Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat sich gegen die Einbeziehung der B 75 in die Mautpflicht ausgesprochen. Deswegen haben wir den Prüfauftrag beim Bund zurückgezogen.
Der Landkreis Gifhorn hat sich nachträglich gegen die Einbeziehung der B 4 in die Mautpflicht ausgesprochen. Deswegen haben wir auch diesen Prüfauftrag beim Bund zurückgezogen.
Es ist aus guten Gründen zu beachten, meine Damen und Herren, dass wir keinen unübersichtlichen Flickenteppich von Mautstrecken und mautfreien Strecken in Niedersachsen anlegen können. Entweder wird eine Straße einheitlich bemautet oder gar nicht. Wenn unterschiedliche regionale Voten vorliegen, dann kann eine Einbeziehung in die Mautpflicht nicht erfolgen. Aus diesem Grunde ist lediglich die Meldung der B 51 für die Einbeziehung in die Maut übrig geblieben.
Als verkehrspolitische Alternative steht seit Beginn dieses Jahres die Anordnung eines Durchfahrtverbots für schwere Lkw zur Verfügung. Mit diesem Instrument haben die Verkehrsbehörden die Möglichkeit, in geeigneten Fällen die Straßen für den Lkw-Durchgangsverkehr zu sperren und so für Entlastung für die Anwohner zu sorgen.
Zu 1: Die 588 Vergleichszahlen erhalten Sie wegen des großen Umfangs in schriftlicher Form. Ich könnte das - wie der Finanzminister bei anderer Gelegenheit natürlich alles einzeln vortragen. Aber ich sehe an Ihrem Schmunzeln - Herr Hagenah hat sein Einverständnis schon vorher angekündigt -, dass wir das in schriftlicher Form machen dürfen. Sofern Nachfragen kommen, darf ich nachher allerdings noch auf einige Aspekte eingehen.
Zu 2: Die Entscheidung, ob, wo und wann ein Durchfahrtverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr angeordnet wird, obliegt den örtlichen Verkehrsbehörden. Wann dort der Meinungsbildungsprozess abgeschlossen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Dass dies auch schnell erfolgen kann, sehen Sie daran, dass an der B 65 bereits eine
solche Anordnung ergangen ist. An den Autobahnen kann erst dann auf ein Durchfahrtverbot hingewiesen werden, wenn dies für die nachgeordnete Straße angeordnet ist. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist deshalb auf die Mitteilung der örtlichen Verkehrsbehörde angewiesen, bevor sie ein Schild, das ja individuell angefertigt werden muss, aufstellen kann.
Zu 3: Das Durchfahrtverbot ist eine normale verkehrsbehördliche Anordnung, die mit den gängigen Mitteln überwacht wird. Es ist davon auszugehen, dass zu Anfang öfter kontrolliert wird, um dem Verbot den nötigen Nachdruck zu verleihen. Wir werden zusätzlich zur Polizei die örtlichen Verkehrsbehörden ermächtigen, die Überwachung durchzuführen, sodass eine größere Kontrolldichte erreicht wird. Nur das Anhalten der Fahrzeuge muss dann noch durch die Polizei erfolgen. Die Kontrolle kann dann durch Mitarbeiter der Verkehrsbehörde erfolgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund des Mautausweichverkehrs auf der B 4 - an der Zählstelle Grünhagen haben Sie zwischen dem ersten Halbjahr 2004 und dem ersten Halbjahr 2005 eine Zunahme von 43 % ermittelt; dieser Wert liegt noch im Mittelfeld, an anderen Stellen reichen die Werte an 90 % heran -, warum Sie nicht aktiver werden, um die Menschen vor dieser unerträglichen Belastung zu schützen, warum Sie nicht eine Teilbemautung durchführen, anstatt nur Schilder aufzustellen, was dann auch noch verspätet passiert. Vor dem Hintergrund, dass hier ständig über Bürgersinn und Bürgernähe gesprochen wird, ist das nicht zu verstehen. Helfen Sie den Menschen an der B 4!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gar keine Frage, dass es an einzelnen Punkten zu erheblichen und unerträglichen Zusatzbelastungen gekommen ist. Dennoch sind wir gehalten - das habe ich ausgeführt -, die Rechtslage zu beachten. Wir sind auch an das gebunden, was die regionalen Instanzen sagen. Der Kreisausschuss in Uelzen - das ist mir heute noch einmal gesagt worden - hat sich dafür ausgesprochen, Durchfahrtverbotsschilder aufzustellen und nicht eine Bemautung zu fordern. Es wird jetzt Aufgabe der unteren Verkehrsbehörde sein - und das ist der Landkreis Uelzen -, hier selbst aktiv zu werden. Nach dem Grundsatz, Probleme ortsnah zu lösen, ist das aus meiner Sicht auch der richtige Weg.
Im Übrigen haben wir bei der B 4 in der Tat ein Problem, da sich der Landkreis Gifhorn klar gegen eine Bemautung ausgesprochen, der Landkreis Uelzen, der Landrat, sich einer Stellungnahme dazu enthalten und der Landkreis Lüneburg sich für eine Bemautung ausgesprochen hat. Aber das hilft alles nichts. Wir können die Strecke nur entweder insgesamt oder gar nicht bemauten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten uns natürlich damit einverstanden erklärt, dass hier nicht das gesamte Datenkonvolut genannt wird. Ich habe aber doch die Bitte an den Minister, zumindest die Daten für die acht in der Anfrage genannten Strecken, die im letzten Sommer dem Bund gemeldet worden sind, zu nennen, also die jeweils zum Ende des letzten Jahres noch bestehende Höchstbelastung z. B. beim LkwNachtverkehr; damit man einmal die Größenordnung hört.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen zunächst einmal, wie sich die Durchschnittswerte für die acht genannten Strecken entwickelt haben. Zum Januar 2005, also dem Zeitpunkt der Einführung der Maut, ist die Zusatzbelastung im Vergleich zum Januar 2004 im Schnitt um etwa 37 % gestiegen, nachts sogar - das will ich ausdrücklich dazu sagen - auf etwa 53 %.
Bis zum April sind die Zahlen in dieser Größenordnung geblieben. Im Mai haben sie eine besondere Spitze erreicht, die im Durchschnitt der acht Strecken bei knapp 60 % nachts und bei knapp 40 % über alles lag. Bis zum Oktober sind die Zahlen dann auf ihren tiefsten Punkt gesunken, im Durchschnitt auf von etwa 5 % über alles und von etwa 13 % bis 14 % nachts. Bis Dezember sind die Zahlen wieder etwas angestiegen. Sie liegen nun bezogen auf die acht Strecken bei unter 20 % nachts und bei leicht über 10 % nachts.
Ich möchte es im Augenblick bei diesen Zahlen belassen. Wir können sie natürlich einzeln durchgehen. Aber dazu scheint mit eine Ausschusssitzung besser geeignet zu sein. Aber Sie bekommen alle Zahlen.
Herr Präsident! Herr Minister Hirche, es scheint nach meinen Informationen so zu sein, dass ein Übertreten des Durchfahrtsverbots mit einer Strafe von 20 Euro bewehrt ist, was aus meiner Sicht kein allzu scharfes Schwert ist. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung des Landrates des Landkreises Schaumburg, die Landesregierung möge sich dafür einsetzen, dass die Strafe erhöht wird?
Herr Präsident! Frau Kollegin, 20 Euro scheint mir in der Tat relativ niedrig zu sein. Um wie viel das Bußgeld für das Nichtbeachten der Schilder erhöht werden könnte, können wir aber leider nicht alleine entscheiden, das geht nur gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern. Allerdings werden wir in diese Diskussion unverzüglich eintreten.
Die Mautzusatzverkehre sind ja glücklicherweise drastisch zurückgegangen. Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die Nachteile für hiesige Gewerbebetriebe ein, die eine Bemautung der Bundesstraßen hätte?
Herr Präsident! Herr Kollege Bley, die überregionalen Transporteure werden durch die niedrigen Lohnkosten, die sie u. a. durch die Beschäftigung von nichtdeutschen Fahrern erzielen, so stark entlastet, dass es für sie kein Problem ist, die Mautkosten zu erwirtschaften. Für das regionale Gewerbe wäre es hingegen eine besondere Belastung, wenn im regionalen Bereich zusätzliche Kosten hinzukämen.
Die Situation der deutschen Spediteure wird dadurch erschwert, dass die Bundesregierung offenbar nicht in der Lage ist, in Brüssel die von der vorherigen Bundesregierung versprochene Entlastung der Spediteure durchzusetzen. Seinerzeit war ja vorgesehen, die Einführung der Maut mit einer Entlastung der Spediteure zu kombinieren. Diskutiert wurde eine Größenordnung von 600 Millionen Euro im Jahr. Die 600 Millionen Euro wurden in allen Berechnungen der Mauteinnahmen auch immer herausgerechnet.
Letztlich ist mit der Maut nur ein kleiner Teil dessen erreicht worden, was man ursprünglich erreichen wollte, nämlich die Transporteure, die in Deutschland nicht mit Steuern zum Erhalt der Straßen beitragen, mit heranzuziehen. Wenn man jetzt die deutschen Spediteure, die hier in vollem Umfang steuerpflichtig sind, genauso belastet wie die Ausländer, dann hat man dieses Ziel verfehlt.
An dieser Stelle gab es immer einen Stolperstein, wenn ich das so sagen darf. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, einen anderen Weg zu suchen. Herr Kollege Bley, ich hoffe sehr, dass es noch gelingt, eine Entlastung für die heimischen Spediteure zu erreichen; denn anderenfalls ist der Verdrängungsdruck, der ohnehin vorhanden ist, so gewaltig, dass zu befürchten ist, dass eines Tages in Deutschland nicht mehr von Deutschen transportiert wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Aussagen aus dem Umweltministerium ist geplant, im Rahmen eines Aktionsplans gegen die Feinstaubbelastung mit Hilfe dieses eben schon erwähnten Verbotschildes auswärtige Laster aus dem Innenstadtbereich von Hannover fern zu halten. Ich frage die Landesregierung, ob Sie diese geplante Maßnahme für geeignet und auch für durchsetzbar hält.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lennartz, diese Diskussion ist mir bekannt. Man versucht in Deutschland ja oft, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Aber es gilt, das geltende Recht zu beachten, und das erlaubt diese Durchfahrtsverbotsschilder nun einmal nur aus verkehrlichen und eben nicht aus Umweltgründen.
Die besondere Feinstaubbelastung ist kein Kriterium, um diesen durchaus verständlichen Wunsch der Umweltseite zu erfüllen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, worauf stützen Sie die Annahme, dass die Kommunen oder die örtlichen Behörden wesentlich zielsicherer, genauer und effektiver beurteilen können, wie die Mautausweichverkehre zugunsten der Bevölkerung wieder zurückgedrängt werden können bzw. wie die heimische Wirtschaft dann zielgenau vor zusätzlichen Kosten geschützt werden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hoppenbrock, mein Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung ist, dass die Akteure vor Ort - sowohl lokal als auch regional - besser wissen als jede Landesregierung oder Bundesregierung, was ihnen selber nützt, was für sie selber gut und richtig ist.
Ich freue mich sehr, dass wir seit den SteinHardenberg‘schen Reformen vor 200 Jahren in Deutschland die kommunale Selbstverwaltung haben und nicht einen zentralistischen Staat, in dem am Ende alles in einem großen Computer gespeichert wird, was in dieser Gesellschaft machbar ist. Wir haben die kommunale Selbstverwaltung und sollten sie auch wahrnehmen. Es muss zu einem Interessenausgleich zwischen den mit Lärm und Staub unerträglich belasteten Bürgern auf der einen Seite und der heimischen Wirtschaft auf der anderen Seite kommen. Denn aus der heimischen Wirtschaft kommen wiederum die Arbeitsplätze, mit denen das alles finanziert werden soll, was die Bürger an Ansprüchen haben.