retär, meine sehr verehrten Damen und Herren, der sich eine Ämterpatronageaffäre leistet. Gute Rechtspolitik sieht ganz anders aus. Ich finde, daraus muss man Konsequenzen ziehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal wundere ich mich, was so alles unter der Überschrift „Aktuelle Stunde“ hochgekocht wird.
Ich will gar nicht im Einzelnen auf die diversen Unterstellungen und die schiefen bis böswilligen Darstellungen eingehen, mit denen Sie, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen, versuchen, eine sehr aktive und dynamische Justizministerin zu diskreditieren.
Ich möchte etwas zu dem Politikstil sagen, den Sie hier thematisieren. Meine Damen und Herren, in einer Demokratie ist Politik nur dann lebendig, wenn sie in der Öffentlichkeit ausgetragen wird, wenn Dinge offen angesprochen werden, auch ohne dass immer eine fertige, mit allen Seiten abgesprochene Lösung präsentiert wird. Wenn ein Politiker oder eine Politikerin den Mut hat, auch ohne vollständige Absicherung Probleme aufzugreifen und Lösungsvorschläge in den Raum zu stellen, Denkanstöße zu geben, dann sollten wir uns darüber freuen statt zu mäkeln.
Ich vermag wirklich nicht zu erkennen, wie dem Land Niedersachsen durch das beherzte Agieren unserer Justizministerin irgendeine Last, ein Schaden oder etwas Ähnliches entstanden sein könnte, wie das in der Überschrift dieses Tagesordnungspunkts suggeriert wird.
Im Gegenteil: Niedersachsen hat auf diesem Feld so viele Initiativen eingeleitet, dass es mittlerweile unter den Bundesländern als ein Vorreiter bei der Weiterentwicklung unseres Rechtswesens gilt. Das ist einfach so. Wenn ich das mit der Nullbilanz der SPD-geführten Vorgängerregierung im Bereich der Justiz oder auch mit der der alten und neuen Bundesjustizministerin aus Ihren Reihen vergleiche, dann kann ich nur sagen: Wir sind froh, dass wir diese Landesjustizministerin haben!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuallererst sagen: Seit 2003 wird in Niedersachsen endlich wieder konzeptionell und zukunftsorientiert Justizpolitik gestaltet.
Ich möchte Ihnen eine Passage aus dem Koalitionsvertrag vorlesen, den Sie gemeinsam mit der CDU/CSU auf Bundesebene auf den Weg gebracht haben. Ich hoffe, dass Sie sich diese Passage auf der Zunge zergehen lassen.
„Die Koalitionspartner werden unter Einbeziehung aller Vorschläge der Justizministerkonferenz und der Vorarbeiten des Bundesministeriums der Justiz zur Großen Justizreform ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Sicherung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Justiz bei Wahrung aller rechtsstaatlicher Standards erstellen.“
Meine Damen und Herren, was meinen Sie denn, auf wessen Initiative diese Passage in den Koalitionsvertrag hineingekommen ist
und mit welcher Überzeugungsarbeit, meine Damen und Herren von der Opposition, aus allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland das geschehen ist? - Das ist, glaube ich, völlig klar.
Kommen wir jetzt einmal zu dem aktuellen Sachstand der Justizreform. Sie sagen: alles weg, nichts da. Sie zitieren Spiegel-Berichte. Herr Briese, es ist vielleicht auch über die letzte Justizministerkonferenz in Erlangen berichtet worden. Dort sind die Beschlüsse zwar bestätigt und ist die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Reform noch einmal bekräftigt worden. Aber tatsächlich brauchen wir diese einzelnen Beschlüsse gar nicht mehr, weil wir in den Arbeitsgruppen nämlich schon viel weiter sind. Wir haben dort die Vereinheitlichung der Prozess- und der Verfahrensordnungen bereits vorangetrieben und den allgemeinen Teil schon verfasst. Wir haben uns auf die Übertragung von Aufgaben im Nachlasswesen und auf die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens verständigt und wollen dies mit den Bundespolitikern abstimmen.. Wir haben etwas zur außergerichtlichen Streitschlichtung auf den Weg gebracht, und wir führen in Niedersachsen den dritten Konfliktmanagementkongress durch. - Das gehört auch dazu.
Meine Damen und Herren, jetzt möchte ich noch zu einem Punkt kommen, der mir, wie Herr Briese und Frau Bockmann wissen, ganz besonders am Herzen liegt, nämlich auf die Zusammenführung der fünf Fachgerichtsbarkeiten in eine öffentlichrechtliche Gerichtsbarkeit und in eine ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Zusammenführung der ordentlichen und der Arbeitsgerichtsbarkeit in eine ordentliche Gerichtsbarkeit ist derzeit nicht durchsetzbar. Die Zusammenführung der bisher drei öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten zu einer öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit hingegen ist in der Justizministerkonferenz schon kein Thema mehr. Das war bereits in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Neuwahl des Bundestages beschlossene Sache, und weil es jetzt wiederum beschlossen worden ist, liegt es im Bundestag. Dafür hat sich auch nicht nur unsere gemeinsame Bundesjustizministerin ausgesprochen, sondern z. B. auch der rechtspolitische Sprecher der SPDBundestagsfraktion, Herr Stünker, zuletzt auf dem Niedersächsischen Rechtspflegertag.
Meine Damen und Herren, so viel zu Ihrer Information. Ich denke, hier sind wir schon ein gutes Stück vorangekommen.
Es gibt noch weitere Stichworte zur Justizpolitik in Niedersachsen, die sich auf den Bund auswirken. Da geht es z. B. um die Prozesskostenhilfe, auch um strafrechtliche Dinge.
Ich möchte aber noch ganz kurz auf die Landesebene zurückkommen. Mir stehen ja nur fünf Minuten Redezeit zur Verfügung. Ich hoffe, Sie beantragen noch ein paar Aktuelle Stunden zu diesem Thema, dann könnte ich das nachschieben.
Wir haben in Niedersachsen beabsichtigt, ein Rechtspflegeministerium einzuführen. Wir haben diese Absicht umgesetzt. Die Zuständigkeit für die Arbeitsgerichtsbarkeit befindet sich jetzt mit der für die anderen Gerichtsbarkeiten unter einem Dach, unter dem Dach des Niedersächsischen Justizministeriums.
Wir haben die Modernisierung der Justiz in Niedersachsen konsequent vorangetrieben. Dazu gehören die Einführung des elektronischen Handelsregisters und der Abschluss der Einführung der elektronischen Grundbücher.
Meine Damen und Herren, das geschah mit dem Ziel, dass in einem Flächenland wie Niedersachsen jeder unabhängig davon, wo er wohnt, mittels PC Zugriff auf diese Dinge hat. Das ist wichtig für unser Land als Wirtschaftsstandort.
Das ist wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das ist vorbildliche Justizpolitik, meine Damen und Herren.
Wir haben die komplette Neuausrichtung der ITLandschaft in der Justiz vorangetrieben, mit der Folge, dass wir die Anzahl der Verfahren von mehr als 1 800 auf maximal 500 reduzieren konnten, mit all dem, was dazu gehört: Übersichtlichkeit, Transparenz und bessere Einflussmöglichkeiten.
Darüber hinaus haben wir mit einer Aufgabendelegation die Zusammenführung und ganzheitliche Bearbeitung von Sachverhalten vorangetrieben. Dabei geht es auch um die Erbscheinerteilung. Die wird künftig vom Rechtspfleger in einer Person vorgenommen. Das ist sicherlich auch im Interesse des nachsuchenden Bürgers - der nämlich im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht - sehr vorteilhaft.
Jetzt wollten Sie so richtig loslegen, nicht wahr? Es tut mir Leid, aber das müssen Sie ein anderes Mal machen.
Ich möchte nur ganz kurz auf den Redebeitrag eingehen. Fakt ist doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie erst einmal eine ganz große Reform angekündigt haben und dass diese jetzt von Justizministerkonferenz zu Justizministerkonferenz kleiner wird. Wenn Sie diese Bewertung nicht teilen, Frau Heister-Neumann, warum kommen dann andere Justizminister und die Medien zu solchen Einschätzungen? Dort heißt es ganz klar, dass von dem großen Projekt fast nichts mehr übrig ist. Herr Prantl von der Süddeutschen Zeitung hat geschrieben: „Nur noch der Kuckuck wird
Weiter: Von Justizministerkonferenz zu Justizministerkonferenz sagen Sie, dass Sie die außergerichtliche Streitschlichtung in Niedersachsen fördern wollen. Fakt ist: Die Mediation in Niedersachsen liegt darnieder, da passiert gar nichts.