oder der jetzige Innenminister Schünemann. Nach meiner Meinung handelte es sich bei sehr vielen dieser Änderungsanträge um illusorische und, meine Damen und Herren, teilweise auch groteske Forderungen. Ich erinnere mich noch sehr gut. Vor diesem Hintergrund war es für mich, die ich damals die Diskussion immer mitverfolgt hat, natürlich sehr interessant, den jetzt von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf einmal darauf zu überprüfen, inwieweit die CDU-Vorstellungen, die Sie aus der Opposition heraus entwickelt hatten, nun unter Ihrer Regierung Eingang in das Gesetz gefunden haben.
Herr Minister Schünemann, in Ihrer damaligen Funktion als innenpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion wollten Sie im Zuge der Anpassung der Sicherheitsgesetze z. B. erreichen, dass der niedersächsische Verfassungsschutz auch im Bereich der Organisierten Kriminalität mit nachrichtendienstlichen Mitteln tätig werden kann. Von dieser Forderung haben Sie inzwischen wohl Abstand genommen. Wir gestehen Ihnen gern zu, dass auch Sie dazulernen. Auch Politiker können dazulernen. Wir finden es gut, dass Sie davon Abstand genommen haben. Denn, meine Damen und Herren, in Niedersachsen muss die Polizei und nicht der Verfassungsschutz für den Bereich der Organisierten Kriminalität zuständig sein.
Eine Doppelzuständigkeit von Polizei und Verfassungsschutz macht keinen Sinn, zumal unsere niedersächsische Polizei auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität durchaus mit großem Erfolg tätig ist.
Meine Damen und Herren, bei Durchsicht meiner Unterlagen ist mir noch ein interessanter Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in die Hände gefallen, zu dem seinerzeit auch Herr Schünemann im Plenum gesprochen hat. Als Antwort auf den 11. September hatte die SPD-Landesregierung - Sie erinnern sich noch - 13 zusätzliche Stellen beim Verfassungsschutz eingerichtet, insbesondere für den Bereich „Ausländischer Terrorismus“. Diese Stellenerweiterung ging der CDU-Fraktion seinerzeit nicht weit genug. Sie wollte den Stellenpegel erheblich erhöhen, und zwar auf das Stellenniveau - man höre und staune - von 1990, also von
230 Stellen auf 406. Damals war die CDU folgender Auffassung - ich zitiere einmal aus dem Entschließungsantrag, meine Damen und Herren -:
„Für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung muss der Personalbestand des Landesamtes für Verfassungsschutz kurzfristig um 50 Stellen erhöht und mittelfristig auch auf das Ausgangsniveau von 1990“
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, heute haben wir den Nachtragshaushalt verabschiedet. Ich habe einmal nachgeschaut, wie es im Bereich des Verfassungsschutzes aussieht und ob der Innenminister beim Finanzminister mehr Stellen erreicht hat und ob er nun für eine bessere personelle Ausstattung gesorgt hat. Er hat damals gesagt, dass der Verfassungsschutz nur mit mehr Personal seinen Aufgaben sachgerecht nachkommen kann. Ich habe also einmal in diesem Haushaltskapitel nachgeschaut, und - man höre und staune; Sie wissen sicherlich, was kommt - ich bin fast hinten rüber gefallen: Der Innenminister, derselbe, der in Oppositionszeiten so große Reden geschwungen hat, hat den Personalansatz für den Verfassungsschutz nicht erweitert, sondern wir können nachlesen, dass für den Bereich 4,63 Vollzeiteinheiten gestrichen werden müssen. Dabei sollen - wir wissen es - die Aufgaben ausgeweitet werden. So hält er z. B. eine Beobachtung der PDS für erforderlich.
So ist das, meine Damen und Herren. Eigentlich müsste der Innenminister heute, wenn er seinen Antrag aus der letzten Legislaturperiode ernst nimmt, erklären, dass wir uns die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes sparen können, weil er es nicht geschafft hat, sich für die bessere Ausstattung des Verfassungsschutzes einzusetzen.
dezu folgerichtig gegen eine Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes und für eine Überprüfung der vorhandenen Strukturen aus. Wir werden möglicherweise im Gegensatz zu den Grünen die hier vorgelegte Erweiterung der Befugnisse in weiten Teilen ausführlich diskutieren, und wir werden natürlich in vielen Bereichen auch zustimmen.
Ich möchte zum Schluss noch darauf hinweisen, dass wir schon sehr verwundert darüber sind - leider ist meine Redezeit sehr begrenzt -, wie die FDP sich in diesen Fragen verhalten hat.
Der Bund sieht ja eine Evaluierung vor, meine Damen und Herren. Die Regelungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes sind bis zum 11. Januar 2007 befristet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Kollegin Wörmer-Zimmermann für ihren außerordentlich engagierten und erfrischenden Vortrag danken,
Ich bin dem Innenminister sehr dankbar, dass er zunächst einmal deutlich gemacht hat, dass in der Tat - das möchte ich Ihnen zugute halten, Frau Wörmer-Zimmermann - der neuen Regierung in kurzer Zeit das gelungen ist, was die alte Regierung - das haben Sie natürlich verschwiegen - nur halbherzig verfolgt und deshalb bis zum 2. Februar nicht zustande gebracht hat.
Richtig ist - das hat der Innenminister auch völlig zu Recht gesagt -, man hat angefangen, halbherzig vorzubereiten, was die bundesgesetzlichen Regelungen für die Länder zur Umsetzung bereithielten. Aber man hat es eben nicht zu Ende gebracht, weil man es eigentlich auch gar nicht richtig wollte.
Weil Sie nichts zur Sache selbst gesagt haben, werde ich etwas zu dem sagen, was Sie hier vorgetragen haben. Frau Wörmer-Zimmermann, wir kennen uns ja schon ziemlich lange aus dem Parlament. Wir waren uns immer einig, dass wir doch wenigstens bei der Wahrheit bleiben. Sie behaupten hier, wir hätten gleich nach der Regierungsübernahme im Landesamt für Verfassungsschutz Stellen gestrichen. Das ist die blanke Unwahrheit. Richtig ist, Frau Wörmer-Zimmermann, dass wir zehn Stellen, die von dem Kollegen Bartling noch in der Schlusszeit seiner Amtszeit gesperrt worden sind, wie man das Neudeutsch sagt, entriegelt haben und dort demnächst zehn Beamtinnen und Beamte einstellen. Das ist außerordentlich notwendig.
Nun haben Sie sich hier für die SPD auch noch darüber beschwert, dass wir nach dem 11. September jede Menge Anträge eingebracht haben. Dass Sie sich dann noch dazu verstiegen haben, Frau Wörmer-Zimmermann, von „Bombardierung“ zu sprechen, finde ich allerdings geschmacklos.
Wenn Sie sich darüber beschweren, müssen Sie das bei der SPD tun. Ich kann nichts dafür. Ich lehne dafür auch jede Verantwortung ab.
Ich will nur eines sagen: Wir haben in der Tat, weil das auch notwendig war, Anträge eingebracht, und zwar mit großem Nachdruck, weil Sie in der Zeit
vor dem 11. September dieselben Anträge immer abgelehnt haben, weil Sie der Meinung waren, die bräuchten wir nicht.
Das Interessante ist - das ist die Politik der alten Landesregierung und der SPD-Fraktion gewesen -: Man hat Gesetze immer erst dann verabschiedet, wenn es eigentlich schon längst zu spät war.
Da erinnere ich Sie mal an das, womit wir Sie „bombardiert“ haben, wie Sie sagen. Das war die Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Das war z. B. auch die Rasterfahndung. Das haben Sie immer abgelehnt. Sie haben es leider erst nach den schrecklichen Ereignissen des 11. September gemacht.
Nun will ich in den letzten zwei Minuten noch etwas zu dem Antrag der Grünen sagen; denn die sollen auch nicht zu kurz kommen. Es ist schon verwunderlich, mit welchem Nachdruck, Herr Kollege Lennartz, Sie sich neuerdings um den Verfassungsschutz sorgen. Es ist ja noch nicht lange her - das wissen die, die schon länger dabei sind -, da gab es hier Abgeordnete der Grünen, die im Grunde genommen nichts anderes wollten, als den Verfassungsschutz ganz abzuschaffen.
Das war ihr Ziel. Aber Sie sind in der Diskussion weiter. Denn jetzt sorgen Sie sich in Ihrem Antrag um die Kompetenzen und sagen, das, was wir hier machen, sei völlig überflüssig. Am liebsten würden Sie einen Verfassungsschutz auf Bundesebene haben und bei der Gelegenheit alle anderen, sage ich mal, ausradieren. Dann wäre auch mit der Kompetenz der Länder Schluss. Dann würden Sie natürlich am allerliebsten auch die Rechte des Verfassungsschutzes beschneiden. Wenigstens das wollen Sie.
Sie haben in Ihrem Antrag auch geschrieben - übrigens im Gegensatz zu dem, was Frau Wörmer-Zimmermann gesagt hat -, Sie vermissen beim Verfassungsschutz haushaltsrechtliche Konsequenzen. Das heißt ja, Sie vermissen, dass wir beim Verfassungsschutz einsparen. Wir haben vor der Wahl gesagt, wir wollen einen starken, kompetenten Verfassungsschutz, und dafür sorgen wir. Dafür sorgen wir auch mit diesem Gesetz.
Eines muss ich allerdings noch einmal sagen: Die von uns allen außerordentlich geschätzte Kollegin Stokar von Neuforn ist nach Berlin enteilt. Sie hat das, was Sie hier beantragen, vor nicht allzu langer Zeit, nämlich 2001 - das ist etwa zwei Jahre her -, ganz anders beurteilt als ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger. Während Sie fordern, dass der Bund mehr Kompetenzen im Bereich des Verfassungsschutzes haben muss, hat sich Frau Stokar genau gegenteilig geäußert. Ich zitiere mal aus einem von Frau Stokar geleiteten Arbeitskreis der Grünen mit dem Namen „Demokratie und Recht“. Ich gönne der verehrten Kollegin Stokar, dass sie hier mal zitiert wird. Sie hat gesagt - damit möchte ich dann schließen; Sie müssen noch einmal darüber nachdenken, ob Sie Ihren Antrag so aufrechterhalten können -:
„Die Zusammenarbeitsverpflichtung zwischen Bundesamt und Landesämtern ist durch die einseitige Erweiterung der Auskunftsrechte des Bundesamtes verletzt. Die Übertragung der erweiterten Befugnisse des Bundesamtes auf die Landesämter kann und soll aber meines Erachtens in den Landesgesetzen erfolgen.“