In der Hoffnung auf gute und vor allem ertragreiche Beratungen im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen möchte ich zu guter Letzt an uns alle appellieren: Wir alle - ob wir Erzieher, Lehrer, Sporttrainer, Nachbarn oder Verwandte sind - haben die Pflicht, in begründeten Verdachtsfällen Meldung zu machen. Wir müssen gemeinsam für einander einstehen und dürfen zum Wohl unserer Kinder nicht einfach wegschauen. Meine Damen und Herren, wir alle sind gefragt, wenn es darum geht, die Misshandlung von Kindern einzudämmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die bislang freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Pflichtuntersuchungen umzuwandeln. Dazu sagen wir Grüne Ja. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein in einem notwendigen Präventionsprogramm zur Vermeidung von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, aber auch ein Baustein zur Frühförderung von Kindern.
Meine Damen und Herren, die Pflichtuntersuchungen sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern müssen umgehend umgesetzt werden. Die Zahlen variieren. Bundesweit sollen mehr als 200 000 Kinder in Verwahrlosung leben bzw. täglichen Misshandlungen ausgesetzt sein. Dazu kommt, dass 6 % der Kinder in so genannten Risikofamilien leben. Was mich aber noch mehr erschreckt, ist die Zunahme der Defizite im psychosozialen Umfeld in so genannten normalen Familien, die wir in unsere Betrachtung auch einfließen lassen müssen.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Handlungsbedarf groß ist. Die Umwandlung von bislang freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen zu Pflichtuntersuchungen darf deshalb nicht im politischen Zeitlupentempo stattfinden, sondern muss so schnell wie möglich erfolgen.
Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, ein staatliches Kontrollsystem einzuführen, sondern darum, zu erkennen, wo Hilfen notwendig sind, und diese Hilfen dann auch zu leisten. Die Einführung von Pflichtuntersuchungen ist nur ein Rettungsring - ich nehme einmal dieses Bild -, und dieser Rettungsring muss zur Schwimmhilfe für die Kinder und ihre Familien entwickelt werden.
Die Kinder- und Jugendhilfe - das wissen wir alle hat in den letzten Jahren in der Politik auf kommunaler Ebene und auf Landesebene kaum eine Lobby gehabt. Sie war der Bereich, in dem am schnellsten, am ehesten gespart wurde. Die Förderung von präventiven Maßnahmen ist stetig zu
rückgefahren worden. Dieses Zurückfahren auf Landesebene, aber auch auf der kommunalen Ebene, die berühmte Debatte über Pflichtaufgaben und so genannte freiwillige Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, die die Kommunalpolitiker unter uns kennen, haben das Hilfenetz sehr löchrig gemacht. Auch einzelne Modellversuche wie z. B. das sehr erfolgreiche Hebammenprojekt nutzen nichts, wenn sie nicht flächendeckend installiert und mit ausreichenden finanziellen Ressourcen ausgestattet werden.
Darüber hinaus ist es auch notwendig, dass die unterschiedlichen Professionen zusammenarbeiten und dass diese Zusammenarbeit forciert wird, dass die Professionen also nicht nebeneinander arbeiten und die eine nichts von der anderen weiß.
Wir wissen, dass die Präventions- und Hilfsangebote dringend ausgebaut und möglichst niedrigschwellig angeboten werden müssen, damit die Familien, die mit der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder überfordert sind, kommen und Hilfe sowie Unterstützung abholen und nicht nach einem Mal wieder gehen und sich verstecken. Es geht darum, den berühmten oder berüchtigten Teufelskreis zu durchbrechen und frühzeitige Hilfen zu installieren, damit nicht erst reagiert wird, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wie es im Moment angesichts der zum Teil sehr aufgeregten öffentlichen Diskussion den Anschein hat.
Meine Damen und Herren, primäres Ziel aller Anstrengungen muss der Ausbau von sozialen Frühwarnsystemen sein, eingebettet in ein Präventionsprogramm.
Noch ein Wort zu den U-Untersuchungen, die in das gelbe Heft eingetragen werden. Die Mütter und wohl auch manche Männer kennen das.
Es reicht nicht aus, das aus den 70er-Jahren stammende Konzept nur zur Verpflichtung zu machen. Diese Form der Untersuchung ist veraltet. Es ist notwendig, zeitgleich eine komplette Neuauflage der U-Untersuchungen anzugehen, damit mehr aktuelle Kriterien berücksichtigt, genauere Fragen gestellt und die Eltern stärker eingebunden werden.
Dazu gehört auch, dass die seit dem letzten Jahr freiwilligen, damit aber auch von den Eltern zu bezahlenden - pro Untersuchung 30 Euro! - weiteren vier Checks auf Sprachprobleme, Übergewicht, Lernstörungen, Allergiebereitschaft sowie motorische Defizite und Hyperaktivität mit in die Pflichtuntersuchung einfließen und nicht nur diejenigen in den Genuss dieser Checks kommen, die sich das leisten können und pro Untersuchung die erwähnten 30 Euro zahlen.
Noch ein Wort zu den im Rahmen der Pflichtuntersuchungen erhobenen Daten zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung der bislang mangelhaften Gesundheitsberichterstattung für administrative und gesetzgeberische Konsequenzen: Wenn die Daten dafür zur Verfügung stehen sollen, dann ist es notwendig, dass die Inhalte und die Art der Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen nicht von einem Arzt zum anderen variieren. Nur ein einheitliches, standardisiertes Verfahren mit einheitlichen Kriterien ermöglicht eine umfassende Gesundheitsberichterstattung.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wenn wir den politischen Konsens haben, dass Pflichtuntersuchungen im Rahmen von Früherkennung und Frühförderung wichtig sind, dann müssen auch die notwendigen Korrekturen vorgenommen und die Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern das von der Niedersächsischen Landesregierung, aber auch von der schwarz-roten Bundesregierung, insbesondere von der Familienministerin Frau Dr. von der Leyen, die es als Ärztin eigentlich besser wissen müsste.
Der Anlass für die Überlegungen, die U-Untersuchungen zur Pflicht zu machen, zum ersten Mal im Saarland geäußert, war die immer größere Zahl von bekannt gewordenen Fällen von Kindervernachlässigung und Kindesmisshandlung. Um gleich das aufzugreifen, was Frau Janssen-Kucz gerade sagte: Bei den U-Untersuchungen werden Anzeichen von Kindesmisshandlungen gar nicht weiter nachgeprüft. Natürlich kann ein Arzt oder eine Ärztin sehen, wenn ein Kind blaue Flecken oder ein blaues Auge hat. Dieser Prüfkomplex müsste aber noch erweitert werden.
Es ist zwar schon viel dazu gesagt worden, aber trotzdem möchte ich noch einige Argumente einbringen, weil das Thema wirklich wichtig ist.
Ob wir jetzt wirklich eine Pflicht einführen oder nicht, müssen wir prüfen. Vielleicht wird jetzt wieder gesagt, die FDP wolle nie eine Pflicht. Wir wollen aber sehr wohl manchmal eine Pflicht vorsehen, nämlich dann, wenn wir den Eindruck haben, dass die Freiheit von Einzelnen sonst zu stark beschränkt wird, und hier geht es um Kinder, die sich nicht wehren können. Deshalb müssen wir rechtzeitig überlegen, was wir tun können.
Was ich ganz erschreckend fand, als ich mich mit diesem Tagesordnungspunkt beschäftigt und mich auf ihn vorbereitet habe, ist die Tatsache, dass offensichtlich noch nicht einmal alle neugeborenen Kinder untersucht werden. Das macht man sich gar nicht klar; denn ich nehme an, wir alle sind, als wir geboren wurden, sofort vom Arzt untersucht worden. Das heißt, die U 1 hat stattgefunden. Ich kenne Statistiken aus Hamburg - von wo aus übrigens am 17. Januar die erste Bundesratsinitiative zur Einführung der Untersuchungspflicht gestartet worden ist -, die zeigen, dass im Jahre 2005 sogar bei der U 1 nur 95,8 % der Kinder erfasst wurden. Das ist der höchste Wert, der in Hamburg bei diesen U-Untersuchungen überhaupt verzeichnet wurde.
Bei den Untersuchungen U 1 bis U 6, die während des ersten Lebensjahres des Kindes durchgeführt werden, liegt die Teilnahme in der Regel noch über
90 %. Mit diesem gelben Heft, das offensichtlich noch nicht einmal alle Eltern für ihre Kinder haben, werden also mehr als 90 % der Kinder erfasst. Danach, ab dem zweiten Lebensjahr, geht es rapide bergab.
- Ich finde es schade, dass so viele reden, weil das wirklich ein Thema ist, bei dem eigentlich alle zuhören sollten. - Ab dem zweiten Lebensjahr geht die Zahl also rapide bergab. Deswegen müssen wir etwas tun, um die Eltern in die Pflicht zu nehmen.
Ich sagte schon, das Saarland hat als erstes Bundesland Überlegungen dahin gehend angestellt, das verpflichtend zu machen. Das Saarland hat aber noch keine Bundesratsinitiative gestartet, sondern zunächst für den 3. Februar eine Anhörung angesetzt, um zu prüfen, was rechtlich getan werden müsste und wie man eine solche Initiative formulieren sollte.
Sie brauchen keine Sorge zu haben. Sie haben darum gebeten, dass die anderen zuhören, und ich bitte jetzt auch darum. - Bitte!
Danke schön. - Ich sagte, dass das Saarland prüfen lässt, was überhaupt möglich ist. Am 3. Februar findet dort eine Expertenanhörung statt. Danach soll eine Bundesratsinitiative formuliert werden. Hamburg hat das bereits getan. Dort hat man gesagt, dass man im Rahmen der verfassungsrechtlich möglichen Gegebenheiten eine
Dem Weser-Report aus Bremen waren Überlegungen zu entnehmen, was man tun kann. Die Bremer Senatorin für Frauen, Jugend und Gesundheit hat gesagt, dass man eine solche Pflicht braucht. Der Vorstandsvorsitzende der AOK hat erklärt, die Pflicht helfe gar nichts, man könne die Krankenkassen als Kostenträger nicht zu Ausführungsgehilfen des Staates machen und müsse daher auf Freiwilligkeit pochen und mehr dafür werben. Es ist also eine heftige Diskussion im Gange.