sprechung des EuGH insbesondere die Grundprinzipien „Diskriminierungsverbot“ und „Transparenzgebot“ zu beachten sind. Das bedeutet im Wesentlichen: Die zugrunde gelegten Regeln für die Vergabe müssen allen Bietern/Bewerbern bekannt sein und diskriminierungsfrei auf dieselbe Art und Weise auf sie angewendet werden. Ein transparentes öffentliches Verfahren sichert die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller potenziellen Bieter, indem es unverfälschte Wettbewerbsbedingungen garantiert.
Standortkommunen und kommunale Gebietskörperschaften erhalten eine echte Chance, weil alle Interessenten gleich behandelt werden. Eine Auswahl der Erwerber wird anhand von objektiven und nachprüfbaren Kriterien erfolgen.
Die Transaktionsberater, die Firmen PricewaterhouseCoopers und Baker & McKenzie, sind seit dem 27. Februar 2006 beauftragt und bereiten zurzeit die einzelnen Verfahrensschritte vor.
des Finanzministeriums auf die Frage 21 der Abg. Heinrich Aller, Dieter Möhrmann, Petra EmmerichKopatsch, Klaus-Peter Dehde, Renate Geuter, Uwe-Peter Lestin, Sigrid Leuschner und HansWerner Pickel (SPD)
Bereits mit den am 4. April 2003 und 31. Oktober 2003 von der Landesregierung beantworteten Kleinen Anfragen wurde nach der Position der Niedersächsischen Landesregierung zur Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Dienstleistungen gefragt.
Die Landesregierung hat sich in den Beantwortungen stets für die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für bestimmte Dienstleistungen ausgesprochen. Sie hat sich in ihren Stellungnahmen auf die Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten berufen, die in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2002 an der versuchsweisen Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes teilnahmen. Die Landesregierung hat die Ergebnisse dieses Experimentes, im Gegensatz zur Bundesregierung, positiv bewertet.
Die Europäische Union hat ihren Mitgliedstaaten nun erneut die Möglichkeit eröffnet, Modellprojekte zur Reduzierung der Mehrwertsteuer für bestimmte Handwerksleistungen für die Zeit
von 2006 bis 2010 einzuführen. Die Mitgliedstaaten, die diese Regelung einführen wollen, müssen dies bis zum 31. März 2006 bei der Europäischen Union beantragen.
Die Bundesrepublik hat einen entsprechenden Antrag in Brüssel bisher nicht gestellt. Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD sieht die Teilnahme an diesem Modellvorhaben nicht vor.
1. Ist sie nach wie vor der Ansicht, dass die Ermäßigung der Mehrwertsteuer für bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen aus wirtschafts- und haushaltspolitischer Sicht sinnvoll ist?
2. Wie hat sich die Landesregierung dafür verwandt, dass auch Deutschland an dem Modellvorhaben teilnimmt?
3. Sollte das Modellvorhaben in Deutschland tatsächlich durchgeführt werden, mit welchen Steuerausfällen und mit wie vielen zusätzlichen Arbeitsplätzen wäre in Niedersachsen zu rechnen?
Die Finanzminister der EU haben beschlossen, das 1999 begonnene Experiment eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für so genannte arbeitsintensive Dienstleistungen über den 31. Dezember 2005 hinaus bis zum 31. Dezember 2010 fortzuführen. Alle Mitgliedstaaten können sich beteiligen, wenn sie dies bis zum 31. März 2006 bei der Europäischen Kommission beantragen.
Nach Anhang K der 6. EG-Richtlinie kommen für dieses Experiment ausschließlich die folgenden Dienstleistungen in Betracht:
- kleinere Reparaturdienstleistungen betreffend Fahrräder, Schuhe und Lederwaren sowie Kleidung und Haushaltswäsche,
- Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen, mit Ausnahme von Materialien, die einen bedeutenden Anteil des Wertes der Dienstleistung ausmachen,
Im Rahmen dieses Versuchs dürfen die Mitgliedstaaten den ermäßigten Umsatzsteuersatz durch ihr nationales Umsatzsteuergesetz auf maximal
Die Bundesregierung hat bereits erklärt, dass Deutschland von der Möglichkeit, an diesem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch machen wird. Sie verweist dazu u. a. auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, wonach der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Wahrung der sozialen Balance unverändert bleiben soll, eine Ausdehnung der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes also nicht vorgesehen ist.
Parallel dazu hat die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verschiedene steuerpolitische Maßnahmen ergriffen, um insbesondere die Beschäftigung im Handwerk wirkungsvoller und ausgewogener zu fördern. Diese Maßnahmen betreffen u. a.
- die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen um Handwerkerleistungen und Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person sowie
- die Anhebung der Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten in den alten Bundesländern von 125 000 Euro auf 250 000 Euro zur Steigerung der Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen.
Allein diese drei Maßnahmen werden schon im Jahr 2006 bundesweit zu Steuermindereinnahmen von 2,67 Milliarden Euro führen. Gleichwohl unterstützt die Landesregierung das Gesetzesvorhaben, weil es eine Stärkung der Wachstumskräfte und damit mehr Beschäftigung verspricht. Aus Sicht der Landesregierung lassen sich die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Förderung des Mittelstandes in der Breite mit den im Gesetzentwurf zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vorgesehenen Maßnahmen zudem effektiver und nachhaltiger erreichen als mit der Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für einige arbeitsintensive Dienstleistungen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Aller, Möhrmann, EmmerichKopatsch, Dehde, Geuter, Lestin, Leuschner und Pickel im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Landesregierung sieht in einem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Handwerkerleistungen nach wie vor eine der Möglichkeiten zur Schaffung von Beschäftigung und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Zu 2: Die Landesregierung ist der Ansicht, dass sich die mit dem Experiment eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für so genannte arbeitsintensive Dienstleistungen angestrebten wirtschaftspolitischen Effekte durch Maßnahmen, wie sie im Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vorgesehen sind, wirkungsvoller und ausgewogener erreichen lassen. Die Teilnahme an dem Experiment würde das Maß der gebotenen Förderung übersteigen und wäre aus haushaltspolitischer Sicht nicht zu verantworten.
Mit der Übertragung der Verantwortlichkeit für den schienengebundenen Regionalverkehr vom Bund auf die Länder wurden den Ländern auch die entsprechenden Regionalisierungsmittel vom Bund zur Verfügung gestellt. Das entsprechende Regionalisierungsgesetz soll mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2007 des Bundes dahin gehend verändert werden, dass diese Mittel künftig nicht mehr dynamisiert und das Volumen bis 2009 schrittweise zurückgefahren werden.
In den Jahren 2006 bis 2009 werden die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel insgesamt um rund 2,30 Milliarden Euro gekürzt.
Die HAZ vom 9. März 2006 bezifferte die Einnahmeausfälle für Niedersachsen: „Für die Jahre von 2006 bis 2009 sollen demnach die so genannten Regionalisierungsmittel für den Bahnverkehr in Niedersachsen um 198 Millionen Euro gekürzt werden.“ Der Geschäftsführer der Landesnahverkehrsgesellschaft Dr. WolfRüdiger Gorka erläuterte auch die aus seiner Sicht notwendigen Konsequenzen: „Wir müssten dann Investitionen strecken, beispielsweise die S-Bahn-Strecke Richtung Hildesheim oder den Ausbau der Heidebahn von Hannover Richtung Walsrode.“
Haushaltsbegleitgesetztes 2007 verhalten, mit dem die Regionalisierungsmittel auch für Niedersachsen abgesenkt werden sollen?
2. Hat sich die Landesregierung bereits mit der Kürzung der Mittel abgefunden, oder warum verkündet der Geschäftsführer der Landesnahverkehrsgesellschaft Dr. Gorka bereits die Auswirkungen einer möglichen Kürzung der Regionalisierungsmittel für das Land?
3. Wird die Landesregierung künftig von der zweckwidrigen Verwendung der Regionalisierungsmittel zur Finanzierung der Schülerverkehre nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes absehen, um die von Dr. Gorka aufgezeigten Streckungen bei den Bahninvestitionen vermeiden zu können?
In Umsetzung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD sieht der am 22. Februar 2006 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 im Zeitraum 2006 bis 2010 u. a. eine Kürzung der den Ländern zufließenden Regionalisierungsmittel in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro vor.
Zu 1: Die Landesregierung erkennt einen Bedarf nach Absenkung staatlicher Ausgaben an, von dem auch die Regionalisierungsmittel nicht ausgenommen werden können. Sie setzt sich aber für eine nur maßvolle Kürzung der Regionalisierungsmittel ein. Über das Haushaltsbegleitgesetz 2006 wird im Rahmen einer Gesamtabwägung entschieden werden.
Zu 2: Die Landesregierung hat sich keineswegs mit einer Kürzung der Regionalisierungsmittel abgefunden. Hierzu wird auf den einstimmig gefassten Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 12. März 2006 verwiesen.