Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, ohne Aussprache zur Einzelberatung zu kommen.
bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dem Gesetzentwurf ist einstimmig zugestimmt.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Um 15 Uhr geht es, wie in der Tagesordnung vorgesehen, mit den Tagesordnungspunkten 5 und 6 weiter. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie hatten eine erholsame Mittagspause, sodass Sie jetzt in der Lage sind, unsere Tagesordnung interessiert und konstruktiv mit abzuarbeiten.
Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/2670
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Hochschulautonomie - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 15/2715
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Einbringung der großen Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes bereiten wir heute einen weiteren wichtigen Schritt für die Fortentwicklung der niedersächsischen Hochschulpolitik vor. Wir tun dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir schon viel erreicht haben, an das ich zunächst gerne erinnern möchte.
Mit dem Hochschuloptimierungskonzept haben wir eine strategische Hochschulentwicklung eingeleitet, die bereits - das wird nach meinem Dafürhalten schon durch die Exzellenzinitiative deutlich - erste Früchte trägt. Mit Clusterbildungen und einer weiteren Vernetzung sind wir auf dem Weg zu einer, wenn man so will, Hochschule Niedersachsen, die in Zukunft wettbewerbsfähiger sein will.
Mit der Fusion der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen zur erweiterten Stiftung Universität Lüneburg haben wir einen Meilenstein in der Entwicklung des Hochschulwesens in den deutschsprachigen Ländern Europas und vermutlich auch darüber hinaus setzen können.
Mit dem Hochschulzulassungsgesetz haben wir den niedersächsischen Hochschulen Freiheit und Verantwortung zur Auswahl ihrer Studierenden nach weitgehend eigenen Kriterien übertragen.
Meine Damen und Herren, mit dem Zukunftsvertrag haben wir den Hochschulen Planungssicherheit einschließlich bis zum Jahr 2010 geben können. Damit sind wir das einzige deutsche Bundesland, das eine fünfjährige Planungssicherheit vertraglich zugesichert hat. Dies muss an dieser Stelle noch einmal erwähnt werden.
Mit der Einführung von Studienbeiträgen wurden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen und - das ist mindestens genauso wichtig - auch die Grundlagen dafür geschaffen, den Studierenden endlich einen anderen Stellenwert beizumessen, als es in der Vergangenheit der Fall war.
Mit der vorliegenden NHG-Novelle werden wir für die niedersächsischen Hochschulen alle weiteren gesetzlichen Grundlagen und förderlichen Rahmenbedingungen gestalten, um sie leistungsfähiger, familienfreundlicher, moderner und selbständiger zu machen und um damit - das ist das wichtigste - die Forschungs- und Studienbedingungen so zu verbessern, dass wir künftig wettbewerbsfähig bleiben und es dort, wo wir es nicht mehr sind, wieder werden.
Damit, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, setzen wir die konsequente und nicht immer ganz einfache - denn sie stößt natürlich auf Widerstände - Hochschulpolitik dieser Landesregierung für zukunftsorientierte Hochschulen fort. Ich halte das für einen mutigen und konsequenten Modernisierungsprozess, der im Vergleich zu dem, was andere Länder derzeit machen, einen durchaus einzigartigen Charakter hat.
Meine Damen und Herren, diese Landesregierung ist angetreten, um in der Hochschulpolitik die Leitziele Qualität, Eigenverantwortung, Leistung, Wettbewerb und Internationalität zu verwirklichen. Das können Sie in unserer Koalitionsvereinbarung nachlesen. In unserer Koalitionsvereinbarung steht aber auch, dass wir die Bürokratisierung an den Hochschulen zurückdrängen und darüber hinaus erreichen wollen, dass Flexibilität und Freiräume dort deutlicher wahrnehmbar werden, wo die Kernaufgaben der Hochschulen zu erfüllen sind. Das ist das, was unsere Hochschulen brauchen, um im Wettbewerb des 21. Jahrhunderts wirklich bestehen zu können.
Meine Damen und Herren, mit der NHG-Novelle werden wir nicht nur die Leistungsfähigkeit, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Selbständigkeit unserer Hochschulen stärken. Die neuen gesetzlichen Rahmen sollen die Hochschulen deutlich mehr als bisher zu eigenverantwortlichem Handeln befähigen.
Mit der vorliegenden Novelle bringen wir auch wieder mehr Familienfreundlichkeit ins Hochschulgesetz. Wie Sie sich erinnern werden, hat die SPD im Jahr 2002 das Teilzeitstudium aus dem Gesetz gestrichen.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass auch Berufstätige und Studierende mit Kindern alle Chancen haben, ein Studium in Niedersachsen zu absolvieren.
Deshalb sieht die Novelle auch vor, die Zeiten für die Betreuung minderjähriger Kinder künftig bei der Festsetzung der Altersgrenze für Berufungen anzurechnen. Auch das ist ein Beitrag, um Familie und Wissenschaft als Beruf miteinander zu vereinbaren. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass z. B. Frauen, die Kinder erzogen haben, bei einer späteren Berufung auf eine beamtete Professorenstelle benachteiligt werden.
Wir gehen einen weiteren wichtigen Schritt in die Richtung, dass wir uns dazu bekennen, dass eine Gesellschaft nur dann funktionieren kann, wenn sie sich zu ihrer Elite, zu den Besten der Besten bekennt. Deshalb werden wir hoch begabte Schüler früher und stärker als bisher fördern. Künftig soll an den Hochschulen bereits während der Schulzeit ein so genanntes Frühstudium möglich sein. Die Leistungen, die dort erbracht werden, sollen auf das spätere Studium angerechnet werden.
Wir wollen ferner, dass die Vergabe von Stipendien eindeutig geregelt wird. Hochschulen sollen besonders leistungsstarke oder befähigte Studierende nach eigenen Kriterien fördern können.
Die zentrale Stelle des Senats soll nach diesem Gesetzentwurf gefestigt werden. In den Abschluss der Zielvereinbarungen wird der Senat künftig viel stärker eingebunden, als es in der Vergangenheit
der Fall war. Damit tragen wir einem weiteren Versprechen Rechnung, das wir abgegeben haben, nämlich die Rolle des Senates zu stärken.
Zugleich aber - das ist mir ebenso wichtig - wird der Hochschulrat als ein wichtiges Organ der Hochschule weiterentwickelt und mit verbesserten Mitwirkungsrechten ausgestattet. Wir können es nicht weiter hinnehmen, dass qualifizierte und zum Teil über große Erfahrungen verfügende Bürgerinnen und Bürger aus Industrie, Wissenschaft und anderen Bereichen, die sich bereit erklären, sich bei der Beratung der Hochschulen in unseren Hochschulräten einzubringen, zunehmend das Gefühl bekommen, einem Frühstücksgremium anzugehören. Dies ist nicht konstruktiv. Deshalb werden wir die Mitwirkungsrechte etwa bei der Präsidentenwahl stärken. Aber auch bei selbständigen Berufungen wird der Hochschulrat künftig maßgeblich beteiligt.
Mehr Selbständigkeit und mehr Eigenverantwortung erfordern klare gesetzliche Zuständigkeiten, Verfahren und Verantwortlichkeiten. Genau dieser Weg wird mit der NHG-Novelle beschritten.
Ich sage auch eines sehr deutlich, weil gleich der Vorwurf, den wir schon haben lesen können, kommen wird, liebe Kollegin Dr. Andretta, wir würden hier mehr Regulierung und mehr Bürokratie schaffen: Wir beenden hier eine Show der Vorgängerregierung. Sie glaubte, Deregulierung zu betreiben, indem sie nichts ins Gesetz und alles in die Verordnung schrieb. Genau das Gegenteil ist der Fall. Dadurch ist Rechtsunsicherheit geschaffen worden. Alle Rechtsexperten haben uns geraten, manches von dem, was in der Verordnung stand, wieder ins Gesetz aufzunehmen, damit klare Vorschriften Rechtssicherheit mit sich bringen und wir nicht die Sorge haben müssen, vor Verwaltungsgerichten Niederlagen zu erleiden.
Ich habe Ihnen in der letzten Sitzung etwa über die Zahl der anhängig gewesenen oder noch anhängigen Verfahren berichtet, die sich gegen das alte SPD-Gesetz wenden.
Wir führen die Habilitation wieder ein. Auch dies hatte die SPD 2002 im Handstreich abgeschafft. Übrigens war Niedersachsen dadurch das einzige deutsche Land, das die Habilitation nicht mehr