Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist im Bereich der erneuerbaren Energien bekanntlich bereits Spitzenreiter bei der Windenergienutzung. Die Technologie ist in unserem Land maßgeblich entwickelt, erprobt und zum Einsatz gebracht worden. Wir alle wissen, dass es an Land nur noch ganz wenige geeignete Windstandorte gibt und dass der Windenergienutzung in Deutschland auf dem Meer in Zukunft wesentlich größere Interessen entgegengebracht werden.
Dies soll nicht unmittelbar vor der Küste passieren, sondern in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Vorhin ist moniert worden, dass wir die Fläche bei den beiden Nearshoreerprobungsgebieten verkleinert haben. Dies zeigt, dass wir die besonderen Interessen der Küstenfischerei berücksichtigt und abgewogen haben. Die Gebiete, die übrig geblieben sind, sollten dazu genutzt werden, um den Nachweis zu erbringen, dass man in diesen Wassertiefen dazu in der Lage ist, die Gründungstechnik zu erproben, und um zu beweisen, dass es funktioniert, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch für den Export. Deswegen gibt es ja diese Erprobungsgebiete. Der eingebrachte Antrag leistet einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit. Diese Festlegung trifft das Landes-Raumordnungsprogramm abschließend. Es trägt damit wesentlich zur Wahrung der Schiffssicherheit und der Belange der Küstenregion bei.
Meine Damen und Herren, das Land hat sich mit der Norderney-Trasse für eine Trasse zur Anbindung der ersten Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone eingesetzt. Dies bringt wohl für alle Beteiligten Vorteile. Die Festlegung im LandesRaumordnungsprogramm soll sicherstellen, dass diese Trasse durch den Nationalpark umweltverträglich und unter Minimierung der Belange der Schiffsverkehrssicherheit umsetzungsreif ist.
Mit unserer Unterstützung bei der Entwicklung und der Markteinführung von geeigneten Anlagen zur Nutzung der Windenergie auf See sichern wir in der strukturschwachen Küstenregion hoch qualifizierte Arbeitsplätze in dieser innovativen Branche mit weiter steigenden Exportchancen.
Wir wollen aber nicht nur zeigen, dass die Windenergienutzung auf dem Meer technisch und logistisch beherrschbar ist, sondern vor allem auch, wie dies mit den anderen Belangen im Meer und an der Küste verträglich einhergehen kann. Ich meine damit vor allem den Schiffsverkehr und die Sicherheit auf dem Meer, den Tourismus und den Schutz des Wattenmeers.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung sieht sich darin bestätigt, dass es richtig war, durch schrittweise Planungen die Risiken einer neuen, intensiven Nutzung, wie z. B. dem Betrieb der Offshorewindparks und der Ableitung der Energie, frühzeitig und raumordnerisch konsequent zu begleiten; denn bei den in Rede stehenden Zukunftsinvestitionen müssen Schwierigkeiten frühzeitig aufgedeckt und möglichst aus dem Weg geräumt werden, damit es später in der Umsetzung nicht zu unüberwindbaren Problemen kommt.
Meine Damen und Herren, eine sichere Schifffahrt und eine hindernisfreie Ansteuerung unserer Häfen sind nicht nur für die Hafenwirtschaft und die Küstenregion, sondern für unser ganzes Land Niedersachsen lebenswichtig. Das Landes-Raumordnungsprogramm trägt dafür Rechnung, dass zwischen den Verkehrstrennungsgebieten, der Tiefwasserreede sowie der Ansteuerung von Ems, Jade, Weser und Elbe einerseits und den Eignungsgebieten zur Erprobung der Windenergienutzung andererseits grundsätzlich 2 Seemeilen Abstand als Manövrierraum eingehalten werden. Bei der Ermittlung der Eignungsgebiete wurde dieser Bereich der 2 Seemeilen entlang der wichtigen Schifffahrtswege als grundsätzlich nicht geeignet gewertet. Weitere Anliegen der Beschlussfassung beinhalten Anforderungen für weitere Zu
lassungsverfahren, z. B. die Genehmigungen nach Wasserrecht. Diese Genehmigungen werden in den entsprechenden Verfahren, die nach dieser Ausweisung zu erfolgen haben, von den beteiligten Behörden zu erteilen sein.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Landesregierung muss um Erhalt der Bahn-Regionalisierungsmittel kämpfen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2717 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/2913
Herr Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Antrag zum Erhalt der Regionalisierungsmittel ist nach den jüngsten Entwicklun
gen auf Bundesebene aktueller denn je. Der Kuhhandel im Bundesrat vom vergangenen Freitag - Mehrwertsteuererhöhung gegen Nahverkehrskürzung - geht voll zulasten der Kunden im öffentlichen Personennahverkehr, auch hier in Niedersachsen.
Die Reduktion der angedrohten Einschnitte von 2,3 Milliarden Euro auf nun 1,8 Milliarden Euro sehen wir angesichts der damit weiter verbundenen harten Konsequenzen nicht als Erfolg an. Wenn kein Ausgleich zu den vom Bund nun durchgesetzten Reduzierungen gefunden wird, drohen entweder Fahrpreiserhöhungen von 15 bis 20 % - die Region Braunschweig hat dies schon vorgerechnet -, oder es kommt zu einer erheblichen Verringerung des Angebotes.
Herr Hagenah, warten Sie bitte, bis es etwas ruhiger geworden ist und sich alle hingesetzt haben! Auch an der Regierungsbank sind die Gespräche zu beenden. - Jetzt können Sie fortfahren.
Danke. - Ebenso einzukalkulieren sind der Wegfall oder die erhebliche Verzögerung von überfälligem Angebotsausbau, wie z. B. bei der RegioStadtBahn Braunschweig, der neuen Bremer S-Bahn, dem Ausbau der Heidebahn oder der neuen S-Bahn-Verbindung Hildesheim - Hannover, wenn in Niedersachsen bis 2009 mehr als 150 Millionen Euro weniger für den Nahverkehr zur Verfügung stehen.
Die Niedersächsische Landesregierung trägt im doppelten Sinne Mitverantwortung an Steinbrücks erfolgreichem Raubzug bei den Bahnregionalisierungsmitteln der Länder im Windschatten des großkoalitionären Mehrwertsteuercoups. Zum einen diente die besonders hohe Zweckentfremdung der Regionalisierungsmittel in Niedersachsen für die Finanzierung der Schülerbeförderung dem Bundesfinanzminister als politische Legitimation für seine Forderung. Zum anderen wurde die Chance zur Korrektur des Haushaltsbegleitgesetzes durch Anrufung des Vermittlungsausschusses auch von Niedersachsen nicht ergriffen. Das Protokoll ist da eindeutig. Niedersachsen hat seine Stimme nicht erhoben. Das heißt implizit, Ihr Abstimmungsver
- Ach, da ist er, gut. - Ihr Abstimmungsverhalten auf Bundesratsebene ist implizit eine Zustimmung zu dieser Kürzung gewesen, weil Sie den Vermittlungsausschuss nicht angerufen haben, Herr Hirche.
- Nein. Ich habe das sehr genau gelesen. Kein Bundesland hat letzten Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Das ist Fakt.
- Nein, alle Bundesländer hätten am Freitag die Möglichkeit gehabt, den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit noch einmal das Interesse zu bekunden, diesen Kompromiss, der offensichtlich in der Nacht zum Freitag großkoalitionär erzielt worden ist, noch einmal aufzumachen. Das hat diese Landesregierung nicht getan, Herr Rösler. Das ist so.
Mehrwertsteueranteile gegen Kürzungen im öffentlichen Nahverkehr - das ist ein schmutziger Deal, ein politisches Geschäft, für das für den Verkehrsbereich aber mit Fug und Recht ein entsprechender Ausgleich von denen, die das mit zu verantworten haben, eben diese Landesregierung, einzufordern ist. Diesen Ausgleich hat die saarländische Regierung schon bei den Kürzungen im Zuge von Koch/Steinbrück, also bei der ersten Kürzungsrunde, übernommen. Der Subventionsabbau wurde da zu 100 % von der Landesregierung aus
geglichen. Hier in Niedersachsen mussten das die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen alleine schultern.
Formal wäre für den Ausgleich der jetzt anstehenden Kürzungen von rund 50 Millionen Euro pro Jahr vom nächsten Jahr an, Herr Rösler, die von uns seit langem geforderte Rückkehr zur korrekten Finanzierung der Schülerbeförderung mehr als ausreichend. Diese Korrektur ist jetzt auch aus Eigeninteresse geboten. Denn die von einigen Bundesländern weiter betriebene Revision der Regionalisierung wird nach dem Urteil der meisten Fachleute ohnehin mit ihrer derzeitigen Umfinanzierung der Schülerbeförderung aus dem Regionalisierungstopf Schluss machen.
Es ist zwar mittlerweile Konsens unter den Bundesländern, dass Bahnhöfe und selbst Busverkehre daraus bezahlt werden können, aber nur solange es jeweils um Verbesserungen des Angebotes im öffentlichen Verkehr geht.
- Das kann man aber bei der Daueraufgabe Schülerverkehr nun wirklich nicht behaupten. Die war vorher schon da und ist anschließend noch da.
- Das ist rechtswidrig, ja. - Die Entscheidung im Bundesrat führt zu einer massiven Verunsicherung der Verkehrsträger und schadet bereits jetzt der positiven Weiterentwicklung des Nahverkehrs in Niedersachsen. Die Aufgabenträger und Kunden müssen mit Fahrpreiserhöhungen und Angebotsverschlechterungen rechnen.