Protokoll der Sitzung vom 16.05.2006

so halten wir das, auch wenn Sie den Zwang mit einer wohlklingenden Begründung versehen - wie Sie es getan haben - ordnungspolitisch für falsch.

(Beifall bei der CDU)

Dass man neue Arbeitsplätze schafft, meine Damen und Herren, wenn man bestimmte Heizungsanlagen anbietet, mag für die Firmen, die derartige Heizungsanlagen verkaufen, interessant sein. Bei Firmen, die sie nicht verkaufen, werden Arbeitsplätze entfallen. Beschäftigungspolitisch bringt das unter dem Strich natürlich gar nichts. Im Übrigen werden Betriebe, sobald andere Produkte verstärkt nachgefragt werden, sicherlich ihre Angebotspalette ändern. Das ist in der Marktwirtschaft so. Was Sie wollen, ist mehr geplante Wirtschaft.

Den gleichen Gesetzentwurf haben Sie - das ist hier schon mitgeteilt worden - schon einmal in der 14. Legislaturperiode eingebracht - ebenfalls erfolglos. Wir glauben, das war schon damals nicht der richtige Weg. Das ist heute nicht unser Weg, und das wird auch morgen nicht unser Weg sein. Diesen Weg, meine Damen und Herren von den Grünen, werden Sie ohne die CDU, den werden Sie alleine wandern müssen. Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Janssen-Kucz hat sich zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Herrn Harden gemeldet. Bitte schön, Frau Janssen-Kucz, Sie haben das Wort für eineinhalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich könnte noch einige Kurzinterventionen abgeben, auch auf die Beiträge von Frau Peters und Herrn Beckmann. „Es geht nicht“, „mehr Freiheit“, „ich glaube, Sie wollen Wildwuchs“, „Sie kennen die Diskussionen vor Ort nicht“ hieß es dort.

Ich habe mich zu der Kurzintervention gemeldet, weil Herr Harden von der SPD hier so getan hat, als ob es bei unserem Gesetzentwurf um die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehe, die nicht bedroht werden dürfe. Herr Kollege Harden, haben Sie eigentlich die Stellungnahme des GBD zu Ende gelesen? Dort steht:

„Er dürfe vorschreiben, dass bauliche Anlagen so zu errichten und zu nutzen sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung im vorliegenden Zusammenhang, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht bedroht werden. Auch sonstige bundesrechtliche Bestimmungen wie das Energiewirtschaftsgesetz und das BundesImmissionsschutzgesetz stünden einer Regelung, wie sie im Gesetzentwurf vorgeschlagen werde, nicht entgegen.“

Sie wollen keine Diskussion, keine Debatte über unseren Antrag führen und ziehen sich auf Sachen zurück, die gar nicht in unserem Antrag stehen. Was Sie durch die Bank hier heute von sich gegeben haben, sind Sonntagsreden, Dienstagsreden, Schönwetterreden. Sie trauen sich einfach nicht, im Bereich der ökologischen Zielsetzungen etwas Neues anzupacken, die Türen aufzumachen und den richtigen Weg aufzuzeigen. Das ist letztendlich aber notwendig.

Noch einen Satz zum Stichwort „Wildwuchs“, liebe Frau Peters. Wir haben gerade das Regionale Raumordnungsprogramm beschlossen.

Frau Janssen-Kucz, das ist eine Kurzintervention.

Dabei gab es eine heftige Diskussion über Höhenbeschränkungen für Windkraftanlagen. Führend waren die FDP und die CDU, die eine Beschrän

kung auf 110 m wollten. Damit hätten sie jedes Repowering verhindert.

Frau Janssen-Kucz, das Instrument heißt Kurzintervention und nicht Dauerrede.

So viel dazu. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zur Erwiderung hat sich Herr Harden gemeldet. Bitte schön, Herr Harden, Sie haben auch eineinhalb Minuten Zeit.

Liebe Frau Janssen-Kucz, man darf diese Regelung natürlich einführen. Aber man kann sie dann nur zur Gefahrenabwehr anwenden. Das steht in dem Vermerk. Man muss ihn nur genau lesen. Darauf habe ich hingewiesen, auf nichts weiter.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Sie schreiben aber nichts vor! Es bleibt freigestellt!)

Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Ross-Luttmann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Baugesetzbuch eröffnet den Gemeinden bereits heute weitreichende Möglichkeiten zur Minderung des Heizenergieverbrauchs. Energie einzusparen und Emissionen zu vermeiden, sind selbstverständlich vernünftige Zielsetzungen, die wohl alle hier im Haus begrüßen. Wir werden die Thematik später in dieser Plenarwoche noch einmal ausführlicher bei der Frage des Energiepasses für Gebäude diskutieren.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung soll erreicht werden, dass die Gemeinden in örtlichen Bauvorschriften bestimmte Brennstoffe untersagen oder

bestimmte Heizungsarten vorschreiben können. Nach dem Gesetzentwurf darf die Gemeinde zu diesen Mitteln aber nur in bestimmten Ausnahmefällen greifen. Die Verwendung von Kohle für Heizzwecke könnte für ein Neubaugebiet z. B. nur dann verboten werden, wenn das betroffene Plangebiet bezogen auf Klima- und Immissionsverhältnisse in einem Hochbelastungsgebiet läge.

Erwägungen allgemeiner Natur, dass generell ein Schadstoffausstoß verringert wird und damit Umweltbelastungen vermieden werden, können aber nicht den Ausschluss bestimmter Energiearten rechtfertigen. Auch der Ausschluss bestimmter Heizungsarten allein mit der Begründung, dass die vorgeschriebenen Heizungsarten generell wirtschaftlicher sind, ist aufgrund dieses Gesetzentwurfes nicht möglich. Herr Janßen, es geht also gerade nicht um uneingeschränkte Freiheit, sondern eher um einen eingeschränkten Anwendungsbereich, der zudem auch in der Praxis wenig Anwendung finden würde.

Eine neue gesetzliche Regelung in der Niedersächsischen Bauordnung ist daher überflüssig, weil es im Bauplanungsrecht schon eine weitreichende Möglichkeit zur Begrenzung des Energieverbrauchs gibt. Im Rahmen der Bauleitplanung können Festsetzungen mit dem Ziel der Minderung des Energieverbrauchs getroffen werden. Mit dieser Festsetzung können die Gemeinden eigenverantwortlich und nicht von oben vorgeschrieben in ihren Bebauungsplänen ganz speziell den Immissionsschutz auf örtlicher Ebene regeln. Sie können, soweit dies in der örtlichen Situation begründet ist, die Verwendung bestimmter Brennstoffe verbieten oder bauliche Vorkehrungen wie z. B. Solaranlagen vorschreiben.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen. Wir brauchen keine Doppelregelungen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist anderer

Meinung? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe und zur Aufhebung von Rechtsvorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/2385 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/2835

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen liegt Ihnen in der Drucksache 2884 vor.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Daher kommen wir gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist anderer Meinung? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr folgen? - Wer ist anderer Meinung? - Das war sogar einstimmig.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Meine Damen und Herren, wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Übertragung von Förderaufgaben auf die Investitionsund Förderbank Niedersachsen GmbH und des Niedersächsischen Hochschulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/2838

Zu diesem Gesetzentwurf findet vereinbarungsgemäß keine Aussprache statt.

Wir kommen damit direkt zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sein, mitberatend die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Wissenschaft und Kultur. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist anderer Meinung? - Damit ist einstimmig so beschlossen worden, meine Damen und Herren.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und setzen sie mit der Beratung des Tagesordnungspunkts 8, der Aktuellen Stunde, um 15 Uhr fort. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung der Sitzung: 12.29 Uhr.

Wiederbeginn der Sitzung: 15.01 Uhr.