Protokoll der Sitzung vom 21.06.2006

Die Landkreise und die kreisfreien Städte, aber auch einige Kommunen sind mit der Zulassung von Fahrzeugen vom Gesetzgeber beauftragt worden und haben als untere Verkehrsbehörden kostendeckende Gebührensätze beschlossen. Durch erforderliche Zwangsabmeldungen sind zusätzliche, uneingeplante Kosten von im Schnitt zwischen 100 000 und 200 000 Euro im Jahr pro Zulassungsstelle vorprogrammiert. In meinem Heimatlandkreis Cloppenburg z. B. sind zurzeit rund 2 500 Fälle mit einer Summe von 190 000 Euro in der Vollstreckung.

Meine Damen und Herren, ich bin der CDU/FDPLandesregierung dankbar, dass wir als Land Niedersachsen uns den Landkreisen, Städten und Gemeinden als Verbündete erweisen. Durch den Gesetzentwurf, der uns jetzt vorliegt, vom Ausschuss nur wenig verändert, bieten wir unseren Landkreisen und Kommunen endlich mehr Möglichkeiten, rückständige Gebühren zu kassieren. Es handelt sich hier nicht um Säumniszuschläge. Die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich.

Es kann nicht sein, dass entstandene Gebühren und Kosten für eine Zwangsabmeldung bzw. Stilllegung wegen Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges oder nicht beglichener Versicherungs- oder Steuerforderungen auf die Allgemeinheit umgelegt werden und der säumige Fahrzeughalter ohne weiteres ein anderes Fahrzeug anmelden kann.

Durch dieses Gesetz wird den Zulassungsbehörden für die schon oft praktizierte Verfahrensweise, Zulassungen nur durchzuführen, wenn die ausstehenden Gebühren aus Altfällen und Zwangsabmeldungen entrichtet worden sind, Rechtssicherheit gegeben.

(Unruhe)

Herr Bley, einen Augenblick einmal! - Meine Damen und Herren, einem ist das Wort erteilt worden, dem Abgeordneten Bley, der hier vorne steht.

Wenn ein Bedürfnis zu weiteren Gesprächen besteht, gehen Sie bitte hinaus.

Herr Bley, Sie haben das Wort.

Am 16. März 2005 wurde im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat diese Möglichkeit der Neuregelung durch die Länder geschaffen. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Neuregelung für Niedersachsen, die nun schnellstens in Kraft treten sollte, da das Vollstreckungsrecht häufig nicht zum Erfolg führt.

Ebenfalls als sinnvoll erachtet es die CDUFraktion, eine einheitliche Regelung bezüglich der Bagatellgrenze zu treffen und diese bei 10 Euro anzusetzen.

Wenn eine Neuzulassung durch einen Dritten erfolgen soll, halten wir es aus datenschutzrechtlichen Gründen für richtig, dass diesem die Höhe der Säumnisse nur dann mitgeteilt werden darf, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahrzeughalters vorliegt.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu unterstützen. - Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete König das Wort.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU] spricht mit Ministerpräsident Christian Wulff)

- Auch Debatten an der Regierungsbank sollten eingestellt werden. Hinter dem Präsidium gibt es Räumlichkeiten, in denen man sich treffen kann.

Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf stellt eine wichtige Weiterentwicklung der 2003 durchgeführten Vereinfachung der Kfz-Zulassung dar. Damals hat das Land den Autofahrern ermöglicht, ihr Auto auch im Rathaus anzumelden. Besonders auf dem Land ist das Rathaus natürlich einfacher

zu erreichen als die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises. Damals haben wir auch die Pflicht eingeführt, dass bei der Anmeldung direkt die fällige Steuer eingezogen wird. Die Summe der ausstehenden Steuerschuld konnte somit deutlich gesenkt werden.

Der hier vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht nun eine Handhabe gegen säumige Zahler der Gebühren im Kfz-Meldebereich. Die bisherigen Regelungen wurden bislang teilweise unterschiedlich angewandt und sind rechtlich angreifbar. Die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei ausstehenden Gebühren für An- und Abmeldungen, Stilllegungen und Ähnliches wird durch unser Gesetz neu verankert. Wichtig ist hierbei, dass es keine bürokratischen Folgen nach sich zieht. Vielmehr stellt es ein Druckmittel dar, den Forderungen freiwillig nachzukommen, ohne das aufwendige, kostenintensive Mahnverfahren anwenden zu müssen. Wir haben also eine weitere Maßnahme zur Senkung der Bürokratiekosten geschaffen, die den Kommunen sicherlich eine deutliche Kostenentlastung bringen wird.

Wir alle wissen, wie wichtig den Menschen Mobilität und Unabhängigkeit sind. Wo der Wunsch nach Mobilität und Unabhängigkeit besteht, wird in den meisten Fällen frei nach dem Motto „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ die Begleichung ausstehender Forderungen möglich werden. Eine Entlastung der Kommunen von aufwendigen Mahnverfahren ist somit zumindest teilweise sicher.

Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine einfache, transparente Regelung geschaffen haben. Daher bin ich froh, dass alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Schack das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wird die jeweilige Zulassungsbehörde ermächtigt, Zulassungen nur dann vorzunehmen, wenn die entsprechenden Gebühren entrichtet werden bzw. entrichtet wurden. Diese Selbstverständlichkeit wird durch dieses Gesetz legitimiert. Dies führt zu klaren Verhältnissen zwi

schen Antragstellern und Behörden, was man nur begrüßen und unterstützen kann.

(Beifall bei der SPD)

Zu Wort hat sich nun die Landesregierung gemeldet. Herr Minister Hirche, Sie haben das Wort.

(Enno Hagenah [GRÜNE] meldet sich zu Wort)

- Der Minister bekommt das letzte Wort. - Herr Hagenah!

Natürlich soll der Minister das letzte Wort haben, wenn es keinen Widerspruch von Ihnen gibt. Da wir alle zustimmen wollen, gehe ich aber nicht davon aus.

Hier im Plenum haben wir über dieses Gesetz ohnehin schon mehr gehört und gesprochen, als wir im Ausschuss darüber diskutiert haben. Denn das Gesetz war allen eingängig. Wir alle stimmen zu.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister, nun haben Sie das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über das Zack von Schack.

(Heiterkeit bei der FDP und bei der CDU)

Die Landesregierung freut sich über die Debatte. Ich bitte um Annahme.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, damit ist die allgemeine Aussprache beendet.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§ 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich komme zur Abstimmung.

Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das war einstimmig.

§ 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.

Wir haben den letzten Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause abgearbeitet. Damit treten wir in die Mittagspause ein und treffen uns, wie es in der Tagesordnung ausgedruckt ist, um 15 Uhr wieder.

Unterbrechung der Sitzung: 12.29 Uhr.

Wiederbeginn der Sitzung: 15.01 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir fahren in unseren Beratungen fort.

Ich rufe vereinbarungsgemäß zusammen auf

Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drs. 15/2943