Protokoll der Sitzung vom 24.03.2006

verfügbaren Agrarstatistik auch ausrechnen. So werden für 10 Millionen Hühner im Landkreis Emsland sechs bis zehn Tage und für 170 000 Hühner im Landkreis Gifhorn kein Tag benötigt. Aber das ist rein theoretisch und hat mit der Seuchenbekämpfung im Einzelfall nichts zu tun. Hier stehen die Tötung des Seuchenbestandes und der Kotaktbestände sowie die schnellstmögliche Räumung des 1 000-m-Radius um den Seuchenbestand im Vordergrund. Dazu haben wir die Kapazitäten. Das weitere Vorgehen entscheidet sich u. a. in Abhängigkeit von der allgemeinen Seuchenlage, dem Seuchenverlauf sowie dem Ort des Ausbruchs und nicht zuletzt in Abhängigkeit von Vorgaben der EU-Kommission, wie wir auch bei der Schweinepest bereits gesehen haben.

Wir wollen die niedersächsische Geflügelwirtschaft nicht „kaputtmachen“, wir wollen sie erhalten. Daher hat der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen einen hohen Stellenwert.

Zu 3: Die Beschaffungskosten für fünf Elektrotötungsanlagen, die beim LAVES verwaltet werden, haben das Land und die Tierseuchenkasse getragen. Die Kosten, die aus dem Vertrag mit der Firma Linde zur CO2-Stallbegasung bei Bereitschaftsherstellung entstehen, trägt die Tierseuchenkasse. Die CO2-Containerdeckel haben die Betreiber der Tierkörperbeseitigungsanstalten finanziert, die Kosten der Vorsorge in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim trägt der Kooperationsverbund und die drei sonstigen Elektrotöteanlagen haben zwei Firmen aus der Geflügelwirtschaft gekauft.

Die Kosten für die Durchführung der Tötung und Beseitigung hat zunächst der Tierhalter vorzuschießen, der diese Kosten mit der Zahlung des gemeinen Wertes der Tiere nach § 67 des Tierseuchengesetzes von der Tierseuchenkasse erstattet bekommt, an denen sich das Land mit 50 % zu beteiligen hat. Seitens der EU wird eine Kofinanzierung in Höhe von 50 % erwartet.

Schätzungen der Tierseuchenkasse zufolge werden die durchschnittlichen Tötungskosten mit 40 Cent/Tier und die Beseitigungskosten mit 29 Cent/Tier angegeben. Bei 75 Millionen Tieren wären das 30 bzw. 21,75 Millionen Euro.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 19 des Abg. Klaus-Peter Dehde (SPD)

Gegen die Wand III - Lässt der Innenminister Lüchow-Dannenberg im Stich?

Am 23. Februar 2006 hat der Innenminister seinen offensichtlich verfassungswidrigen Vorschlag einer kreisfreien Samtgemeinde zurückgezogen, nachdem nahezu alle Experten und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst das Modell für nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt haben. Nunmehr sollen Samtgemeinden aufgelöst werden und die verbleibenden in einer neu zu konstruierenden Verwaltungsgemeinschaft mit dem nach wie vor weiter bestehenden Landkreis zusammengefasst werden. Dieser Zusammenschluss soll auf freiwilliger Basis erfolgen, so der Innenminister. Mehr als eineinhalb Jahre hat dieser falsche Weg die Verwaltungen in der Region und das Ministerium beschäftigt. Dadurch dürften in den ohnehin belasteten Haushalten der Kommunen erhebliche Kosten entstanden sein.

Der Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg bezeichnete dieses Vorgehen als einen politischen Skandal. Er bedauere, dass der Innenminister einen Rückzieher mache. Dieser Schritt sei nicht von fachlicher und sachlicher Vernunft motiviert, sondern von politischen Erwägungen und der Angst vor einer Niederlage vor Gericht (Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 20. Feb- ruar 2006). Nun müssten eben die Samtgemeinden gezwungen werden, Verwaltungsgemeinschaften zu bilden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie will die Landesregierung der Aussage des Lüchow-Dannenberger Landrates folgen und die verbleibenden Samtgemeinden zwingen, Verwaltungsgemeinschaften zu bilden?

2. Wie hoch sind die in mehr als eineinhalb Jahren aufgelaufenen Kosten (gegliedert nach Per- sonal-, Sachkosten, Gutachten etc.) im Landkreis Lüchow-Dannenberg (aufgegliedert nach den jeweiligen Ebenen Gemeinden, Samtge- meinden und Landkreis) und im Innenministerium?

3. Hält die Landesregierung die ausgesprochenen Äußerungen des Lüchow-Dannenberger Landrates im Hinblick auf das Vorgehen des Innenministers für zielführend, und wie will sie darauf reagieren?

Der Raum Lüchow-Dannenberg muss angesichts der dramatisch fortschreitenden Verschuldung und der prognostizierten demographischen Entwicklung umgehend - und nicht erst in zwei oder drei Jahren - wieder eine Perspektive erhalten. Die not

wendigen Reformen im Raum Lüchow-Dannenberg dulden daher keinen Aufschub, auch die Bevölkerung dort erwartet nach ihrem eindeutigen Votum für einschneidende Veränderungen zu Recht, dass jetzt auch Reformen stattfinden.

Die Landesregierung hatte die Verfassungsmäßigkeit ihres Gesetzentwurfs vor dessen Einbringung in den Niedersächsischen Landtag mehrfach geprüft und zusätzlich ein Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Jörn Ipsen eingeholt. In dem Gutachten wurde die grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung bestätigt. Gleichwohl wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Bildung einer „kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg“ trotz der Zustimmung, die das Neugliederungsvorhaben durch die Mehrzahl der betroffenen kommunalen Vertretungen vor Ort und durch die Mehrheit der Bevölkerung des Landkreises Lüchow-Dannenberg in einer Abstimmung gefunden hat, kritisiert. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Niedersächsischen Landtag geäußert. Mit Klagen vor den Niedersächsischen Staatsgerichtshof und damit mit nicht unerheblichen zeitlichen Verzögerungen musste insofern gerechnet werden. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben deshalb auf Anregung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport hin Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf im Innenausschuss vorgelegt, die anstelle des ursprünglichen Neugliederungskonzepts den Zusammenschluss von Samtgemeinden und die freiwillige Bildung von Verwaltungsgemeinschaften zwischen den neu zu bildenden Samtgemeinden und dem Landkreis vorsehen. Einsparpotenzial und Effizienzsteigerung im Rahmen dieses Modells erreichen zwar nicht den gleichen Grad wie bei der zunächst beabsichtigten kommunalen Neuordnung. Zusammen mit weiteren Maßnahmen wird aber auch hierdurch die Grundlage für eine den zukünftigen Anforderungen im Raum Lüchow-Dannenberg genügende kommunale Organisationsstruktur gelegt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf sehen u. a. vor, dass zur Erzielung der dringend erforderlichen weiteren Einsparungen Verwaltungsgemeinschaften zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden

gebildet werden können. Eine gesetzliche Verpflichtung ist hiermit nicht verbunden. Dennoch ist es erforderlich, dass von dieser neuen Zusammenarbeitsform aus finanzwirtschaftlichen Gründen vielfältig Gebrauch gemacht werden wird.

Zu 2: Seit Ende des Jahres 2004 wurde durch Beteiligte vor Ort zusammen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport als konkrete Neugliederungsabsicht für den Raum Lüchow-Dannenberg die Bildung einer „kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg“ verfolgt. Die dafür notwendigen Prozesse und Vorarbeiten fließen auch in die Entscheidungen und Unsetzungsschritte des jetzt verfolgten Reformmodells ein.

Im Zusammenhang hiermit sind bis heute folgende besondere Kosten angefallen:

a) beim Land Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)

14 500,00 Euro für die Erstellung eines Rechtsgutachtens zur „Vereinbarkeit einer ,kreisfreien Samtgemeinde’ mit der Niedersächsischen Verfassung“ im Juni 2005,

36 171,75 Euro als Kostenerstattung für die Durchführung der Bürgerbefragung zur Bildung der „kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg“ im Oktober 2005 durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg und seine Samtgemeinden,

9 744,00 Euro für einen die Bürgerbefragung und die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Bevölkerung vorbereitenden und begleitenden Internetdialog der zeppelin university Friedrichshafen und

1 782,43 Euro für den Druck und die Verteilung eines Briefes mit den notwendigen Informationen an die Bevölkerung von Lüchow-Dannenberg.

b) beim Landkreis Lüchow-Dannenberg

22 112,38 Euro (einschließlich pauschalierter Ne- benkosten) für ein Gutachten der Wibera zur Strukturvariante gemäß Auftrag vom 1. November 2004,

c) bei den Samtgemeinden und Mitgliedsgemeinden

ca. 13 000 Euro für gutachtliche und beratende anwaltliche Tätigkeit im Auftrag der Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sowie ihrer jeweiligen Mitgliedsgemeinden (die Tätigkeit ist noch nicht beendet; eine Abrechnung liegt noch nicht vor),

5 237,40 Euro für die Anfertigung einer gutachtlichen Stellungnahme zu dem unter b) genannten Gutachten im Auftrag der Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) , Hitzacker (Elbe) , Lüchow und Clenze,

ca. 2 000 Euro für beratende anwaltliche Tätigkeit im Auftrag der Samtgemeinde Gartow (die Tätigkeit ist noch nicht beendet; eine Abrechnung liegt noch nicht vor),

ca. 2 000 Euro für beratende anwaltliche Tätigkeit im Auftrag der Gemeinde Gorleben (die Tätigkeit ist noch nicht beendet; eine Abrechnung liegt noch nicht vor).

Die Höhe der internen Sach- und Personalkosten, die bei den beteiligten Körperschaften durch die Befassung mit dem Neugliederungsvorhaben im Rahmen der laufenden Verwaltungsführung entstanden sind, ist bisher nicht erfasst worden. Ihre nachträgliche Feststellung wäre zum einen mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden. Zum anderen könnten (und können) diese Kosten häufig schon grundsätzlich nicht in ausreichender Weise von den Kosten des „normalen Dienstgeschäfts“ abgegrenzt werden. Zusätzliches Personal wurde in diesem Zusammenhang jedoch weder auf Landes- noch auf kommunaler Ebene eingestellt.

Eine Ausnahme zur fehlenden Erfassung bzw. Erfassbarkeit interner Kosten bildet lediglich die technische Unterstützung einer Internet-Chat-Veranstaltung des Innenministeriums mit Erprobungscharakter zur Information der Bevölkerung über das Neugliederungsvorhaben. Das Informatikzentrum Niedersachsen (izn) hat dem Innenministerium hierfür im Wege der internen Verrechnung im November 2005 3 217,00 Euro in Rechnung gestellt.

Zu 3: Die Landesregierung sieht unabhängig von der Frage der Richtigkeit der angeführten Zitate keinen Anlass, zu Zeitungsberichten über mündliche Äußerungen eines kommunalen Hauptverwaltungsbeamten Stellung zu nehmen.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 20 des Abg. Andreas Meihsies (GRÜNE)

Erhalten die Standortkommunen beim Verkauf der Landeskrankenhäuser eine echte Chance?

Am 2. März trafen sich die Vertreter des Niedersächsischen Landkreistages und des Niedersächsischen Städtetages im Sozialministerium zum Gespräch mit der Ministerin. Hierbei wurde auch über den Verkauf der niedersächsischen Landeskrankenhäuser gesprochen. In dem Gespräch ist auch über die Rolle der Kommunen im anstehenden Bieterverfahren beraten worden. Die Ministerin hat angedeutet, dass sie den am Erwerb interessierten Standortkommunen gegebenenfalls finanziell entgegenkommen will.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Angebot will die Ministerin den am Erwerb interessierten Standortkommunen unterbreiten?

2. Plant die Landesregierung, unabhängig vom Bieterverfahren mit den am Erwerb interessierten Standortkommunen zu verhandeln?

3. Wann beginnt das Bieterverfahren, und wie sind die Fristen, wird es unterschiedliche Fristen für Private und Kommunen geben?

Die von dem Abgeordneten Meihsies aufgestellte Behauptung, die Sozialministerin habe in dem zitierten Gespräch angedeutet, dass sie den am Erwerb interessierten Standortkommunen gegebenenfalls finanziell entgegenkommen wolle, ist nicht richtig und wird entschieden zurückgewiesen. Richtig ist vielmehr die Aussage, dass allen Interessenten eine faire Chance eingeräumt werde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage zusammengefasst namens der Landesregierung wie folgt:

Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob im weiteren Verfahren die strengen Regeln des EU-Vergaberechts anzuwenden sind. In Betracht kommt auch die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, bei der nach dem EU-Vertrag und der Recht

sprechung des EuGH insbesondere die Grundprinzipien „Diskriminierungsverbot“ und „Transparenzgebot“ zu beachten sind. Das bedeutet im Wesentlichen: Die zugrunde gelegten Regeln für die Vergabe müssen allen Bietern/Bewerbern bekannt sein und diskriminierungsfrei auf dieselbe Art und Weise auf sie angewendet werden. Ein transparentes öffentliches Verfahren sichert die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller potenziellen Bieter, indem es unverfälschte Wettbewerbsbedingungen garantiert.