägen die Zeit nehmen, sorgfältig zu überprüfen, ob wir damit das Ziel, Kindern und Jugendlichen zu helfen, auch wirklich erreichen.

Meine Damen und Herren, Niedersachsen misst der Prävention hohe Priorität bei, um Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu einem gesunden Erwachsenwerden zu unterstützen. Wir sind damit auch auf einem guten Weg. Wir haben die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9 und die Jugendgesundheitsuntersuchung J 1 als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es zeigt sich, dass die Inanspruchnahme trotz vieler Anstrengungen leider noch nicht bei 100 % liegt. Aber sie ist in den vergangen Jahren kontinuierlich gestiegen. Aktuelle Zahlen für Niedersachsen zeigen, dass die Untersuchungen U 1 bis einschließlich U 6 von immerhin 90 % der anspruchsberechtigten Kinder wahrgenommen werden. Die späteren Untersuchungen U 7 bis U 9 sowie die J 1 werden leider weniger in Anspruch genommen. Sozial benachteiligte Gruppen beteiligen sich noch immer stark unterdurchschnittlich. Dennoch nimmt

auch hier erfreulicherweise die Teilnahme kontinuierlich zu.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass wir die Beteiligung an den Vorsorgeuntersuchungen noch erhöhen müssen. 90 % sind immer noch 10 % zu wenig. Aber wir sollten die bestehenden Untersuchungen nicht ungeprüft zur Pflicht machen. Es sind noch viele Fragen offen, die ich ganz kurz einwerfen möchte. Sie sagen in Ihrem Antrag z. B. nicht, wer die Beteiligung der Kinder an den Untersuchungen kontrollieren soll oder ob und gegebenenfalls welche Sanktionen Sie sich bei Nichtbeteiligung vorstellen. Die Beantwortung dieser und anderer Fragen kann aber unter Umständen sogar verfassungsrechtlich relevant sein.

Im Saarland, auf das Sie sich in Ihrem Antrag zu Recht beziehen, wird derzeit genau aus diesem Grund erst einmal geprüft, inwiefern alle anderen Wege der Motivation zur Teilnahme an den U-Untersuchungen ausgeschöpft werden können, bevor das Land eine rechtliche Verpflichtung weiter verfolgt. Dort wird im Februar eine Expertenanhörung stattfinden. Erst danach wird über die von Ihnen erwähnte Initiative entschieden. Solche Expertenanhörungen muss nicht jedes Land selbst durchführen. Wir werden aber die saarländischen Ergebnisse aufmerksam verfolgen.

Meine Damen und Herren, wir müssen uns um die Familien kümmern, die sich nicht ausreichend in der Verantwortung für die gesundheitliche Vorsorge ihrer Kinder sehen. Dabei müssen nicht zwangsläufig Verpflichtungen eingefordert werden. Es kann auch sinnvoll sein, verstärkt auf Eltern und Ärzte zuzugehen, um sie zu einer vermehrten Teilnahme der Kinder an den U-Untersuchungen zu motivieren. Wir sollten motivieren statt zu sanktionieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben in Niedersachsen einiges auf den Weg gebracht, um die Teilnahmezahlen an den U-Untersuchungen zu erhöhen. Ich möchte beispielsweise unsere muttersprachlich formulierten Einladungsbögen nennen. Wir haben im Internet ein einheitliches, leicht verständliches Anschreiben an Eltern zur Verfügung gestellt, das die einladenden Krankenkassen auch in russischer und türkischer Sprache abrufen können. Denn die Landesregierung hat die Stärkung der Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung bereits seit längerem auf ihrer Agenda.

Außerdem setzen wir uns im Rahmen des neuen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst dafür ein, dass die bewährten Schuleingangsuntersuchungen auch weiterhin landesweit durchgeführt werden. Der öffentliche Gesundheitsdienst untersucht alle Kinder etwa ein halbes bis ein Jahr vor Schulbeginn. Hierbei sind wir gerade mitten in der parlamentarischen Diskussion. Sie wissen, dass ich mich entschieden dafür einsetze, dass wir belastbare Daten über die Gesundheit unserer Kinder erhalten. Ich glaube, das ist ganz wichtig.

Ich hoffe sehr, dass wir gemeinsam eine Lösung finden, damit auch in Zukunft wie bisher möglichst alle Kinder in Niedersachsen an diesen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle Kinder in Niedersachsen durch die Schuleingangsuntersuchung erreichen müssen. Neben den Schuleingangsuntersuchungen und den Vorsorgeuntersuchungen leistet auch die aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit ihren Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche in Niedersachsen vor Ort in ihren Familien gut begleitet und betreut werden, damit so ein Fall wie der der kleinen Jessica von vornherein vermieden wird.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir haben bereits einige Maßnahmen zur Prävention mit Erfolg auf den Weg gebracht. Ich darf an dieser Stelle - meine Kollegin hat das bereits angesprochen - das so genannte Hebammen-Projekt, die „Aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter Netzwerk Familienhebammen“ nennen. Die Ergebnisse sind eindeutig. Gezielte Maßnahmen mit aufsuchendem Charakter sind ein geeignetes Instrument, um Risikofamilien zu erreichen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dieser Projektansatz wird durch eine gezielte Weiterbildung von Hebammen in die Fläche getragen. Das auch von Niedersachsen initiierte Frühförderprojekt der Bundesfamilienministerin wird einen Schwerpunkt in Niedersachsen haben. Der präventive Charakter wird in diesem Projekt noch ausgeweitet. Schwangere werden bereits ab der 20. Schwangerschaftswoche begleitet. Die Stärkung der Erziehungskompetenz wird darüber hinaus auch weiterhin im Fokus unserer Aktivitäten bleiben.

Ich meine, wir sind uns alle einig: Kinder sind unser wertvollstes Gut. Sie benötigen Zuwendung, Förderung und unser aller Schutz. Wo immer wir Vernachlässigung, Misshandlung oder andere

gesundheitliche Risiken erkennen und eingreifen können, ist es unser aller Pflicht, dieses zu tun und Hilfestellung zu geben - aber bitte überlegt, planvoll und systematisch. Dabei sollten wir für alle weiteren Überlegungen berücksichtigen: Motivierende Aktionen bringen immer mehr nachhaltige Akzeptanz als gesetzliche Verpflichtungen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, mitberatend sollen der Kultusausschuss und der Ausschuss für Inneres und Sport sein. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, bevor ich Ihnen allen einen schönen Abend wünsche und die Sitzung schließe, möchte ich Sie daran erinnern: Laut ausgedruckter Tagesordnung erwartet der Präsident Sie alle morgen um 9 Uhr hier.

Schluss der Sitzung: 18.39 Uhr.